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  5. Klausuren Juni 2019
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Antworten

 
Klausuren Juni 2019
Gast
Unregistered
 
#691
13.06.2019, 17:50
(13.06.2019, 17:48)Verbesserer schrieb:  Was wohl morgen läuft? 
Ich glaube an Baurecht

Würde zum Jahrgang passen! Bitte schön kompliziert, § 80a VwGO!
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Gast123
Unregistered
 
#692
13.06.2019, 17:51
BW

Revision des Mandantan

A. Zulässigkeit
P: Revisionsbegründungsfrist nicht abgelaufen, da Urteil bei Einlegung noch nicht zugestellt

B. Begründetheit
I. VerfahrensVS
P: Zuständigkeit LG, keine Aussage darüber möglich da Anklage 1 nicht abgedruckt. Aber ohnehin unerheblich wegen 269 StPO 

II. Absolute RG nein

III. Relative RG
- Verfahrensfehler
P: kein EröffnBeschluss bzw erst in HV, Ladung
Aber Heilung da kein Aussetzungsantrag des Ak

P: Formlose Zustellung ok 35 StPO da AK bei Vrdl anwesend

- Materiell

242 ja, aber 244 nein da Taschenmesser kein gef Wz mangels Widmung und Beweis (aA vertretbar)

223 ja

240 ja 

267 zusammengesetzte Urkunde, gebrauchen verfälschen

185 ja// P: Beweis Foto iVm Zeugenaussage, Indizien

263 nein da kein Vermögensvorteil

IE Revision begründet, Beruhen des Urteils ja

Revision der Staatsanwaltschaft

A. Zulässigkeit
B. Begründetheit

Materiell

315c nein mangels Gefährdung

242 ja, aber 243 nein da zum einen nicht besonders gesichert, wegen selbem Unrechtsgehalt 243 I 2 zwar gegeben (wird in der Praxis so gehandhabt), aber geringwertige Sache
Im Übrigen kein Beweis wegen Sicherung

263 wg Entfernung des Preisschilds nein da keine Vermögensverfügung, kein Verfügungsbewusstsein

315d ja Beweis: Indizien, Kombination mit Foto etc
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GJPAAAH(BE)
Unregistered
 
#693
13.06.2019, 17:52
(13.06.2019, 17:42)Schwergewicht schrieb:  
(13.06.2019, 17:34)Gast schrieb:  
(13.06.2019, 17:28)Nrw........k schrieb:  
(13.06.2019, 17:16)GJPAAAH(BE) schrieb:  Falls es jemanden interessiert, hier wohl die Grundlage für § 153a I 5: https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...s%20146/16

:@
Oh man...

Danke!

Mist, übersehen!! Dabei habe ich mich noch die ganze Zeit gefragt, was es mit dieser Einstellung auf sich hat. Ob das schwer wiegt?


Das war einer der Schwerpunkte der Klausur. Natürlich wiegt das schwer, wenn du etwas nicht einstellst, obwohl strafklageverbrauch vorliegt.

Immer diese Mutmacher hier!
Da war doch noch genug anderes Gekröse drin. 
Und wenn das Landgericht das vorher anders gesehen hat, ist es jedenfalls auch vertretbar. Müssen wir klüger als Berufsrichter am LG sein!?
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Gast
Unregistered
 
#694
13.06.2019, 17:54
(13.06.2019, 17:52)GJPAAAH(BE) schrieb:  
(13.06.2019, 17:42)Schwergewicht schrieb:  
(13.06.2019, 17:34)Gast schrieb:  
(13.06.2019, 17:28)Nrw........k schrieb:  
(13.06.2019, 17:16)GJPAAAH(BE) schrieb:  Falls es jemanden interessiert, hier wohl die Grundlage für § 153a I 5: https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...s%20146/16

:@
Oh man...

Danke!

Mist, übersehen!! Dabei habe ich mich noch die ganze Zeit gefragt, was es mit dieser Einstellung auf sich hat. Ob das schwer wiegt?


Das war einer der Schwerpunkte der Klausur. Natürlich wiegt das schwer, wenn du etwas nicht einstellst, obwohl strafklageverbrauch vorliegt.

Immer diese Mutmacher hier!
Da war doch noch genug anderes Gekröse drin. 
Und wenn das Landgericht das vorher anders gesehen hat, ist es jedenfalls auch vertretbar. Müssen wir klüger als Berufsrichter am LG sein!?

Es geht doch eher darum, das Problem nicht gesehen zu haben. Aber selbst dann hat man noch immer Chancen auf eine gute Note, wenn man den Rest ordentlich gelöst hat. Der Gesamteindruck ist entscheidend.
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Gast123
Unregistered
 
#695
13.06.2019, 17:55
Heißt iE beide Revisionen Aussicht auf Erfolg. 

Verschlechterung möglich da Revision zum Nachteil des Ak. 

Revision der StA aber unerheblich da Tateinheit und ohnehin die höhere Strafe maßgeblich. Und ohnehin Verstoß gegen Rechtsstaatprinzip wenn StA Revision von Revision des Ak anhängig macht (kp ob das stimmt) Zu raten ist daher Einlegung

Revisionsgericht wird hinsichtlich Revision Urteil mitsamt Feststellungen aufheben und zur erneuten Entsch an andere Kammer des LG zurückzuverweisen
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Juni-NRW
Unregistered
 
#696
13.06.2019, 18:02
(13.06.2019, 17:42)Schwergewicht schrieb:  
(13.06.2019, 17:34)Gast schrieb:  
(13.06.2019, 17:28)Nrw........k schrieb:  
(13.06.2019, 17:16)GJPAAAH(BE) schrieb:  Falls es jemanden interessiert, hier wohl die Grundlage für § 153a I 5: https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...s%20146/16

:@
Oh man...

Danke!

Mist, übersehen!! Dabei habe ich mich noch die ganze Zeit gefragt, was es mit dieser Einstellung auf sich hat. Ob das schwer wiegt?


Das war einer der Schwerpunkte der Klausur. Natürlich wiegt das schwer, wenn du etwas nicht einstellst, obwohl strafklageverbrauch vorliegt.

Quatsch. Also in NRW war schon eingestellt, es war dann ein Verfahrenshindednis hinsichtlich 3/7 Taten! 
Im Übrigen hat man sich dadurch auch nichts verbaut, da der Tat komplex ja explizit ausgenommen war. 
Also ärgerlich ja, durchfallen nein, mMn.
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Seraphin
Unregistered
 
#697
13.06.2019, 18:20
Kann noch jemand was zu Sachsen sagen?
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Gast
Unregistered
 
#698
13.06.2019, 18:29
(13.06.2019, 18:20)Seraphin schrieb:  Kann noch jemand was zu Sachsen sagen?


Uwe Steimle macht jetzt auch in Mode.  :D
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nrwjuni
Unregistered
 
#699
13.06.2019, 18:46
(13.06.2019, 18:20)Seraphin schrieb:  Kann noch jemand was zu Sachsen sagen?

War mal in Leipzig, ziemlich schöne Stadt.
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Nrwler 26
Unregistered
 
#700
13.06.2019, 18:55
Hab mit den Rügen nach 344 II 2 auch überlegt, aber im Endeffekt alle durchgehen lassen in der Zulässigkeit. Wann hat die Verteidigerin in der HV genau widersprochen? Hab gesagt, dass es noch rechtzeitig war
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