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Klausuren September 2019
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Registriert seit: Aug 2012
#81
06.09.2019, 08:52
(06.09.2019, 07:47)Der echte Kaiser schrieb:  Ich wollte nur mitteilen, dass ich mich in diesem Forum schon seit längerer Zeit aus bestimmten Gründen nicht beteilige und alle Posts unterm meinem Namen - so wie der letzte - NICHT von mir kommen.

Ich finde das im Übrigen eine Frechheit, sich unter fremden Namen hier einzumischen.

Mit freundlichem Gruß
Torsten Kaiser

P.S. Die Examensklausuren sind so: Ein Problem nach dem nächsten. Daher ist das auch so in meinem Skript.

Sie könnten sich auch einfach unter T. Kaiser bei uns registrieren und uns dies per E-Mail mitteilen. Dann könnte niemand unter Ihrem Namen im Forum posten und wir würden Posts unter ähnlichen Namen einfach löschen.
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Gast
Unregistered
 
#82
06.09.2019, 09:56
(06.09.2019, 07:47)Der echte Kaiser schrieb:  Ich wollte nur mitteilen, dass ich mich in diesem Forum schon seit längerer Zeit aus bestimmten Gründen nicht beteilige und alle Posts unterm meinem Namen - so wie der letzte - NICHT von mir kommen.

Ich finde das im Übrigen eine Frechheit, sich unter fremden Namen hier einzumischen.

Mit freundlichem Gruß
Torsten Kaiser

P.S. Die Examensklausuren sind so: Ein Problem nach dem nächsten. Daher ist das auch so in meinem Skript.


Hi Torsten,


das Skript ist so gesehen auch gut und richtig, dass wollte ich insoweit mit meiner Kritik auch nicht bestreiten. Aber es fehlt einem dann doch manchmal das Gesamtverständnis, um dem ganzen dann  wirklich gut folgen zu können und dadurch wird es dann zäh und schwieriger mit dem Lernen der einzelnen Probleme. Das geht auch nicht nur mir so. ;-)
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#83
06.09.2019, 13:37
Lieber Gast,

(habe mich jetzt unter T.Kaiser angemeldet und meinen Namen reserviert .-) Alles was jetzt unter T.Kaiser kommt ist wirklich von mir).

Ich kann das verstehen. ZVR ist auch ein insgesamt "ungemütliches" Rechtsgebiet, wo es um viel Klein-Klein geht und welches nicht so schnell verdaut wird wie Schuldrecht oder so. Und auch nicht so viel Spaß macht.

Was das Skript von mir angeht habe ich daher nicht ohne Grund im Vorwort Folgendes geschrieben:

Dieses Buch richtet sich daher an im Zwangsvollstreckungsrecht schon etwas fortgeschrittene Referendare, die durch den Besuch der Arbeitsgemeinschaft bereits die Grundlagen dieses Rechtsgebietes kennengelernt haben und sich nun auf die speziellen Anforderungen in der Examensklausur vorbereiten wollen. Im Wesentlichen geht es um die Frage: Was muss ich für die Klausuren wissen („Präsenzwissen“)? Es möge uns dabei verziehen sein, dass die Themen an der einen oder anderen Stelle etwas trocken und sehr speziell erscheinen oder man zuweilen das Gefühl bekommt, dass dieses Lehrbuch „nur“ die Aneinanderreihung von Einzelproblemen ist. Zuweilen liest man als Kritik auch, dass man sich als Leser dieses Buches „in den vielen Detailproblemen verliert“. Was erwarten Sie denn als Examensvorbereitung? Die dargestellten Themen haben wir uns doch nicht so ausgedacht, sondern sind ausnahmslos den Original-Klausuren entnommen worden! Wo wir ins Detail gehen und Spezialprobleme erläutern, mussten Sie in der Klausur genau dasselbe machen. Dass das nicht jedem Spaß macht ist uns auch klar. Examensklausuren sind aber so: Eine Aneinanderreihung von Detailproblemen, von denen man einige – weil Sie so häufig in Klausuren eingebaut werden – kennen muss („Präsenzwissen“) und den Rest im Kommentar nachschlagen kann oder ohne Kommentar lösen muss. Gewöhnen Sie sich dran und krempeln Sie die Ärmel hoch! Nur mit „Basics“ kommt man in Klausuren nicht weit, es geht im Examen immer um Details und Spezialfragen, die „abgearbeitet“ werden müssen.

Dh ich setze einfach schon ein gewisses Grundverständnis voraus und setze dann an mit der Frage: so, was kommt jetzt im Examen so alles dran? Und das sind eben Problem an Problem an Problem an Problem, so sind die Klausuren! Da kann ich nichts dafür. 

Ich drück jedenfalls den Septemberleuten weiter die Daumen!

Ahoi aus dem Norden,
Torsten Kaiser
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#84
06.09.2019, 14:12
(06.09.2019, 07:57)Freundlicher Hesse schrieb:  Das Skript ist super, lass dich nicht unterkriegen und behalte deinen Stil bei, Torsten!

Danke, freundlicher Hesse. Tu ich!
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HESSEN M
Unregistered
 
#85
06.09.2019, 15:23
Hallo möchte jemand über die Klausur von heute sprechen?

Bei mir waren alle Anträge begründet.

LG
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Neugieriger Hesse
Unregistered
 
#86
06.09.2019, 15:31
Kam Arbeitsrecht dran?
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Schreiber NRW
Unregistered
 
#87
06.09.2019, 15:32
In NRW lief zumindest materiell im Wesentlichen: https://openjur.de/u/696554.html
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GastNRW23
Unregistered
 
#88
06.09.2019, 15:34
In NRW heute Anwaltsklausur aus Beklagtensicht. Es gab ein VU gegen den Mandanten, nach Erlass des VU wurde aber noch über eine Bevollmächtigte die Verteidigungsbereitschaft angezeigt.

Zu prüfen wohl Einspruch gegen VU im schriftlichen Vorverfahren, wobei für die Wahrung der Einspruchsfrist maßgeblich gewesen sein wird, ob die fehlende Zustellung an eine von dem Mandanten Bevollmächtigte fehlerhaft war, also 172 greift. Dazu musste man wohl prüfen, ob die Bevollmächtigung wirksam war bzw., ob die Person (Lebensgefährtin) bevollmächtigt werden durfte (79 ZPO).

Materiell dann Vertragsschluss bei einem VersorgungsV (Strom), wobei Mandant dem Zahlungsanspruch der Klägerin (Versorger) diverse Einwände entgegensetzte (Stromkosten vom Vermieter zu tragen, Vertrag des Vormieters war noch nicht gekündigt, etc.).
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Hessexyz
Unregistered
 
#89
06.09.2019, 15:36
Lieber T. Kaiser, 

Ich finde das Skript auch absolut gelungen.  Allerdings stimmt es dass man es wirklich nur versteht wenn man schon Grundwissen hat, dann ist es allerdings zu komprimierten wiederholen und Detail wissen dann wirklich gut.  Wäre doch mal ne Idee auch beim Zwangsvollstreckungsrecht auf zwei Bände zu setzen,  wie in  Zivilprozessrecht.  Einen für Grundlagen, einen für Fortgeschrittene.
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Hessen
Unregistered
 
#90
06.09.2019, 15:40
In Hessen war heute Arbeitsrecht dran. Kündigungsschutzklage mit diversen Anträgen und Problemen.  Erst betriebsbedingte Kündigung,  gegen die Kündigungsschutzklage erhoben wurde, dann nach einem Vorfall im Betrieb bei dem der Kläger einen anderen tätlich angegriffen hat,  außer ordentliche und hilfsweise fristlose Kündigung wegen der Tätlichkeit.  Erweiterung der Kündigungsschutzklage um Feststellungsanträge hinsichtlich der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Zudem einen Antrag auf  Geld Zahlung nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung wegen Wegfall eines bisher kostenlos Gewerken Parkplatzes, sowie einen Antrag auf Abfindung nach  1a KSchG.   Klageantrag gegen betriebsbedingte Kündigung zurückgenommen.
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