30.06.2022, 10:35
(30.06.2022, 09:59)Gast schrieb: Im Beamtenverhältnisse müsstet ihr eure Besoldung bis zum letzten Tag erhalten.
Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhält man die Vergütung nur bis zum Tag der mündlichen Prüfung.
Man sieht ja, dass es nicht so ist. Ich habe auch 80€ weniger erhalten.
Vielleicht hat ja jemand dort angerufen und eine Erklärung bekommen, wie sich diese Abrechnungen erklären lassen?
Ich bezweifle, dass die Verrechnungsstelle schon wissen müsste, wer bestanden hat um dementsprechend die Löhne fertig zu stellen.
30.06.2022, 10:42
"Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen nach bestandener Prüfung ihre Anwärterbezüge gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 HBesG noch bis zum Ende des jeweils laufenden Monats weitergewährt, wohingegen diejenigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren, die Unterhaltsbeihilfe gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare weiterhin nur bis einschließlich des Tages ihrer bestandenen mündlichen Prüfung gezahlt wird. Für den Fall, dass der juristische Vorbereitungsdienst verlängert werden muss, ist im Beamtenverhältnis auf Widerruf der Anwärtergrundbetrag bzw. bei Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis die Unterhaltsbeihilfe gemäß § 63 HBesG für den Zeitraum der Verlängerung im Regelfall um 15 % zu kürzen."
Quelle
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30.06.2022, 11:00
(30.06.2022, 10:42)Gast schrieb: "Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen nach bestandener Prüfung ihre Anwärterbezüge gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 HBesG noch bis zum Ende des jeweils laufenden Monats weitergewährt, wohingegen diejenigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren, die Unterhaltsbeihilfe gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare weiterhin nur bis einschließlich des Tages ihrer bestandenen mündlichen Prüfung gezahlt wird. Für den Fall, dass der juristische Vorbereitungsdienst verlängert werden muss, ist im Beamtenverhältnis auf Widerruf der Anwärtergrundbetrag bzw. bei Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis die Unterhaltsbeihilfe gemäß § 63 HBesG für den Zeitraum der Verlängerung im Regelfall um 15 % zu kürzen."
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Und jetzt? Das passt zu keinem von beiden. Weder Minus 15 Prozent noch bis zum Ende der Ausbildung
30.06.2022, 11:03
Also ich habe gestern knapp 70 Euro mehr bekommen, habe im März aber auch kein Examen geschrieben.
30.06.2022, 11:20
Ich habe 57,50 Euro weniger bekommen als im Vormonat. Eigentlich bekommt man als Beamter auf Widerruf ja - wie bereits gepostet - bis zum Ende des Monats die vollen Bezüge. Verstehe ich also auch nicht. Vielleicht mal anrufen oder halt Bezügenachweis abwarten, der auch kommen müsste (ich habe schon die ganze Lohnsteuerbescheinigung für 2022 heute zugeschickt bekommen...).
30.06.2022, 11:29
(30.06.2022, 11:00)HessinMaerz22 schrieb:Ich habe gerade meinen Büzugenachweis aus dem Briefkasten geholt (bei mir sind es mit Blick auf letzten Monat 59,58 € weniger). Bei mir gab es wohl eine "Nachberechnung Vormonate" und eine "Sonderzahlung", wodurch die Abzüge "Lohnsteuer" diesmal etwas höher sind (knapp 200 €). Das Rätsel dürfte somit geklärt sein. Die Kürzung in Höhe von 15 Prozent erfolgt übrigens rückwirkend... (die Mühlen der Verwaltung mahlen insbesondere in Hessen recht langsam).(30.06.2022, 10:42)Gast schrieb: "Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen nach bestandener Prüfung ihre Anwärterbezüge gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 HBesG noch bis zum Ende des jeweils laufenden Monats weitergewährt, wohingegen diejenigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren, die Unterhaltsbeihilfe gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare weiterhin nur bis einschließlich des Tages ihrer bestandenen mündlichen Prüfung gezahlt wird. Für den Fall, dass der juristische Vorbereitungsdienst verlängert werden muss, ist im Beamtenverhältnis auf Widerruf der Anwärtergrundbetrag bzw. bei Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis die Unterhaltsbeihilfe gemäß § 63 HBesG für den Zeitraum der Verlängerung im Regelfall um 15 % zu kürzen."
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Und jetzt? Das passt zu keinem von beiden. Weder Minus 15 Prozent noch bis zum Ende der Ausbildung
30.06.2022, 11:39
(30.06.2022, 11:29)Hesse0815 schrieb:(30.06.2022, 11:00)HessinMaerz22 schrieb:Ich habe gerade meinen Büzugenachweis aus dem Briefkasten geholt (bei mir sind es mit Blick auf letzten Monat 59,58 € weniger). Bei mir gab es wohl eine "Nachberechnung Vormonate" und eine "Sonderzahlung", wodurch die Abzüge "Lohnsteuer" diesmal etwas höher sind (knapp 200 €). Das Rätsel dürfte somit geklärt sein. Die Kürzung in Höhe von 15 Prozent erfolgt übrigens rückwirkend... (die Mühlen der Verwaltung mahlen insbesondere in Hessen recht langsam).(30.06.2022, 10:42)Gast schrieb: "Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen nach bestandener Prüfung ihre Anwärterbezüge gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 HBesG noch bis zum Ende des jeweils laufenden Monats weitergewährt, wohingegen diejenigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren, die Unterhaltsbeihilfe gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare weiterhin nur bis einschließlich des Tages ihrer bestandenen mündlichen Prüfung gezahlt wird. Für den Fall, dass der juristische Vorbereitungsdienst verlängert werden muss, ist im Beamtenverhältnis auf Widerruf der Anwärtergrundbetrag bzw. bei Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis die Unterhaltsbeihilfe gemäß § 63 HBesG für den Zeitraum der Verlängerung im Regelfall um 15 % zu kürzen."
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Und jetzt? Das passt zu keinem von beiden. Weder Minus 15 Prozent noch bis zum Ende der Ausbildung
"Sonderzahlung" insofern, als du irgendwie Lohnsteuer nachzahlen musstest? Kannst du dir erklären, woher das kommt? Aber ich glaube ich kann mir den Anruf sparen, wenn der Bezügenachweise ja eh bald kommt...
30.06.2022, 12:18
Bei uns aus der AG hat jemand angerufen. Es hat wohl mit der abgeführten Steuer zu tun, die taggenau nach dem Termin der mündlichen Prüfung berechnet wird. Das heißt aber auch, dass wir das Geld über die Steuererklärung "zurück"bekommen können.
30.06.2022, 13:52
Irgendwelche Post in Hessen?
30.06.2022, 13:56