02.03.2023, 08:52
(01.03.2023, 18:17)StExHH schrieb: Liebe alle,
die obige Diskussion ist wieder Mal schockierend, leider nicht überraschend, und zeigt genau was falsch ist mit diesem System: die Menschen, die es hervorbringt. Einmal mehr manifestiert sich, dass auf diesem langen Ausbildungsweg offenbar ein gutes Stück an Empathie und das, was die Restgesellschaft als sozialadäquates Verhalten bewerten würde, verloren geht.
(…)
Und @ "die ganz besonders Kritischen": Ich sehe euren Punkt, aber there is a time + place. Und einer fremden Person, deren Fähigkeiten und Kenntnisse man gar nicht einschätzen kann und die offensichtlich verzweifelt ist, im Ref-Forum vorzurechnen, warum das alles sicher schon richtig war mit dem Durchfallen, ist das ganz sicher nicht. Ich hoffe für euch, dass eure Examen besser laufen als die Performance, die ihr hier abgegeben habt.
Im wesentlichen stimme ich dir zu. Auch wenn man sicherlich die Meinung vertreten kann, dass jemand der mehrmals durchgefallen ist, als Volljurist nicht geeignet ist, muss man das nicht zwingend jemandem reindrücken, der sich verzweifelt an ein Forum wendet, um Hilfe zu erhalten. Man muss nicht jeden Gedanken sofort platzieren.
15.02.2024, 01:45
(16.02.2023, 22:41)Gast111 schrieb: Hallo Leute
Ich weiß echt nicht mehr, was ich sagen soll. Ich habe das 2. Staatsexamen leider nicht bestanden. Ich bin im ersten Versuch durchgefallen, weil ich unvorbereitet war. Im zweiten Versuch habe ich die erforderlichen Klausuren für Zulassung zur mündlichen Prüfung bestanden. Ich habe 3 Klausuren bestanden. Jedoch hatte ich nicht den erforderlichen Schnitt von 3,50. Mir fehlte nur ein Punkt aus irgendeinen der 8 Klausuren. Gegen den Bescheid habe ich dann durch meine Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt. Ich habe alle 8 Klausuren angegriffen in der Hoffnung irgendwo einen Punkt rauszuholen. Leider vergeblich. Ich ging dann in den Gnadenversuch. Im dritten Versuch hatte ich 4 Klausuren bestanden gehabt. Jedoch fehlte mir auch hier wieder 1 Punkt für den erforderlichen Durchschnitt von 3,50 . Auch dagegen habe ich durch meine Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt. Und auch hier war der Widerspruch nicht erfolgreich. Keiner der Prüfer hat im überdenkungsverfahren die Note um einen Punkt angehoben. Ich habe zweimal das Pech gehabt, dass mir nur 1 Punkt fehlte. Insgesamt hat mich das Widerspruchsverfahren knapp 10.000 Euro gekostet. Ich habe nunmehr Klage gegen beide Widerspruchsbescheide eingelegt, in der Hoffnung doch noch irgendwie einen einzigen Punkt aus einen der 16 Klausuren zu bekommen. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Ich glaube keinem ist das passiert, was mir gerade passiert. Meine Zukunft hängt von einem Punkt ab. Und dann heißt es immer, die justiz wäre unterbesetzt......
Ich bin schockiert und sprachlos von den Kommentarien, Leute sagt das euren Kindern oder Verwandten, wenn sie durchfallen, vielleicht bekommt ihr dadurch mehr Selbstbestätigung?!
Ekelhaft.
Ich hoffe Du hast den Gerichtsweg in Anspruchgenommen, nach allem was du durchgemacht hast, bist du wahrscheinlich ein besserer Jurist als viele von diesen Kollegen , und übrigens die Praxis zählt und nicht was man wie ein Roboter an den Definitionen gelernt hat. Egal was kommt, kämpf weiter - Österreich, Frankreich, kA was noch.
Das System ist veraltet und nicht mehr lebensfähig, vieles muss angepasst werden.
15.02.2024, 02:39
(15.02.2024, 01:45)KonBerlin schrieb:(16.02.2023, 22:41)Gast111 schrieb: Hallo Leute
Ich weiß echt nicht mehr, was ich sagen soll. Ich habe das 2. Staatsexamen leider nicht bestanden. Ich bin im ersten Versuch durchgefallen, weil ich unvorbereitet war. Im zweiten Versuch habe ich die erforderlichen Klausuren für Zulassung zur mündlichen Prüfung bestanden. Ich habe 3 Klausuren bestanden. Jedoch hatte ich nicht den erforderlichen Schnitt von 3,50. Mir fehlte nur ein Punkt aus irgendeinen der 8 Klausuren. Gegen den Bescheid habe ich dann durch meine Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt. Ich habe alle 8 Klausuren angegriffen in der Hoffnung irgendwo einen Punkt rauszuholen. Leider vergeblich. Ich ging dann in den Gnadenversuch. Im dritten Versuch hatte ich 4 Klausuren bestanden gehabt. Jedoch fehlte mir auch hier wieder 1 Punkt für den erforderlichen Durchschnitt von 3,50 . Auch dagegen habe ich durch meine Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt. Und auch hier war der Widerspruch nicht erfolgreich. Keiner der Prüfer hat im überdenkungsverfahren die Note um einen Punkt angehoben. Ich habe zweimal das Pech gehabt, dass mir nur 1 Punkt fehlte. Insgesamt hat mich das Widerspruchsverfahren knapp 10.000 Euro gekostet. Ich habe nunmehr Klage gegen beide Widerspruchsbescheide eingelegt, in der Hoffnung doch noch irgendwie einen einzigen Punkt aus einen der 16 Klausuren zu bekommen. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Ich glaube keinem ist das passiert, was mir gerade passiert. Meine Zukunft hängt von einem Punkt ab. Und dann heißt es immer, die justiz wäre unterbesetzt......
Ich bin schockiert und sprachlos von den Kommentarien, Leute sagt das euren Kindern oder Verwandten, wenn sie durchfallen, vielleicht bekommt ihr dadurch mehr Selbstbestätigung?!
Ekelhaft.
Ich hoffe Du hast den Gerichtsweg in Anspruchgenommen, nach allem was du durchgemacht hast, bist du wahrscheinlich ein besserer Jurist als viele von diesen Kollegen , und übrigens die Praxis zählt und nicht was man wie ein Roboter an den Definitionen gelernt hat. Egal was kommt, kämpf weiter - Österreich, Frankreich, kA was noch.
Das System ist veraltet und nicht mehr lebensfähig, vieles muss angepasst werden.
Hab den 4-Punkte-Juristen gefunden.
15.02.2024, 05:34
Ich bin wie einige hier unfassbar schockiert über die Antworten.
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber da zeichnet sich ein Wandel ab, dem ich mit Bedenken begegne.
Auch wenn man bestanden hat, gerne auch mit Erfolg, darf man die Ehrfurcht vor diesem harten System nicht vergessen.
Man darf niemals vergessen, wo man selbst einmal stand.
Und ja, es gibt auch diejenigen unter uns, die im Studium und im Referendariat bei jeder einzelnen Leistung viel investiert und gute Noten mitgenommen haben, dem Examen — man bedenke zwei Wochen (!!!!!!!!) entscheiden alles — sodann aus vielerlei Gründen leider nicht standhalten.
All diese Leistungen bis zu den jeweiligen Examina, zählen NICHTS! (Ausgenommen der SP). Andernfalls würden nicht wenige mit einem VB Abschluss aus der Ausbildung herausgehen.
Ich bin mir sicher, würde man den Durchgefallenen (Ausnahmen gibt es immer) außerhalb der Prüfung den Klausurfall als echte Akte (und damit umfangreicher) in die Hand drücken und auch nur einen Tag Zeit geben, dann würde über die Hälfte einen ordentlichen Entwurf zustandebringen.
Das eine muss mit dem anderen also nicht immer was zu tun haben.
Die Klausuren sind auch einfach in der Zeit nicht machbar. Wissen, das da wäre, kann gar nicht gezeigt werden. Es kommt gar nicht zu Papier (bzw. jetzt im E-Examen am Laptop)
Allein die Sache mit dem Tatbestand. So ein Zeitfresser.
Meinetwegen die Anträge und Prozessgeschichte fordern.
Warum nicht so abprüfen, wie im Studium, dass jeder zeitlich gesehen garantiert 70-80% prüfen wird, materiell-rechtlich wie auch prozessual, sodass man erkennen kann, wie der Einzelne juristisch arbeitet und darauf basierend logische Schlussfolgerungen zieht. Sprich: Wie wird der Fall gelöst, wenn man tatsächlich nachdenken DARF.
Man darf auch nicht vergessen: Nicht jeder der im Examen sitzt, konnte sich Kaiser und Co leisten. Es ist bekannt, dass Kaiser einfach genau lehrt, was zu wissen ist. Diese Leute sitzen mithin aus wirklich eigener Kraft im Examen. Ja, dann kann es sein, dass man nicht die erwartete Lösung bringt. Und ja, man weicht von der Mehrheit ab.
Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, dass bekannt ist, wie die original Lösungsskizzen des Prüfungsamtes aussehen…..
Und was auch niemand hören will: Die vermeintlich nicht Geeigneten, die durchfallen, wir wissen doch alle gar nicht, was jeder einzelne Kandidat noch so durchmacht. Allein hier, man geht ins Examen und der Vater ist auf dem Weg zu sterben.
Nochmal: Diese zwei Wochen entscheiden
alles.
Ich finde auch nach dem ersten Durchfallen, da ist doch kaum wer positiv und hüpft fröhlich durch die Gegend. Dann der EDV und alles Weitere. In kürzester Zeit soll man reflektieren, intensiv lernen, gestärkt sein, seine Fehler ausmerzen und dann ERFOLGREICH ein zweites Mal ran?
Wie auch immer, ich kann die Frustration des Posterstellers sehr gut nachvollziehen.
Daher an dich: Ich drücke dir die Daumen, dass du doch noch den einen Punkt, warum auch immer, wenn auch wie durch ein Wunder, bekommst.
Und dann der Welt zeigst, dass du ein guter Praktiker bist.
So oder so: Glaube an dich. Lass dich nicht unterkriegen von manchen Kommentaren hier und blende alles aus, was dir nicht gut tut. Auch dieses Forum zur Not.
Du bist gut so wie du bist und Jura sagt NICHT aus, welcher Wert dir als Mensch zukommt!!!!!
Und wenn du Hilfe brauchst oder einfach nur jemanden zum reden, sag Bescheid.
Alles Liebe dir:)!
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber da zeichnet sich ein Wandel ab, dem ich mit Bedenken begegne.
Auch wenn man bestanden hat, gerne auch mit Erfolg, darf man die Ehrfurcht vor diesem harten System nicht vergessen.
Man darf niemals vergessen, wo man selbst einmal stand.
Und ja, es gibt auch diejenigen unter uns, die im Studium und im Referendariat bei jeder einzelnen Leistung viel investiert und gute Noten mitgenommen haben, dem Examen — man bedenke zwei Wochen (!!!!!!!!) entscheiden alles — sodann aus vielerlei Gründen leider nicht standhalten.
All diese Leistungen bis zu den jeweiligen Examina, zählen NICHTS! (Ausgenommen der SP). Andernfalls würden nicht wenige mit einem VB Abschluss aus der Ausbildung herausgehen.
Ich bin mir sicher, würde man den Durchgefallenen (Ausnahmen gibt es immer) außerhalb der Prüfung den Klausurfall als echte Akte (und damit umfangreicher) in die Hand drücken und auch nur einen Tag Zeit geben, dann würde über die Hälfte einen ordentlichen Entwurf zustandebringen.
Das eine muss mit dem anderen also nicht immer was zu tun haben.
Die Klausuren sind auch einfach in der Zeit nicht machbar. Wissen, das da wäre, kann gar nicht gezeigt werden. Es kommt gar nicht zu Papier (bzw. jetzt im E-Examen am Laptop)
Allein die Sache mit dem Tatbestand. So ein Zeitfresser.
Meinetwegen die Anträge und Prozessgeschichte fordern.
Warum nicht so abprüfen, wie im Studium, dass jeder zeitlich gesehen garantiert 70-80% prüfen wird, materiell-rechtlich wie auch prozessual, sodass man erkennen kann, wie der Einzelne juristisch arbeitet und darauf basierend logische Schlussfolgerungen zieht. Sprich: Wie wird der Fall gelöst, wenn man tatsächlich nachdenken DARF.
Man darf auch nicht vergessen: Nicht jeder der im Examen sitzt, konnte sich Kaiser und Co leisten. Es ist bekannt, dass Kaiser einfach genau lehrt, was zu wissen ist. Diese Leute sitzen mithin aus wirklich eigener Kraft im Examen. Ja, dann kann es sein, dass man nicht die erwartete Lösung bringt. Und ja, man weicht von der Mehrheit ab.
Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, dass bekannt ist, wie die original Lösungsskizzen des Prüfungsamtes aussehen…..
Und was auch niemand hören will: Die vermeintlich nicht Geeigneten, die durchfallen, wir wissen doch alle gar nicht, was jeder einzelne Kandidat noch so durchmacht. Allein hier, man geht ins Examen und der Vater ist auf dem Weg zu sterben.
Nochmal: Diese zwei Wochen entscheiden
alles.
Ich finde auch nach dem ersten Durchfallen, da ist doch kaum wer positiv und hüpft fröhlich durch die Gegend. Dann der EDV und alles Weitere. In kürzester Zeit soll man reflektieren, intensiv lernen, gestärkt sein, seine Fehler ausmerzen und dann ERFOLGREICH ein zweites Mal ran?
Wie auch immer, ich kann die Frustration des Posterstellers sehr gut nachvollziehen.
Daher an dich: Ich drücke dir die Daumen, dass du doch noch den einen Punkt, warum auch immer, wenn auch wie durch ein Wunder, bekommst.
Und dann der Welt zeigst, dass du ein guter Praktiker bist.
So oder so: Glaube an dich. Lass dich nicht unterkriegen von manchen Kommentaren hier und blende alles aus, was dir nicht gut tut. Auch dieses Forum zur Not.
Du bist gut so wie du bist und Jura sagt NICHT aus, welcher Wert dir als Mensch zukommt!!!!!
Und wenn du Hilfe brauchst oder einfach nur jemanden zum reden, sag Bescheid.
Alles Liebe dir:)!
15.02.2024, 08:51
(15.02.2024, 02:39)GPAKandidat2023 schrieb:(15.02.2024, 01:45)KonBerlin schrieb:(16.02.2023, 22:41)Gast111 schrieb: Hallo Leute
Ich weiß echt nicht mehr, was ich sagen soll. Ich habe das 2. Staatsexamen leider nicht bestanden. Ich bin im ersten Versuch durchgefallen, weil ich unvorbereitet war. Im zweiten Versuch habe ich die erforderlichen Klausuren für Zulassung zur mündlichen Prüfung bestanden. Ich habe 3 Klausuren bestanden. Jedoch hatte ich nicht den erforderlichen Schnitt von 3,50. Mir fehlte nur ein Punkt aus irgendeinen der 8 Klausuren. Gegen den Bescheid habe ich dann durch meine Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt. Ich habe alle 8 Klausuren angegriffen in der Hoffnung irgendwo einen Punkt rauszuholen. Leider vergeblich. Ich ging dann in den Gnadenversuch. Im dritten Versuch hatte ich 4 Klausuren bestanden gehabt. Jedoch fehlte mir auch hier wieder 1 Punkt für den erforderlichen Durchschnitt von 3,50 . Auch dagegen habe ich durch meine Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt. Und auch hier war der Widerspruch nicht erfolgreich. Keiner der Prüfer hat im überdenkungsverfahren die Note um einen Punkt angehoben. Ich habe zweimal das Pech gehabt, dass mir nur 1 Punkt fehlte. Insgesamt hat mich das Widerspruchsverfahren knapp 10.000 Euro gekostet. Ich habe nunmehr Klage gegen beide Widerspruchsbescheide eingelegt, in der Hoffnung doch noch irgendwie einen einzigen Punkt aus einen der 16 Klausuren zu bekommen. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Ich glaube keinem ist das passiert, was mir gerade passiert. Meine Zukunft hängt von einem Punkt ab. Und dann heißt es immer, die justiz wäre unterbesetzt......
Ich bin schockiert und sprachlos von den Kommentarien, Leute sagt das euren Kindern oder Verwandten, wenn sie durchfallen, vielleicht bekommt ihr dadurch mehr Selbstbestätigung?!
Ekelhaft.
Ich hoffe Du hast den Gerichtsweg in Anspruchgenommen, nach allem was du durchgemacht hast, bist du wahrscheinlich ein besserer Jurist als viele von diesen Kollegen , und übrigens die Praxis zählt und nicht was man wie ein Roboter an den Definitionen gelernt hat. Egal was kommt, kämpf weiter - Österreich, Frankreich, kA was noch.
Das System ist veraltet und nicht mehr lebensfähig, vieles muss angepasst werden.
Hab den 4-Punkte-Juristen gefunden.
Ich habe VB im 1. und hoffe auf ein ähnliches Ergebnis im 2., wenn das für dich eine Rolle spielt. Jetzt solltest du mich scheinbar vergöttern.
15.02.2024, 08:59
(15.02.2024, 05:34)DreiGeld schrieb: Ich bin wie einige hier unfassbar schockiert über die Antworten.
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber da zeichnet sich ein Wandel ab, dem ich mit Bedenken begegne.
Auch wenn man bestanden hat, gerne auch mit Erfolg, darf man die Ehrfurcht vor diesem harten System nicht vergessen.
Man darf niemals vergessen, wo man selbst einmal stand.
Und ja, es gibt auch diejenigen unter uns, die im Studium und im Referendariat bei jeder einzelnen Leistung viel investiert und gute Noten mitgenommen haben, dem Examen — man bedenke zwei Wochen (!!!!!!!!) entscheiden alles — sodann aus vielerlei Gründen leider nicht standhalten.
All diese Leistungen bis zu den jeweiligen Examina, zählen NICHTS! (Ausgenommen der SP). Andernfalls würden nicht wenige mit einem VB Abschluss aus der Ausbildung herausgehen.
Ich bin mir sicher, würde man den Durchgefallenen (Ausnahmen gibt es immer) außerhalb der Prüfung den Klausurfall als echte Akte (und damit umfangreicher) in die Hand drücken und auch nur einen Tag Zeit geben, dann würde über die Hälfte einen ordentlichen Entwurf zustandebringen.
Das eine muss mit dem anderen also nicht immer was zu tun haben.
Die Klausuren sind auch einfach in der Zeit nicht machbar. Wissen, das da wäre, kann gar nicht gezeigt werden. Es kommt gar nicht zu Papier (bzw. jetzt im E-Examen am Laptop)
Allein die Sache mit dem Tatbestand. So ein Zeitfresser.
Meinetwegen die Anträge und Prozessgeschichte fordern.
Warum nicht so abprüfen, wie im Studium, dass jeder zeitlich gesehen garantiert 70-80% prüfen wird, materiell-rechtlich wie auch prozessual, sodass man erkennen kann, wie der Einzelne juristisch arbeitet und darauf basierend logische Schlussfolgerungen zieht. Sprich: Wie wird der Fall gelöst, wenn man tatsächlich nachdenken DARF.
Man darf auch nicht vergessen: Nicht jeder der im Examen sitzt, konnte sich Kaiser und Co leisten. Es ist bekannt, dass Kaiser einfach genau lehrt, was zu wissen ist. Diese Leute sitzen mithin aus wirklich eigener Kraft im Examen. Ja, dann kann es sein, dass man nicht die erwartete Lösung bringt. Und ja, man weicht von der Mehrheit ab.
Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, dass bekannt ist, wie die original Lösungsskizzen des Prüfungsamtes aussehen…..
Und was auch niemand hören will: Die vermeintlich nicht Geeigneten, die durchfallen, wir wissen doch alle gar nicht, was jeder einzelne Kandidat noch so durchmacht. Allein hier, man geht ins Examen und der Vater ist auf dem Weg zu sterben.
Nochmal: Diese zwei Wochen entscheiden
alles.
Ich finde auch nach dem ersten Durchfallen, da ist doch kaum wer positiv und hüpft fröhlich durch die Gegend. Dann der EDV und alles Weitere. In kürzester Zeit soll man reflektieren, intensiv lernen, gestärkt sein, seine Fehler ausmerzen und dann ERFOLGREICH ein zweites Mal ran?
Wie auch immer, ich kann die Frustration des Posterstellers sehr gut nachvollziehen.
Daher an dich: Ich drücke dir die Daumen, dass du doch noch den einen Punkt, warum auch immer, wenn auch wie durch ein Wunder, bekommst.
Und dann der Welt zeigst, dass du ein guter Praktiker bist.
So oder so: Glaube an dich. Lass dich nicht unterkriegen von manchen Kommentaren hier und blende alles aus, was dir nicht gut tut. Auch dieses Forum zur Not.
Du bist gut so wie du bist und Jura sagt NICHT aus, welcher Wert dir als Mensch zukommt!!!!!
Und wenn du Hilfe brauchst oder einfach nur jemanden zum reden, sag Bescheid.
Alles Liebe dir:)!
Und noch eine Sache - ich habe gerade das Probeexamen hinter mich gebracht und fand die Benotung eines Richters komisch, mein Dozent aus der anderen AG hat dann gesagt, dass ein Paar Punkte in der Bewertung fehlen. Also was schon allen bekannt war - selbst die schriftliche Prüfung ist subjektiv und unberechenbar
15.02.2024, 10:23
Ich finde, dass jeder Kandidat zu dem Aufgabentext eine 70-80%ige Lösungsskizze erhalten sollte. Dann hat jeder schon einmal >9 Punkte. Nicht auszudenken, dass bei Prüfungen, die die Zulassung zu gesellschaftlich relevanten Berufsständen ermöglichen, Kandidaten durchfallen oder "nur" 4 Punkte bekommen (und damit zur Rechtsberatung befugt sind).
Auch den Duden sollte man gemeinsam mit der Klausur austeilen. Denn wenn ich an meine Zeit am Lehrstuhl und an die Korrektur von Seminar- und Hausarbeiten (die nach den Autoren aber ganz toll waren und >9 Punkte verdient hätten) zurückdenke, bekomme ich krasse Vietnam-Flashbacks. Ich will mir nicht vorstellen, was (in der Regel kompetente) Professoren und Praktiker bei der Korrektur von Examensarbeiten vor die Augen bekommen.
Auch den Duden sollte man gemeinsam mit der Klausur austeilen. Denn wenn ich an meine Zeit am Lehrstuhl und an die Korrektur von Seminar- und Hausarbeiten (die nach den Autoren aber ganz toll waren und >9 Punkte verdient hätten) zurückdenke, bekomme ich krasse Vietnam-Flashbacks. Ich will mir nicht vorstellen, was (in der Regel kompetente) Professoren und Praktiker bei der Korrektur von Examensarbeiten vor die Augen bekommen.
15.02.2024, 10:23
(25.02.2023, 13:22)Patenter Gast schrieb:(25.02.2023, 11:56)Refkollege schrieb: Finde es schade, dass einer Person, die diesen harten Ausbildungsweg durchmacht und vertretbar als tauglicher Volljurist gesehen werden könnte, nicht etwas Wohlwollen seitens der Korrektoren entgegengebracht wird.
Also ich will den Kollegen nicht runter machen. Aber wer bei drei Versuchen nicht einmal 50% der Klausuren besteht und dabei in keinem der drei Versuche einen Schnitt von 3,5 Punkten erreicht... da muss man sich schon irgendwann Fragen, ob er "vertretbar als tauglicher Volljurist" gesehen werden kann.
Ansonsten können wir das Nicht-Bestehen auch abschaffen und sagen, wer bis ans Ende vom Ref kommt, der erhält seine Zulassung, fertig. Wobei es im ganzen Ref selbst ja schon keine Hürden gibt, solange man sich der Ausbildung nicht aktiv verweigert. Und wie andere schon gesagt haben, vielleicht haben die Korrektoren schon Wohlwollen entgegengebracht. Nur weil einer (von 16 wohlgemerkt bzw. insgesamt 48 bei drei Versuchen) noch netter war, heißt das doch nicht, dass die anderen alle super streng korrigiert haben.
Ich unterschreibe sofort, dass ein Prädikat auch vom Glück abhängt und wenig darüber aussagt, ob jemand in der Praxis gut oder schlecht ist. Aber 4 Punkte liegen in der eigenen Sphäre. Die kann man auch mit einem strengeren Korrektor erreichen; erst recht wenn es nur um den Gesamtschnitt geht.
+1
Mal im Ernst: Als Mandant will ich eigentlich nicht von einem Anwalt beraten werden, der sich seine Zulassung erst erklagen musste. Genauso wenig will ich im Krankenhaus einen Arzt bekommen, der seine Zulassung erst einklagen musste, weil er von der dortigen Prüfungskomission mehrfach als ungeeignet eingestuft wurde. Die Examen (insb. das 2.) haben als zulassungsrelevante Prüfung schon ihre Daseinsberechtigung.
Als Tipp noch: viele größere Versicherungsunternehmen schreiben oft Stellen für Juristen aus, die nur das 1. Examen brauchen. Die Bezahlung ist dort regelmäßig auch vergleichbar gut.
15.02.2024, 10:32
(15.02.2024, 05:34)DreiGeld schrieb: Ich bin wie einige hier unfassbar schockiert über die Antworten.
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber da zeichnet sich ein Wandel ab, dem ich mit Bedenken begegne.
Auch wenn man bestanden hat, gerne auch mit Erfolg, darf man die Ehrfurcht vor diesem harten System nicht vergessen.
Man darf niemals vergessen, wo man selbst einmal stand.
Und ja, es gibt auch diejenigen unter uns, die im Studium und im Referendariat bei jeder einzelnen Leistung viel investiert und gute Noten mitgenommen haben, dem Examen — man bedenke zwei Wochen (!!!!!!!!) entscheiden alles — sodann aus vielerlei Gründen leider nicht standhalten.
All diese Leistungen bis zu den jeweiligen Examina, zählen NICHTS! (Ausgenommen der SP). Andernfalls würden nicht wenige mit einem VB Abschluss aus der Ausbildung herausgehen.
Ich bin mir sicher, würde man den Durchgefallenen (Ausnahmen gibt es immer) außerhalb der Prüfung den Klausurfall als echte Akte (und damit umfangreicher) in die Hand drücken und auch nur einen Tag Zeit geben, dann würde über die Hälfte einen ordentlichen Entwurf zustandebringen.
Das eine muss mit dem anderen also nicht immer was zu tun haben.
Die Klausuren sind auch einfach in der Zeit nicht machbar. Wissen, das da wäre, kann gar nicht gezeigt werden. Es kommt gar nicht zu Papier (bzw. jetzt im E-Examen am Laptop)
Allein die Sache mit dem Tatbestand. So ein Zeitfresser.
Meinetwegen die Anträge und Prozessgeschichte fordern.
Warum nicht so abprüfen, wie im Studium, dass jeder zeitlich gesehen garantiert 70-80% prüfen wird, materiell-rechtlich wie auch prozessual, sodass man erkennen kann, wie der Einzelne juristisch arbeitet und darauf basierend logische Schlussfolgerungen zieht. Sprich: Wie wird der Fall gelöst, wenn man tatsächlich nachdenken DARF.
Man darf auch nicht vergessen: Nicht jeder der im Examen sitzt, konnte sich Kaiser und Co leisten. Es ist bekannt, dass Kaiser einfach genau lehrt, was zu wissen ist. Diese Leute sitzen mithin aus wirklich eigener Kraft im Examen. Ja, dann kann es sein, dass man nicht die erwartete Lösung bringt. Und ja, man weicht von der Mehrheit ab.
Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, dass bekannt ist, wie die original Lösungsskizzen des Prüfungsamtes aussehen…..
Und was auch niemand hören will: Die vermeintlich nicht Geeigneten, die durchfallen, wir wissen doch alle gar nicht, was jeder einzelne Kandidat noch so durchmacht. Allein hier, man geht ins Examen und der Vater ist auf dem Weg zu sterben.
Nochmal: Diese zwei Wochen entscheiden
alles.
Ich finde auch nach dem ersten Durchfallen, da ist doch kaum wer positiv und hüpft fröhlich durch die Gegend. Dann der EDV und alles Weitere. In kürzester Zeit soll man reflektieren, intensiv lernen, gestärkt sein, seine Fehler ausmerzen und dann ERFOLGREICH ein zweites Mal ran?
Wie auch immer, ich kann die Frustration des Posterstellers sehr gut nachvollziehen.
Daher an dich: Ich drücke dir die Daumen, dass du doch noch den einen Punkt, warum auch immer, wenn auch wie durch ein Wunder, bekommst.
Und dann der Welt zeigst, dass du ein guter Praktiker bist.
So oder so: Glaube an dich. Lass dich nicht unterkriegen von manchen Kommentaren hier und blende alles aus, was dir nicht gut tut. Auch dieses Forum zur Not.
Du bist gut so wie du bist und Jura sagt NICHT aus, welcher Wert dir als Mensch zukommt!!!!!
Und wenn du Hilfe brauchst oder einfach nur jemanden zum reden, sag Bescheid.
Alles Liebe dir:)!
Es ist am Ende des Tages immer eine Frage der Zeit. Natürlich würden die meisten eine passable Lösung präsentieren, wenn sie deutlich mehr Zeit hätten. Haben Sie aber nicht. Das ist im späteren Berufsalltag mit den Fristen genauso. Die 5h Klausur soll eine Begrenzung der Bearbeitungszeit simulieren, welche im späteren Berufsalltag häufig auch nicht länger zur Verfügung steht.
15.02.2024, 11:41
(15.02.2024, 05:34)DreiGeld schrieb: Ich bin wie einige hier unfassbar schockiert über die Antworten.
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber da zeichnet sich ein Wandel ab, dem ich mit Bedenken begegne.
Auch wenn man bestanden hat, gerne auch mit Erfolg, darf man die Ehrfurcht vor diesem harten System nicht vergessen.
Man darf niemals vergessen, wo man selbst einmal stand.
Und ja, es gibt auch diejenigen unter uns, die im Studium und im Referendariat bei jeder einzelnen Leistung viel investiert und gute Noten mitgenommen haben, dem Examen — man bedenke zwei Wochen (!!!!!!!!) entscheiden alles — sodann aus vielerlei Gründen leider nicht standhalten.
All diese Leistungen bis zu den jeweiligen Examina, zählen NICHTS! (Ausgenommen der SP). Andernfalls würden nicht wenige mit einem VB Abschluss aus der Ausbildung herausgehen.
Ich bin mir sicher, würde man den Durchgefallenen (Ausnahmen gibt es immer) außerhalb der Prüfung den Klausurfall als echte Akte (und damit umfangreicher) in die Hand drücken und auch nur einen Tag Zeit geben, dann würde über die Hälfte einen ordentlichen Entwurf zustandebringen.
Das eine muss mit dem anderen also nicht immer was zu tun haben.
Die Klausuren sind auch einfach in der Zeit nicht machbar. Wissen, das da wäre, kann gar nicht gezeigt werden. Es kommt gar nicht zu Papier (bzw. jetzt im E-Examen am Laptop)
Allein die Sache mit dem Tatbestand. So ein Zeitfresser.
Meinetwegen die Anträge und Prozessgeschichte fordern.
Warum nicht so abprüfen, wie im Studium, dass jeder zeitlich gesehen garantiert 70-80% prüfen wird, materiell-rechtlich wie auch prozessual, sodass man erkennen kann, wie der Einzelne juristisch arbeitet und darauf basierend logische Schlussfolgerungen zieht. Sprich: Wie wird der Fall gelöst, wenn man tatsächlich nachdenken DARF.
Man darf auch nicht vergessen: Nicht jeder der im Examen sitzt, konnte sich Kaiser und Co leisten. Es ist bekannt, dass Kaiser einfach genau lehrt, was zu wissen ist. Diese Leute sitzen mithin aus wirklich eigener Kraft im Examen. Ja, dann kann es sein, dass man nicht die erwartete Lösung bringt. Und ja, man weicht von der Mehrheit ab.
Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, dass bekannt ist, wie die original Lösungsskizzen des Prüfungsamtes aussehen…..
Und was auch niemand hören will: Die vermeintlich nicht Geeigneten, die durchfallen, wir wissen doch alle gar nicht, was jeder einzelne Kandidat noch so durchmacht. Allein hier, man geht ins Examen und der Vater ist auf dem Weg zu sterben.
Nochmal: Diese zwei Wochen entscheiden
alles.
Ich finde auch nach dem ersten Durchfallen, da ist doch kaum wer positiv und hüpft fröhlich durch die Gegend. Dann der EDV und alles Weitere. In kürzester Zeit soll man reflektieren, intensiv lernen, gestärkt sein, seine Fehler ausmerzen und dann ERFOLGREICH ein zweites Mal ran?
Wie auch immer, ich kann die Frustration des Posterstellers sehr gut nachvollziehen.
Daher an dich: Ich drücke dir die Daumen, dass du doch noch den einen Punkt, warum auch immer, wenn auch wie durch ein Wunder, bekommst.
Und dann der Welt zeigst, dass du ein guter Praktiker bist.
So oder so: Glaube an dich. Lass dich nicht unterkriegen von manchen Kommentaren hier und blende alles aus, was dir nicht gut tut. Auch dieses Forum zur Not.
Du bist gut so wie du bist und Jura sagt NICHT aus, welcher Wert dir als Mensch zukommt!!!!!
Und wenn du Hilfe brauchst oder einfach nur jemanden zum reden, sag Bescheid.
Alles Liebe dir:)!
In einem Punkt stimme ich dir nicht zu und finde es auch fast schon dreist- zu sagen, die Leute, die nicht bei Kaiser waren, würden "wirklich aus eigener Kraft" im Examen sitzen. Und die Leute, die bei Kaiser waren, haben sich nur eingekauft? Wo ziehst du denn da die Grenze, bin ich nur "wirklich aus eigener Kraft" im Examen, wenn ich auch ganz ohne Lehrbücher auskomme?
Ja, Kaiser ist teuer. Man kann da auch viel Geld für unnötige Sachen ausgeben. Man kann sich aber auch im Internet belesen und seine Kollegen fragen, welche Kurse sich denn lohnen und welche nicht. Und wenn man nachher vielleicht 2 Crashkurse macht und den Klausurenkurs dann kannst du mir doch nicht erzählen, dass das mit guter Planung nicht leistbar ist?
Persönlich habe ich beispielsweise während des gesamten Studiums, Refs und bis jeweils kurz vor dem Examen einen Nebenjob gehabt. War natürlich anstrengend, hat mir aber Lehrmaterialien und Kurse finanziert. War das kräftezehrend? Ja. Hätte ich mein Examen auch ohne Kurse und dafür ohne Nebenjob hinbekommen? Vielleicht. Aber aus meiner Sicht habe ich meine Kräfte so am effizientesten aufgeteilt. Und dann finde ich es wirklich krass, wenn jemand kommt und mir das Examen "aus eigener Kraft" abspricht.
Mach da doch nicht so eine Neiddebatte draus, das untergräbt deinen Standpunkt, der im Kern wahrscheinlich gut gemeint ist.