02.06.2021, 12:00
Wer ist bitte so blöd und schreibt mit 11p ein zweites Mal
02.06.2021, 12:13
02.06.2021, 13:35
Ich sag ja nicht, dass man bei jeder nebensächlichen Frage gleich auf den Tisch steigen soll. Aber wenn die Prüfung komplett an dem gesetzlich vorgegebenen Prüfungsstoff vorbeiläuft, sehe ich nicht ein, wieso ein sachlich, freundlich formulierter Hinweis, ob man nicht zu diesem Stoff zurückzukehren mag jemanden "verärgern" soll. So viel Professionalität erwarte ich von beiden Seiten. Und stattdessen panisch ne halbe Stunde vor mich hinzustottern und dann später aufm Forum über die Bewertung zu heulen ist jetzt vielleicht auch nicht das taktisch Schlauste. Man muss nicht durchgehend den Querulanten spielen und bei allem aufmucken, aber es leuchtet mir nicht ein, warum man in offensichtlich widrigen Situationen alles schlucken soll. Und später vor Gericht hält man dann auch schön die Fresse um den Richter nicht zu verärgern?
02.06.2021, 13:42
(02.06.2021, 13:35)Gast schrieb: Ich sag ja nicht, dass man bei jeder nebensächlichen Frage gleich auf den Tisch steigen soll. Aber wenn die Prüfung komplett an dem gesetzlich vorgegebenen Prüfungsstoff vorbeiläuft, sehe ich nicht ein, wieso ein sachlich, freundlich formulierter Hinweis, ob man nicht zu diesem Stoff zurückzukehren mag jemanden "verärgern" soll. So viel Professionalität erwarte ich von beiden Seiten. Und stattdessen panisch ne halbe Stunde vor mich hinzustottern und dann später aufm Forum über die Bewertung zu heulen ist jetzt vielleicht auch nicht das taktisch Schlauste. Man muss nicht durchgehend den Querulanten spielen und bei allem aufmucken, aber es leuchtet mir nicht ein, warum man in offensichtlich widrigen Situationen alles schlucken soll. Und später vor Gericht hält man dann auch schön die Fresse um den Richter nicht zu verärgern?
Letzteres machen traurigerweise viele Anwälte und einige Richter nutzen das auch aus.
Hinweis ist sinnvoll. Würde aber trotzdem wetten, dass der Prüfer dem Hinweisgeber was dafür abzieht...
02.06.2021, 13:54
kannst ja deine Note für die Mitprüflinge opfern und den Held spielen. Prüfungssitution ist einfach mies. Absolutes Machtgefälle und gerichtlich nicht überprüfbar. Du bist also so oder so der Depp.
02.06.2021, 14:47
(30.05.2021, 22:24)Gast schrieb: 7,0 schriftlich
9,1 Endergebnis
Gutes Beispiel. 9,1 habe ich auch als Endergebnis, aber mit 8,5 aus den Klausuren.
Nur, um mal den Unterschied zwischen einem 7,0er und einem 8,5er Schnitt zu illustrieren: Das ist eine neunte 12P Klausur oder eine neunte und eine zehnte 6P Klausur. Wenn wir beide uns später bewerben, sind wir auf dem Papier gleich.
Dem Kollegen gönne ich natürlich die 9,1 und von mir aus auch 13,7. Mir geht es hier nur ums Prinzip.
Wir schreiben alle die gleichen Klausuren, damit Fairness und Vergleichbarkeit gewährleistet werden können. Warum sind die mündlichen Prüfungen dann derart vom Glücksfaktor abhängig? Ich wünsche es niemandem, 300 Seiten Protokolle des Vorsitzenden lesen zu müssen, wobei in jedem einzelnen drin steht, dass er mürrisch ist, sehr hart bewertet, Notensprünge praktisch nicht zulässt und nicht protokollfest ist.
02.06.2021, 14:52
ihr seit halt gleich gut!1 Prüfer hat das erkannt. Kollege hatte schriftlich nur einen schlechten Tag
04.06.2021, 18:25
Du meinst 8 schlechte Tage.
04.06.2021, 18:31
(01.06.2021, 13:40)Sky schrieb:(01.06.2021, 10:08)Gast schrieb: Wenn ich mit 10,0 reingehe und mit 10,3 rausgehe dann ist es Beschiss wenn einer mit 7,5 reinging und am Ende noch 9,8 hat. So einfach isch des
der justiz sind deine schriftlichen noten aber bekannt. da haste trotzdem nen vorsprung
+1
Bei sehr guten Klausuren bzw. atypischer mündlicher Prüfung würde ich auch die Einzelnotenübersicht vorlegen.
Das mag zwar bei privaten Arbeitgebern unüblich sein, wurde bei mir (9,7 Vornote auf 9,3 insgesamt) aber durchaus gewürdigt. Da ich bereits ein erstes Examen im oberen vollbefriedigenden Bereich (und dort auch eine gute mündliche Prüfung) habe, gehen viele Arbeitgeber aufgrund der Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung davon aus, dass der Schnitt aus den Klausuren (Top 5 Prozent) das Leistungsbild realistischer widerspiegelt. Zumindest die Arbeitgeber, denen der Unterschied zwischen 9,x und 11,x wichtig ist.
05.06.2021, 11:31
(04.06.2021, 18:25)Gast schrieb: Du meinst 8 schlechte Tage.
Naja 1, 2 schlechte Tage reichen schon. Musst ja nur eine Klausur verhauen und da mit ausreichend raus anstatt mit 8+ und schon ist der Schnitt im Eimer. Bei 2 sowieso. Klausuren mit 16 Punkten als Ausreißer nach oben (zum Ausgleich von Ausreißern nach unten) sind im Zweiten zumindest auch seltener als im ersten Examen.
Aber um die Leute hier zufriedenstellen: Mündliche ist reine Willkür, Schriftliche ist das Objektivste der Welt, die Prüfer haben euch einfach gehasst. Es gibt da bestimmt keine Grauzonen/Abstufungen und ihr seid natürlich unfehlbar :)
Wenn es im Job dann nicht klappt, dann sind auch die Leute im Arbeitsumfeld schuld. Ihr seid - das steht ja fest - unfehlbar und habt die schriftliche wie mündliche Prüfung perfekt abgelegt und hättet jeweils 2x 16 Pkt. verdient.



