Gestern, 20:54
(Gestern, 20:37)Ref_l schrieb:(Gestern, 19:16)hyaene_mit_hut schrieb: In NRW fand ich die Klausur ungewöhnlich dankbar. Wir hatten nur den Teil mit dem räuberischen Diebstahl inkl Schlägen, keinen zweiten Teil.irgendwie merkwürdig, dass in NRW die Klausur ohne 2. Teil war trotz E-Examen
Dass mir die Klausur insgesamt leicht gefallen ist, ist allerdings wahrscheinlich ein Zeichen dafür, dass ich elementares übersehen habe. (Auch wenn es anhand der Darstellungen hier im Forum noch nicht danach aussieht.)
Ich gehe von Revision aus. Strafurteil sollte eigentlich verbraucht sein.
in MV war die Abschlussverfügung lediglich im Fall einer Anklageerhebung erlassen. Bei euch ist die Verfügung aber nicht üblich, oder?
Die Einstellung war in MV zudem nur nach 170 II möglich und nur dann war eine Einstellungsverfügung anzufertigen.
Doch, doch, eine Abschlussverfügung ist bei uns zu fertigen. Sie gehört neben der Anklageschrift zum praktischen Teil.
Gestern, 21:46
(Gestern, 20:54)hyaene_mit_hut schrieb:(Gestern, 20:37)Ref_l schrieb:(Gestern, 19:16)hyaene_mit_hut schrieb: In NRW fand ich die Klausur ungewöhnlich dankbar. Wir hatten nur den Teil mit dem räuberischen Diebstahl inkl Schlägen, keinen zweiten Teil.irgendwie merkwürdig, dass in NRW die Klausur ohne 2. Teil war trotz E-Examen
Dass mir die Klausur insgesamt leicht gefallen ist, ist allerdings wahrscheinlich ein Zeichen dafür, dass ich elementares übersehen habe. (Auch wenn es anhand der Darstellungen hier im Forum noch nicht danach aussieht.)
Ich gehe von Revision aus. Strafurteil sollte eigentlich verbraucht sein.
in MV war die Abschlussverfügung lediglich im Fall einer Anklageerhebung erlassen. Bei euch ist die Verfügung aber nicht üblich, oder?
Die Einstellung war in MV zudem nur nach 170 II möglich und nur dann war eine Einstellungsverfügung anzufertigen.
Doch, doch, eine Abschlussverfügung ist bei uns zu fertigen. Sie gehört neben der Anklageschrift zum praktischen Teil.
ah ok, aber war sie dann bei euch nicht erlassen?
Vor 1 Stunde
(Gestern, 21:46)Ref_l schrieb:Nein.(Gestern, 20:54)hyaene_mit_hut schrieb:(Gestern, 20:37)Ref_l schrieb:(Gestern, 19:16)hyaene_mit_hut schrieb: In NRW fand ich die Klausur ungewöhnlich dankbar. Wir hatten nur den Teil mit dem räuberischen Diebstahl inkl Schlägen, keinen zweiten Teil.irgendwie merkwürdig, dass in NRW die Klausur ohne 2. Teil war trotz E-Examen
Dass mir die Klausur insgesamt leicht gefallen ist, ist allerdings wahrscheinlich ein Zeichen dafür, dass ich elementares übersehen habe. (Auch wenn es anhand der Darstellungen hier im Forum noch nicht danach aussieht.)
Ich gehe von Revision aus. Strafurteil sollte eigentlich verbraucht sein.
in MV war die Abschlussverfügung lediglich im Fall einer Anklageerhebung erlassen. Bei euch ist die Verfügung aber nicht üblich, oder?
Die Einstellung war in MV zudem nur nach 170 II möglich und nur dann war eine Einstellungsverfügung anzufertigen.
Doch, doch, eine Abschlussverfügung ist bei uns zu fertigen. Sie gehört neben der Anklageschrift zum praktischen Teil.
ah ok, aber war sie dann bei euch nicht erlassen?