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Klausuren September 2023
NrwSept
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Beiträge: 10
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2023
#81
11.09.2023, 16:11
Aber wieso 30 stgb? Die Anstiftung war doch vollendet. Der Rücktritt ist unschädlich für eine vorsätzlich, rechtswidrige Haupttat, stand so im fischer
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Jura125
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Registriert seit: Sep 2023
#82
11.09.2023, 17:16
Gut dass oben jemand meinte es wäre so geschenkt gewesen von den Themen und jetzt haben doch alle durchaus was unterschiedliches gemacht. Bin mir auch immer noch nicht sicher was die ich eigentlich im 1. Tatkomplex mit dem Ring wollten.
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LHB_NRW
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Beiträge: 35
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2023
#83
11.09.2023, 17:51
(11.09.2023, 16:11)NrwSept schrieb:  Aber wieso 30 stgb? Die Anstiftung war doch vollendet. Der Rücktritt ist unschädlich für eine vorsätzlich, rechtswidrige Haupttat, stand so im fischer


Wie ich schon sagte, ich hab Bockmist gemacht. Hatte die Vollendung der Anstiftung abgelehnt, weil ich den Rücktritt als persönlichen Strafausschließungsgrund vercheckt habe und deswegen den Versuch nicht als entsprechend taugliche Haupttat der Anstiftung eingeordnet.
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Refrefnrw
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Beiträge: 14
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Registriert seit: Aug 2023
#84
12.09.2023, 16:02
Heute kam in NRW Revi aus StA Sicht

Folgende Probleme (die ich so als Schwerpunkt empfand):

- beisitzende Richterin ist am 1.HV Tag dem 24.07.2023 Schwanger und die Geburt des Kindes soll voraussichtlich am 12.08.2023 zur Welt kommen
- diese Richterin bekommt am 04.08 ihr Kind und der 2.HV Termin ist am 11.08
-> Verstoß gegen § 3 MutterSchG iVm § 338 Nr.1a StPO thematisieren
wegen 1.HV Verzicht auf Mutterschutz ausdrücklich erklärt und wirksam
wegen 2.HV Verzicht auf Mutterschutz ausdrücklich erklärt aber nicht möglich, Mangel der Besetzung, aber Mangel präkludiert nach § 222a StPO

- thematisiere ob Verständigung oder Erörterung zwischen Gericht und StA vorher stattgefunden hat
- ob eine Verständigung über einen minder schweren Fall möglich ist oder nur über den Schuldspruch
- im HV Protokoll steht: Verständigung und Erörterung haben nicht stattgefunden
-> Verstoß gegen § 243 IV iVM § 337 thematisieren

-P: Minder schwerer Fall in Strafzumessung aufgrund Verwendung von Schweinwaffe § 250 I Nr.1b, 250 III?
-> Sachrüge: Scheinwaffe ist Regeltatbestand des § 250 I 1b und deswegen kein Fall des § 250 III StGB


Delikte verurteilt zu: § 240, 253,250 I, III StGB

Antrag: Aufhebung und Zurückweisung an andere Strafkammer
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2023, 16:09 von Refrefnrw.)
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JurNRW1
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Themen: 1
Registriert seit: Sep 2023
#85
12.09.2023, 16:09
Warum Präklusion bei nachgeburtlicher Teilnahme an HV? 
Tatsachen die in der Person des Richters liegen können nicht präkludieren (stand so im Kommentar)
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Refrefnrw
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Registriert seit: Aug 2023
#86
12.09.2023, 16:14
Als ich das bearbeitet hatte, habe ich sowas nicht gelesen zur Präklusion, deswegen bei mir präkludiert, weil Mitteilung am Anfang der HV (+) aber StA hat keinen Besetzungseinwand gebracht :-D
Aber wenn im Kommentar steht, dass das bei Schwangerschaft nicht gilt, ja gut, dann ist das Blödsinn :-)
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erstinrw
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Themen: 0
Registriert seit: Sep 2023
#87
12.09.2023, 16:26
Kam das so auch in Berlin dran?
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Jura125
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Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2023
#88
12.09.2023, 16:56
(12.09.2023, 16:26)erstinrw schrieb:  Kam das so auch in Berlin dran?


Ne kam etwas anders aber ähnlicher Fall. Nur aus anwaltlicher Sicht Rev. Mit aber ähnlichen Problemen wie oben bei 250 III StGB und 243 IV StPO. Aber bei der Schöffin ging es um 16 MuSchG. 
Es ging sonst noch um 223 und Antrag bzw. besonders ö I und es fehlten die Einzelstrafen (gab zwei Tatkomplexe).
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Joko
Posting Freak
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Beiträge: 869
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#89
12.09.2023, 17:22
(12.09.2023, 16:02)Refrefnrw schrieb:  Heute kam in NRW Revi aus StA Sicht

Folgende Probleme (die ich so als Schwerpunkt empfand):

- beisitzende Richterin ist am 1.HV Tag dem 24.07.2023 Schwanger und die Geburt des Kindes soll voraussichtlich am 12.08.2023 zur Welt kommen
- diese Richterin bekommt am 04.08 ihr Kind und der 2.HV Termin ist am 11.08
-> Verstoß gegen § 3 MutterSchG iVm § 338 Nr.1a StPO thematisieren
wegen 1.HV Verzicht auf Mutterschutz ausdrücklich erklärt und wirksam
wegen 2.HV Verzicht auf Mutterschutz ausdrücklich erklärt aber nicht möglich, Mangel der Besetzung, aber Mangel präkludiert nach § 222a StPO

- thematisiere ob Verständigung oder Erörterung zwischen Gericht und StA vorher stattgefunden hat
- ob eine Verständigung über einen minder schweren Fall möglich ist oder nur über den Schuldspruch
- im HV Protokoll steht: Verständigung und Erörterung haben nicht stattgefunden
-> Verstoß gegen § 243 IV iVM § 337 thematisieren

-P: Minder schwerer Fall in Strafzumessung aufgrund Verwendung von Schweinwaffe § 250 I Nr.1b, 250 III?
-> Sachrüge: Scheinwaffe ist Regeltatbestand des § 250 I 1b und deswegen kein Fall des § 250 III StGB


Delikte verurteilt zu: § 240, 253,250 I, III StGB

Antrag: Aufhebung und Zurückweisung an andere Strafkammer


War eine Richterin schwanger oder eine Schöffin?
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Refrefnrw
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Beiträge: 14
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2023
#90
12.09.2023, 17:26
in NRW eine beisitzende Richterin LG Essen - große Strafkammer- wars
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