03.12.2024, 15:33
Hat jemand ne Idee wie man die Klausur hätte lösen müssen?
03.12.2024, 15:49
Könnte jemand NRW zusammenfassen?
03.12.2024, 16:30
03.12.2024, 16:34
Lief heute in BW als ZR1.
OLG Hamm, 09.07.2019 - 9 U 136/18
Ich glaube die Klausur beruht auf dieser Entscheidung
OLG Hamm, 09.07.2019 - 9 U 136/18
Ich glaube die Klausur beruht auf dieser Entscheidung
03.12.2024, 16:40
03.12.2024, 17:02
(03.12.2024, 15:49)RefinNRW25 schrieb: Könnte jemand NRW zusammenfassen?Das gleiche wie auf der vorigen Seite schon für Sachsen zusammengefasst.
Lief in NRW und BaWü genauso. Mit umfassenden Schriftsatz an das Gericht in NRW.
Edit: in NRW war der Schriftsatz zu fertigen, in BaWü scheinbar erlassen, habe ich gerade gehört.
03.12.2024, 17:08
(03.12.2024, 17:02)Suki_nrw schrieb:(03.12.2024, 15:49)RefinNRW25 schrieb: Könnte jemand NRW zusammenfassen?Das gleiche wie auf der vorigen Seite schon für Sachsen zusammengefasst.
Lief in NRW und BaWü genauso. Mit umfassenden Schriftsatz an das Gericht in NRW.
Edit: in NRW war der Schriftsatz zu fertigen, in BaWü scheinbar erlassen, habe ich gerade gehört.
In Sachsen war ebenfalls der Schriftsatz zu fertigen.
03.12.2024, 17:09
(03.12.2024, 15:08)helmut_21 schrieb: Sachsen, Z2:
Berufung gegen Teilanerkenntnis- und Teilurteil.
Verkehrsunfall, Klage der Mandantin gegen FzFührer und Versicherung als Gesamtschuldner. Versicherung anerkennt 20%. Es ergeht Anerkenntnisurteil gegen die Versicherung, Teilurteil mit Abweisung der Klage gegen FzFührer. Aussage gegen Aussage (der jew. andere ist von der rechten Fahrbahnseite abgekommen). Urteil fußt auf Gutachten der StA zu dem Unfall (FzFührer war nicht zu schnell), dessen Verwertung von der Klägerin widersprochen wurde. Alle Parteien haben Einholung eines unfallanalytischen Gutachtens als Beweis angeboten. Urteil enthält keine Begründung für Verwertung des StA-Gutachtens trotz Widerspruch.
Mitarbeiterin des vorherigen Anwalts der Mandantin macht bei Absenden der Berufungsschrift einen Tag vor Fristende Fehler, Berufung geht OLG erst eine Woche später zu.
Hat sich die Berufung auf beide Urteile bezogen oder lediglich auf das Teilurteil?
03.12.2024, 17:22
(03.12.2024, 17:09)RefiBW schrieb:(03.12.2024, 15:08)helmut_21 schrieb: Sachsen, Z2:
Berufung gegen Teilanerkenntnis- und Teilurteil.
Verkehrsunfall, Klage der Mandantin gegen FzFührer und Versicherung als Gesamtschuldner. Versicherung anerkennt 20%. Es ergeht Anerkenntnisurteil gegen die Versicherung, Teilurteil mit Abweisung der Klage gegen FzFührer. Aussage gegen Aussage (der jew. andere ist von der rechten Fahrbahnseite abgekommen). Urteil fußt auf Gutachten der StA zu dem Unfall (FzFührer war nicht zu schnell), dessen Verwertung von der Klägerin widersprochen wurde. Alle Parteien haben Einholung eines unfallanalytischen Gutachtens als Beweis angeboten. Urteil enthält keine Begründung für Verwertung des StA-Gutachtens trotz Widerspruch.
Mitarbeiterin des vorherigen Anwalts der Mandantin macht bei Absenden der Berufungsschrift einen Tag vor Fristende Fehler, Berufung geht OLG erst eine Woche später zu.
Hat sich die Berufung auf beide Urteile bezogen oder lediglich auf das Teilurteil?
Das war quasi herauszuarbeiten. Ich habe die Berufung nur auf das Teilurteil bezogen. MMn war gegen das Anerkenntnis die Berufung nicht zulässig, da die Klägerin nicht beschwert war. Ein Fall der Restistiationsklage, § 580 ZPO, lag auch nicht vor.
03.12.2024, 17:24
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