• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Dezember 2020
« 1 ... 6 7 8 9 10 ... 77 »
 
Antworten

 
Klausuren Dezember 2020
Gast
Unregistered
 
#71
01.12.2020, 18:43
(01.12.2020, 18:40)Gast schrieb:  
(01.12.2020, 18:32)Gast schrieb:  
(01.12.2020, 18:31)NRWVerbesserung schrieb:  
(01.12.2020, 18:26)Gast schrieb:  
(01.12.2020, 18:06)Gast schrieb:  Nee, in NRW war der groß drin, inklusive ner halben Seite Begründung. Brauchte man aber fürs VU, von daher bei Euch dann überflüssig.


Dann war die NRW Klausur wohl umfangreicher. Wie viel Seiten war euer Aktenauszug? In Sachsen waren es lediglich 8 (oder 9 not sure) Seiten.

15 Seiten plus zwei Seiten Kalender


Nicht schlecht... Frage mich, warum man in Sachsen VU/Einspruch/Wiedereinsetzung einfach unersetzt rausgenommen hat.
Vielleicht damit ihr tatsächlich mal juristisch arbeiten konntet und dieses Problem der Änderung nach Auflassung diskutieren, wie es eigentlich juristische Arbeit ist...

In NRW war man mal wieder nur gehetzt. Ist ja nicht so, dass VU im schriftlichen Vorverfahren, Einspruch und Wiedereinsetzung irgendwie groß problematisch waren, man musste es aber abarbeiten und hat dadurch Zeit verloren. Hatte für die Begründetheit der Klage vielleicht noch ne Stunde Zeit, wenn überhaupt. Da kann man dann nicht mehr wirklich überlegen und sich bewusst für einen Standpunkt entscheiden. Da wird nur noch hingeschmiert. Hat mit Jura nichts zu tun.


Zeitlich fand ich die sächsische Klausur wirklich recht angenehm diesmal. Mache mir aber gerade Sorgen, dass ich die Thematik um das VU/Einspruch/Wiedereinsetzung einfach nur übersehen habe  :D Wenn unser SV aber nur 8 Seiten und euer 15 war, habe ich das vermutlich aber doch nicht übersehen...  Huh Cheese
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#72
01.12.2020, 18:44
(01.12.2020, 18:38)Gast schrieb:  Hatte bei Kaiser (Materielles ZR, 9. Auflage, Rn. 9) gelesen, dass Änderung nach Auflassung nicht formbedürftig sind....

Denke mit entsprechender Argumentation war da eine Lösung in beide Richtungen vertretbar.
Ja, der Fall basiert auf BGH, Az.:  V ZR 213/17. Da sagt der BGH Änderungen nach Auflassung seien nicht formbedürftig. Die Vorinstanz (OLG Stuttgart, 10 U 140/16) sowie die gesamte juristische Literatur sehen das anders. Von daher dürften beide Ergebnisse gut vertretbar sein.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#73
01.12.2020, 18:46
(01.12.2020, 18:43)Gast schrieb:  
(01.12.2020, 18:40)Gast schrieb:  
(01.12.2020, 18:32)Gast schrieb:  
(01.12.2020, 18:31)NRWVerbesserung schrieb:  
(01.12.2020, 18:26)Gast schrieb:  Dann war die NRW Klausur wohl umfangreicher. Wie viel Seiten war euer Aktenauszug? In Sachsen waren es lediglich 8 (oder 9 not sure) Seiten.

15 Seiten plus zwei Seiten Kalender


Nicht schlecht... Frage mich, warum man in Sachsen VU/Einspruch/Wiedereinsetzung einfach unersetzt rausgenommen hat.
Vielleicht damit ihr tatsächlich mal juristisch arbeiten konntet und dieses Problem der Änderung nach Auflassung diskutieren, wie es eigentlich juristische Arbeit ist...

In NRW war man mal wieder nur gehetzt. Ist ja nicht so, dass VU im schriftlichen Vorverfahren, Einspruch und Wiedereinsetzung irgendwie groß problematisch waren, man musste es aber abarbeiten und hat dadurch Zeit verloren. Hatte für die Begründetheit der Klage vielleicht noch ne Stunde Zeit, wenn überhaupt. Da kann man dann nicht mehr wirklich überlegen und sich bewusst für einen Standpunkt entscheiden. Da wird nur noch hingeschmiert. Hat mit Jura nichts zu tun.


Zeitlich fand ich die sächsische Klausur wirklich recht angenehm diesmal. Mache mir aber gerade Sorgen, dass ich die Thematik um das VU/Einspruch/Wiedereinsetzung einfach nur übersehen habe  :D Wenn unser SV aber nur 8 Seiten und euer 15 war, habe ich das vermutlich aber doch nicht übersehen...  Huh Cheese
Übersehen konnte man die nicht. Maximal die Problematik mit dem Fax des Gerichts, weil die in einem dieser Hinweiskästchen aufgeführt war. Aber das VU war abgedruckt, das zu übersehen wäre schon ne echte Leistung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#74
01.12.2020, 18:52
(01.12.2020, 18:44)Gast schrieb:  
(01.12.2020, 18:38)Gast schrieb:  Hatte bei Kaiser (Materielles ZR, 9. Auflage, Rn. 9) gelesen, dass Änderung nach Auflassung nicht formbedürftig sind....

Denke mit entsprechender Argumentation war da eine Lösung in beide Richtungen vertretbar.
Ja, der Fall basiert auf BGH, Az.:  V ZR 213/17. Da sagt der BGH Änderungen nach Auflassung seien nicht formbedürftig. Die Vorinstanz (OLG Stuttgart, 10 U 140/16) sowie die gesamte juristische Literatur sehen das anders. Von daher dürften beide Ergebnisse gut vertretbar sein.



Danke <3
Zitieren
Nrw Dezemberer
Unregistered
 
#75
01.12.2020, 18:58
Wenn die wirklich juristisches Können hätten abfragen wollen, hätte es auch nur ein Einspruch oder nur eine Widerklage getan. Es ist doch einfach nur noch lächerlich, wie voll diese Klausuren gepackt werden. Man kann da doch wirklich nicht erwarten, dass alle Probleme in diesem Fall angesprochen, sauber geprüft und ordentlich begründet werden. Reinste Schikane.
Zitieren
Relevant
Unregistered
 
#76
01.12.2020, 19:03
War der Wiedereinsetzungsantrag denn relevant oder wie so oft unerheblich weil die Zustellungszeitpunkte Auseinanderfallen?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#77
01.12.2020, 19:08
(01.12.2020, 18:58)Nrw Dezemberer schrieb:  Wenn die wirklich juristisches Können hätten abfragen wollen, hätte es auch nur ein Einspruch oder nur eine Widerklage getan. Es ist doch einfach nur noch lächerlich, wie voll diese Klausuren gepackt werden. Man kann da doch wirklich nicht erwarten, dass alle Probleme in diesem Fall angesprochen, sauber geprüft und ordentlich begründet werden. Reinste Schikane.



In Sachsen war es nur eine Widerklage ohne Einspruch gg VU
Zitieren
GPA Bremen
Unregistered
 
#78
01.12.2020, 19:10
Auch im GPA Bezirk Bremen lief die Klausur mit 15 Seiten Sachverhalt. Komplett überfrachtet mit prozessualen Problemen, sodass man für das Herzstück (was ja eigentlich das materiell-rechtliche sein sollte   *hust* ) keine Zeit mehr hatte !
Zitieren
Gast NRW
Unregistered
 
#79
01.12.2020, 19:10
(01.12.2020, 19:03)Relevant schrieb:  War der Wiedereinsetzungsantrag denn relevant oder wie so oft unerheblich weil die Zustellungszeitpunkte Auseinanderfallen?
 war relevant, da der grds. fristgerechte Einspruch nicht formgemäß war (Fax hat nur die zweite Seite übermittelt) und der Eingang des Originals bei Gericht dann zu spät erfolgte
Zitieren
Gast_1234
Unregistered
 
#80
01.12.2020, 19:36
(01.12.2020, 16:58)Nobody schrieb:  Berlin war entspannt. VU, Wiedereinsetzung und Anspruch aus Verletzung der Aufsichtspflicht. Sachverhalt war aus Bonn. Komisch, dass in NRW was anderes lief.
Ich fand es gar nicht so entspannt. Der TB war ja schon wegen des VU und der Wiedereinsetzung ordentlich aufgebläht. Und hinzu kamen ja auch noch die Beweisaufnahme und Parteianhörungen, die man verwerten musste. Insgesamt musste man sich ziemlich abhetzen.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 6 7 8 9 10 ... 77 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus