11.08.2021, 16:29
(11.08.2021, 14:35)omnimodo schrieb: Schon erstaunlich was sich manche auf ihre Tabellenfüllertätigkeit in der GK so einbilden. Die Tätigkeit der meisten Anwälte in kleineren Kanzleien dürfte im Schnitt deutlich juristischer sein und entspricht tatsächlich dem klassischen Berufsbild des Anwaltes, während in der GK die Anwaltszulassung für manche ja fast schon unnötig ist![]()
Nichts gegen die Arbeit in der GK, ich habe mich ja selbst dazu entschlossen, aber ein wenig Demut und Perspektive täte wohl dem ein oder anderen hier gut.
Ist es nicht eher so, dass man sich in der KK typischerweise vor allem mit der Sachverhaltsfeststellung beschäftigt und nur selten (spannende) rechtliche Fragen bearbeitet? Das ist in der GK, abgesehen von M&A, ja in der Regel schon anders.
11.08.2021, 16:42
Es gibt eben auch Rechtsgebiete die man nur in der GK (oder vielleicht spezialisierten Boutique) überhaupt machen kann. Wenn einen z.B. das Umwandlungsrecht oder das Kartellrecht interessiert, oder wie in meinem Fall das Bankaufsichtsrecht, dann gibt es dafür schlicht keinen Anwendungsbereich in der FFW-Kanzlei

11.08.2021, 17:26
(11.08.2021, 16:42)Gast schrieb: Es gibt eben auch Rechtsgebiete die man nur in der GK (oder vielleicht spezialisierten Boutique) überhaupt machen kann. Wenn einen z.B. das Umwandlungsrecht oder das Kartellrecht interessiert, oder wie in meinem Fall das Bankaufsichtsrecht, dann gibt es dafür schlicht keinen Anwendungsbereich in der FFW-Kanzlei
Es gibt eben auch Rechtsgebiete die man nur in der KK / MK überhaupt machen kann. Wenn einen z.B. das Nachbarschaftsrecht / Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht / Verkehrsrecht / Mietrecht interessiert, dann gibt es dafür schlicht keinen Anwendungsbereich in der GK

So what. Das ist doch offensichtlich, selbst für Zweitsemester dürfte es einleuchten, dass die Größe der Kanzlei einen gewissen Einfluss darauf hat, ob man überhaupt an bestimmte Rechtsgebiete rankommt.
Es ist wirklich erbärmlich sich an den prestigeträchtigen Rechtsgebieten aufzugeilen und über KK-Anwälte zu erheben. Zumal man selbst auf diese Anwälte angewiesen ist, wenn man zB einen Verkehrsunfall hat und sich im Recht sieht.

11.08.2021, 18:05
(11.08.2021, 17:26)omnimodo schrieb:(11.08.2021, 16:42)Gast schrieb: Es gibt eben auch Rechtsgebiete die man nur in der GK (oder vielleicht spezialisierten Boutique) überhaupt machen kann. Wenn einen z.B. das Umwandlungsrecht oder das Kartellrecht interessiert, oder wie in meinem Fall das Bankaufsichtsrecht, dann gibt es dafür schlicht keinen Anwendungsbereich in der FFW-Kanzlei
Es gibt eben auch Rechtsgebiete die man nur in der KK / MK überhaupt machen kann. Wenn einen z.B. das Nachbarschaftsrecht / Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht / Verkehrsrecht / Mietrecht interessiert, dann gibt es dafür schlicht keinen Anwendungsbereich in der GK![]()
So what. Das ist doch offensichtlich, selbst für Zweitsemester dürfte es einleuchten, dass die Größe der Kanzlei einen gewissen Einfluss darauf hat, ob man überhaupt an bestimmte Rechtsgebiete rankommt.
Es ist wirklich erbärmlich sich an den prestigeträchtigen Rechtsgebieten aufzugeilen und über KK-Anwälte zu erheben. Zumal man selbst auf diese Anwälte angewiesen ist, wenn man zB einen Verkehrsunfall hat und sich im Recht sieht.
Auch wenn der thread längst wieder abgedriftet ist: Wenn die Leute das halt so sehen, ist es doch ok. Die Frage war ja, wieso GK und nicht, was besser, ansprechender o.ä. Ist.
Ob das zutrifft ist doch für die subjektive Wahrnehmung irrelevant.
11.08.2021, 19:45
Verkehrsunfälle kann doch jeder, sorry. Grüneberg lesen kann auch ein örechtler :)