02.07.2021, 16:54
Außerdem hätte man sich dann wohl noch ausführlich mit der Ausnahme des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ProdHaftG befassen müssen, was auch der BGH prüft (Rn. 18 ff.) und hier doch möglicherweise einschlägig war....
02.07.2021, 19:01
Oh man, auf das ProdHG bin ich wohl gekommen - bezüglich der Muffe. Hab im SV irgendwas von Materialien für die Muffe gelesen und dann angenommen, dass die GmbH sie auch selbst herstellt. ? Bin auch nur wegen der Selbstbeteiligung von 500 € drauf gekommen. Es gibt einen Satz im Palandt, wonach es bei 823 im Gegensatz zum ProdHG keine Selbstbeteiligung gibt. Dafür ist die Hilfswiderklage voll an mir vorbeigegangen.

02.07.2021, 19:35
(02.07.2021, 19:01)Noot noot schrieb: Oh man, auf das ProdHG bin ich wohl gekommen - bezüglich der Muffe. Hab im SV irgendwas von Materialien für die Muffe gelesen und dann angenommen, dass die GmbH sie auch selbst herstellt. ? Bin auch nur wegen der Selbstbeteiligung von 500 € drauf gekommen. Es gibt einen Satz im Palandt, wonach es bei 823 im Gegensatz zum ProdHG keine Selbstbeteiligung gibt. Dafür ist die Hilfswiderklage voll an mir vorbeigegangen.
Hilfswiderklage? Aber nicht in NRW oder?

02.07.2021, 20:50
Also wenn man die Ansprüche abgelehnt hat, konnte man einen Rückzahlungsanspruch aus 812 I 1 1. Alt. hilfsweise widerklagend geltend machen, oder nicht? Unter der Bedingung, dass die Klage abgewiesen wird?
02.07.2021, 21:10
(02.07.2021, 20:50)Noot noot schrieb: Also wenn man die Ansprüche abgelehnt hat, konnte man einen Rückzahlungsanspruch aus 812 I 1 1. Alt. hilfsweise widerklagend geltend machen, oder nicht? Unter der Bedingung, dass die Klage abgewiesen wird?
Dann dürfte aber das Problem bestehen, dass nicht mehr das AG sachlich zuständig wäre, da der Rückzahlungsanspruch über 5.000 € lag, oder? Deswegen bin ich auch von einer Widerklage abgerückt.
02.07.2021, 21:12
(02.07.2021, 21:10)Die Gast_Hessen schrieb:(02.07.2021, 20:50)Noot noot schrieb: Also wenn man die Ansprüche abgelehnt hat, konnte man einen Rückzahlungsanspruch aus 812 I 1 1. Alt. hilfsweise widerklagend geltend machen, oder nicht? Unter der Bedingung, dass die Klage abgewiesen wird?
Dann dürfte aber das Problem bestehen, dass nicht mehr das AG sachlich zuständig wäre, da der Rückzahlungsanspruch über 5.000 € lag, oder? Deswegen bin ich auch von einer Widerklage abgerückt.
Achsooo, ja gut, dann ist das meiner Meinung nach nicht zu prüfen, weil es (jedenfalls in NRW) nicht dem Mandantenbegehren entsprach. Der wollte schließlich nur wissen, ob die Klage Erfolg hat und ob die AGB wirksam sind.
03.07.2021, 00:42
(02.07.2021, 21:10)Gast_Hessen schrieb:(02.07.2021, 20:50)Noot noot schrieb: Also wenn man die Ansprüche abgelehnt hat, konnte man einen Rückzahlungsanspruch aus 812 I 1 1. Alt. hilfsweise widerklagend geltend machen, oder nicht? Unter der Bedingung, dass die Klage abgewiesen wird?
Dann dürfte aber das Problem bestehen, dass nicht mehr das AG sachlich zuständig wäre, da der Rückzahlungsanspruch über 5.000 € lag, oder? Deswegen bin ich auch von einer Widerklage abgerückt.
Deswegen habe ich einen Verweisungsantrag gestellt, hab das aber davor so in Übungsklausuren nie gesehen und wusste nicht ob das so richtig ist.
Das Problem was gegeben sein könnte wäre ja, dass das Risiko der sofortigen Anerkenntnks noch besteht und man ohne Mahnung nicht Klage erheben sollte. Aber das ist mir natürlich erst danach gekommen

04.07.2021, 09:25
Ich bin nach der Klausur am Freitag total niedergeschlagen und befürchte dass es genauso weitergehen wird. Ich weiß auch nicht, ob und was ich überhaupt noch lernen soll. Wie nutzt ihr den Tag heute noch?
04.07.2021, 09:46
(02.07.2021, 21:10)Gast_Hessen schrieb:(02.07.2021, 20:50)Noot noot schrieb: Also wenn man die Ansprüche abgelehnt hat, konnte man einen Rückzahlungsanspruch aus 812 I 1 1. Alt. hilfsweise widerklagend geltend machen, oder nicht? Unter der Bedingung, dass die Klage abgewiesen wird?
Dann dürfte aber das Problem bestehen, dass nicht mehr das AG sachlich zuständig wäre, da der Rückzahlungsanspruch über 5.000 € lag, oder? Deswegen bin ich auch von einer Widerklage abgerückt.
Ich bin nicht aus NRW und habe nicht mitgeschrieben. Aber das ist doch gerade der Witz an 33 ZPO, dass die Zuständigkeit begründet wird
04.07.2021, 10:15
(04.07.2021, 09:46)Gastgeber schrieb:(02.07.2021, 21:10)Gast_Hessen schrieb:(02.07.2021, 20:50)Noot noot schrieb: Also wenn man die Ansprüche abgelehnt hat, konnte man einen Rückzahlungsanspruch aus 812 I 1 1. Alt. hilfsweise widerklagend geltend machen, oder nicht? Unter der Bedingung, dass die Klage abgewiesen wird?
Dann dürfte aber das Problem bestehen, dass nicht mehr das AG sachlich zuständig wäre, da der Rückzahlungsanspruch über 5.000 € lag, oder? Deswegen bin ich auch von einer Widerklage abgerückt.
Ich bin nicht aus NRW und habe nicht mitgeschrieben. Aber das ist doch gerade der Witz an 33 ZPO, dass die Zuständigkeit begründet wird
§ 33 ZPO betrifft aber nur die örtliche Zuständigkeit, nicht die sachliche.