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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig?
guga
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#51
Vor 4 Stunden
(Vor 5 Stunden)Frankfurt123 schrieb:  LOL, ich habe die Notengrenze easy erreicht, aber gut 😂 Man kann auch selber ein Prädikat haben und einfach reflektiert das System hinterfragen. Das kann aber - wie man sieht - nicht jeder.

Ich sehe nur Mimimimi. Hinterfragen erfordert eine gewisse geistige Mindestleistung. Welches System schlägst du vor und was wäre dann besser?
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Patenter Gast
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#52
Vor 4 Stunden
(Vor 9 Stunden)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  
(Vor 10 Stunden)Burchard von Worms schrieb:  Es stimmt zwar, dass die Fixierung auf die Examensnoten teils wirklich ins völlig Irrationale kippt, aber das sehe ich weniger beim  Staat und mehr im Wirtschaftsbereich. Wenn sich etwa jemand jahrelang als WiMi in einer GK bewährt und dann aber nicht als Anwalt eingestellt wird, weil das 2. Examen nicht supergeil gelaufen ist, dann ist das geradezu selbstschädigendes Verhalten seitens der Kanzlei und wirklich absurd. Solange ich von einem Bewerber im Grunde kaum etwas kenne außer seinen Noten, sind die eine durchaus rationale Entscheidungsgrundlage. Aber das endet doch in dem Moment, wo ich einen eigenen unmittelbaren Eindruck von seiner juristischen Arbeit gewonnen habe.

Da steht der Staat in nichts nach.

1. Examen VB, Schwerpunkt Strafrecht mit VB oder gut, im Ref gute Noten in der S-AG und der StA-Station, Ausbildung beim Strafverteidiger, im Examen in beiden Strafrechtsklausuren VB. Die ganze Ausbildung darauf ausgerichtet, Staatsanwalt oder Strafrichter zu werden. Am besten nach dem Examen noch einige Jahre Berufserfahrung inkl. Fachanwalt für Strafrecht.

Und du wirst trotzdem niemals Staatsanwalt oder Strafrichter werden können, wenn im Examen die 5 oder 6 Punkte stehen. 
Bist dann für den Job offenkundig nicht geeignet genug.

Du wirst halt nur dooferweise nicht nur "Strafrichter", sondern Richter. Du wirst mal abgeordnet, du kannst die Kammer wechseln, etc. Daher genügt es nicht, wenn du als Richter nur in einem Bereich qualifiziert bist. Oder man müsste dann auch noch Untergruppen bei den Richtern bilden; der eine ist Voll-Richter und der andere wird nur Richter für ein bestimmtes Rechtsgebiet... überzeugt mich nicht.
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guga
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#53
Vor 4 Stunden
Außerdem müssen Strafrichter und Staatsanwalt auch manchmal zivilrechtliche Rechtsfragen prüfen und beantworten.
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Negatives Tatbestandsmerkmal
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#54
Vor 4 Stunden
Und schon sind wir wieder an dem Punkt, dass man trotz zweier Examina und der daraus resultierenden "Befähigung zum Richteramt" offenkundig ungeeignet für dieses Amt ist.

Ab einem objektiv bemessenen Punkteschnitt scheint man dazu in der Lage zu sein, darunter eben nicht. Subjektiv vergeben nach einem Korrektor auf dessen Auswahl man keinerlei Einfluss hat Der eine vergibt für die gleiche Arbeit 5, der andere 8 Punkte, weil ihm andere Sachen in einer Arbeit wichtiger ist. Für den einen ist eine unfertige Arbeit in Gänze unbrauchbar, der andere vergibt dennoch ordentlich Punkte, weil das Fertigwerden doch nicht alles ist.

Und am Ende maßen wir uns dann an, anhand einer völlig subjektiv vergebenen Note, einzig und allein zu bemessen, ob jemand für objektiv für einen bestimmten Beruf noch in Frage kommt. der 7,76er kommt noch rein. Der 7,5er ist hingegen schon wieder ungeeignet.

Wäre eine völlige Objektivität im Rahmend er Leistungsbemessung möglich, dann wäre eine Bemessung an objektiven Kriterien ja in Ordnung nachvollziehbar. Aber so viele unbestimmte Faktoren die in einer solchen Examensprüfung mitschwingen, vom individuellen Thema bis eben hin zum wohlwollenden oder eben strengen Korrektor und trotzdem klammert man sich ausschließlich an die Note als vermeintlich vergleichbares Kriterium, was es halt beileibe nicht ist, angesichts der Großzahl an Faktoren, die auch ohne Einfluss des Prüflings in die Klausuren und Noten hineinspielen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 4 Stunden von Negatives Tatbestandsmerkmal.)
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Freidenkender
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#55
Vor 4 Stunden
(Vor 4 Stunden)guga schrieb:  Außerdem müssen Strafrichter und Staatsanwalt auch manchmal zivilrechtliche Rechtsfragen prüfen und beantworten.

das macht dann der Strafrichter mit zivilrechtlichen Mindestkenntnissen (lasst uns die Note bitte gemeinsam ausdiskutieren)
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Patenter Gast
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Registriert seit: Oct 2022
#56
Vor 4 Stunden
(Vor 4 Stunden)guga schrieb:  Außerdem müssen Strafrichter und Staatsanwalt auch manchmal zivilrechtliche Rechtsfragen prüfen und beantworten.

Abgesehen davon könnte man - recht frech - sagen, wer sich in seiner ganzen Ausbildung nur auf ein Rechtsgebiet konzentriert, der sollte in diesem Rechtsgebiet auch gute Examensnoten erzielen.
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guga
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Registriert seit: Jul 2020
#57
Vor 4 Stunden
(Vor 4 Stunden)Freidenkender schrieb:  
(Vor 4 Stunden)guga schrieb:  Außerdem müssen Strafrichter und Staatsanwalt auch manchmal zivilrechtliche Rechtsfragen prüfen und beantworten.

das macht dann der Strafrichter mit zivilrechtlichen Mindestkenntnissen (lasst uns die Note bitte gemeinsam ausdiskutieren)

Für Umweltdelikte gibt es dann noch Strafrichter mit Mindestkenntnissen im Ö-Recht. Die kriegen dann R1-Ö
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RefNdsOL
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#58
Vor 3 Stunden
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es mittlerweile in jedem Land den Verbesserungsversuch gibt, der insoweit den gewissen Zufallsfaktor von Klausur/Korrektor etwas ausgleichen kann, zudem wird dem Umstand auch bereits durch die nicht ganz geringe Klausurenzahl begegnet. Das Argument, dass der VV nur den Bestehern im Erstversuch offensteht zieht nicht. Wer ein vernünftiges erstes Examen geschafft hat, sollte auch nicht am zweiten scheitern.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 3 Stunden von RefNdsOL.)
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Patenter Gast
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Beiträge: 660
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#59
Vor 3 Stunden
(Vor 4 Stunden)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Und schon sind wir wieder an dem Punkt, dass man trotz zweier Examina und der daraus resultierenden "Befähigung zum Richteramt" offenkundig ungeeignet für dieses Amt ist.

Nö - nur eben im Rahmen der Bestenauslese nicht gut genug. Wenn es irgendwann kaum noch Bewerber gäbe aber ganz viele Richterstellen, dann geht die Notenanforderung runter. Siehe Zeit nach der Wiedervereinigung: Da sind einige Assessoren mit ausreichend in den neuen Bundesländern Richter geworden, weil es an Bewerbern gefehlt hat.

PS: Das ist so wie mit dem NC bei Medizin. Mit 2,3 Abi bist du nicht ungeeignet für das Medizinstudium. Du bekommst nur keinen Platz, weil es zu viele Bewerber mit besseren Abis gibt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 3 Stunden von Patenter Gast.)
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Fragend
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Registriert seit: Jan 2025
#60
Vor 1 Stunde
Hier wird darauf beharrt, dass Notenfixierung rational sei, weil so bei einem Angebotsüberhang eine handhabbare Selektion funktioniert. Aber das ist heute einfach falsch. Es gibt keinen Angebotsüberhang, sondern einen Mangel an Jurist:innen. Bundesländer senken inzwischen ihre Zugangsvoraussetzungen – allein weil sie sonst keine Leute finden. Auch wenn ich das zugegenebermaßen auf dem Markt noch nicht spüre. Aber die Statistiken sind eindeutig. Und ihr tut so, als gäbe es immer noch mehr Bewerber als Stellen?

Außerdem wird hier die ganze Logik auf eine Notenskala gestützt, die nicht objektiv ist. Es gibt Studien, die zeigen, dass Korrektor:innen für dieselbe Klausur im Schnitt um 6,5 Punkte abweichen – teilweise sogar um 10 Punkte. Das ist kein legitimes Auswahlinstrument, sondern bis zu einem beachtlichen Teil Glücksspiel. Ihr lasst potenziell gute und produktive Leute durchfallen – weil sie dem Zufallsgenerator Korrektor*in in die Quere kommen. Das ist irrational, unfair und systemschädlich.

Wenn ihr für Systemstabilität plädiert, ist das auch kein starkes Argument. Wwas stabil ist, ist ein veraltetes Elitedenken, das heute sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist. Es ignoriert Demografie, ignoriert objektive Bewertungsprobleme und macht willkürlich hochqualifizierte Kandidat:innen von einem zu einem bestimmten Teil zufälligen Punktwert abhängig. Das ist nicht nur irrational, das ist unsolidarisch gegenüber dem Rechtsstaat.

Fakt ist: Wer heute mit "nur" befriedigenden Noten eingestellt wird, hat oft einzig praktische Kompetenz, Engagement und Persönlichkeit als sein Kapital. Und das reicht – wie viele Beispiele aus Justiz und Anwaltschaft zeigen – oft vollkommen aus, um top-geleistete Jurist:innen zu werden . Aber wer in das Raster nicht passt, wird automatisch aussortiert – egal wie gut er oder sie sonst ist.

Also hört auf, euch hinter Massengeschäft-Fantasien und Notengebung-Mythen zu verstecken. Ihr schützt kein objektives System – ihr verteidigt ein Zufallssystem. Wenn ihr wirklich eine rationale Auswahl wollt, dann müsst ihr endlich notenfixiertes Denken überwinden. Punkt.

Ich finde es so bemerkenswert, wie sich Jura vor Reformen nur so sträubt. Denkt ihr wirklich, man kann hier nichts besser und fairer machen?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 36 Minuten von Fragend.)
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