10.10.2024, 15:52
Hab's ähnlich. Die Hilfsaufrechnung hab ich durchgehen lassen trotz mangelnder Gegenseitigkeit war mir aber unsicher. Habe es mit 242 und analog 406 BGB begründet. Dementsprechend habe ich die Klage abgewiesen
10.10.2024, 16:00
(10.10.2024, 15:52)Nosnownoshow schrieb: Hab's ähnlich. Die Hilfsaufrechnung hab ich durchgehen lassen trotz mangelnder Gegenseitigkeit war mir aber unsicher. Habe es mit 242 und analog 406 BGB begründet. Dementsprechend habe ich die Klage abgewiesen
Und was war dein Anspruch aus den die forderung kommt?
10.10.2024, 16:05
Ich hab auch 812 I 1 Alt. 2 BGB geprüft und das auch bei ohne RG mit Sicherungseigentum geprüft.
Eben fällt mir ein dass ich den falschen Tenor geschrieben hab - in der Eile nicht Feststellung geschrieben 😅Aber bin auch zu 10.000€ (+) gekommen.
Nutzungsersatz abgelehnt und noch 4 V 1 WHG gebracht, keine Ahnung ob der damit was zu tun hatte haha da stand dass die Nutzung geduldet werden muss vom Eigentümer.
Fand die aber schon treaky die Klausur.
Eben fällt mir ein dass ich den falschen Tenor geschrieben hab - in der Eile nicht Feststellung geschrieben 😅Aber bin auch zu 10.000€ (+) gekommen.
Nutzungsersatz abgelehnt und noch 4 V 1 WHG gebracht, keine Ahnung ob der damit was zu tun hatte haha da stand dass die Nutzung geduldet werden muss vom Eigentümer.
Fand die aber schon treaky die Klausur.
10.10.2024, 16:18
Ich hab 812 I 1 2. Fall genommen und da das Problem mit der Eigentumsfähigkeit der Wasserstraße gebracht... War aber auch selbst nicht wirklich überzeugt. Wusste nicht wo ich das sonst bringen sollte
10.10.2024, 16:19
(10.10.2024, 16:05)Nordlicht43 schrieb: Ich hab auch 812 I 1 Alt. 2 BGB geprüft und das auch bei ohne RG mit Sicherungseigentum geprüft.War sie. Einfach super verschachtelt durch Erledigung und verlängerte 771 und auch viele random einwände/argumente im SV, ich fand es auch echt wieder viel.
Eben fällt mir ein dass ich den falschen Tenor geschrieben hab - in der Eile nicht Feststellung geschrieben 😅Aber bin auch zu 10.000€ (+) gekommen.
Nutzungsersatz abgelehnt und noch 4 V 1 WHG gebracht, keine Ahnung ob der damit was zu tun hatte haha da stand dass die Nutzung geduldet werden muss vom Eigentümer.
Fand die aber schon treaky die Klausur.
Welche ansprüche habt ihr denn bzgl Nutzungsersatz geprüft?
10.10.2024, 16:20
Ich bin noch auf 13 gvg eingegangen weil ja der Bund beklagte war
Auch örtlich aus 18 zpo
Dann noch 261 abs 3 nr 2 Zuständigkeit
Begründetheit habe ich bei 242 noch geprüft ob Rückübertragungen aufschiebend bedingt war (-) nach dem Sicherungsverwahrung
Und dann noch ob übersicherung war weil in der Vereinbarung stand bei über 110% rückübertragung
Im Ergebnis auch (-) weil da stand nur auf Verlangen des Sicherungsgebers
Dann habe ich noch in einem Satz einen Rechtsgrund aus 804 abgelehnt weil nach beiden Ansichten (-)
Bei den weiteren 2000€ bin ich auf
280 eingegangen
Goa
985, analog 1247 S.2
989 990
823 Abs 1
823 abs 2 und 858 BGB
816 abs 1
816 Abs 2
812 abs 1 s 1 alt 1
Alles im Ergebnis (-)
Also Erledigung nur bzgl 10.000
Auch örtlich aus 18 zpo
Dann noch 261 abs 3 nr 2 Zuständigkeit
Begründetheit habe ich bei 242 noch geprüft ob Rückübertragungen aufschiebend bedingt war (-) nach dem Sicherungsverwahrung
Und dann noch ob übersicherung war weil in der Vereinbarung stand bei über 110% rückübertragung
Im Ergebnis auch (-) weil da stand nur auf Verlangen des Sicherungsgebers
Dann habe ich noch in einem Satz einen Rechtsgrund aus 804 abgelehnt weil nach beiden Ansichten (-)
Bei den weiteren 2000€ bin ich auf
280 eingegangen
Goa
985, analog 1247 S.2
989 990
823 Abs 1
823 abs 2 und 858 BGB
816 abs 1
816 Abs 2
812 abs 1 s 1 alt 1
Alles im Ergebnis (-)
Also Erledigung nur bzgl 10.000
10.10.2024, 16:53
(10.10.2024, 16:18)Nosnownoshow schrieb: Ich hab 812 I 1 2. Fall genommen und da das Problem mit der Eigentumsfähigkeit der Wasserstraße gebracht... War aber auch selbst nicht wirklich überzeugt. Wusste nicht wo ich das sonst bringen sollte
Ich mir bei EBV auch nicht, in der Klausur schien es mir sehr logisch. Gerade denke ich mir nur so, was war mein Gedanke 😅
10.10.2024, 16:58
(10.10.2024, 16:53)SHReF schrieb:(10.10.2024, 16:18)Nosnownoshow schrieb: Ich hab 812 I 1 2. Fall genommen und da das Problem mit der Eigentumsfähigkeit der Wasserstraße gebracht... War aber auch selbst nicht wirklich überzeugt. Wusste nicht wo ich das sonst bringen sollte
Ich mir bei EBV auch nicht, in der Klausur schien es mir sehr logisch. Gerade denke ich mir nur so, was war mein Gedanke 😅
Ich habe es irgendwie als bewegliche Sache hinbekommen
Und es noch zu 929a abgegrenzt 😂 habe den vorher noch nie gelesen
10.10.2024, 17:15
Ich hab auch bei dem Nutzungsersatz nur 812 I 1 Alt. 2 BGB geprüft, hatte iwas dazu im grüneberg gelesen aber hatte auch keine Zeit mehr zum nachdenken und hab auch noch mit 242 BGB argumentiert und Sinn und Zweck einer Sicherungsvereinbarung.
10.10.2024, 17:34
War sehr wild heute .. Habt ihr Ideen was morgen dran kommen könnte?