21.02.2019, 12:07
Vielleicht wollte der GastGast die unterschiedlichen Altersgrenzen für die Verbeamtung und die unterschiedliche Handhabung von Erfahrungsstufen hinaus? Ich meine mich zu erinnern, dass bei der Richterernennung auch die Altersgrenzen für die Beamten herangezogen werden und die sind glaube ich teilweise bei 40 Jahren. Je nach dem wie lange Studium und Ref gedauert haben und die Probezeit ist, kann es dabei ja schon theoretisch knapp werden?
Zudem sind "ältere" bzw. berufserfahrene Assessoren ja teurer, wenn sie höher gruppiert werden. Das könnte bei knappen Landeskassen ja schon abschreckend wirken?
Mir erscheint es aber unlogisch, dass 2 bis 3 Jahre RA Schäden sollten. Ab 5 könnte ich mir das aber durchaus vorstellen...
Sorry für die Verwirrung, aber ich dachte ich versuche sie wenigstens zu teilen, falls jemand Klarheit reinbringen kann :blush:
Konkrete Informationen sind ausschließlich hier sehr willkommen!
Zudem sind "ältere" bzw. berufserfahrene Assessoren ja teurer, wenn sie höher gruppiert werden. Das könnte bei knappen Landeskassen ja schon abschreckend wirken?
Mir erscheint es aber unlogisch, dass 2 bis 3 Jahre RA Schäden sollten. Ab 5 könnte ich mir das aber durchaus vorstellen...
Sorry für die Verwirrung, aber ich dachte ich versuche sie wenigstens zu teilen, falls jemand Klarheit reinbringen kann :blush:
Konkrete Informationen sind ausschließlich hier sehr willkommen!
21.02.2019, 12:29
Also in NRW schafft man es locker vorher mehrere Jahre zu arbeiten und dann erst in die Justiz zu gehen, die Verbeamtung kann noch mit 42 Jahren erfolgen.
Außerdem handeln wir hier mit Menschenverstand, daher wird natürlich nicht das bayrische Prinzip angewandt, weder offiziell noch inoffiziell. Ansonsten stünde das auch auf der Website. ;)
Jedenfalls können wir uns jetzt wieder anderen Sachen widmen hoffe ich :D
Außerdem handeln wir hier mit Menschenverstand, daher wird natürlich nicht das bayrische Prinzip angewandt, weder offiziell noch inoffiziell. Ansonsten stünde das auch auf der Website. ;)
Jedenfalls können wir uns jetzt wieder anderen Sachen widmen hoffe ich :D
21.02.2019, 22:11
(21.02.2019, 12:29)NRWGast schrieb: Also in NRW schafft man es locker vorher mehrere Jahre zu arbeiten und dann erst in die Justiz zu gehen, die Verbeamtung kann noch mit 42 Jahren erfolgen.
Außerdem handeln wir hier mit Menschenverstand, daher wird natürlich nicht das bayrische Prinzip angewandt, weder offiziell noch inoffiziell. Ansonsten stünde das auch auf der Website. ;)
Jedenfalls können wir uns jetzt wieder anderen Sachen widmen hoffe ich :D
Als Richter wird man nicht verbeamtet.
21.02.2019, 22:36
[quote pid='21667' dateline='1550779911']
Als Richter wird man nicht verbeamtet.
[/quote]
Aber solange es keine anderweitige Regelung gibt, gelten für Richter die Vorschriften für Beamte entsprechend (vgl. § 46 DRiG; entsprechende Normen gibt es auch in den Landesrichtergesetzen). Somit gelten für die Einstellung grds. auch die Altersgrenzen der Verbeamtung.
(21.02.2019, 12:29)NRWGast schrieb: Also in NRW schafft man es locker vorher mehrere Jahre zu arbeiten und dann erst in die Justiz zu gehen, die Verbeamtung kann noch mit 42 Jahren erfolgen.
Außerdem handeln wir hier mit Menschenverstand, daher wird natürlich nicht das bayrische Prinzip angewandt, weder offiziell noch inoffiziell. Ansonsten stünde das auch auf der Website. ;)
Jedenfalls können wir uns jetzt wieder anderen Sachen widmen hoffe ich :D
Als Richter wird man nicht verbeamtet.
[/quote]
Aber solange es keine anderweitige Regelung gibt, gelten für Richter die Vorschriften für Beamte entsprechend (vgl. § 46 DRiG; entsprechende Normen gibt es auch in den Landesrichtergesetzen). Somit gelten für die Einstellung grds. auch die Altersgrenzen der Verbeamtung.
22.02.2019, 07:19
Das ist mir schon klar. Trotzdem könnte man sich als Jurist präziser ausdrücken ;)
22.02.2019, 15:08
[quote pid='21669' dateline='1550812756']
Das ist mir schon klar. Trotzdem könnte man sich als Jurist präziser ausdrücken ;)
[/quote]
Das hier ist ein Forum, keine Dissertation. Echt nur noch nervig finde ich.
Das ist mir schon klar. Trotzdem könnte man sich als Jurist präziser ausdrücken ;)
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Das hier ist ein Forum, keine Dissertation. Echt nur noch nervig finde ich.
23.02.2019, 02:34
(22.02.2019, 15:08)GastGastGastGast schrieb: [quote pid='21669' dateline='1550812756']
Das ist mir schon klar. Trotzdem könnte man sich als Jurist präziser ausdrücken ;)
Das hier ist ein Forum, keine Dissertation. Echt nur noch nervig finde ich.
[/quote]
Keine Bange, er wusste das nur schlicht nicht.
23.02.2019, 10:04
Wusste sie schon.
23.02.2019, 22:50
[quote pid='21713' dateline='1550909072']
Wusste sie schon.
[/quote]
Aber selbstverständlich ;-D
(nicht)
Wusste sie schon.
[/quote]
Aber selbstverständlich ;-D
(nicht)
27.02.2019, 10:14
Auch wenn man für Fragen in diesem Forum blöd angemuckt wird, weil man so wenig Ahnung habe... Ich geh das Risiko mal ein.
Würde mich interessieren was ihr für ein Einstiegsgehalt in einer GK bekommen habt (als Frau oder Mann) und mit welchen Noten.
Ab wann ist eine Kanzlei überhaupt eine GK? Manche bezeichnen sich selbst ja als mittelständisch obwohl sie viele Anwälte und Standorte haben.
Würde mich interessieren was ihr für ein Einstiegsgehalt in einer GK bekommen habt (als Frau oder Mann) und mit welchen Noten.
Ab wann ist eine Kanzlei überhaupt eine GK? Manche bezeichnen sich selbst ja als mittelständisch obwohl sie viele Anwälte und Standorte haben.