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Antworten

 
Verbesserungsversuch wettbewerbsverzerrend?
Gast
Unregistered
 
#51
04.10.2020, 20:05
(04.10.2020, 19:46)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 19:28)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 16:47)Gast schrieb:  Man sollte auch bedenken, dass man im Ref bereits ausreichend Geld verdient um seinen Lebenunsterhalt zu bestreiten ohne eine (im Regelfall) geldwerte Gegenleistung. Das gibts in sehr wenigen Studiengängen. Den Verbesserungsversuch dann aus eigenen Mitteln zu stämme ist doch das mindeste


Das tut man in Hamburg zB schlicht nicht.

In Hamburg hat aber wirklich jeder zumindest im ersten Examen die Noten, um noch einmal für 3 Monate zu jobben, um den Verbesserungsversuch zu finanzieren.

Wie gesagt, ich rede mir hier nicht weiter den Mund fusselig. Ich kenne Leute, bei denen es am Finanziellen scheitert. Wenn ihr meint, das gäbe es nicht, dann akzeptiert halt alles so wie es ist und ändert am besten nie irgendwas.
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Gast
Unregistered
 
#52
04.10.2020, 20:32
(04.10.2020, 20:05)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 19:46)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 19:28)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 16:47)Gast schrieb:  Man sollte auch bedenken, dass man im Ref bereits ausreichend Geld verdient um seinen Lebenunsterhalt zu bestreiten ohne eine (im Regelfall) geldwerte Gegenleistung. Das gibts in sehr wenigen Studiengängen. Den Verbesserungsversuch dann aus eigenen Mitteln zu stämme ist doch das mindeste


Das tut man in Hamburg zB schlicht nicht.

In Hamburg hat aber wirklich jeder zumindest im ersten Examen die Noten, um noch einmal für 3 Monate zu jobben, um den Verbesserungsversuch zu finanzieren.

Wie gesagt, ich rede mir hier nicht weiter den Mund fusselig. Ich kenne Leute, bei denen es am Finanziellen scheitert. Wenn ihr meint, das gäbe es nicht, dann akzeptiert halt alles so wie es ist und ändert am besten nie irgendwas.


Wenn es daran scheitert... rio
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Gast
Unregistered
 
#53
04.10.2020, 22:34
(04.10.2020, 19:20)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 18:59)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 17:29)Gast schrieb:  Schwabentipp: einfach nicht zur mündlichen erscheinen. Zack fertig: kostenloser wiederholungsversuch mit extra Durchfütterung durch Erhänzungsvorbereitungsdienst


Wenn man nicht durchfällt, kriegt man keinen EVD.

Wenn man nicht zur mündlichen erscheint, fällt man aber durch, oder nicht?

Nicht zwingend:
6,67 schriftlich x 60% + 0 mündlich x 40% = 4,00 -> bestanden!
oder
6 schriftlich X 2/3 + 0 mündlich x 1/3 = 4,00 -> bestanden!
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Gast
Unregistered
 
#54
04.10.2020, 23:26
(04.10.2020, 22:34)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 19:20)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 18:59)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 17:29)Gast schrieb:  Schwabentipp: einfach nicht zur mündlichen erscheinen. Zack fertig: kostenloser wiederholungsversuch mit extra Durchfütterung durch Erhänzungsvorbereitungsdienst


Wenn man nicht durchfällt, kriegt man keinen EVD.

Wenn man nicht zur mündlichen erscheint, fällt man aber durch, oder nicht?

Nicht zwingend:
6,67 schriftlich x 60% + 0 mündlich x 40% = 4,00 -> bestanden!
oder
6 schriftlich X 2/3 + 0 mündlich x 1/3 = 4,00 -> bestanden!


Also ich meine mich zu erinnern, dass ein Prüfling sich in der mündlichen Prüfung geweigert hat, überhaupt irgendetwas zu sagen und dann durchgefallen ist. Wenn man gar nicht erscheint, wird das genauso sein. Unabhängig von der schriftliche Note
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Frollo
Unregistered
 
#55
05.10.2020, 07:04
(04.10.2020, 23:26)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 22:34)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 19:20)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 18:59)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 17:29)Gast schrieb:  Schwabentipp: einfach nicht zur mündlichen erscheinen. Zack fertig: kostenloser wiederholungsversuch mit extra Durchfütterung durch Erhänzungsvorbereitungsdienst


Wenn man nicht durchfällt, kriegt man keinen EVD.

Wenn man nicht zur mündlichen erscheint, fällt man aber durch, oder nicht?

Nicht zwingend:
6,67 schriftlich x 60% + 0 mündlich x 40% = 4,00 -> bestanden!
oder
6 schriftlich X 2/3 + 0 mündlich x 1/3 = 4,00 -> bestanden!


Also ich meine mich zu erinnern, dass ein Prüfling sich in der mündlichen Prüfung geweigert hat, überhaupt irgendetwas zu sagen und dann durchgefallen ist. Wenn man gar nicht erscheint, wird das genauso sein. Unabhängig von der schriftliche Note

In NRW fällt man durch die gesamte Prüfung, wenn man zur Mündlichen unentschuldigt fehlt. Unabhängig davon, welche Note sich rechnerisch ergäbe. Wenn ich das richtig erinnere, durfte dem Typen, der überhaupt nichts gesagt hat, das aber nicht als Nichterscheinen ausgelegt werden, sodass der halt mündlich 0 hatte. Kann mich da aber irren.
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Gast HH
Unregistered
 
#56
05.10.2020, 16:00
Aber mal ganz ehrlich, es würde doch keiner freiwillig durchfallen, dann hat man doch viel zu viel Druck für den zweiten Versuch. Warum meldet ihr euch nicht einfach arbeitslos? Die meisten Sachbearbeiter kapieren, wie das mit dem Verbesserungsversuch läuft, und selbst wenn nicht, dann geht man halt zu 1 oder 2 pro forma Bewerbungsgesprächen
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Gast
Unregistered
 
#57
05.10.2020, 17:21
Der Verbesserungsversuch ist das exakte Gegenteil von Wettbewerbsverzerrung. Letztlich stellt er ein Korrektiv zu den vielen Unwägbarkeiten (und im Einzelnen auch Ungerechtigkeiten) des Examens dar.
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Gast132
Unregistered
 
#58
05.10.2020, 17:33
(04.10.2020, 12:23)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 12:19)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 12:14)Gast schrieb:  Wer bitte kann sich den Verbesserungsversuch finanziell bitte nicht leisten? Sorry, das glaube ich einfach nicht. Es gibt kein Recht darauf, schuldenfrei ins Berufsleben zu starten...

Wie kann man so arrogant und lebensfremd sein.


Erklär es mir doch bitte, welche horrenden und Existenzvernichtenden Ausgaben du für den Verbesserungsversuch zu tragen hast

Mit der Gebühr für den Verbesserungsversuch, den geringeren Einnahmen weil man noch nicht vollzeit arbeiten kann mit laufenden Kosten, Kommentare und Gesetze für die schriftliche und später in aktueller Auflage für die mündliche Prüfung kommt da ein hübsches Sümmchen zusammen. Kann man aber nicht wissen, wenn der Horizont fehlt und man nur von den 400 bis 750€ Gebühr je nach Bundesland ausgeht.
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Gast
Unregistered
 
#59
05.10.2020, 17:48
(05.10.2020, 17:33)Gast132 schrieb:  
(04.10.2020, 12:23)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 12:19)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 12:14)Gast schrieb:  Wer bitte kann sich den Verbesserungsversuch finanziell bitte nicht leisten? Sorry, das glaube ich einfach nicht. Es gibt kein Recht darauf, schuldenfrei ins Berufsleben zu starten...

Wie kann man so arrogant und lebensfremd sein.


Erklär es mir doch bitte, welche horrenden und Existenzvernichtenden Ausgaben du für den Verbesserungsversuch zu tragen hast

Mit der Gebühr für den Verbesserungsversuch, den geringeren Einnahmen weil man noch nicht vollzeit arbeiten kann mit laufenden Kosten, Kommentare und Gesetze für die schriftliche und später in aktueller Auflage für die mündliche Prüfung kommt da ein hübsches Sümmchen zusammen. Kann man aber nicht wissen, wenn der Horizont fehlt und man nur von den 400 bis 750€ Gebühr je nach Bundesland ausgeht.


Die Leihgebühr beträgt nicht einmal 100€. Man kann sich die Kommentare sogar kostenlos in der Bibliothek ausleihen, wenn man nett fragt. Man kann auch Teilzeit arbeiten und einen späteren Termin wahrnehmen. Man kann aber natürlich auch alles schwarz malen. Klar, die Gebühr könnte ruhig niedriger sein. In Hamburg sind es 800€, trotz super niedriger Unterhaltsbeihilfe. Und natürlich wird es eine anstrengende Zeit, aber auch andere - ohne reiche Eltern - mich eingeschlossen, haben es irgendwie geschafft. Ich persönlich hatte in den ersten 3 Stationen praktisch keine Zeit zum Lernen: Teilweise 2 Urteile die Woche schreiben und 3 Mal zu mündlichen Verhandlungen erscheinen bzw. diese dann auch leiten. In dieser Zeit (immerhin 9 Monate) haben andere schon gemütlich in der Bibliothek gelernt. Genau das gleicht der Verbesserungsversuch aus, was glaubst Du warum es ihn in jedem Bundesland gibt? Der Horizont fehlt hier scheinbar auch bei dir.
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Gast
Unregistered
 
#60
05.10.2020, 17:50
Also bei uns kann man die Kommentare leider nicht in aktueller Auflage aus der Bibliothek ausleihen.
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