13.08.2020, 21:08
(13.08.2020, 20:23)Gast schrieb:Es war doch aber ein „K“ Aktenzeichen. Das ist doch immer Klage. Beschluss ist „L“. Oder gibts da irgendwelche Ausnahmen? Dann sorry für die doofe Frage!(13.08.2020, 20:19)Gast schrieb:Schlau. Gibts ja beim Beschluss nicht. Aber kann auch ein allgemeiner Hinweis.(13.08.2020, 20:12)Gast schrieb:(13.08.2020, 20:01)zwölffingerdarm schrieb:(13.08.2020, 19:08)Gast schrieb: HAHA echt mal
ja, klingt lächerlich, aber technisch betrachtet ist die entscheidung nicht praxistauglich ... von daher etwas am wackeln, auch wenn's paranoid und übertrieben rüber kommt.
dann noch »berichterstatter als einzelrichter« am ende bei der unterschrift hingerotzt, was man für geile sachen in den letzten fünf minuten macht ... :D
An die Leute, die den Fall kennen: Ich habe auch lange nachgedacht, ob ich einen Beschluss mache. Im Endeffekt habe ich mich aber für ein Urteil entscheiden. Ging beides oder musste es zwingend ein Beschluss sein, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Geht ja auch schriftliches Verfahren....
Ich habe auch ein Urteil (NRW). Habe das mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO im vorprozessualen Teil vor der Zulässigkeit abgearbeitet. Habe mich gegen Beschluss entschieden, weil im BV stand: die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist erlassen.
Egal :D
13.08.2020, 21:10
Das war heute definitiv ein Urteil. Trotzdem dürfte es den Betreffenden nur nen Punkt kosten, wenn der Rest super ist.
13.08.2020, 21:11
(13.08.2020, 21:08)Gast schrieb:(13.08.2020, 20:23)Gast schrieb:Es war doch aber ein „K“ Aktenzeichen. Das ist doch immer Klage. Beschluss ist „L“. Oder gibts da irgendwelche Ausnahmen? Dann sorry für die doofe Frage!(13.08.2020, 20:19)Gast schrieb:Schlau. Gibts ja beim Beschluss nicht. Aber kann auch ein allgemeiner Hinweis.(13.08.2020, 20:12)Gast schrieb:(13.08.2020, 20:01)zwölffingerdarm schrieb: ja, klingt lächerlich, aber technisch betrachtet ist die entscheidung nicht praxistauglich ... von daher etwas am wackeln, auch wenn's paranoid und übertrieben rüber kommt.
dann noch »berichterstatter als einzelrichter« am ende bei der unterschrift hingerotzt, was man für geile sachen in den letzten fünf minuten macht ... :D
An die Leute, die den Fall kennen: Ich habe auch lange nachgedacht, ob ich einen Beschluss mache. Im Endeffekt habe ich mich aber für ein Urteil entscheiden. Ging beides oder musste es zwingend ein Beschluss sein, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Geht ja auch schriftliches Verfahren....
Ich habe auch ein Urteil (NRW). Habe das mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO im vorprozessualen Teil vor der Zulässigkeit abgearbeitet. Habe mich gegen Beschluss entschieden, weil im BV stand: die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist erlassen.
Egal :D
Ich kann es Dir wirklich nicht sagen. Habe nur lange darüber nachgedacht aber auch Urteil genommen.
13.08.2020, 21:12
13.08.2020, 21:12
13.08.2020, 21:12
(13.08.2020, 21:08)B Gast schrieb:(13.08.2020, 20:23)Gast schrieb:Es war doch aber ein „K“ Aktenzeichen. Das ist doch immer Klage. Beschluss ist „L“. Oder gibts da irgendwelche Ausnahmen? Dann sorry für die doofe Frage!(13.08.2020, 20:19)Gast schrieb:Schlau. Gibts ja beim Beschluss nicht. Aber kann auch ein allgemeiner Hinweis.(13.08.2020, 20:12)Gast schrieb:(13.08.2020, 20:01)zwölffingerdarm schrieb: ja, klingt lächerlich, aber technisch betrachtet ist die entscheidung nicht praxistauglich ... von daher etwas am wackeln, auch wenn's paranoid und übertrieben rüber kommt.
dann noch »berichterstatter als einzelrichter« am ende bei der unterschrift hingerotzt, was man für geile sachen in den letzten fünf minuten macht ... :D
An die Leute, die den Fall kennen: Ich habe auch lange nachgedacht, ob ich einen Beschluss mache. Im Endeffekt habe ich mich aber für ein Urteil entscheiden. Ging beides oder musste es zwingend ein Beschluss sein, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Geht ja auch schriftliches Verfahren....
Ich habe auch ein Urteil (NRW). Habe das mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO im vorprozessualen Teil vor der Zulässigkeit abgearbeitet. Habe mich gegen Beschluss entschieden, weil im BV stand: die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist erlassen.
Egal :D
Nee, dass K Aktenzeichen heißt ja nur, dass eine Klage erhoben wurde und kein Eilverfahren, L lautet auf Eilverfahren. Das Klageverfahren kann aber durch Beschluss enden, wenn das Verfahren eingestellt wird, bspw bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung
13.08.2020, 21:13
(13.08.2020, 21:11)Gast schrieb:(13.08.2020, 21:08)Gast schrieb:(13.08.2020, 20:23)Gast schrieb:Es war doch aber ein „K“ Aktenzeichen. Das ist doch immer Klage. Beschluss ist „L“. Oder gibts da irgendwelche Ausnahmen? Dann sorry für die doofe Frage!(13.08.2020, 20:19)Gast schrieb:Schlau. Gibts ja beim Beschluss nicht. Aber kann auch ein allgemeiner Hinweis.(13.08.2020, 20:12)Gast schrieb: An die Leute, die den Fall kennen: Ich habe auch lange nachgedacht, ob ich einen Beschluss mache. Im Endeffekt habe ich mich aber für ein Urteil entscheiden. Ging beides oder musste es zwingend ein Beschluss sein, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Geht ja auch schriftliches Verfahren....
Ich habe auch ein Urteil (NRW). Habe das mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO im vorprozessualen Teil vor der Zulässigkeit abgearbeitet. Habe mich gegen Beschluss entschieden, weil im BV stand: die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist erlassen.
Egal :D
Ich kann es Dir wirklich nicht sagen. Habe nur lange darüber nachgedacht aber auch Urteil genommen.
Ja, hab gerade geguckt. Anhand des Aktenzeichens kann man es immer überprüfen. K definitiv Urteil.
13.08.2020, 21:14
Ich frage mich jedes Mal nach der Klausur, wie die Klausurlösung ungefähr aussehen müsste, um über dem Strich zu sein :rolleyes:
13.08.2020, 21:15
(13.08.2020, 21:12)Gast schrieb:Stimmt!(13.08.2020, 21:08)B Gast schrieb:(13.08.2020, 20:23)Gast schrieb:Es war doch aber ein „K“ Aktenzeichen. Das ist doch immer Klage. Beschluss ist „L“. Oder gibts da irgendwelche Ausnahmen? Dann sorry für die doofe Frage!(13.08.2020, 20:19)Gast schrieb:Schlau. Gibts ja beim Beschluss nicht. Aber kann auch ein allgemeiner Hinweis.(13.08.2020, 20:12)Gast schrieb: An die Leute, die den Fall kennen: Ich habe auch lange nachgedacht, ob ich einen Beschluss mache. Im Endeffekt habe ich mich aber für ein Urteil entscheiden. Ging beides oder musste es zwingend ein Beschluss sein, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Geht ja auch schriftliches Verfahren....
Ich habe auch ein Urteil (NRW). Habe das mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO im vorprozessualen Teil vor der Zulässigkeit abgearbeitet. Habe mich gegen Beschluss entschieden, weil im BV stand: die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist erlassen.
Egal :D
Nee, dass K Aktenzeichen heißt ja nur, dass eine Klage erhoben wurde und kein Eilverfahren, L lautet auf Eilverfahren. Das Klageverfahren kann aber durch Beschluss enden, wenn das Verfahren eingestellt wird, bspw bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung
13.08.2020, 21:15