06.10.2016, 16:11
Ja. Und das mit der Widerklage passte jawohl nicht zur Aufgabe.
06.10.2016, 16:13
Bei mir war auch hilfsweise Aufrechnung. Aber war ja nur gestellt wegen den 2000 Euro Gewinn aus dem Verkauf. Hab die 2000 abgelehnt und kam dann nicht zu hilfsweiser Aufrechnung.
06.10.2016, 16:29
06.10.2016, 16:30
Bei uns hat der Beklagte den Sachmangel bei Kauf am Schluss in der Verhandlung mehr oder weniger unstreitig gestellt, ging dem nachher darum, dass der Kläger das Pferd wissentlich mit dem Mangel gekauft hat. Gekauft wie gesehen. In der Entscheidung der Rechtsprechung ist es teilweise anders. Und um die 2000 Euro Gewinn ging es dem.
06.10.2016, 16:31
Der meinte "umstellen". Ist das Rücknahme?
06.10.2016, 16:39
06.10.2016, 16:53
06.10.2016, 16:58
Ist dann nach Bundesland nicht vergleichbar.
06.10.2016, 17:01
06.10.2016, 17:06
Weiß jemand wie der geänderte Klageantrag zu behandeln war? Erging ja nicht mehr vor der münd. Verh. und hätte ja Einverständnis des Beklagten bedurft.
Musste das in eine einseitige teilweise Erlediungserklärung umgedeutet werden?
Musste das in eine einseitige teilweise Erlediungserklärung umgedeutet werden?