09.06.2020, 07:43
(08.06.2020, 19:26)Danke! :) GastBerlin12345 schrieb:(08.06.2020, 18:39)GastB schrieb: Hallo, kann mir jemand netterweise sagen, was heute in der Wahlklausur öffentliches Recht rangekommen ist?Klägerin wehrt sich gegen die auf einer Landes-VO beruhenden Umnummerierung Ihres (im Miteigentum mit ihrem Sohn stehenden) Grundstückes (Anfechtungsklage, wenn man davon ausgeht, dass die Umnummerierung einen Verwaltungsakt darstellt, sofortige Vollziehung war nicht angeordnet). Das Umnummeriung wurde notwendig, weil in der Straße ein Grundstück geteilt wurde und daher die Hausnummernsystematik laut Landes-VO (aufsteigende Nummerierung) nicht mehr gepasst hat. Die Behörde hat zwei Varianten vorgeschlagen und dazu 4 (?) Betroffene angehört und sich letztlich für eine Variante entschieden, in der die Hausnummer der Klägerin von 29 in 30A (?) geändert wurde. Die Klägerin will ihre Nummer behalten. Sie macht geltend, dass sie schwerbehindert ist und fast ausschließlich postalisch Korrespondenz führt. Sie müsste unzählige Behördengänge machen und Schreiben aufsetzen, was ihr wegen ihres Gesundheitszustandes nicht zumutbar sei (sie ist außerdem schwerkranke Tumorpatientin). Sie meint, die Behörde habe ermessenfehlerhaft gehandelt (die VO gibt Ermessen zur Abweichung von der normalen Durchnummerierung, wenn das sachgemäß ist so ungefähr), weil man ihre Belange nicht berücksichtigt hätte und außerdem hätte es die Möglichkeit Doppelbuchstaben (30 AA, 30 BB) für die neuen Grundstücke zu vergeben. Auf sie kämen erhebliche Kosten zu wegen der Umnummerierung. Auch ihr Sohn, der auf dem Grundstück ein Versicherungsbüro führt, hätte hohe Kosten. Die Behörde wendet u. a. ein, dass die Klägerin gar nicht klagebefugt sei, weil die Nummerierungs-VO keine subjektiven öffentlichen Rechte schütze. Außerdem schiebt sie in der mündlichen Verhandlung Ermessenserwägungen nach ("neben vermessungstechnischen wurden auch private Belange berücksichtigt"). Die mittlerweile (nach Widerspruchsbescheid, aber vor der mdll. Verhandlung) verstorbene 86-jährige Nachbarin der Klägerin sei ebenso schützenswert wie die Klägerin gewesen, weil sie "schlecht zu Fuß" war. Der Sohn der Klägerin könne der Klägerin außerdem bei den ganzen Behördengängen etc. helfen.
Außerdem saß im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids in einem der anderen Grundstücke ein Jugendhilfezentrum (zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht mehr) mit temporärer Unterbrinung für Jugendliche - hätte man hier umnummeriert, hätte das viel weiterreichende Folgen gehabt. Beklagter sagt außerdem, der entscheidungserhebliche Zeitpunkt sei die letzte Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid), sodass das zwischenzeitliche Versterben der Nachbarin und der Auszug der Jugendhilfeeinrichtung ohne Bedeutung seien.
So ungefähr. Ziemlich verworren und uuuuuunendlich langweilig. Ö-Recht kann so spannend sein - so sicher nicht -.-
09.06.2020, 13:54
Mich dünkt, das Prüfungsamt denke diese Kampagne gar nicht daran, Klausuren zu stellen, die erwartbar und insbesondere hinsichtlich des Umfangs zu bewältigen sind...
was soll das ey.... schon wieder so ein Klopfer...
was soll das ey.... schon wieder so ein Klopfer...
09.06.2020, 13:59
09.06.2020, 14:01
(09.06.2020, 13:59)Gast schrieb:(09.06.2020, 13:54)GastBW schrieb: Mich dünkt, das Prüfungsamt denke diese Kampagne gar nicht daran, Klausuren zu stellen, die erwartbar und insbesondere hinsichtlich des Umfangs zu bewältigen sind...
was soll das ey.... schon wieder so ein Klopfer...
Was kam in Berlin?
Also Berlin war entspannt
09.06.2020, 14:27
(09.06.2020, 14:01)Gast schrieb:(09.06.2020, 13:59)Gast schrieb:(09.06.2020, 13:54)GastBW schrieb: Mich dünkt, das Prüfungsamt denke diese Kampagne gar nicht daran, Klausuren zu stellen, die erwartbar und insbesondere hinsichtlich des Umfangs zu bewältigen sind...
was soll das ey.... schon wieder so ein Klopfer...
Was kam in Berlin?
Also Berlin war entspannt
Weiß nich welche Klausur du geschrieben hast aber Berlin war übelst überladen. Nicht mehr normal und am Ende darf man sich wieder in jedem zweiten Satz anhören, dass alles zu oberflächlich behandelt wurde. Unfassbar.
09.06.2020, 14:27
(09.06.2020, 14:01)Gast schrieb:(09.06.2020, 13:59)Gast schrieb:(09.06.2020, 13:54)GastBW schrieb: Mich dünkt, das Prüfungsamt denke diese Kampagne gar nicht daran, Klausuren zu stellen, die erwartbar und insbesondere hinsichtlich des Umfangs zu bewältigen sind...
was soll das ey.... schon wieder so ein Klopfer...
Was kam in Berlin?
Also Berlin war entspannt
Weiß nich welche Klausur du geschrieben hast aber Berlin war übelst überladen. Nicht mehr normal und am Ende darf man sich wieder in jedem zweiten Satz anhören, dass alles zu oberflächlich behandelt wurde. Unfassbar.
09.06.2020, 14:28
Wofür war denn die Information mit dem fake Account relevant? Was sollten wir damit anfangen?
09.06.2020, 14:42
Hilfe, war das verwirrend. Haben die beiden in Mittäterschaft gehandelt?
09.06.2020, 14:47
Vielleicht für die Prüfung des § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (mittels hinterlistigen Überfalls)?
09.06.2020, 14:49