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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig?
guga
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#61
Vor 10 Stunden
Dein System klingt viel rationaler und fairer
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REFHessenjanuar
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#62
Vor 10 Stunden
Danke an „fragend“! Ein wirklich sinnvoller Beitrag. Amen! 🙏🏼
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RefNdsOL
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#63
Vor 10 Stunden
(Vor 11 Stunden)Fragend schrieb:  Hier wird darauf beharrt, dass Notenfixierung rational sei, weil so bei einem Angebotsüberhang eine handhabbare Selektion funktioniert. Aber das ist heute einfach falsch. Es gibt keinen Angebotsüberhang, sondern einen Mangel an Jurist:innen. Bundesländer senken inzwischen ihre Zugangsvoraussetzungen – allein weil sie sonst keine Leute finden. Auch wenn ich das zugegenebermaßen auf dem Markt noch nicht spüre. Aber die Statistiken sind eindeutig. Und ihr tut so, als gäbe es immer noch mehr Bewerber als Stellen?

Außerdem wird hier die ganze Logik auf eine Notenskala gestützt, die nicht objektiv ist. Es gibt Studien, die zeigen, dass Korrektor:innen für dieselbe Klausur im Schnitt um 6,5 Punkte abweichen – teilweise sogar um 10 Punkte. Das ist kein legitimes Auswahlinstrument, sondern bis zu einem beachtlichen Teil Glücksspiel. Ihr lasst potenziell gute und produktive Leute durchfallen – weil sie dem Zufallsgenerator Korrektor*in in die Quere kommen. Das ist irrational, unfair und systemschädlich.

Wenn ihr für Systemstabilität plädiert, ist das auch kein starkes Argument. Wwas stabil ist, ist ein veraltetes Elitedenken, das heute sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist. Es ignoriert Demografie, ignoriert objektive Bewertungsprobleme und macht willkürlich hochqualifizierte Kandidat:innen von einem zu einem bestimmten Teil zufälligen Punktwert abhängig. Das ist nicht nur irrational, das ist unsolidarisch gegenüber dem Rechtsstaat.

Fakt ist: Wer heute mit "nur" befriedigenden Noten eingestellt wird, hat oft einzig praktische Kompetenz, Engagement und Persönlichkeit als sein Kapital. Und das reicht – wie viele Beispiele aus Justiz und Anwaltschaft zeigen – oft vollkommen aus, um top-geleistete Jurist:innen zu werden . Aber wer in das Raster nicht passt, wird automatisch aussortiert – egal wie gut er oder sie sonst ist.

Also hört auf, euch hinter Massengeschäft-Fantasien und Notengebung-Mythen zu verstecken. Ihr schützt kein objektives System – ihr verteidigt ein Zufallssystem. Wenn ihr wirklich eine rationale Auswahl wollt, dann müsst ihr endlich notenfixiertes Denken überwinden. Punkt.

Ich finde es so bemerkenswert, wie sich Jura vor Reformen nur so sträubt. Denkt ihr wirklich, man kann hier nichts besser und fairer machen?

https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz...ichterbund

Da sehen die Meldungen der Justizverwaltungen aber anders aus. Für den höheren Justizdienst gibt es weit mehr als ausreichend Bewerber; allenfalls gibt es nicht genug Stellen für den Arbeitsanfall, das ist aber ein Haushaltsproblem.

EDIT: Probleme gibt es allenfalls in manchen sehr unbeliebten Ländern wie Thüringen, das deshalb auch im Vergleich besonders niedrige Anforderungen stellt. Im Übrigen kann es manchmal unbeliebte Gerichte oder Gerichtsbezirke geben, zumeist wegen einer etwas abgelegeneren Lage (beispielsweise Aurich im OLGOLG-Bezirk). Letzteres ist dann aber ein Problem bei der Planstellenbesetzung und nicht bei der Einstellung von Assessoren.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 10 Stunden von RefNdsOL.)
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REFHessenjanuar
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#64
Vor 10 Stunden
@RefNdsOl: da einen LTO Beitrag von 2023 ranzuziehen spricht auch für sich oder?
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RefNdsOL
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#65
Vor 10 Stunden
(Vor 10 Stunden)REFHessenjanuar schrieb:  @RefNdsOl: da einen LTO Beitrag von 2023 ranzuziehen spricht auch für sich oder?

Die Zahlen werden sich seit dem nicht notwendigerweise verändert haben. Andernfalls gäb es schon längst Aufrufe oder Bekanntgabe weiterer Absenkungen o.ä. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr wird gerade auch hier im Forum geteilt, dass es gerade Mitteilungen wie bspw. in Bln gibt, dass zur Zeit die Bekanntgabe gibt von der Justizverwaltung, dass es unter vb zwecklos sei (wenn ich mich richtig erinnere). Auch von anderen Ländern gibt es hier keine scharenweise Berichte, dass jeder eingestellt wird o.ä. Es ist schlicht nicht so. Auch, dass NRW gerade besondere Absenkungen im StA Bereich hat, ändert daran nichts. Das liegt allein daran, dass in NRW die Staatsanwaltschaften am Ende sind, aber nicht weil es zu wenig Bewerber gibt, sondern zu wenig Planstellen, auf die man einstellen kann und man kurzfristig welche geschaffen hat, weil dort Land unter ist. 

Die Justizeinstellungen werden weiterhin durch die Stellen begrenzt und nicht durch die Bewerberzahl. Das wird sich auch so schnell nicht ändern. Angesichts der Haushaltslage sämtlicher Länder wird man wohl absehbar kaum in erheblichem Maße mehr Stellen schaffen (insbesondere angesichts des mehr als einen halben Dutzend anhängiger Besoldungsverfahren am BVerfG). Auch werden nicht die Bewerberzahlen derart abnehmen, dass es plötzlich weniger Bewerber als Stellen gibt. Dafür ist die Arbeit in der Justiz schon zu einzigartig bzw. gibt es nur dort in genau diesen Positionen (anders als es unzählige Kanzleien und Unternehmen gibt); für manche auch die Sinnstiftung der Tätigkeit (gibt es sicherlich auch anderswo) usw.. Es ist schlicht merkwürdig, dass das zur Debatte steht. Auch GKs haben selbst in der Boomzeit 2021 nicht mit 2x4 eingestellt. Der Staat erst recht nicht. HH kann es sich sogar weiterhin leisten an 2x vb festzuhalten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 10 Stunden von RefNdsOL.)
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REFHessenjanuar
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#66
Vor 10 Stunden
Mag sein. Es wurde aber in Berlin ja erstes letztes Jahr abgesenkt. Der Staat profitiert wohl enorm aktuell von der schlechten Wirtschaftslage, da die Kanzleien kaum einstellen, sodass sich viele gezwungen sehen dort anzuheuern. Wird sich wieder schlagartig ändern wenn es der Wirtschaft besser geht. 
Außerdem finde ich dass es am Thema des Beitrags von dem Vorredner vorbeigeht. Dieses zielte nämlich in erster Linie auf das System ab. Das war das en grand der Aussage.
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Patenter Gast
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Registriert seit: Oct 2022
#67
Vor 8 Stunden
(Vor 10 Stunden)REFHessenjanuar schrieb:  Danke an „fragend“! Ein wirklich sinnvoller Beitrag. Amen! 🙏🏼

Wenn es 30 Bewerber auf 10 Plätze gibt, wird die Auswahl eben auf andere Art getroffen. Am Ende gehen weiterhin 20 Bewerber leer aus, die die Auswahlentscheidung wahrscheinlich unfair finden.

Dann wird der Bewerber mit 6,5 und strafrechtliche Vorerfahrung genommen, worüber sich der Bewerber mit 7,9 aufregt, weil er doch die besseren Noten hat. Oder es gibt eine Auswahlkommission, die natürlich wieder genauso subjektive Entscheidungen trifft. Und wo zieht man die Grenze - ist jemand mit 6,5 und strafrechtlichem Schwerpunkt besser wie jemand mit 7,9 und keiner Vorerfahrung? Wenn ja, wie sieht es bei 4,5 und strafrechtlichem Schwerpunkt aus? Oder ist man dann doch irgendwann wieder "zu schlecht", was hier einige ja sehr kritisieren. Ersetzt am Ende ein Assessment Center das Examen, wodurch dann nur eine Prüfung durch eine andere ersetzt wird?
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REFHessenjanuar
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Registriert seit: Apr 2024
#68
Vor 8 Stunden
Auswahlentscheidung wird so getroffen, wie sie bei jedem anderen Staatsexamensstudiengang auch getroffen wird, die da zb. Pharmazie und Medizin wären. Bei Pharmazie haben Leute mit einem Zweier- oder Dreier- Examen dieselben Chancen wie welche mit einer 1 vorm Komma. Anscheinend sehen diese Studiengänge ihr Studium als Gütesiegel. Bei Jura anscheinend nicht, was ebenfalls für eine Reform spricht. Das rapide Abnehmen der studienbeginner im übrigen genauso. Ich kenne zwei Personen, die nach dem zweiten Examen gesagt haben, dass sie es nochmal studieren würden. Eine traurige Bilanz von einem wirklich an sich schönen und interessanten Fach
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 8 Stunden von REFHessenjanuar. Bearbeitungsgrund: Vertippt )
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hyaene_mit_hut
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Themen: 20
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#69
Vor 7 Stunden
(Vor 8 Stunden)REFHessenjanuar schrieb:  Auswahlentscheidung wird so getroffen, wie sie bei jedem anderen Staatsexamensstudiengang auch getroffen wird, die da zb. Pharmazie und Medizin wären. Bei Pharmazie haben Leute mit einem Zweier- oder Dreier- Examen dieselben Chancen wie welche mit einer 1 vorm Komma. Anscheinend sehen diese Studiengänge ihr Studium als Gütesiegel. Bei Jura anscheinend nicht, was ebenfalls für eine Reform spricht. Das rapide Abnehmen der studienbeginner im übrigen genauso. Ich kenne zwei Personen, die nach dem zweiten Examen gesagt haben, dass sie es nochmal studieren würden. Eine traurige Bilanz von einem wirklich an sich schönen und interessanten Fach

Ich habe noch literally keinen getroffen, der nach dem 2. StEx sagen würde, er würde noch mal mit Jura anfangen (mich selbst auch mitgerechnet). Teilweise habe ich selber auch schon von Leuten gehört, die seit 20 Jahre als Anwalt arbeiten. 
Find ich auch super schade, weil es wirklich eine schöne und spannende Wissenschaft ist.
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Praktiker
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#70
Vor 7 Stunden
(Vor 8 Stunden)REFHessenjanuar schrieb:  Auswahlentscheidung wird so getroffen, wie sie bei jedem anderen Staatsexamensstudiengang auch getroffen wird, die da zb. Pharmazie und Medizin wären. Bei Pharmazie haben Leute mit einem Zweier- oder Dreier- Examen dieselben Chancen wie welche mit einer 1 vorm Komma. Anscheinend sehen diese Studiengänge ihr Studium als Gütesiegel. Bei Jura anscheinend nicht, was ebenfalls für eine Reform spricht. Das rapide Abnehmen der studienbeginner im übrigen genauso. Ich kenne zwei Personen, die nach dem zweiten Examen gesagt haben, dass sie es nochmal studieren würden. Eine traurige Bilanz von einem wirklich an sich schönen und interessanten Fach

Das stimmt doch einfach nicht. Wenn der Staat Pharmazeuten oder Mediziner (Sozialverwaltung) einstellt und sich mehrere auf die gleiche Stelle bewerben, dann kann er auch dort die Examensnote nicht ignorieren, sobald mehrere Interessenten da sind. Warum vergibt der Staat denn hier Noten, wenn sie für die Einstellung angeblich keine Rolle spielen? Für Lehrer geht es jedenfalls, wie oben dargelegt, sogar ausschließlich nach Examensnote.

Die Frage kann immer nur sein, ob man Notengrenzen als zwingendes Kriterium vorgibt oder im Einzelfall Abweichungen zulässt. Was mit Art. 33 GG ganz sicher unvereinbar ist, ist aber die vom Staat selbst nach aufwändigen Prüfungen vergebenen Noten als Staat bei der Bestenauslese zu ignorieren.

Deshalb läuft die Forderung hier ja auch konsequenterweise darauf hinaus, im Examen gar keine Noten mehr zu vergeben - nur bestanden oder nicht (oder auch das nicht mehr). Weil jede Bewertung subjektive Elemente enthält und nur Momentaufnahme ist.

Aber wie geht es denn weiter? Wer als Amtsanwalt Oberamtsanwalt oder gar Erster Oberamtsanwalt werden will (oder, wenn Volljurist, Staatsanwalt), der braucht entsprechende Beurteilungen seines Vorgesetzten. Auch wegen Art. 33 GG. Und auch diese Noten sind natürlich auch wieder ein Stück weit subjektiv. Und Auswahlgespräch, Praktika, Sympathie und alles andere, was man stattdessen sich ausdenken kann, ist es auch - nur noch viel weniger objektiv vergleichbar.

Heikel finde ich die Examensnote als Maßstab vor allem mit zunehmender Berufserfahrung. Aber das sind typische Berufseinsteigerstellen. Wenn ich mehrere Bewerber habe, ist es daher aus Sicht der Einstellungsbehörde verlockend, bei den Einzelnen (das trifft in der Praxis vor allem Bundeslandwechsler) mit Berufserfahrung diese komplett auszublenden. Denn wie vergleicht man 8 Punkte mit 7 Punkte, aber gute Beurteilungen? Das endet im Zweifelsfall vor dem Verwaltungsgericht. Dass 8 mehr als 7 ist, ist dagegen klar. Aber hier halte ich es vor Art. 33 auch für problematisch.

Aber dass man bei zwei Berufseinsteigern grundsätzlich den mit den besseren Noten vorzieht, ist nicht nur rechtmäßig, sondern im Gegenteil sogar vor Art. 33 GG geboten.
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