04.07.2023, 22:20
(04.07.2023, 20:21)IpsoJure schrieb: Vielen Dank schonmal für eure Meinungen.
Meine angegebenen 2-3 Stunden beziehen sich bereits auf den Hin- und Rückweg. Trotzdem viel verlorene Zeit
Die Kosten habe ich natürlich bereits gecheckt. Die ICE-Fahrkarte kostet mich circa 250€ monatlich + dazu erwäge ich noch einen Parkplatz in der Nähe des örtlichen Hauptbahnhofs anzumieten, um schlechte Umstiegszeiten zu vermeiden. Also roundabout 400€ würden vom monatlichen Netto wegfallen. Auf die Arbeits- und Wegezeit gerechnet auf jeden Fall ein schlechterer Deal.
Im Prinzip sehe ich es auch so wie ihr. Ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie man in Punkto Homeoffice jetzt noch so rückständig sein kann. Meine Sorge sind halt eher die Zukunftsperspektiven. Ich befürchte irgendwie, dass ich mit dem Berufseinstieg in einem Unternehmen schlechter dastehen würde als in einer Kanzlei, was Ausbildung und künftige Jobwechsel angeht.
Diejenigen, die ich kenne und die sofort oder mit Berufserfahrung ins Unternehmen gegangen sind, sind den Unternehmensweg weiter gegangen. Sicherlich gibt es die Möglichkeit, wieder in eine Kanzlei zu wechseln, aber es kommt bestimmt seltener vor. Es wird also vermutlich schon so sein, dass du dich für den weiteren Lebenslauf festlegst, wenn du das Unternehmen auswählst.
Ich persönlich finde das jedoch nicht tragisch, man muss es nur wissen. Auch im Unternehmen kann man weiter aufsteigen oder in ein anderes Unternehmen in eine Führungsposition wechseln und Karriere machen.
Die Erfahrung bzgl. Home Office habe ich letztes Jahr ebenfalls machen müssen. Mir scheint fast, dass das ein "Juristending" ist, zu meinen, man sei nur im Büro produktiv. Von anderen Branchen kenne ich das nicht.
06.07.2023, 19:15
Hallo!
Das REF hab ich hinter mir. Meine Noten sind schlecht, 1. ex Pflicht Teil 6,2 und 2. ex. 5,5. Ich habe vor kurzem in einer Kanzlei angefangen. Wir sind 6 Anwälte mein Gehalt 41k brutto im Jahr. Die Kanzlei ist in einem kleinen Dorf im Süd-Westen. Meine Frage ist, was könnte man in 6 oder 12 Monaten einheitlich verlangen???
Das REF hab ich hinter mir. Meine Noten sind schlecht, 1. ex Pflicht Teil 6,2 und 2. ex. 5,5. Ich habe vor kurzem in einer Kanzlei angefangen. Wir sind 6 Anwälte mein Gehalt 41k brutto im Jahr. Die Kanzlei ist in einem kleinen Dorf im Süd-Westen. Meine Frage ist, was könnte man in 6 oder 12 Monaten einheitlich verlangen???
07.07.2023, 08:13
(06.07.2023, 19:15)Ex.97 schrieb: Hallo!
Das REF hab ich hinter mir. Meine Noten sind schlecht, 1. ex Pflicht Teil 6,2 und 2. ex. 5,5. Ich habe vor kurzem in einer Kanzlei angefangen. Wir sind 6 Anwälte mein Gehalt 41k brutto im Jahr. Die Kanzlei ist in einem kleinen Dorf im Süd-Westen. Meine Frage ist, was könnte man in 6 oder 12 Monaten einheitlich verlangen???
Bist Du an den Umsätzen beteiligt? Grds. ist das Gehalt in Anbetracht der Gesamtumstände nicht so schlecht. Als Berufseinsteiger solltest Du Dich aber erstmal fragen, was eine Gehaltserhöhung (insb. nach 6 oder 12 Monaten) rechtfertigt - zu diesem Thema gibt es auch schon einige Threads und Kommentare hier. Grundsätzlich sollte man Ausgaben der Kanzlei für Dich als AN vs Deine Umsätze betrachten und dann auch dem AG darlegen, dass Deine Umsätze entsprechend mehr Gehalt rechtfertigen. Ob das bei Dir so ist und was das dann konkret in Zahlen bedeutet, kann man aufgrund der wenigen Info nicht sagen.
07.07.2023, 09:30
(07.07.2023, 08:13)Ex-GK schrieb:(06.07.2023, 19:15)Ex.97 schrieb: Hallo!
Das REF hab ich hinter mir. Meine Noten sind schlecht, 1. ex Pflicht Teil 6,2 und 2. ex. 5,5. Ich habe vor kurzem in einer Kanzlei angefangen. Wir sind 6 Anwälte mein Gehalt 41k brutto im Jahr. Die Kanzlei ist in einem kleinen Dorf im Süd-Westen. Meine Frage ist, was könnte man in 6 oder 12 Monaten einheitlich verlangen???
Bist Du an den Umsätzen beteiligt? Grds. ist das Gehalt in Anbetracht der Gesamtumstände nicht so schlecht. Als Berufseinsteiger solltest Du Dich aber erstmal fragen, was eine Gehaltserhöhung (insb. nach 6 oder 12 Monaten) rechtfertigt - zu diesem Thema gibt es auch schon einige Threads und Kommentare hier. Grundsätzlich sollte man Ausgaben der Kanzlei für Dich als AN vs Deine Umsätze betrachten und dann auch dem AG darlegen, dass Deine Umsätze entsprechend mehr Gehalt rechtfertigen. Ob das bei Dir so ist und was das dann konkret in Zahlen bedeutet, kann man aufgrund der wenigen Info nicht sagen.
+1
Nach sechs Monaten schon nach einer Erhöhung zu fragen, empfinde ich in deiner Situation als zu sportlich. Du solltest jetzt erstmal in Vorleistung gehen und zeigen, wie gut du in der Praxis bist. Nach einem Jahr kann man dann gut über eine Erhöhung sprechen. Dann hängt es stark von deinem Umsatz ab. Wenn der gut ist, kannst du eine solide Erhöhung von auch 10k verlangen. Wenn du hingegen noch am reinkommen bist und unter 150k Umsatz machst, kannst du eher um eine Anpassung auf 45k fragen.
07.07.2023, 12:45
(07.07.2023, 08:13)Ex-GK schrieb:Nicht so schlecht??? Das sind etwas über 2000 Euro netto! Das kriegt man nach einer zweijährigen Ausbildung, nicht nach 7 Jahren+ Studium und Ref, mit welchen Noten auch immer.(06.07.2023, 19:15)Ex.97 schrieb: Hallo!
Das REF hab ich hinter mir. Meine Noten sind schlecht, 1. ex Pflicht Teil 6,2 und 2. ex. 5,5. Ich habe vor kurzem in einer Kanzlei angefangen. Wir sind 6 Anwälte mein Gehalt 41k brutto im Jahr. Die Kanzlei ist in einem kleinen Dorf im Süd-Westen. Meine Frage ist, was könnte man in 6 oder 12 Monaten einheitlich verlangen???
Bist Du an den Umsätzen beteiligt? Grds. ist das Gehalt in Anbetracht der Gesamtumstände nicht so schlecht.
Ich würde dringend die Stelle wechseln.
07.07.2023, 13:31
(07.07.2023, 12:45)Eyelashes schrieb:(07.07.2023, 08:13)Ex-GK schrieb:Nicht so schlecht??? Das sind etwas über 2000 Euro netto! Das kriegt man nach einer zweijährigen Ausbildung, nicht nach 7 Jahren+ Studium und Ref, mit welchen Noten auch immer.(06.07.2023, 19:15)Ex.97 schrieb: Hallo!
Das REF hab ich hinter mir. Meine Noten sind schlecht, 1. ex Pflicht Teil 6,2 und 2. ex. 5,5. Ich habe vor kurzem in einer Kanzlei angefangen. Wir sind 6 Anwälte mein Gehalt 41k brutto im Jahr. Die Kanzlei ist in einem kleinen Dorf im Süd-Westen. Meine Frage ist, was könnte man in 6 oder 12 Monaten einheitlich verlangen???
Bist Du an den Umsätzen beteiligt? Grds. ist das Gehalt in Anbetracht der Gesamtumstände nicht so schlecht.
Ich würde dringend die Stelle wechseln.
Der Markt hat keine große Nachfrage für doppel-ausreichend Juristen. Es ist einfach so, dass hier der erfolgreiche Berufseinstieg erstmal wichtiger ist als die unmittelbare Bezahlung. In ein paar Jahren sollte das Gehalt dann mit einem eigenen Mandantenstamm deutlich anders aussehen.
Aber alleine die Länge oder Schwierigkeit einer Ausbildung rechtfertigen kein bestimmtes Gehaltsniveau.
07.07.2023, 15:00
(07.07.2023, 13:31)Patenter Gast schrieb: Der Markt hat keine große Nachfrage für doppel-ausreichend Juristen.
Echt? Das sieht aber nach Aussage eines sehr gut vernetzten Anwalts in einer Stadt in Bayern ganz anders aus. Viele kleinere Sozietäten sind stark auf der Suche nach Nachwuchs, ohne dabei eine Notengrenze nach unten zu ziehen oder am Gehalt zu knausern. Er hat den Referendaren ans Herz gelegt, sich deswegen nicht ausbeuten zu lassen und seinen Wert als Volljurist genau zu kennen.
Und genau das trifft hier auch zu. Knapp über 40k sind Ausbeutung - außer es handelt sich wirklich um einen sehr kleinen, strukturschwachen Ort. Dann wären aber die Lebenshaltungskosten auch niedriger, was wiederum ein geringeres Gehalt rechtfertigen würde.
07.07.2023, 16:12
Die Frage ist doch: wie sieht die Bewerbungssituation ganz konkret für diese eine Person aus?
Wenn Ex.97 schon 20 Bewerbungen geschrieben hat und nur Absagen kamen, macht es keinen Sinn, das jetzige Angebot abzulehnen, denn offenbar ist die Nachfrage nach ihm nicht so groß, dass er mehr Gehalt verlangen kann.
Wenn er aber mindestens 5 andere Kanzleien an der Hand hat, die ihm alle eine Zusage gemacht haben, kann er natürlich pokern.
Ich habe vor 9 Jahren für weniger angefangen, denn auch bei mir war die Nachfrage nicht so, wie erhofft. Anschließend habe ich bei jedem Arbeitgeberwechsel einen hohen Gehaltssprung gemacht. Aus meiner Sicht ist es daher erstmal wichtig, reinzukommen. Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis und mit Berufserfahrung bewirbt es sich immer leichter als ohne.
Nur für unsere lange Ausbildung werden wir nicht besser gestellt als der Rest der Bevölkerung. Man könnte bei einigen Studiengängen streiten, ob sie eine bessere Bezahlung rechtfertigen.
Wenn Ex.97 schon 20 Bewerbungen geschrieben hat und nur Absagen kamen, macht es keinen Sinn, das jetzige Angebot abzulehnen, denn offenbar ist die Nachfrage nach ihm nicht so groß, dass er mehr Gehalt verlangen kann.
Wenn er aber mindestens 5 andere Kanzleien an der Hand hat, die ihm alle eine Zusage gemacht haben, kann er natürlich pokern.
Ich habe vor 9 Jahren für weniger angefangen, denn auch bei mir war die Nachfrage nicht so, wie erhofft. Anschließend habe ich bei jedem Arbeitgeberwechsel einen hohen Gehaltssprung gemacht. Aus meiner Sicht ist es daher erstmal wichtig, reinzukommen. Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis und mit Berufserfahrung bewirbt es sich immer leichter als ohne.
Nur für unsere lange Ausbildung werden wir nicht besser gestellt als der Rest der Bevölkerung. Man könnte bei einigen Studiengängen streiten, ob sie eine bessere Bezahlung rechtfertigen.
07.07.2023, 16:41
" alleine die Länge oder Schwierigkeit einer Ausbildung rechtfertigen kein bestimmtes Gehaltsniveau."
Das sehe ich absolut nicht so und halte diesen Gedanken für den Grund, warum die Besoldung in der Justiz für rechtswidrig erklärt wurde.
Die Dauer der Ausbildung ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich - von dem Staat selbst -vorgeben. In dieser - sehr langen - Zeit hat man kaum Einkünfte, dafür aber sehr viele Ausgaben. Das muss in der späteren Vergütung berücksichtigt werden. Alles andere ist absurd.
Das sehe ich absolut nicht so und halte diesen Gedanken für den Grund, warum die Besoldung in der Justiz für rechtswidrig erklärt wurde.
Die Dauer der Ausbildung ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich - von dem Staat selbst -vorgeben. In dieser - sehr langen - Zeit hat man kaum Einkünfte, dafür aber sehr viele Ausgaben. Das muss in der späteren Vergütung berücksichtigt werden. Alles andere ist absurd.
07.07.2023, 16:51
(07.07.2023, 16:41)Eyelashes schrieb: " alleine die Länge oder Schwierigkeit einer Ausbildung rechtfertigen kein bestimmtes Gehaltsniveau."
Das sehe ich absolut nicht so und halte diesen Gedanken für den Grund, warum die Besoldung in der Justiz für rechtswidrig erklärt wurde.
Die Dauer der Ausbildung ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich - von dem Staat selbst -vorgeben. In dieser - sehr langen - Zeit hat man kaum Einkünfte, dafür aber sehr viele Ausgaben. Das muss in der späteren Vergütung berücksichtigt werden. Alles andere ist absurd.
Wenn jetzt jemand für ein paar Semester ins Ausland geht, dann ist das Studium auch mal um einiges länger als bei anderen - soll diese Person dann pauschal auch für Entscheidungen, die man selbst aus eigenem Antrieb sehenden Auges getroffen hat, mehr Gehalt bekommen? Und das völlig unabhängig von erbrachter Leistung? Außerdem: welchen Maßstab legt man für "schwieriges Studium" an - es ist doch auch subjektiv, ob jemandem etwas schwer oder leicht fällt. Sollte dann jemand, der sich mit Jura schwerer getan hat, auch mehr verdienen als der, für den es einfach war und dadurch vielleicht auch schneller fertig war? Warum sollten denn private Akteure gehaltlich auffangen, was der Staat an Ausbildungsdauer vorgibt? Als Rechtsanwalt ist man Dienstleister - du kriegst das, was deine Leistung am Ende dem Mandanten wert ist und wenn die kleine Dorfkanzlei halt keine DAX-Mandaten hat, dann kann man halt auch keine GK-Gehälter aufrufen und auch den angestellten RAen nur das zahlen, was wirtschaftlich Sinn macht. Sonst - freie Wirtschaft - sucht man sich eben einen anderen Arbeitgeber.
Was für eine Ausbildung man macht, ist eine persönliche Entscheidung, die man als Volljähriger trifft. Jede Entscheidung hat eine Konsequenz - warum hast Du denn das Studium begonnen, wenn klar war, dass Gehälter sich weder nach Studiendauer noch nach subjektiv empfundener Schwierigkeit bemisst?
Und ja, in Anbetracht der vom Poster beschriebenen Gesamtumstände ist das Gehalt für einen BERUFSEINSTEIGER sicherlich nicht supergeil, aber nicht grundsätzlich ausbeuterisch - alles andere wurde hier schon gesagt.