01.08.2021, 11:04
Treffend fürs Forum auch:
„Das Internet ist für uns alle Neuland“
-Angie Merkel-
„Das Internet ist für uns alle Neuland“
-Angie Merkel-
01.08.2021, 11:09
So jetzt aber Schluss mit dem Schabernack hier, das Internet wird sich nicht durchsetzen!
01.08.2021, 11:29
dieses ständige Messerwetzen der extremistischen Gegenpositionen hat der soliden Mittelschicht das politische Geschehen vergrätzt.
01.08.2021, 11:33
(31.07.2021, 18:58)HerrKules schrieb:(31.07.2021, 17:45)Gast schrieb: Juristen = haben nur einen Zweck, gib mir eine Antwort auf meine Rechtsfrage!.
Vielleicht sollte man erstmal die Anwaltsstation machen, wenn man glaubt, nur das wäre die Tätigkeit eines Anwalts.
Witzig, wie als Quelle für die Relevanz von legal tech immer entweder Leute herangezogen werden, die irgendwelche legal tech Seminare machen oder 65-jährige Boomer, die staunend vorm Computer stehen und grade lernen, wie man am ipad wischt.
Das Problem wird nicht sein, dass die eigentliche Anwalts- oder sogar Richtertätigkeit digitalisiert, also durch KI ersetzt wird. Viel problematischer für den Anwaltsberuf wäre eine komplette Umstellung des (Zivil-)Rechtssystems. Beispielsweise über Verkehrsunfälle Prozesse zu führen, könnte man komplett einstellen. Am Ende zahlt immer eine Versicherung, das könnten Versicherungen also auch über einen - fairen, weil für alle gleichen- Verteilungsalgorithmus regeln. Damit würde ein relevanter Teil der Streitigkeiten von einer auf die andere Sekunde komplett wegfallen, die Versicherungen würden jede Menge Geld sparen, der Staat auch. Hoffentlich lesen die hier nicht mit ;)
Der Anwaltsmarkt ist jetzt schon eher grenzwertig, wenn man 20% des Geschäfts verliert, wird die Konkurenz im verbleibenden Geschäft hart. Gegenläufig sind aber die Absolventenzahlen, also wer weiß, wie es sich ausgeht. Wer jetzt in einer gut laufenden, größeren Kanzlei ist wird sicher nicht in 20 Jahren plötzlich auf der Straße sitzen.
+1
So eine Jobbeschreibung erfasst gerade mal 10% meiner Arbeit. Und ich würde gerne KI unterstützt haben. Wir haben so viel zu tun, dass KI Assistent super wäre. Gibt’s aber noch nicht. Und wenn sie kommt, werde ich 0% weniger billen, ich werde nur weniger BS Tätigkeiten machen müssen.
01.08.2021, 11:57
Ich finds spannend, wie hier über etwas diskutiert wird, dass in Deutschland noch nicht in Gänze stattgefunden hat oder evtl. nie richtig stattfinden wird.
01.08.2021, 15:22
Als Paketbote, Verkäufer, Kassierer, Kellner oder Lagerarbeiter wurde ich mir jedenfalls mehr Sorgen um die Digitalisierung machen....
Wenn wir mal soweit sind, dass unser Berufsstand davon ernsthaft bedroht wird, werden auch viele andere Berufsbilder betroffen sein, mal davon abgesehen, dass es bis dahin natürlich auch dutzende neue Rechtsfragen gibt, die zu beantworten sind.
Und um mal zum Ausgangspost zurück zu kommen. Anwälte werden zu Recht als durchschnittlich reich bezeichnet. Die Verdienstmöglichkeiten dürften für den Großteil von uns überdurchschnittlich sein, wenn man den Durschnitt oder andere auch andere Akademiker heranzieht...
Wenn wir mal soweit sind, dass unser Berufsstand davon ernsthaft bedroht wird, werden auch viele andere Berufsbilder betroffen sein, mal davon abgesehen, dass es bis dahin natürlich auch dutzende neue Rechtsfragen gibt, die zu beantworten sind.
Und um mal zum Ausgangspost zurück zu kommen. Anwälte werden zu Recht als durchschnittlich reich bezeichnet. Die Verdienstmöglichkeiten dürften für den Großteil von uns überdurchschnittlich sein, wenn man den Durschnitt oder andere auch andere Akademiker heranzieht...
01.08.2021, 16:37
Die Bevölkerung bezieht Wohlstand meistens eben auf das Einkommen, was kaum Sinn macht.
01.08.2021, 20:53
Anwält:innen verdienen gemessen an der Gesamtbevölkerung überduchschnittlich gut. Auch das Medianeinkommen von Volljurist:innen bewegt sich über dem Median der Bevölkerung und den Medianen der meisten anderen akademischen Berufe.
Allerdings sind die absoluten Topeinkommen meist nur als Unternehmer:in, für Geschäftsführer:innen oder für Führungskräfte mit Personalverantwortung zu realisieren, wo der Großteil der angestellten Anwält:innen schlicht rausfällt. Laut aktuellen Zahlen gilt man übrigens in der Sozialforschung als Single mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 5.700 Euro als "einkommensreich".
Wirklich große Vermögen sind meist geerbt. Dies gilt jedenfalls für Personen, die die klassische Definition des UHNWI erfüllen. Erscheint aber logisch, wenn man sich überlegt, dass selbst mit günstigen Investments und unter besten Bedingungen 30 Millionen alles andere als leicht erwirtschaftet werden können.
Wer als Anwält:in das gesamte Berufsleben gut verdient und sinnvoll investiert, kann es aber zur Million bringen und sich damit immer noch zu den HNWI zählen.
Für Partner:innen ist auch die VHNWI-Schwelle aus eigener Kraft machbar.
Allerdings sind die absoluten Topeinkommen meist nur als Unternehmer:in, für Geschäftsführer:innen oder für Führungskräfte mit Personalverantwortung zu realisieren, wo der Großteil der angestellten Anwält:innen schlicht rausfällt. Laut aktuellen Zahlen gilt man übrigens in der Sozialforschung als Single mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 5.700 Euro als "einkommensreich".
Wirklich große Vermögen sind meist geerbt. Dies gilt jedenfalls für Personen, die die klassische Definition des UHNWI erfüllen. Erscheint aber logisch, wenn man sich überlegt, dass selbst mit günstigen Investments und unter besten Bedingungen 30 Millionen alles andere als leicht erwirtschaftet werden können.
Wer als Anwält:in das gesamte Berufsleben gut verdient und sinnvoll investiert, kann es aber zur Million bringen und sich damit immer noch zu den HNWI zählen.
Für Partner:innen ist auch die VHNWI-Schwelle aus eigener Kraft machbar.
01.08.2021, 21:22
(01.08.2021, 20:53)Auch Bln schrieb: Anwält:innen verdienen gemessen an der Gesamtbevölkerung überduchschnittlich gut. Auch das Medianeinkommen von Volljurist:innen bewegt sich über dem Median der Bevölkerung und den Medianen der meisten anderen akademischen Berufe.
Allerdings sind die absoluten Topeinkommen meist nur als Unternehmer:in, für Geschäftsführer:innen oder für Führungskräfte mit Personalverantwortung zu realisieren, wo der Großteil der angestellten Anwält:innen schlicht rausfällt. Laut aktuellen Zahlen gilt man übrigens in der Sozialforschung als Single mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 5.700 Euro als "einkommensreich".
Wirklich große Vermögen sind meist geerbt. Dies gilt jedenfalls für Personen, die die klassische Definition des UHNWI erfüllen. Erscheint aber logisch, wenn man sich überlegt, dass selbst mit günstigen Investments und unter besten Bedingungen 30 Millionen alles andere als leicht erwirtschaftet werden können.
Wer als Anwält:in das gesamte Berufsleben gut verdient und sinnvoll investiert, kann es aber zur Million bringen und sich damit immer noch zu den HNWI zählen.
Für Partner:innen ist auch die VHNWI-Schwelle aus eigener Kraft machbar.
Die Naivität ist grenzenlos. Der Durchschnitt im zweiten Examen liegt auch bei 6, xx P. Trotzdem würde niemand behaupten, dass 7.01P super sind, nur weil die überdurchschnittlich sind.
01.08.2021, 21:37
(01.08.2021, 20:53)Auch Bln schrieb: Anwält:innen verdienen gemessen an der Gesamtbevölkerung überduchschnittlich gut. Auch das Medianeinkommen von Volljurist:innen bewegt sich über dem Median der Bevölkerung und den Medianen der meisten anderen akademischen Berufe.
Allerdings sind die absoluten Topeinkommen meist nur als Unternehmer:in, für Geschäftsführer:innen oder für Führungskräfte mit Personalverantwortung zu realisieren, wo der Großteil der angestellten Anwält:innen schlicht rausfällt. Laut aktuellen Zahlen gilt man übrigens in der Sozialforschung als Single mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 5.700 Euro als "einkommensreich".
Wirklich große Vermögen sind meist geerbt. Dies gilt jedenfalls für Personen, die die klassische Definition des UHNWI erfüllen. Erscheint aber logisch, wenn man sich überlegt, dass selbst mit günstigen Investments und unter besten Bedingungen 30 Millionen alles andere als leicht erwirtschaftet werden können.
Wer als Anwält:in das gesamte Berufsleben gut verdient und sinnvoll investiert, kann es aber zur Million bringen und sich damit immer noch zu den HNWI zählen.
Für Partner:innen ist auch die VHNWI-Schwelle aus eigener Kraft machbar.
Da hab ich nicht aufgepasst, von was redest du da