23.02.2024, 11:53 
		
	
	(23.02.2024, 11:07)JaM1e schrieb: Also das war wirklich nicht böse gemeint @nachdenklich. Ich meinte damit, dass es dir glaube ich einfach nicht gut tut, dich so in das Thema reinzubeißen. Kann verstehen, wenn das aktuell für dich keine einfache Zeit ist, aber das wird wieder!
Oder reinbeißen und was daraus machen. Aber so wie aktuell ist es eben maximal ineffektiv.
Als Anwalt muss man sich an aktuelle Entwicklungen anpassen aber das ist normal. Es gab schon 1935 Artikel darüber, dass es nicht mehr so gut ist wie noch 1920... das gehört wohl zur Natur der Sache, dass es 20 Jahre früher immer besser gewesen sein soll. Aber die Anwälte haben auch die Abschaffung der Singularzulassung und der Lokalisation überstanden, amerikanische Großkanzleien etc.
Und nur weil es KI gibt, wird der General Counsel nicht plötzlich Verträge selbst prüfen, wie hier einer meinte. Der CFO wird auch nicht die Buchhaltung führen, nur weil es ihm KI ermöglichen könnte.
		
		
		23.02.2024, 11:55 
		
	
	
		Ich verstehe Nachdenklich schon.
Zwar ist der Impact der KI auf den Arbeitsmarkt momentan noch gleich Null.
Aber ich habe die Befürchtung, dass diese Technologie Risiken birgt, angesichts derer der Arbeitsmarkt noch unser kleinstes Problem sein könnte.
Aber ist das eben. Es gibt kein Recht auf ein Leben im Dahergebrachten, auch wenn es unter Umständen schön gewesen wäre. Und was genau diese Technologie nun für Folgen hat, kann einfach niemand wissen. Alles ist vorstellbar, inklusive dem, dass sich im Großen und Ganzen nicht viel ändert.
Tröstend ist vielleicht, dass man bei solchen Makrotendenzen nicht alleine dasteht. Wir sitzen alle im gleichen Boot.
	 
	
	
	
	
Zwar ist der Impact der KI auf den Arbeitsmarkt momentan noch gleich Null.
Aber ich habe die Befürchtung, dass diese Technologie Risiken birgt, angesichts derer der Arbeitsmarkt noch unser kleinstes Problem sein könnte.
Aber ist das eben. Es gibt kein Recht auf ein Leben im Dahergebrachten, auch wenn es unter Umständen schön gewesen wäre. Und was genau diese Technologie nun für Folgen hat, kann einfach niemand wissen. Alles ist vorstellbar, inklusive dem, dass sich im Großen und Ganzen nicht viel ändert.
Tröstend ist vielleicht, dass man bei solchen Makrotendenzen nicht alleine dasteht. Wir sitzen alle im gleichen Boot.
		
		
		23.02.2024, 11:56 
		
	
	Zitat:Als Anwalt muss man sich an aktuelle Entwicklungen anpassen aber das ist normal. Es gab schon 1935 Artikel darüber, dass es nicht mehr so gut ist wie noch 1920... das gehört wohl zur Natur der Sache, dass es 20 Jahre früher immer besser gewesen sein soll. Aber die Anwälte haben auch die Abschaffung der Singularzulassung und der Lokalisation überstanden, amerikanische Großkanzleien etc.
Und nur weil es KI gibt, wird der General Counsel nicht plötzlich Verträge selbst prüfen, wie hier einer meinte. Der CFO wird auch nicht die Buchhaltung führen, nur weil es ihm KI ermöglichen könnte.
Wissen wir es? Nur weil es bisher immer gut gegangen ist, heißt es nicht, dass es in Zukunft gut gehen wird.
		
		
		23.02.2024, 13:14 
		
	
	(23.02.2024, 11:56)anfänger schrieb:Zitat:Als Anwalt muss man sich an aktuelle Entwicklungen anpassen aber das ist normal. Es gab schon 1935 Artikel darüber, dass es nicht mehr so gut ist wie noch 1920... das gehört wohl zur Natur der Sache, dass es 20 Jahre früher immer besser gewesen sein soll. Aber die Anwälte haben auch die Abschaffung der Singularzulassung und der Lokalisation überstanden, amerikanische Großkanzleien etc.
Und nur weil es KI gibt, wird der General Counsel nicht plötzlich Verträge selbst prüfen, wie hier einer meinte. Der CFO wird auch nicht die Buchhaltung führen, nur weil es ihm KI ermöglichen könnte.
Wissen wir es? Nur weil es bisher immer gut gegangen ist, heißt es nicht, dass es in Zukunft gut gehen wird.
Wir wissen gar nichts, wir wissen auch nicht, ob Putin den Einsatz von Atombomben gegen Europa plant. Aber verrückt machen hilft halt nicht. Es gibt nur die Möglichkeit sich in neue Themenfelder einzuarbeiten und dann aufs beste zu hoffen. Wir können alle nur an uns arbeiten und sind den Entwicklungen der Wirtschaft "ausgeliefert". 2007 konnte man infolge der Finanzkrise mit Doppel-VB und Dr. seinen Job verlieren oder erst gar keinen finden. 1989/90 konnte man nach dem Mauerfall auf einmal mir 7 Punkten Richter werden...
Aber der Unterschied ist doch, ob ich mit der Haltung an KI gehe, dass diese den Anwalt in absehbarer Zukunft obsolet macht oder ob ich aufgrund der gleichen Tatsachenbasis annehme, dass der Job des Anwalts dadurch besser wird. Es gibt unzählige Arbeiten die niemand gerne macht und wenn es in Zukunft wegfällt tagelang im Document Review zu sitzen ist man dadurch wieder ein Stück naher am richtigen Anwalt als aktuell.
		
		
		23.02.2024, 18:03 
		
	
	
		Wem das alles solche Sorgen macht, hat es jetzt schon in der Hand, sich zb durch Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete zu wappnen. Strafrecht, Familienrecht sind nur Beispiele, in denen es häufig um längerfristige Begleitung auch auf menschlicher Ebene sowie die Wahrnehmung von aufwendigen Verhandlungen geht.
	
	 
	
	
	
	
		
		
		25.02.2024, 12:12 
		
	
	(25.02.2024, 11:35)nachdenklich schrieb: @guga: Es mag sein, dass viele mehr oder minder einfachere oder schwerere Rechtsfragen auch via Google und Openjur gelöst werden können. Das Problem ist ja: das kostet verdammt viel Zeit und bedarf juristischen Verständnis (auch bzgl der Fachtermini) um sich durch ewig lange Urteile oder unverständlich frei zugängliche Rechtserläuterungen zu hangeln. Da gibt man dann auf (man ist ja nicht Jurist und hat einen anderen Job und Familie, sodass keine Zeit übrig bleibt, Stunden oder Tage das Inet oder Kommentare zu durchforsten). Und das ist mit GPT nicht mehr der Fall. Innerhalb von Sekunden bekommt man dort eine Antwort.
Tut man eben nicht. Hast du ChatGPT überhaupt schon einmal benutzt für die Beantwortung von Rechtsfragen? Letztens erst, habe ich versucht ein Muster für eine Geheimhaltungsvereinbarung zu erstellen mit ChatGPT. Es hat deutlich länger gedauert, da ich dauernd nachhaken musste, was ich alles im Vertrag haben will. Ohne Detailanweisungen kriegt man ein 0815 Muster, bei dem viele Regelungen fehlen. Copy Paste aus dem Formularbuch war schneller und einfacher.
Sag mir also bitte deine getesten Anwendungsfälle
		
		
		25.02.2024, 14:10 
		
	
	(25.02.2024, 11:35)nachdenklich schrieb: Jetzt wirft sich schon die Frage auf, was den Autor bewegt hat, innerhalb von knapp 9 Monaten zu einer noch negativeren Neubewertung zu gelangen. Ich gehe davon aus, dass LLM-Programme, wenn diese genügend Material bekommen (Urteile, Kommentare und insbesondere Sachverhaltskonstellationen), erstaunlich gute Antworten/Drafts etc liefern kann. Dies wird bei Lindenpartners (oder von denen beauftragen Unternehmen) gerade durchgeführt bzw das Programme "antrainiert".Na das ist ja ein Ding! Der Partner von Kanzlei X schreibt einen Artikel darüber, wie sehr LLM-Programme den Rechtsdienstleistungsmarkt verändern können und wie unglaublich wichtig LLM-Programme in der Zukunft sein werden... und dann wird genau bei dieser Kanzlei X so ein LLM-Programm antrainiert? Zufälle gibt's.
Das wäre ja fast so, wie ein Artikel des Mercedes-Entwicklungschefs in einer Zeitung darüber, dass E-Antriebe schlecht sind und Wasserstoff die Lösung ist. Und zwei Wochen später verkündet Mercedes dann sein neues Auto mit Wasserstoffantrieb.
		
		
		25.02.2024, 17:34 
		
	
	(25.02.2024, 11:35)nachdenklich schrieb: Eins würde ich gerne noch anmerken:
1. Herr Dr. Matthias Birkholz (Autor des hier zitierten dystopischen Artikels im Anwaltsspiegels vom Januar 2024) hatte im April 2023 folgenden Artikel veröffentlicht:
https://legal-tech-verzeichnis.de/fachar...ignet-ist/
In dem Artikel geht es primär um die Frage, ob GPT eine Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG erbringt. Der Autor zieht als Leitfaden die bisherige liberale Rechtsprechung des BGH bzgl. verschiedener Legal-Tech-Software heran. In seinem "Smart-Law" Urteil hatte der BGH (im Gegensatz zur erstinstanzlichen Entscheidung des LG) den Vertragsgenerator nicht als Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG eingestuft, denn die Software sei nur anhand einer Vielzahl diverser typischer Konstellationen programmiert worden. Die ausgespuckten Vertragsklauseln würden nur zu einem Gesamtvertragswerk kombiniert, ohne dass vom Nutzer tatsächlich eine konkrete Prüfung des Einzelfalles vorgenommen und erwartet werde.
Dies sei bei GPT anders. GPT könne nicht nur Antworten auf abstrakte Rechtsfragen liefern, sondern konkrete Rechtsfragen beantworten. So kann man GPT einen Sachverhalt unterbreiten und bekommt eine rechtliche Einschätzung dazu, dessen Antworten durch das Rückfragen beim System weiter verfeinert und noch präziser auf den konkreten Fall zugeschnitten werden. Die Antworten sind je nach Rechtsgebiet und Komplexität noch nicht "perfekt", wobei es hier allerdings auf das zur Verfügung gestellte Trainingsmaterial ankommt.
Er kommt jedenfalls zum Ergebnis, dass GPT eine Rechtsdienstleitung i.S.d. RDG anbietet, LLM-Programme zukünftig immer besser werden und insbesondere deutlich schneller und präziser als RAe Rechtsfragen beantworten werden können. Da das RDG nicht den Berufsstand der Anwaltschaft schützt, sondern den Rechtssuchenden und die Rechtsordnung schützen soll, stellt sich die Frage, was das für die Anwaltschaft bedeutet. Der Autor plädiert vor diesem Hintergrund für eine Reform des RDG und sieht die Rolle des Anwalts eher als "trusted advisor".
2. Der Artikel im Anwaltsspiegel, knapp 9 Monate später, ist allerdings sogar deutlich destruktiver (ja hoffnungsloser) formuliert:
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/an...enz-33742/
Jetzt wirft sich schon die Frage auf, was den Autor bewegt hat, innerhalb von knapp 9 Monaten zu einer noch negativeren Neubewertung zu gelangen. Ich gehe davon aus, dass LLM-Programme, wenn diese genügend Material bekommen (Urteile, Kommentare und insbesondere Sachverhaltskonstellationen), erstaunlich gute Antworten/Drafts etc liefern kann. Dies wird bei Lindenpartners (oder von denen beauftragen Unternehmen) gerade durchgeführt bzw das Programme "antrainiert".
3. @guga: Es mag sein, dass viele mehr oder minder einfachere oder schwerere Rechtsfragen auch via Google und Openjur gelöst werden können. Das Problem ist ja: das kostet verdammt viel Zeit und bedarf juristischen Verständnis (auch bzgl der Fachtermini) um sich durch ewig lange Urteile oder unverständlich frei zugängliche Rechtserläuterungen zu hangeln. Da gibt man dann auf (man ist ja nicht Jurist und hat einen anderen Job und Familie, sodass keine Zeit übrig bleibt, Stunden oder Tage das Inet oder Kommentare zu durchforsten). Und das ist mit GPT nicht mehr der Fall. Innerhalb von Sekunden bekommt man dort eine Antwort.
GPT liefert aber keine rechtliche Einschätzung, sondern eine auf mathematischer Kalkulation des nächsten richtigen Wortes (vereinfacht) basierende (d.h. anhand des Trainingsmaterials), sprachlich möglichst menschliche Antwort.
		
		
		25.02.2024, 19:25 
		
	
	
		Das wirkt vor allem auf mich so, dass Lindenpartners gerne eine LLM verkaufen will. Das erklärt zumindest die Lobbyartikel der Kanzlei.
	
	 
	
	
	
	
		
		
		25.02.2024, 19:36 
		
	
	(25.02.2024, 18:03)nachdenklich schrieb: Deshalb sollte eine RAK klagen um Rechtssicherheit zu schaffen. Wobei bei einem etwaigen Obsiegen der RAK der zitierte Autor jedenfalls für eine Reform des RDG aus o.g. Gründen plädiert. Würde keine Reform erfolgen, käme das RDG einem Vehikel zum Schutz der RAe vor KI gleich und verwehre den Verbrauchern den Zugang zu einfacheren, kostengünstigerer und schnelleren Lösungen ihrer Rechtsprobleme. Das Anwaltsmonopol habe damit ausgedient.
Die Notwendigkeit besteht erst, wenn man ein entsprechendes Sprachmodell ("KI") als Rechtsberatung einstuft. Das halte ich hingegen für gewagt, da aus ihrer Natur heraus diese Modelle antrainierte Daten auf Grundlage mathematischer Faktoren neu anordnen. Das ist gerade keine rechtliche Beratung, weil keinerlei Würdigung, Einschätzung oder o.ä. stattfinden KANN.




