04.07.2016, 20:03
Hach, stimmt :) ich fühl mich besser
04.07.2016, 20:06
Also ich fand bislang 852,712 am logischsten... Meint ihr, 812 ist gänzlich unvertretbar? Bzw automatisch unterm Strich?
04.07.2016, 20:08
Jmd nen Tip für morgen? AGB prüfen oder eher Vertragsentwurf?
04.07.2016, 20:10
04.07.2016, 20:12
Nein, du kannst ruhig schlafen. Primär geht es darum die Probleme zu finden und vertretbar zu argumentieren, wenn nicht absoluter Standard gefragt ist. Und das war kein Standar. Das war irgendwelcher Müll
04.07.2016, 20:17
Das mit dem Müll stimmt. :D
Hoffentlich sind sie gnädig bei der Korrektur.
Und hoffentlich wird die Klausur morgen nicht wieder irgendein Müll...
Hoffentlich sind sie gnädig bei der Korrektur.
Und hoffentlich wird die Klausur morgen nicht wieder irgendein Müll...
04.07.2016, 20:24
Zur Beruhigung: Im März waren die Klausuren auch voll schwer und die sind auch richtig fair korrigiert worden.
04.07.2016, 22:10
(04.07.2016, 17:24)Hessenbock schrieb: Die Klausur war eine Frechheit und in der Zeit nicht zu schaffen.
Die Prüfungssituation ist unter aller Sau. Wir sitzen mit 35 Leuten in dem Pissraum, der viel zu klein ist. Die Tische sind 1qm groß, das heisst man muss die Sachen auf dem Boden verstauen und aufpassen dass wenn der Nachbar pissen geht nicht drüber läuft.
Zudem haben die Kollegen aus den anderen Ländern wieder mal keine verschissene Zusatzaufgabe bekommen, warum macht das JPA in Hessen das zum wiederholten male. Ringtausch oder was? Was soll der Scheiss.
Morgen schreib ich 15 Punkte, die Lösung von heute können sie sich hinten rein schieben.
Prost, ich sauf jetzt einen!
Klingt stark nach Frankfurt.
Die machen das, damit ihr nicht schon in den Klausuren das Prädikat schreibt und sie im Mündlichen absolut willkürlich das Prädikat nur an angepasste Mitläufer verteilen können, die immer brav so entscheiden, wie es die Obrigkeit von ihnen erwartet.
Aber mir glaubt ja keiner :)
05.07.2016, 14:18
Heute in Nds:
Die ex-Mitarbeiterin die Firmendaten für ihr eigenes Gewerbe verwendet.
ARbeitgeber will das verhindern.
Gutachten, Zweckmäßigkeit und Schreiben waren gewünscht.
UWG war zum Teil ausgenommen, ob auch § 17 UWG weiß ich nicht mehr.
(falls nicht, hab ich den vergessen)
Ich habe nur § 823 ABs. 1 iVm einegrichteten und ausgeübten gewerbebetrieb geprüft, daraus Unterlassung, Löschung, Schadensersatz
Herausgabe des STicks aus Arbeitsvertrag
Schreiben: Unterlassunsgerklärung
und Verschwiegenheitsvereinbarung modifiziert
Die ex-Mitarbeiterin die Firmendaten für ihr eigenes Gewerbe verwendet.
ARbeitgeber will das verhindern.
Gutachten, Zweckmäßigkeit und Schreiben waren gewünscht.
UWG war zum Teil ausgenommen, ob auch § 17 UWG weiß ich nicht mehr.
(falls nicht, hab ich den vergessen)
Ich habe nur § 823 ABs. 1 iVm einegrichteten und ausgeübten gewerbebetrieb geprüft, daraus Unterlassung, Löschung, Schadensersatz
Herausgabe des STicks aus Arbeitsvertrag
Schreiben: Unterlassunsgerklärung
und Verschwiegenheitsvereinbarung modifiziert
05.07.2016, 14:27
Mist, und auf § 74 HGB bin ich nicht gekommen!