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Klausuren Juni 2019
Gast123
Unregistered
 
#511
11.06.2019, 16:51
(11.06.2019, 16:39)Gassttt schrieb:  
(11.06.2019, 16:31)O  Gast123 schrieb:  
(11.06.2019, 16:29)Gastttt schrieb:  Liebe NRWler:

War der Bereitschftsdienst des AG Düsseldorf von 6 Uhr bis 21 Uhr oder von 21 Uhr bis 6 Uhr eingerichtet?

Ich kriege hier gerade einen Koller weil ich plötzlich Zweifel habe wie es wirklich war.

Tut mir leid falls ich Verwirrung stifte.


In BW wars von 6 Uhr bis 21 Uhr. Bei euch dann wohl auch

Für die Antwort wünsche ich dir 17 Punkte in der Klausur, besten Dank!


Dein Wort in des Prüfers Ohr  :heart:
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NRWler1
Unregistered
 
#512
11.06.2019, 16:56
Habe Folgendes angenommen:
 
L
- vorsätzliche Tötungsdelikte (-) mit einem Satz, hatte zwar kurz darüber nachgedacht, fand es dann aufgrund der Angeben, dass er niemanden verletzen wollte und ihm nicht mehr bewusst war wie gefährlich sein Handeln war, ziemlich abwegig.
Mal sehen, ob hier wirklich ein Schwerpunkt lag, kenne niemanden der dort einen hatte. 
- 315c I Nr 1a,2a III Nr1, 2b III Nr. 2 (+)
ich weiß nicht, wieso man hier die Gefährdung ablehnen sollte ? Zumindest in NRW fand ich das ziemlich klar
-315b I Nr.3 (-) auch nur ganz kurz, da ganz offensichtlich kein Schädigungsvorsatz
- 226 I Nr 3 (-), da schon kein Vorsatz bzgl 223 I
- 229 (-), da in der Schuld subj Vorhersehbarkeit (-) , da er in Panik war 
- 142 (+)

K
-315c I Nr 1a,III Nr 1, 26 (+), für mich eindeutig Anstiftung und kein Grund 27 zu prüfen, wahrscheinlich aber wohl eher 27
-142 (+) 

315d habe ich kurz überlegt, aber dann wegen des für mich eindeutigen Wortlautes nicht thematisiert.
Hoffe mal, dass hier kein SP lag.
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NRW
Unregistered
 
#513
11.06.2019, 17:27
§ 315 d I Nr. 3, V StGB dürfte der Schwerpunkt der Klausur gewesen sein.

Ich habe die Sache mit der fehlenden richterlichen Ao nach § 105 I StPO nicht kapiert - war doch schon deshalb nicht erforderlich, weil die Tat noch auf frischer Tat iSd § 104 I StPO betroffen war, oder?
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Gast
Unregistered
 
#514
11.06.2019, 17:41
(11.06.2019, 17:27)NRW schrieb:  § 315 d I Nr. 3, V StGB dürfte der Schwerpunkt der Klausur gewesen sein.

Ich habe die Sache mit der fehlenden richterlichen Ao nach § 105 I StPO nicht kapiert - war doch schon deshalb nicht erforderlich, weil die Tat noch auf frischer Tat iSd § 104 I StPO betroffen war, oder?

Nein. Ich habe den M/G zwar noch im Gericht liegen, dennoch heißt es im Wortlaut: "(...)um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (...)". Die Beschuldigten flüchteten vor der Polizei und fuhren dabei ca. 80 - da liegt dieses TB-Merkmal doch unzweifelhaft nicht vor.
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Nrwjuni
Unregistered
 
#515
11.06.2019, 17:47
(11.06.2019, 16:56)NRWler1 schrieb:  Habe Folgendes angenommen:
 
L
- vorsätzliche Tötungsdelikte (-) mit einem Satz, hatte zwar kurz darüber nachgedacht, fand es dann aufgrund der Angeben, dass er niemanden verletzen wollte und ihm nicht mehr bewusst war wie gefährlich sein Handeln war, ziemlich abwegig.
Mal sehen, ob hier wirklich ein Schwerpunkt lag, kenne niemanden der dort einen hatte. 
- 315c I Nr 1a,2a III Nr1, 2b III Nr. 2 (+)
ich weiß nicht, wieso man hier die Gefährdung ablehnen sollte ? Zumindest in NRW fand ich das ziemlich klar
-315b I Nr.3 (-) auch nur ganz kurz, da ganz offensichtlich kein Schädigungsvorsatz
- 226 I Nr 3 (-), da schon kein Vorsatz bzgl 223 I
- 229 (-), da in der Schuld subj Vorhersehbarkeit (-) , da er in Panik war 
- 142 (+)

K
-315c I Nr 1a,III Nr 1, 26 (+), für mich eindeutig Anstiftung und kein Grund 27 zu prüfen, wahrscheinlich aber wohl eher 27
-142 (+) 

315d habe ich kurz überlegt, aber dann wegen des für mich eindeutigen Wortlautes nicht thematisiert.
Hoffe mal, dass hier kein SP lag.

Hab ich bis auf 229 fast genauso.
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Nrwjuni
Unregistered
 
#516
11.06.2019, 17:48
(11.06.2019, 17:27)NRW schrieb:  § 315 d I Nr. 3, V StGB dürfte der Schwerpunkt der Klausur gewesen sein.

Ich habe die Sache mit der fehlenden richterlichen Ao nach § 105 I StPO nicht kapiert - war doch schon deshalb nicht erforderlich, weil die Tat noch auf frischer Tat iSd § 104 I StPO betroffen war, oder?


Mist 104 vergessen aufzuschreiben... 
ist jetzt im Mülleimer mit den Notizen.
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Gast NRW
Unregistered
 
#517
11.06.2019, 17:50
meint ihr man hat noch bestanden, wenn man den § 315 d StGB nicht gesehen hat ?
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Gast
Unregistered
 
#518
11.06.2019, 17:53
(11.06.2019, 17:50)Gast NRW schrieb:  meint ihr man hat noch bestanden, wenn man den § 315 d StGB nicht gesehen hat ?

Der war ja offensichtlich nicht einschlägig- umso besser, wenn du ihn nicht erwähnt hast.
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Nrwjuni
Unregistered
 
#519
11.06.2019, 18:07
(11.06.2019, 17:53)K  OGast schrieb:  
(11.06.2019, 17:50)Gast NRW schrieb:  meint ihr man hat noch bestanden, wenn man den § 315 d StGB nicht gesehen hat ?

Der war ja offensichtlich nicht einschlägig- umso besser, wenn du ihn nicht erwähnt hast.

Gehe ich auch von aus. Glaube aber, dass es einen schönen Zusatzpunkt bringt wenn man es hat.habs aber auch rein gar nicht erwähnt.
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Gast
Unregistered
 
#520
11.06.2019, 18:20
(11.06.2019, 17:53)Gast schrieb:  
(11.06.2019, 17:50)Gast NRW schrieb:  meint ihr man hat noch bestanden, wenn man den § 315 d StGB nicht gesehen hat ?

Der war ja offensichtlich nicht einschlägig- umso besser, wenn du ihn nicht erwähnt hast.

Hätte man sicher diskutieren müssen. Die Rechtspraxis wendet ihn ja an, siehe zB LG Berlin 528 Qs 24/19, hier bejaht für eine Polizeiflucht (Anm. NZV 2019, 305), bei über 130 kmh innerorts.

Denke aber nicht dass es ums bestehen geht. Aber ohne 315d wirds sicherlich nicht zweistellig.
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