Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
03.04.2019, 17:42
(03.04.2019, 17:34)GÄSTIN schrieb: Hi Judge und Forum,
bei den Richtern wird nach nach meiner Erfahrung nach wie vor am Prinzip der Bestenauslese und dem bekannten 10-Prozent-Ziel festgehalten.
Abstriche gibt es davon nur, wenn es absolut nicht anders geht. Und ich stimme Judge zu, dass das in der Richterschaft vielfach problematisch gesehen wird. Da geht es nicht darum, dass jemand mit 16 aus 2 belächelt wird. Sondern darum, dass zumindest bei unter 15 aus 2 gefragt wird, ob jemand der Arbeitsbelastung Herr bzw. Herrin werden kann. Denn solide juristische Fähigkeiten sind das Minimum, was man dazu mitbringen muss. Erfahrungsgemäß schaffen die meisten soliden Juristen eben doch in Summe 15 Punkte und besser...
In der Tat wird aber in manchen Bundesländern das erste Examen nicht so kritisch beäugt, wenn das zweite 8,x ist. Deswegen erkundigt Euch direkt bei den einstellenden Stellen!
Aber seid nicht zu enttäuscht, wenn es nicht klappt. Es gibt einfach sehr wenige Stellen und vielfach noch genug Bewerber für den richterlichen Probedienst!
Wer ortsflexibel ist und zur StA momöch, sollte sich zudem erkundigen, ob ggf. Kampagnen für "Staatsanwälte zur Anstellung" laufen. Bei solchen gelten nämlich manchmal großzügigere Notengrenzen.
Viel Erfolg beim Bewerben
@ Gästin: Vielen Dank für deine Worte (und den Versuch meinen zugespitzen Beitrag bei gleichem Inhalt sprachlich zu entschärfen)!
03.04.2019, 17:47
03.04.2019, 17:48
(03.04.2019, 17:41)GastNRW123 schrieb: Liebe GÄSTIN,
kannst du zu den Staatsanwälten zur Anstellung etwas genaueres sagen? Noch nie gehört...
Staatsanwälte zur Anstellung werden nur in manchen Bundesländern beschäftigt. Diese durchlaufen dann nicht das richterliche Einstellungsverfahren (zB auch nicht den Richterwahlausschuss) und auch nicht den richterlichen Probedienst, sondern werden von vornherein bei der StA angestellt und es ist klar, dass sie nur diese Laufbahn besetzen können.
M.E. haben zB Bremen und Berlin 2018 reine StA-Kampagnen gefahren und dort zT auch geringere oder unbestimmte Notengrenzen festgesetzt als in den richterlichen Kampagnen.
03.04.2019, 17:48
(03.04.2019, 17:42)Gast schrieb:(03.04.2019, 17:18)GastNRW123 schrieb: Die vier schlechtesten aus der AG?! Dein Ernst? ::D
Also ein Examen mit 7,76 bezeichne ich nicht als schlecht! Sorry, aber mE bist du tatsächlich einer der abgehobenen Klischeejuristen. Frage mich auch, wieso man sich als Richter noch in diesem Forum herumtreibt.... aber gut.
Jedenfalls lass ich mir nicht unterstellen, zu lügen. Das geht garnicht!
Für Judge kann ich nicht sprechen, aber ich (Richterin mit 3 aus 4, vor der Justiz auch bei der GK Berufserfahrung gesammelt) bin hier ab und zu, weil ich inzwischen Refs ausbilde und dann gucke, was gerade in den Schriftlichen geprüft wird...
In die sonstigen Sachen gucke ich rein, wenn es thematisch passt und ich mich z.B. gerade ein paar Minuten um einen Beschluss drücken möchte und die Lto ausgelesen ist :blush:
Diesen Zweck erfüllt es für mich auch - sowohl im Hinblick auf die Ausbildung als auch im Hinblick auf das Drücken vor den eigentlichen Aufgaben :angel:
03.04.2019, 17:54
(03.04.2019, 17:48)GÄSTIN schrieb:(03.04.2019, 17:41)GastNRW123 schrieb: Liebe GÄSTIN,
kannst du zu den Staatsanwälten zur Anstellung etwas genaueres sagen? Noch nie gehört...
Staatsanwälte zur Anstellung werden nur in manchen Bundesländern beschäftigt. Diese durchlaufen dann nicht das richterliche Einstellungsverfahren (zB auch nicht den Richterwahlausschuss) und auch nicht den richterlichen Probedienst, sondern werden von vornherein bei der StA angestellt und es ist klar, dass sie nur diese Laufbahn besetzen können.
M.E. haben zB Bremen und Berlin 2018 reine StA-Kampagnen gefahren und dort zT auch geringere oder unbestimmte Notengrenzen festgesetzt als in den richterlichen Kampagnen.
Naja in NRW kann man sich ja auch direkt für die StA bewerben, geringere Grenzen gelten da aber nicht...
Habe zwar von ein paar Kampagnen gehört, aber dass bei der StA geringere Noten erforderlich sind, wäre mir neu. Zumindest stand das nach meiner Kenntnis so nirgendwo. Verfolge das ziemlich genau...
03.04.2019, 17:55
Noch mal die Frage zur Schwerbehinderung: Ich hab im 1. Examen 6,11 und kann mit etwas Glück im 2. noch auf 8,0 kommen. Wie läuft das dann bei Schwerbehinderten ab? Manche Bundesländer setzen ja dann für Einladung die Notengrenzen herab. Konkurriert man dann im Vorstellungsgespräch immer noch mit den besseren, nichtbehinderten Bewerbern oder wie läuft das dann ab? Behalten die Länder ein "Behindertenkontigent" ein, über das dann jeder eingestellt wird, der im Gespräch nicht völlig ungeeignet rüberkommt? Oder kommen die in den normalen Pool und man macht einfach notentechnisch 1-2 Punkte obendrauf? Spielt der konkrete GdB eine Rolle oder ist nur die Festsetzung als Schwerbehinderter dh GdB >50 maßgeblich? Spielt die körperliche Dienstfähigkeit eine wesentliche Rolle bzw. kann es ein Plus sein, wenn man zwar schwerbehindert ist, aber körperlich und geistig weitgehend ebenbürtig mit Nichtbehinderten ist, zB als Empfänger einer Nierenspende?
03.04.2019, 18:02
(03.04.2019, 17:54)GastNRW123 schrieb:(03.04.2019, 17:48)GÄSTIN schrieb:(03.04.2019, 17:41)GastNRW123 schrieb: Liebe GÄSTIN,
kannst du zu den Staatsanwälten zur Anstellung etwas genaueres sagen? Noch nie gehört...
Staatsanwälte zur Anstellung werden nur in manchen Bundesländern beschäftigt. Diese durchlaufen dann nicht das richterliche Einstellungsverfahren (zB auch nicht den Richterwahlausschuss) und auch nicht den richterlichen Probedienst, sondern werden von vornherein bei der StA angestellt und es ist klar, dass sie nur diese Laufbahn besetzen können.
M.E. haben zB Bremen und Berlin 2018 reine StA-Kampagnen gefahren und dort zT auch geringere oder unbestimmte Notengrenzen festgesetzt als in den richterlichen Kampagnen.
Naja in NRW kann man sich ja auch direkt für die StA bewerben, geringere Grenzen gelten da aber nicht...
Habe zwar von ein paar Kampagnen gehört, aber dass bei der StA geringere Noten erforderlich sind, wäre mir neu. Zumindest stand das nach meiner Kenntnis so nirgendwo. Verfolge das ziemlich genau...
Das ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland und Kampagne zu Kampagne. In Brandenburg sind zB momentan wieder leicht unterschiedliche Anforderungsprofile für Richter und für Staatsanwälte aufgerufen.
Deswegen lohnt immer die konkrete Nachfrage zum konkreten Zeitpunkt.
Nahbereichsempirisch sind die tatsctatsäch en Einladungsgrenzen für die StA ca. 0,5 bis 1 Pkt unter dem für die Richterschaft. Grund ist mE primär, dass die richterliche Freiheit einfach mehr Bewerber anlockt, als die hierarchische StA
03.04.2019, 18:09
Tatsächlich, Brandenburg scheint da etwas geändert zu haben...
Für die StA heißt es „Möglichst vollbefriedigend“ - ziemlich schwammig.
Für die StA heißt es „Möglichst vollbefriedigend“ - ziemlich schwammig.
03.04.2019, 18:14
Jemand Erfahrungen wie es derzeit in RLP bei der StA aussieht? Die Grenze von 8 Punkten ist laut Homepage ja „kein Ausschlusskriterium“. Bin leider knapp an den 8 gescheitert, möchte aber gerne zur StA.
03.04.2019, 18:29
Ich hätte da auch noch eine Frage:
Leider wird es für mich mit 7,5 im Zweiten Examen vermutlich in keinem Bundesland für die StA reichen.
Manche mögen das nicht nachvollziehen können, aber ich möchte unbedingt Staatsanwältin werden. Mir ist egal wo, mir wäre auch ein geringeres Gehalt egal.
Ich überlege daher, mich in HH als Amtsanwältin zu bewerben. Dies ist dort ja auch Volljuristen mit zweimal mindestens 7,0 möglich.
Nun meine Frage:
Kann man zur Staatsanwältin „befördert“ werden nach gewisser Zeit?
Wenn dies der Fall ist, kann ich mich - wenn ich dann Staatsanwältin bin - dann auch versetzen lassen in andere Bundesländer?
Wäre sehr dankbar für Antworten.
Leider wird es für mich mit 7,5 im Zweiten Examen vermutlich in keinem Bundesland für die StA reichen.
Manche mögen das nicht nachvollziehen können, aber ich möchte unbedingt Staatsanwältin werden. Mir ist egal wo, mir wäre auch ein geringeres Gehalt egal.
Ich überlege daher, mich in HH als Amtsanwältin zu bewerben. Dies ist dort ja auch Volljuristen mit zweimal mindestens 7,0 möglich.
Nun meine Frage:
Kann man zur Staatsanwältin „befördert“ werden nach gewisser Zeit?
Wenn dies der Fall ist, kann ich mich - wenn ich dann Staatsanwältin bin - dann auch versetzen lassen in andere Bundesländer?
Wäre sehr dankbar für Antworten.