23.10.2020, 18:03
(23.10.2020, 17:23)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 14:30)Gast schrieb: Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat? Und die mündliche Prüfung von deutlich mehr Unwägbarkeiten betroffen ist.
Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
Je besser die schriftliche, desto weniger wird die mündliche Note von der schriftlichen abweichen. Jemand der mit 11 punkten in die mündliche geht und mit 11,2 rausgeht hat mündlich (40%) genauso viel geleistet wie jemand der mit 8,2 knapp über 9 kommt. Dass der erste Kandidat deutlich mehr auf dem Kasten hat liegt auf der hand.
Ja, deswegen hat er ja auch eine bessere Note am Ende, verstehe den Punkt nicht.
23.10.2020, 18:05
(23.10.2020, 16:54)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:16)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 14:30)Gast schrieb: Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat? Und die mündliche Prüfung von deutlich mehr Unwägbarkeiten betroffen ist.
Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
Dem ist nur zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die mündliche Prüfung teilweise bis zu 40% ausmacht und das m.E. auch völlig zu recht, weil die mündliche Darbietung – wie völlig richtig gesagt – einen Großteil der juristischen Arbeit ausmacht. Die schriftlichen Klausuren hängen im 2. Stex im Übrigen von mindestens genauso vielen Unwägbarkeiten ab. Das Problem in der mündlichen liegt mE eher darin, dass einige Leute dort prüfen, die dort absolut nichts verloren haben (fachlich, menschlich oder beides). Wenn die Prüfungsämter allerdings etwas verantwortungsbewusster mit diesem Prüfungsteil umgingen (beispielsweise den gerüchteweise eher ungeeigneten Prüfer B aus NRW entweder abberufen jedenfalls aber mal eine Beobachtung der Prüfung durchführen o. ä.), könnte man ggf. schon mehr Gerechtigkeit gewähren und überarbeiten täte sich auch keiner...
Und genau das ist das Problem mit der mündlichen Prüfung. Ich hatte 11 im ersten Examen (schriftlich 10, mündlich 12). Im zweiten Examen 9,x (schriftlich 9, mündlich 9 bei Herrn B in NRW).
Sry, ich bin auch der Meinung, dass die mündliche Prüfung sehr wichtig ist, aber die Benotung mancher Prüfer bzw. Vorsitzender ist einfach zu different. Bei den einen hört es bei 9 auf, bei den anderen fängt es da an. Einige sind protokollfest, andere nicht. Dafür sind 40 Prozent immer noch zu viel.
Zudem ist der Gesetzgeber aufgrund der größten Gewichtung der Klausuren natürlich der Auffassung, dass diese aussagekräftiger sind.
Sicher, aber das gilt doch für die schriftliche genauso. Wenn du da eine Klausur nach unten reißt, hat das massive auswirkungen. Und das korrigiert faktisch nur ein Prüfer, da der zweite sich ja im Regelfall kommentarlos anschliesst. In der mündlichen hast du auch eine Kommission, die aus mehreren Prüfern besteht. Beides ist mE gleich willkürlich.
23.10.2020, 19:04
(23.10.2020, 18:05)Gast schrieb:(23.10.2020, 16:54)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:16)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 14:30)Gast schrieb: Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat? Und die mündliche Prüfung von deutlich mehr Unwägbarkeiten betroffen ist.
Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
Dem ist nur zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die mündliche Prüfung teilweise bis zu 40% ausmacht und das m.E. auch völlig zu recht, weil die mündliche Darbietung – wie völlig richtig gesagt – einen Großteil der juristischen Arbeit ausmacht. Die schriftlichen Klausuren hängen im 2. Stex im Übrigen von mindestens genauso vielen Unwägbarkeiten ab. Das Problem in der mündlichen liegt mE eher darin, dass einige Leute dort prüfen, die dort absolut nichts verloren haben (fachlich, menschlich oder beides). Wenn die Prüfungsämter allerdings etwas verantwortungsbewusster mit diesem Prüfungsteil umgingen (beispielsweise den gerüchteweise eher ungeeigneten Prüfer B aus NRW entweder abberufen jedenfalls aber mal eine Beobachtung der Prüfung durchführen o. ä.), könnte man ggf. schon mehr Gerechtigkeit gewähren und überarbeiten täte sich auch keiner...
Und genau das ist das Problem mit der mündlichen Prüfung. Ich hatte 11 im ersten Examen (schriftlich 10, mündlich 12). Im zweiten Examen 9,x (schriftlich 9, mündlich 9 bei Herrn B in NRW).
Sry, ich bin auch der Meinung, dass die mündliche Prüfung sehr wichtig ist, aber die Benotung mancher Prüfer bzw. Vorsitzender ist einfach zu different. Bei den einen hört es bei 9 auf, bei den anderen fängt es da an. Einige sind protokollfest, andere nicht. Dafür sind 40 Prozent immer noch zu viel.
Zudem ist der Gesetzgeber aufgrund der größten Gewichtung der Klausuren natürlich der Auffassung, dass diese aussagekräftiger sind.
Sicher, aber das gilt doch für die schriftliche genauso. Wenn du da eine Klausur nach unten reißt, hat das massive auswirkungen. Und das korrigiert faktisch nur ein Prüfer, da der zweite sich ja im Regelfall kommentarlos anschliesst. In der mündlichen hast du auch eine Kommission, die aus mehreren Prüfern besteht. Beides ist mE gleich willkürlich.
Jo, aber Klausuren schreiben alle dieselben und die sind auf acht Tage verteilt. Zudem gibt es keine (fehlende) Protokollfestigkeit. Die macht einen riesigen Unterschied.
Dass die schriftlichen Leistungen aussagekräftiger sind, kann nicht streitig sein. Der Gesetzgeber hat diese ja nicht umsonst mit (mindestens) 60 Prozent gewichtet. In Bayern mit 85 Prozent.
Wenn jetzt mündliche und schriftliche deutlich divergieren, muss man dem Eindruck der schriftlichen Vorrang einräumen. Zumindest wenn die mündliche (wie in meinem Fall) im ersten Examen sehr gut ausgefallen ist. Damit ist man zumindest kein mündlicher Prüfungslegastheniker.
Alle Arbeitgeber, denen ich meine Einzelnotenübersicht vorgelegt habe, haben das positiv gewürdigt, dass die schriftliche Prüfung sehr gut ausgefallen ist. Zugebenermaßen stand aber aufgrund der guten mündlichen Prüfung im ersten Examen sowie der guten mündlichen Leistungen in den AGs und Stationen nicht zur Debatte, dass ich mich mündlich nicht ausdrücken kann.
23.10.2020, 19:26
(23.10.2020, 19:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 18:05)Gast schrieb:(23.10.2020, 16:54)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:16)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:04)Gast schrieb: Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
Dem ist nur zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die mündliche Prüfung teilweise bis zu 40% ausmacht und das m.E. auch völlig zu recht, weil die mündliche Darbietung – wie völlig richtig gesagt – einen Großteil der juristischen Arbeit ausmacht. Die schriftlichen Klausuren hängen im 2. Stex im Übrigen von mindestens genauso vielen Unwägbarkeiten ab. Das Problem in der mündlichen liegt mE eher darin, dass einige Leute dort prüfen, die dort absolut nichts verloren haben (fachlich, menschlich oder beides). Wenn die Prüfungsämter allerdings etwas verantwortungsbewusster mit diesem Prüfungsteil umgingen (beispielsweise den gerüchteweise eher ungeeigneten Prüfer B aus NRW entweder abberufen jedenfalls aber mal eine Beobachtung der Prüfung durchführen o. ä.), könnte man ggf. schon mehr Gerechtigkeit gewähren und überarbeiten täte sich auch keiner...
Und genau das ist das Problem mit der mündlichen Prüfung. Ich hatte 11 im ersten Examen (schriftlich 10, mündlich 12). Im zweiten Examen 9,x (schriftlich 9, mündlich 9 bei Herrn B in NRW).
Sry, ich bin auch der Meinung, dass die mündliche Prüfung sehr wichtig ist, aber die Benotung mancher Prüfer bzw. Vorsitzender ist einfach zu different. Bei den einen hört es bei 9 auf, bei den anderen fängt es da an. Einige sind protokollfest, andere nicht. Dafür sind 40 Prozent immer noch zu viel.
Zudem ist der Gesetzgeber aufgrund der größten Gewichtung der Klausuren natürlich der Auffassung, dass diese aussagekräftiger sind.
Sicher, aber das gilt doch für die schriftliche genauso. Wenn du da eine Klausur nach unten reißt, hat das massive auswirkungen. Und das korrigiert faktisch nur ein Prüfer, da der zweite sich ja im Regelfall kommentarlos anschliesst. In der mündlichen hast du auch eine Kommission, die aus mehreren Prüfern besteht. Beides ist mE gleich willkürlich.
Jo, aber Klausuren schreiben alle dieselben und die sind auf acht Tage verteilt. Zudem gibt es keine (fehlende) Protokollfestigkeit. Die macht einen riesigen Unterschied.
Dass die schriftlichen Leistungen aussagekräftiger sind, kann nicht streitig sein. Der Gesetzgeber hat diese ja nicht umsonst mit (mindestens) 60 Prozent gewichtet. In Bayern mit 85 Prozent.
Wenn jetzt mündliche und schriftliche deutlich divergieren, muss man dem Eindruck der schriftlichen Vorrang einräumen. Zumindest wenn die mündliche (wie in meinem Fall) im ersten Examen sehr gut ausgefallen ist. Damit ist man zumindest kein mündlicher Prüfungslegastheniker.
Alle Arbeitgeber, denen ich meine Einzelnotenübersicht vorgelegt habe, haben das positiv gewürdigt, dass die schriftliche Prüfung sehr gut ausgefallen ist. Zugebenermaßen stand aber aufgrund der guten mündlichen Prüfung im ersten Examen sowie der guten mündlichen Leistungen in den AGs und Stationen nicht zur Debatte, dass ich mich mündlich nicht ausdrücken kann.
Lief deine mündliche im 2. Examen nicht gut? Kein Troll, nur neugierig. Bzw. hast du dich verschlechtert oder nur nicht/kaum verbessert?
23.10.2020, 19:35
(23.10.2020, 19:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 18:05)Gast schrieb:(23.10.2020, 16:54)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:16)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:04)Gast schrieb: Der Gesetzgeber hat nirgendwo festgelegt, dass die Prüfungsnote in der mündlichen Prüfung nicht erheblich von der schriftlichen Abweichen kann, was sich dann nach der gesetzlichen Gewichtung entsprechend auswirkt.
Dem ist nur zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die mündliche Prüfung teilweise bis zu 40% ausmacht und das m.E. auch völlig zu recht, weil die mündliche Darbietung – wie völlig richtig gesagt – einen Großteil der juristischen Arbeit ausmacht. Die schriftlichen Klausuren hängen im 2. Stex im Übrigen von mindestens genauso vielen Unwägbarkeiten ab. Das Problem in der mündlichen liegt mE eher darin, dass einige Leute dort prüfen, die dort absolut nichts verloren haben (fachlich, menschlich oder beides). Wenn die Prüfungsämter allerdings etwas verantwortungsbewusster mit diesem Prüfungsteil umgingen (beispielsweise den gerüchteweise eher ungeeigneten Prüfer B aus NRW entweder abberufen jedenfalls aber mal eine Beobachtung der Prüfung durchführen o. ä.), könnte man ggf. schon mehr Gerechtigkeit gewähren und überarbeiten täte sich auch keiner...
Und genau das ist das Problem mit der mündlichen Prüfung. Ich hatte 11 im ersten Examen (schriftlich 10, mündlich 12). Im zweiten Examen 9,x (schriftlich 9, mündlich 9 bei Herrn B in NRW).
Sry, ich bin auch der Meinung, dass die mündliche Prüfung sehr wichtig ist, aber die Benotung mancher Prüfer bzw. Vorsitzender ist einfach zu different. Bei den einen hört es bei 9 auf, bei den anderen fängt es da an. Einige sind protokollfest, andere nicht. Dafür sind 40 Prozent immer noch zu viel.
Zudem ist der Gesetzgeber aufgrund der größten Gewichtung der Klausuren natürlich der Auffassung, dass diese aussagekräftiger sind.
Sicher, aber das gilt doch für die schriftliche genauso. Wenn du da eine Klausur nach unten reißt, hat das massive auswirkungen. Und das korrigiert faktisch nur ein Prüfer, da der zweite sich ja im Regelfall kommentarlos anschliesst. In der mündlichen hast du auch eine Kommission, die aus mehreren Prüfern besteht. Beides ist mE gleich willkürlich.
Jo, aber Klausuren schreiben alle dieselben und die sind auf acht Tage verteilt. Zudem gibt es keine (fehlende) Protokollfestigkeit. Die macht einen riesigen Unterschied.
Dass die schriftlichen Leistungen aussagekräftiger sind, kann nicht streitig sein. Der Gesetzgeber hat diese ja nicht umsonst mit (mindestens) 60 Prozent gewichtet. In Bayern mit 85 Prozent.
Wenn jetzt mündliche und schriftliche deutlich divergieren, muss man dem Eindruck der schriftlichen Vorrang einräumen. Zumindest wenn die mündliche (wie in meinem Fall) im ersten Examen sehr gut ausgefallen ist. Damit ist man zumindest kein mündlicher Prüfungslegastheniker.
Alle Arbeitgeber, denen ich meine Einzelnotenübersicht vorgelegt habe, haben das positiv gewürdigt, dass die schriftliche Prüfung sehr gut ausgefallen ist. Zugebenermaßen stand aber aufgrund der guten mündlichen Prüfung im ersten Examen sowie der guten mündlichen Leistungen in den AGs und Stationen nicht zur Debatte, dass ich mich mündlich nicht ausdrücken kann.
Der Gesetzgeber hat die schriftlichen Prüfungen überhaupt nicht deutlich höher gesichtet. Das schriftliche Examen besteht aus 8 (bzw. sogar 11) Prüfungsteilen, das mündliche Examen lediglich aus 5. Wenn nun die schriftliche zu 60 % gewertet wird, zählt eine Klausur 7,5 %, ein mündlicher Prüfungsteil (die höhere Gewichtung des Aktenvortrages mal ausgenommen) 8 %. Inwieweit der Gesetzgeber hierdurch eine geringe Aussagekraft des mündlichen Examens ausgedrückt haben soll, verstehe ich nicht.
23.10.2020, 19:45
(23.10.2020, 19:26)Gast schrieb:(23.10.2020, 19:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 18:05)Gast schrieb:(23.10.2020, 16:54)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:16)Gast schrieb: Dem ist nur zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die mündliche Prüfung teilweise bis zu 40% ausmacht und das m.E. auch völlig zu recht, weil die mündliche Darbietung – wie völlig richtig gesagt – einen Großteil der juristischen Arbeit ausmacht. Die schriftlichen Klausuren hängen im 2. Stex im Übrigen von mindestens genauso vielen Unwägbarkeiten ab. Das Problem in der mündlichen liegt mE eher darin, dass einige Leute dort prüfen, die dort absolut nichts verloren haben (fachlich, menschlich oder beides). Wenn die Prüfungsämter allerdings etwas verantwortungsbewusster mit diesem Prüfungsteil umgingen (beispielsweise den gerüchteweise eher ungeeigneten Prüfer B aus NRW entweder abberufen jedenfalls aber mal eine Beobachtung der Prüfung durchführen o. ä.), könnte man ggf. schon mehr Gerechtigkeit gewähren und überarbeiten täte sich auch keiner...
Und genau das ist das Problem mit der mündlichen Prüfung. Ich hatte 11 im ersten Examen (schriftlich 10, mündlich 12). Im zweiten Examen 9,x (schriftlich 9, mündlich 9 bei Herrn B in NRW).
Sry, ich bin auch der Meinung, dass die mündliche Prüfung sehr wichtig ist, aber die Benotung mancher Prüfer bzw. Vorsitzender ist einfach zu different. Bei den einen hört es bei 9 auf, bei den anderen fängt es da an. Einige sind protokollfest, andere nicht. Dafür sind 40 Prozent immer noch zu viel.
Zudem ist der Gesetzgeber aufgrund der größten Gewichtung der Klausuren natürlich der Auffassung, dass diese aussagekräftiger sind.
Sicher, aber das gilt doch für die schriftliche genauso. Wenn du da eine Klausur nach unten reißt, hat das massive auswirkungen. Und das korrigiert faktisch nur ein Prüfer, da der zweite sich ja im Regelfall kommentarlos anschliesst. In der mündlichen hast du auch eine Kommission, die aus mehreren Prüfern besteht. Beides ist mE gleich willkürlich.
Jo, aber Klausuren schreiben alle dieselben und die sind auf acht Tage verteilt. Zudem gibt es keine (fehlende) Protokollfestigkeit. Die macht einen riesigen Unterschied.
Dass die schriftlichen Leistungen aussagekräftiger sind, kann nicht streitig sein. Der Gesetzgeber hat diese ja nicht umsonst mit (mindestens) 60 Prozent gewichtet. In Bayern mit 85 Prozent.
Wenn jetzt mündliche und schriftliche deutlich divergieren, muss man dem Eindruck der schriftlichen Vorrang einräumen. Zumindest wenn die mündliche (wie in meinem Fall) im ersten Examen sehr gut ausgefallen ist. Damit ist man zumindest kein mündlicher Prüfungslegastheniker.
Alle Arbeitgeber, denen ich meine Einzelnotenübersicht vorgelegt habe, haben das positiv gewürdigt, dass die schriftliche Prüfung sehr gut ausgefallen ist. Zugebenermaßen stand aber aufgrund der guten mündlichen Prüfung im ersten Examen sowie der guten mündlichen Leistungen in den AGs und Stationen nicht zur Debatte, dass ich mich mündlich nicht ausdrücken kann.
Lief deine mündliche im 2. Examen nicht gut? Kein Troll, nur neugierig. Bzw. hast du dich verschlechtert oder nur nicht/kaum verbessert?
Jo. Siehe oben. Erstes Examen Staatsteil 11,x (10,x schriftlich, 12 mündlich) und zweites Examen 9,x (9,6 schriftlich, 9 mündlich). Prüfung bei Herrn B in NRW.
Mag aber auch ein besonderer Fall sein.
23.10.2020, 19:47
(23.10.2020, 19:35)Gast schrieb:(23.10.2020, 19:04)Gast schrieb:(23.10.2020, 18:05)Gast schrieb:(23.10.2020, 16:54)Gast schrieb:(23.10.2020, 15:16)Gast schrieb: Dem ist nur zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die mündliche Prüfung teilweise bis zu 40% ausmacht und das m.E. auch völlig zu recht, weil die mündliche Darbietung – wie völlig richtig gesagt – einen Großteil der juristischen Arbeit ausmacht. Die schriftlichen Klausuren hängen im 2. Stex im Übrigen von mindestens genauso vielen Unwägbarkeiten ab. Das Problem in der mündlichen liegt mE eher darin, dass einige Leute dort prüfen, die dort absolut nichts verloren haben (fachlich, menschlich oder beides). Wenn die Prüfungsämter allerdings etwas verantwortungsbewusster mit diesem Prüfungsteil umgingen (beispielsweise den gerüchteweise eher ungeeigneten Prüfer B aus NRW entweder abberufen jedenfalls aber mal eine Beobachtung der Prüfung durchführen o. ä.), könnte man ggf. schon mehr Gerechtigkeit gewähren und überarbeiten täte sich auch keiner...
Und genau das ist das Problem mit der mündlichen Prüfung. Ich hatte 11 im ersten Examen (schriftlich 10, mündlich 12). Im zweiten Examen 9,x (schriftlich 9, mündlich 9 bei Herrn B in NRW).
Sry, ich bin auch der Meinung, dass die mündliche Prüfung sehr wichtig ist, aber die Benotung mancher Prüfer bzw. Vorsitzender ist einfach zu different. Bei den einen hört es bei 9 auf, bei den anderen fängt es da an. Einige sind protokollfest, andere nicht. Dafür sind 40 Prozent immer noch zu viel.
Zudem ist der Gesetzgeber aufgrund der größten Gewichtung der Klausuren natürlich der Auffassung, dass diese aussagekräftiger sind.
Sicher, aber das gilt doch für die schriftliche genauso. Wenn du da eine Klausur nach unten reißt, hat das massive auswirkungen. Und das korrigiert faktisch nur ein Prüfer, da der zweite sich ja im Regelfall kommentarlos anschliesst. In der mündlichen hast du auch eine Kommission, die aus mehreren Prüfern besteht. Beides ist mE gleich willkürlich.
Jo, aber Klausuren schreiben alle dieselben und die sind auf acht Tage verteilt. Zudem gibt es keine (fehlende) Protokollfestigkeit. Die macht einen riesigen Unterschied.
Dass die schriftlichen Leistungen aussagekräftiger sind, kann nicht streitig sein. Der Gesetzgeber hat diese ja nicht umsonst mit (mindestens) 60 Prozent gewichtet. In Bayern mit 85 Prozent.
Wenn jetzt mündliche und schriftliche deutlich divergieren, muss man dem Eindruck der schriftlichen Vorrang einräumen. Zumindest wenn die mündliche (wie in meinem Fall) im ersten Examen sehr gut ausgefallen ist. Damit ist man zumindest kein mündlicher Prüfungslegastheniker.
Alle Arbeitgeber, denen ich meine Einzelnotenübersicht vorgelegt habe, haben das positiv gewürdigt, dass die schriftliche Prüfung sehr gut ausgefallen ist. Zugebenermaßen stand aber aufgrund der guten mündlichen Prüfung im ersten Examen sowie der guten mündlichen Leistungen in den AGs und Stationen nicht zur Debatte, dass ich mich mündlich nicht ausdrücken kann.
Der Gesetzgeber hat die schriftlichen Prüfungen überhaupt nicht deutlich höher gesichtet. Das schriftliche Examen besteht aus 8 (bzw. sogar 11) Prüfungsteilen, das mündliche Examen lediglich aus 5. Wenn nun die schriftliche zu 60 % gewertet wird, zählt eine Klausur 7,5 %, ein mündlicher Prüfungsteil (die höhere Gewichtung des Aktenvortrages mal ausgenommen) 8 %. Inwieweit der Gesetzgeber hierdurch eine geringe Aussagekraft des mündlichen Examens ausgedrückt haben soll, verstehe ich nicht.
Du musst ja auch die Gesamtheit betrachten.