27.04.2021, 17:19
(26.04.2021, 12:34)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 12:08)Gast schrieb:(26.04.2021, 11:47)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 10:39)Gast schrieb:(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb: Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.
Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.
Beispiel 1.000 Euro Streitwert.
Bisher RVG vorgerichtlich und gerichtlich: 316 Euro
Gegenseite gerichtlich: 240 Euro.
An 1.000 Euro Streitwert können die Anwälte also (zusammen) 556 Euro verdienen.
Was machst du daraus dann mit Erfolgshonorar? 50% von der Summe? Bekommt ein Anwalt 500 Euro und einer 0 Euro. Damit wird im Ergebnis der Anwaltschaft weiter Umsatz entzogen.
Erfolgshonorare machen nur bei großen Summen bei Verbrauchern sind, um sozusagen die dann notwendige Stundenvereinbarung nach hinten zu verlegen, weil auf den positiven Ausgang des Prozesses spekuliert wird.
Das würde ja schon deshalb nicht funktionieren, weil ich mit meinem Mandanten keine für den gegnerischen Anwalt verbindliche Erfolgshonorarvereinbarung treffen kann.
Aber in der Tat ist es gerade bei kleinen Streitwerten wirtschaftlich für den Mandanten sinnlos, sofern keine RSV dahintersteht. Wenn dies aber der Fall ist, weshalb sollte dann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?
Zum Thema gegnerischer Anwalt: Nein, das kannst du nicht. Aber wenn Erfolgshonorare möglich sind, wird der (jeder) Mandant eben so viele Anwälte abklappern, bis er einen findet, der es auf Erfolgshonorar Basis macht.
So wird hier doch auch bzgl RVG argumentiert. Kleine Fälle bräuchten eine Stundenvereinbarung; bekommt man aber nicht durchgesetzt, weil sich der Mandant eben einen Anwalt sucht, der es für RVG macht.
Wenn wir ehrlich sind, es bräuchte eine große Reform des Anwaltsberufs. Ähnlich wie AG und LG/OLG sollte man vollausgebildete Anwälte haben, die ab einem gewissen Streitwert notwendig werden und darunter gibt es kürzer ausgebildete "Rechtsberater", zB mit Jura Bachelor und einem folgenden einjährigen praktischen Teil, die eben günstiger arbeiten können. Dann müsste man die Ausbildung von Anwälten/deren Zulassung wieder zurückfahren, so dass es weniger voll ausgebildete Anwälte gibt (für die größeren Sachen) und daneben eben die günstigen Rechtsberater für kleine Sachen.
Und was würde das am Problem ändern? Die meisten würden dann trotzdem versuchen Anwalt für die "größeren Sachen" zu werden.
27.04.2021, 17:22
(27.04.2021, 17:19)Gast schrieb:(26.04.2021, 12:34)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 12:08)Gast schrieb:(26.04.2021, 11:47)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 10:39)Gast schrieb: Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.
Beispiel 1.000 Euro Streitwert.
Bisher RVG vorgerichtlich und gerichtlich: 316 Euro
Gegenseite gerichtlich: 240 Euro.
An 1.000 Euro Streitwert können die Anwälte also (zusammen) 556 Euro verdienen.
Was machst du daraus dann mit Erfolgshonorar? 50% von der Summe? Bekommt ein Anwalt 500 Euro und einer 0 Euro. Damit wird im Ergebnis der Anwaltschaft weiter Umsatz entzogen.
Erfolgshonorare machen nur bei großen Summen bei Verbrauchern sind, um sozusagen die dann notwendige Stundenvereinbarung nach hinten zu verlegen, weil auf den positiven Ausgang des Prozesses spekuliert wird.
Das würde ja schon deshalb nicht funktionieren, weil ich mit meinem Mandanten keine für den gegnerischen Anwalt verbindliche Erfolgshonorarvereinbarung treffen kann.
Aber in der Tat ist es gerade bei kleinen Streitwerten wirtschaftlich für den Mandanten sinnlos, sofern keine RSV dahintersteht. Wenn dies aber der Fall ist, weshalb sollte dann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?
Zum Thema gegnerischer Anwalt: Nein, das kannst du nicht. Aber wenn Erfolgshonorare möglich sind, wird der (jeder) Mandant eben so viele Anwälte abklappern, bis er einen findet, der es auf Erfolgshonorar Basis macht.
So wird hier doch auch bzgl RVG argumentiert. Kleine Fälle bräuchten eine Stundenvereinbarung; bekommt man aber nicht durchgesetzt, weil sich der Mandant eben einen Anwalt sucht, der es für RVG macht.
Wenn wir ehrlich sind, es bräuchte eine große Reform des Anwaltsberufs. Ähnlich wie AG und LG/OLG sollte man vollausgebildete Anwälte haben, die ab einem gewissen Streitwert notwendig werden und darunter gibt es kürzer ausgebildete "Rechtsberater", zB mit Jura Bachelor und einem folgenden einjährigen praktischen Teil, die eben günstiger arbeiten können. Dann müsste man die Ausbildung von Anwälten/deren Zulassung wieder zurückfahren, so dass es weniger voll ausgebildete Anwälte gibt (für die größeren Sachen) und daneben eben die günstigen Rechtsberater für kleine Sachen.
Und was würde das am Problem ändern? Die meisten würden dann trotzdem versuchen Anwalt für die "größeren Sachen" zu werden.
Jura müsste halt NC-Fach werden (1,8) und noch ein drittes Staatsexamen einbauen bzw das Referendariat auf 3+ Jahre verlängern ( 6 Monate Gericht, 6 Monate StA, 6 Monate Verwaltung, 12 Monate Anwalt) und jeweils nach einer Station ein kleines Examen reinhauen.
27.04.2021, 17:25
wie bei Notaren und Taxifahrern nur eine Höchstzahl an Rechtsanwälten erlauben. So 30 000 wären angemessen. Argumente: Qualität der Rechtspflege sicherstellen. Verbaucherschutz und so.
Kriterien zur Aufnahme im Rahmen der Kapazität: streng nach Examensnoten.
Kriterien zur Aufnahme im Rahmen der Kapazität: streng nach Examensnoten.
27.04.2021, 17:34
(27.04.2021, 17:25)Gast schrieb: wie bei Notaren und Taxifahrern nur eine Höchstzahl an Rechtsanwälten erlauben. So 30 000 wären angemessen. Argumente: Qualität der Rechtspflege sicherstellen. Verbaucherschutz und so.
Kriterien zur Aufnahme im Rahmen der Kapazität: streng nach Examensnoten.
Aber dann könnte ich mir meinen 4,6 P (2. Examen)nicht als RA arbeiten. Das würde mich sehr traurig machen, weil ich 7 Jahre studiert habe (Note: 10,6 P - ohne SP)und mit Ref ca. 9 Jahre in meine Ausbildung gesteckt habe.
27.04.2021, 17:37
Anwaltszwang vor Amtsgerichten!
27.04.2021, 17:37
Examensnote ist ohnehin kein wirklich brauchbares Kriterium dafür, ob die Person ein guter Anwalt ist. Beschränkung wäre auch nicht wirklich sinnvoll. Der Markt reguliert sich selbst. Es kann halt nicht jeder viel verdienen.
27.04.2021, 17:42
(27.04.2021, 17:22)Gast schrieb:(27.04.2021, 17:19)Gast schrieb:(26.04.2021, 12:34)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 12:08)Gast schrieb:(26.04.2021, 11:47)Gast Gast schrieb: Beispiel 1.000 Euro Streitwert.
Bisher RVG vorgerichtlich und gerichtlich: 316 Euro
Gegenseite gerichtlich: 240 Euro.
An 1.000 Euro Streitwert können die Anwälte also (zusammen) 556 Euro verdienen.
Was machst du daraus dann mit Erfolgshonorar? 50% von der Summe? Bekommt ein Anwalt 500 Euro und einer 0 Euro. Damit wird im Ergebnis der Anwaltschaft weiter Umsatz entzogen.
Erfolgshonorare machen nur bei großen Summen bei Verbrauchern sind, um sozusagen die dann notwendige Stundenvereinbarung nach hinten zu verlegen, weil auf den positiven Ausgang des Prozesses spekuliert wird.
Das würde ja schon deshalb nicht funktionieren, weil ich mit meinem Mandanten keine für den gegnerischen Anwalt verbindliche Erfolgshonorarvereinbarung treffen kann.
Aber in der Tat ist es gerade bei kleinen Streitwerten wirtschaftlich für den Mandanten sinnlos, sofern keine RSV dahintersteht. Wenn dies aber der Fall ist, weshalb sollte dann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?
Zum Thema gegnerischer Anwalt: Nein, das kannst du nicht. Aber wenn Erfolgshonorare möglich sind, wird der (jeder) Mandant eben so viele Anwälte abklappern, bis er einen findet, der es auf Erfolgshonorar Basis macht.
So wird hier doch auch bzgl RVG argumentiert. Kleine Fälle bräuchten eine Stundenvereinbarung; bekommt man aber nicht durchgesetzt, weil sich der Mandant eben einen Anwalt sucht, der es für RVG macht.
Wenn wir ehrlich sind, es bräuchte eine große Reform des Anwaltsberufs. Ähnlich wie AG und LG/OLG sollte man vollausgebildete Anwälte haben, die ab einem gewissen Streitwert notwendig werden und darunter gibt es kürzer ausgebildete "Rechtsberater", zB mit Jura Bachelor und einem folgenden einjährigen praktischen Teil, die eben günstiger arbeiten können. Dann müsste man die Ausbildung von Anwälten/deren Zulassung wieder zurückfahren, so dass es weniger voll ausgebildete Anwälte gibt (für die größeren Sachen) und daneben eben die günstigen Rechtsberater für kleine Sachen.
Und was würde das am Problem ändern? Die meisten würden dann trotzdem versuchen Anwalt für die "größeren Sachen" zu werden.
Jura müsste halt NC-Fach werden (1,8) und noch ein drittes Staatsexamen einbauen bzw das Referendariat auf 3+ Jahre verlängern ( 6 Monate Gericht, 6 Monate StA, 6 Monate Verwaltung, 12 Monate Anwalt) und jeweils nach einer Station ein kleines Examen reinhauen.
Ich wäre sogar für ein viertes Examen. Davor muss man nochmal ein Zusatzref machen, weil doppelt hält besser. Dann sind die Absolventen nämlich irgendwann so alt, dass die ersten schon wieder wegsterben, sodass es weniger Juristen gibt.
27.04.2021, 17:46
Da ich die Examina bereits habe, fordere ich, dass die Schrauben endlich mal angezogen werden. Danke.
27.04.2021, 17:56
1. Examen, Ref und 2. Examen sind nur die Grundvoraussetzung für die Zulassung zu den "Zulassungsprüfungen" an der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Die Kammern nehmen dann noch einmal eine Prüfung ab. Je nach dem wie viele Anwälte gebraucht werden gibt es dann auch mal mehr und mal weniger Prüflinge, welche die Prüfung bestehen. Dann müsste aber auch jede größere Stadt eine eigene Kammer haben.
29.04.2021, 17:42
Ein ehemaliger Kommilitone hat die Zwischenprüfung in Rechtswissenschaften nicht bestanden und anschließend Kommunikationswissenschaften studiert und verdient jetzt bei einem TV-Sender richtig ordentliches Geld. Mehr als das Groß der Rechtsanwälte, und das obwohl er auch erst seit 2 Jahren dort arbeitet.
Wer glaubt mir Jura automatisch viel Geld zu verdienen, der träumt wohl dem Idealbild der 50er und 60er Jahre nach.
Wer glaubt mir Jura automatisch viel Geld zu verdienen, der träumt wohl dem Idealbild der 50er und 60er Jahre nach.


