08.07.2022, 16:49
(08.07.2022, 16:24)Outlaw schrieb:(08.07.2022, 16:00)Abendbrot schrieb: Was lief denn heute in NRW?
Nicht NRW, aber Nds.![]()
Wieder Gewerbemietrecht![]()
- Vorgehen für den Beklagten eine österreichische GmbH, mietet für Monteur eine Wohnung für 5 Monate. Monteur zieht nach Absprache nicht ein. Zimmer hat andere Lage im selben Umkreis, wie vereinbart, ist ungereinigt und die Bettwäsche ist ungewechselt.
- Zuständigkeit des deutschen Gerichts -> Hinweis auf EUGVVO und Rom I.
- BGB AT: Vertragsschluss, WE, Bestimmtheit, Schweigen, KBS
- AGB Kontrolle, liegt Vertragsstrafe vor, wenn ja hält diese der Kontrolle
- Nachmieter mittellos Klägerin kann sich nicht schadlos halten, Abtretung des Anspruchs Zug-um Zug?
Hat noch jemand Input dazu?
Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages?
08.07.2022, 16:49
08.07.2022, 17:04
(08.07.2022, 16:49)Gast schrieb:(08.07.2022, 16:24)Outlaw schrieb:(08.07.2022, 16:00)Abendbrot schrieb: Was lief denn heute in NRW?
Nicht NRW, aber Nds.![]()
Wieder Gewerbemietrecht![]()
- Vorgehen für den Beklagten eine österreichische GmbH, mietet für Monteur eine Wohnung für 5 Monate. Monteur zieht nach Absprache nicht ein. Zimmer hat andere Lage im selben Umkreis, wie vereinbart, ist ungereinigt und die Bettwäsche ist ungewechselt.
- Zuständigkeit des deutschen Gerichts -> Hinweis auf EUGVVO und Rom I.
- BGB AT: Vertragsschluss, WE, Bestimmtheit, Schweigen, KBS
- AGB Kontrolle, liegt Vertragsstrafe vor, wenn ja hält diese der Kontrolle
- Nachmieter mittellos Klägerin kann sich nicht schadlos halten, Abtretung des Anspruchs Zug-um Zug?
Hat noch jemand Input dazu?
Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages?
Dazu zu ergänzen vielleicht noch Aufhebungsvertrag :)
08.07.2022, 17:04
(08.07.2022, 16:49)Wiesbaden schrieb:(08.07.2022, 15:56)Gast schrieb: Heute würde mich echt mal ein zugrundeliegendes Urteil interessieren. Finde aber leider nichts
Wieso sollte es eines geben? Es war eine Kautelarklausur
Ne, der Teil zu den Auskunftsansprüchen hätte genauso gut eine Klage oder ein Urteil sein können und denen liegt nunmal oft ein reales Urteil zugrunde. Nur der zweite Teil war eine Kautelarklausur
08.07.2022, 17:07
(08.07.2022, 16:24)Outlaw schrieb:(08.07.2022, 16:00)Abendbrot schrieb: Was lief denn heute in NRW?
Nicht NRW, aber Nds.![]()
Wieder Gewerbemietrecht![]()
- Vorgehen für den Beklagten eine österreichische GmbH, mietet für Monteur eine Wohnung für 5 Monate. Monteur zieht nach Absprache nicht ein. Zimmer hat andere Lage im selben Umkreis, wie vereinbart, ist ungereinigt und die Bettwäsche ist ungewechselt.
- Zuständigkeit des deutschen Gerichts -> Hinweis auf EUGVVO und Rom I.
- BGB AT: Vertragsschluss, WE, Bestimmtheit, Schweigen, KBS
- AGB Kontrolle, liegt Vertragsstrafe vor, wenn ja hält diese der Kontrolle
- Nachmieter mittellos Klägerin kann sich nicht schadlos halten, Abtretung des Anspruchs Zug-um Zug?
Hat noch jemand Input dazu?
Wie kommst du auf Gewerbemietrecht und nicht Wohnraum? ?
08.07.2022, 17:33
(08.07.2022, 17:07)Gast Nds schrieb:(08.07.2022, 16:24)Outlaw schrieb:(08.07.2022, 16:00)Abendbrot schrieb: Was lief denn heute in NRW?
Nicht NRW, aber Nds.![]()
Wieder Gewerbemietrecht![]()
- Vorgehen für den Beklagten eine österreichische GmbH, mietet für Monteur eine Wohnung für 5 Monate. Monteur zieht nach Absprache nicht ein. Zimmer hat andere Lage im selben Umkreis, wie vereinbart, ist ungereinigt und die Bettwäsche ist ungewechselt.
- Zuständigkeit des deutschen Gerichts -> Hinweis auf EUGVVO und Rom I.
- BGB AT: Vertragsschluss, WE, Bestimmtheit, Schweigen, KBS
- AGB Kontrolle, liegt Vertragsstrafe vor, wenn ja hält diese der Kontrolle
- Nachmieter mittellos Klägerin kann sich nicht schadlos halten, Abtretung des Anspruchs Zug-um Zug?
Hat noch jemand Input dazu?
Wie kommst du auf Gewerbemietrecht und nicht Wohnraum? ?
Wohnraummietrecht hab ich auch angenommen, 23 Nr 2 a (+) oder?
08.07.2022, 17:37
(08.07.2022, 17:33)Gast schrieb:(08.07.2022, 17:07)Gast Nds schrieb:(08.07.2022, 16:24)Outlaw schrieb:(08.07.2022, 16:00)Abendbrot schrieb: Was lief denn heute in NRW?
Nicht NRW, aber Nds.![]()
Wieder Gewerbemietrecht![]()
- Vorgehen für den Beklagten eine österreichische GmbH, mietet für Monteur eine Wohnung für 5 Monate. Monteur zieht nach Absprache nicht ein. Zimmer hat andere Lage im selben Umkreis, wie vereinbart, ist ungereinigt und die Bettwäsche ist ungewechselt.
- Zuständigkeit des deutschen Gerichts -> Hinweis auf EUGVVO und Rom I.
- BGB AT: Vertragsschluss, WE, Bestimmtheit, Schweigen, KBS
- AGB Kontrolle, liegt Vertragsstrafe vor, wenn ja hält diese der Kontrolle
- Nachmieter mittellos Klägerin kann sich nicht schadlos halten, Abtretung des Anspruchs Zug-um Zug?
Hat noch jemand Input dazu?
Wie kommst du auf Gewerbemietrecht und nicht Wohnraum? ?
Wohnraummietrecht hab ich auch angenommen, 23 Nr 2 a (+) oder?
Genau, so habe ich es auch :) der Mitarbeiter sollte ja in dem Zimmer wohnen. Es sollte ja nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
08.07.2022, 18:56
Habt ihr in Hessen im Kautelarteil OHG oder GbR geprüft?
08.07.2022, 18:59
(08.07.2022, 18:56)Gast schrieb: Habt ihr in Hessen im Kautelarteil OHG oder GbR geprüft?
GbR. Hab gesagt keine Ist-OHG, weil kein Gewerbebetrieb im Sinne des § 1 II HGB und daher nur Kann-OHG, Eintragung im Handelsregister aber nicht vorgesehen im Gesellschaftsvertrag. Daher bin ich im Folgenden dann von der GbR ausgegangen. Du?
08.07.2022, 19:04
(08.07.2022, 18:59)Gast schrieb:(08.07.2022, 18:56)Gast schrieb: Habt ihr in Hessen im Kautelarteil OHG oder GbR geprüft?
GbR. Hab gesagt keine Ist-OHG, weil kein Gewerbebetrieb im Sinne des § 1 II HGB und daher nur Kann-OHG, Eintragung im Handelsregister aber nicht vorgesehen im Gesellschaftsvertrag. Daher bin ich im Folgenden dann von der GbR ausgegangen. Du?
GbR, Ansprüche aus 716 I BGB bzw. 721 BGB geprüft
Der "Arbeitsvertrag" bzw. die Mehrarbeit im Betrieb dann als Bestandteil der Beitragsleistung gemäß § 706 III BGB.
Außerordentliche Kündigung gemäß § 723 wegen des Verdachts schwerer Pflichtverletzungen gegenüber der GbR.