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Erfahrung Verbesserungsversuch
Gast
Unregistered
 
#51
27.05.2020, 19:48
SH
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Gast
Unregistered
 
#52
27.05.2020, 19:54
(27.05.2020, 19:48)Gast schrieb:  SH

Ich kann dich gut verstehen, es ist wirklich scheiße. Der Staat ist echt extrem besessen von Noten. Aber versuch es vielleicht auch mal in einem anderen Bundesland, wenn es dein Traumberuf ist.
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VerzweifelterJurist
Member
***
Beiträge: 190
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2020
#53
27.05.2020, 20:51
(27.05.2020, 19:03)Gast schrieb:  Sind sie nunmal. Und der Staat sowieso. Ständig heißt es es gäbe keine Richter/Staatsanwälte, aber wenn ein Bewerber mal weniger als die angeblich so magischen 9 hat, Wird er nicht mal zum Gespräch eingeladen. Kein Wunder,dass so viele nach so langer Ausbildung nur noch die Schnauze voll haben####

Also OLG Hamm läd definitiv mit 7,6 im zweiten Examen zum Gespräch ein. Kollege von mir ist dort mit 8,0 im Zweiten auch eingestellt worden.

Und mal ehrlich, einen Richter mit ausreichend im zweiten Examen fänd ich jetzt nicht so gut...
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GastNRW1991
Unregistered
 
#54
27.05.2020, 22:07
(27.05.2020, 20:51)VerzweifelterJurist schrieb:  
(27.05.2020, 19:03)Gast schrieb:  Sind sie nunmal. Und der Staat sowieso. Ständig heißt es es gäbe keine Richter/Staatsanwälte, aber wenn ein Bewerber mal weniger als die angeblich so magischen 9 hat, Wird er nicht mal zum Gespräch eingeladen. Kein Wunder,dass so viele nach so langer Ausbildung nur noch die Schnauze voll haben####

Also OLG Hamm läd definitiv mit 7,6 im zweiten Examen zum Gespräch ein. Kollege von mir ist dort mit 8,0 im Zweiten auch eingestellt worden.

Und mal ehrlich, einen Richter mit ausreichend im zweiten Examen fänd ich jetzt nicht so gut...


OLG Hamm lädt nicht unter 7,67, zum 1000. Mal.
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GastNRW1991
Unregistered
 
#55
27.05.2020, 22:08
(27.05.2020, 22:07)GastNRW1991 schrieb:  
(27.05.2020, 20:51)VerzweifelterJurist schrieb:  
(27.05.2020, 19:03)Gast schrieb:  Sind sie nunmal. Und der Staat sowieso. Ständig heißt es es gäbe keine Richter/Staatsanwälte, aber wenn ein Bewerber mal weniger als die angeblich so magischen 9 hat, Wird er nicht mal zum Gespräch eingeladen. Kein Wunder,dass so viele nach so langer Ausbildung nur noch die Schnauze voll haben####

Also OLG Hamm läd definitiv mit 7,6 im zweiten Examen zum Gespräch ein. Kollege von mir ist dort mit 8,0 im Zweiten auch eingestellt worden.

Und mal ehrlich, einen Richter mit ausreichend im zweiten Examen fänd ich jetzt nicht so gut...


OLG Hamm lädt nicht unter 7,67, zum 1000. Mal.


* 7,76 (Vertippt...)
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VerzweifelterJurist
Member
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Beiträge: 190
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2020
#56
28.05.2020, 09:43
(27.05.2020, 22:08)GastNRW1991 schrieb:  
(27.05.2020, 22:07)GastNRW1991 schrieb:  
(27.05.2020, 20:51)VerzweifelterJurist schrieb:  
(27.05.2020, 19:03)Gast schrieb:  Sind sie nunmal. Und der Staat sowieso. Ständig heißt es es gäbe keine Richter/Staatsanwälte, aber wenn ein Bewerber mal weniger als die angeblich so magischen 9 hat, Wird er nicht mal zum Gespräch eingeladen. Kein Wunder,dass so viele nach so langer Ausbildung nur noch die Schnauze voll haben####

Also OLG Hamm läd definitiv mit 7,6 im zweiten Examen zum Gespräch ein. Kollege von mir ist dort mit 8,0 im Zweiten auch eingestellt worden.

Und mal ehrlich, einen Richter mit ausreichend im zweiten Examen fänd ich jetzt nicht so gut...


OLG Hamm lädt nicht unter 7,67, zum 1000. Mal.


* 7,76 (Vertippt...)


Meinte ich ja. Ebenfalls vertippt.
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Gast
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#57
30.05.2020, 18:24
Unser System ist eben größtenteils wettbewerbsorientiert (Ausnahme zum Beispiel: Selbstständigkeit als Einzelanwalt). Maßstab sind die Noten. Eine Noteninflation wie in anderen Fächern, die diesen Vergleichsmaßstab verwässern und letztlich unbrauchbar machen gibt es nur im universitären Teil des ersten Examens - was schon schlimm genug ist. Unsere Abschlussnoten sind daher werthaltig und erlauben auch einen Leistungsvergleich über verschiedene Abschlussjahre hinaus. Deshalb geht den Verbesserungsversuch an! Wer das nicht macht, darf dann aber jedenfalls auch nicht über einen zu großen Glücksfaktor jammern. Je mehr Anläufe es gibt, desto geringer ist statistisch gesehen die Glückskomponente.
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Gast
Unregistered
 
#58
01.06.2020, 12:36
(27.05.2020, 19:03)Gast schrieb:  Sind sie nunmal. Und der Staat sowieso. Ständig heißt es es gäbe keine Richter/Staatsanwälte, aber wenn ein Bewerber mal weniger als die angeblich so magischen 9 hat, Wird er nicht mal zum Gespräch eingeladen. Kein Wunder,dass so viele nach so langer Ausbildung nur noch die Schnauze voll haben####

Sei froh, wenn du den Job nicht machen musst. Er ist längst nicht so toll wie du ihn dir vielleicht vorstellst!
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Gast
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#59
01.06.2020, 17:26
(01.06.2020, 12:36)Gast schrieb:  
(27.05.2020, 19:03)Gast schrieb:  Sind sie nunmal. Und der Staat sowieso. Ständig heißt es es gäbe keine Richter/Staatsanwälte, aber wenn ein Bewerber mal weniger als die angeblich so magischen 9 hat, Wird er nicht mal zum Gespräch eingeladen. Kein Wunder,dass so viele nach so langer Ausbildung nur noch die Schnauze voll haben####

Sei froh, wenn du den Job nicht machen musst. Er ist längst nicht so toll wie du ihn dir vielleicht vorstellst!


Die sind massiv unterbezahlt!
Und werden einfach rumversetzt!
Pech gehabt, hat das ganze Gebuckele für 9 Punkte (inkl. Züchtung eines 9-Pukte Buckels mit mind. 35 Grad Krümmung) nichts gebracht.
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SarahFina
Unregistered
 
#60
06.06.2020, 11:17
Hallo,

ich habe den Verbesserungsversuch im Mai diesen Jahres abgeschlossen:

Ergebnis: um einen Punkt verbessert!

Parallel habe ich im öffentlichen Dienst 30 Std/ Woche gearbeitet und am Wochenende Seminare besucht sowie einen Klausurenkurs gebucht.

Es erfordert jede Menge Selbstdisziplin, sich nochmal, obwohl man das Stex bereits in der Tasche hat, hinzusetzen und zu lernen.
Ich wusste, dass ich mehr kann, als beim ersten Versuch rausgekommen ist.
Für mich war der Verbesserungsversuch deshalb insoweit wichtig, als dass ich mir später nicht vorwerfen möchte, es nicht jedenfalls versucht zu haben (was wäre gewesen wenn?).

Ich habe mir vor Augen geführt, wie viele Jahre ich auf den Abschluss hingearbeitet habe und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass es auf das eine Jahr länger dann auch nicht mehr ankommt.

Wenn mich jemand fragt, ob ich diese Verfahrensweise empfehlen würde, sage ich immer: Versucht es beim ersten mal gleich richtig zu machen^^

Letztlich muss man sich selbst vor Augen führen, was einen antreibt, den Verbesserugnsversuch nochmal anzusteuern: Wunschberuf Richter/ StA?, renommierte Kanzlei?, der Anspruch an sich selbst?, zusätzliches Jahr zur Selbstfindung, was den künftigen Beruf angeht?

Ich bereue meine Entscheidung jedenfalls nicht :-)

LG.
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