21.04.2024, 16:53
Wie bewertet Ihr eigentlich den Verstoß gegen die Prüfungsordnung in NRW? An einem Landgericht ist eine Referendarin vor Beginn der V2-Klausur nach vorn zur Aufsicht gegangen und hat dieser eine Flasche Wein und eine Karte überreicht. Die Prüfung begann daraufhin ca. 8(!) Minuten früher, die Prüflinge hatten also mehr Zeit.
Angeblich sei der Aufsicht die Rechtswidrigkeit Ihrer Handlung sogar bewusst gewesen. Nach Entgegennahme des Weines und der Karte meinte sie wohl nur lapidar: Darf ich zwar nicht annehmen, aber wir tun mal so als hätte ich das gefunden.
Ich persönlich sehe da schon einen Verstoß gegen die Chancengleichheit... Ist aber auch nicht wirklich intelligent sowas VOR einer Examensprüfung zu machen.
Angeblich sei der Aufsicht die Rechtswidrigkeit Ihrer Handlung sogar bewusst gewesen. Nach Entgegennahme des Weines und der Karte meinte sie wohl nur lapidar: Darf ich zwar nicht annehmen, aber wir tun mal so als hätte ich das gefunden.
Ich persönlich sehe da schon einen Verstoß gegen die Chancengleichheit... Ist aber auch nicht wirklich intelligent sowas VOR einer Examensprüfung zu machen.
21.04.2024, 17:15
(21.04.2024, 16:53)Alf95 schrieb: Wie bewertet Ihr eigentlich den Verstoß gegen die Prüfungsordnung in NRW? An einem Landgericht ist eine Referendarin vor Beginn der V2-Klausur nach vorn zur Aufsicht gegangen und hat dieser eine Flasche Wein und eine Karte überreicht. Die Prüfung begann daraufhin ca. 8(!) Minuten früher, die Prüflinge hatten also mehr Zeit.Wenn das stimmt, wäre es natürlich n Verstoß gegen die Chancengleichheit.
Angeblich sei der Aufsicht die Rechtswidrigkeit Ihrer Handlung sogar bewusst gewesen. Nach Entgegennahme des Weines und der Karte meinte sie wohl nur lapidar: Darf ich zwar nicht annehmen, aber wir tun mal so als hätte ich das gefunden.
Ich persönlich sehe da schon einen Verstoß gegen die Chancengleichheit... Ist aber auch nicht wirklich intelligent sowas VOR einer Examensprüfung zu machen.
Glaube aber nicht, dass wir die jetzt nochmal neu schreiben können.. auch wenn ich das vor dem Hintergrund, dass ich ausgerechnet diese Klausur in den Sand gesetzt hab natürlich begrüßen würde...
Würde denn da bereits irgendein Verfahren gegen eingeführt bzw. wird da irgendwas ernsthaft geprüft oder ist da eh nix im Gange?
21.04.2024, 22:53
(08.02.2024, 17:01)RefBbg schrieb:(14.12.2023, 15:59)refaref22 schrieb: Also Berlin heute unglaublich lang, viele mMn unnötige Fragen rund um ohnehin lange Vollstreckungsklausur gepackt. Musste aus Zeitgründen eine krumme Lösung basteln (Sofortvollzug abgelehnt).
Aber f*** it, Glückwunsch an alle! Weihnachten steht vor der Tür :)
Hello, könnte jemand netterweise den Inhalt der ÖR2 in Berlin/Brandenburg etwas genauer beschreiben? Und im gleichen Zug noch schildern, was in der ÖR-Wahlklausur dran kam?
Das wäre sehr hilfreich, vielen Dank!
Ich wäre nach wie vor an ein paar Stichpunkten zu den beiden Klausuren interessiert. Vielen Dank im voraus, wenn sich jemand die kurze Mühe macht!
29.04.2024, 08:39
(21.04.2024, 17:15)CryptoKraut schrieb:(21.04.2024, 16:53)Alf95 schrieb: Wie bewertet Ihr eigentlich den Verstoß gegen die Prüfungsordnung in NRW? An einem Landgericht ist eine Referendarin vor Beginn der V2-Klausur nach vorn zur Aufsicht gegangen und hat dieser eine Flasche Wein und eine Karte überreicht. Die Prüfung begann daraufhin ca. 8(!) Minuten früher, die Prüflinge hatten also mehr Zeit.Wenn das stimmt, wäre es natürlich n Verstoß gegen die Chancengleichheit.
Angeblich sei der Aufsicht die Rechtswidrigkeit Ihrer Handlung sogar bewusst gewesen. Nach Entgegennahme des Weines und der Karte meinte sie wohl nur lapidar: Darf ich zwar nicht annehmen, aber wir tun mal so als hätte ich das gefunden.
Ich persönlich sehe da schon einen Verstoß gegen die Chancengleichheit... Ist aber auch nicht wirklich intelligent sowas VOR einer Examensprüfung zu machen.
Glaube aber nicht, dass wir die jetzt nochmal neu schreiben können.. auch wenn ich das vor dem Hintergrund, dass ich ausgerechnet diese Klausur in den Sand gesetzt hab natürlich begrüßen würde...
Würde denn da bereits irgendein Verfahren gegen eingeführt bzw. wird da irgendwas ernsthaft geprüft oder ist da eh nix im Gange?
Meines Wissens wurden sowohl die Referandarin, als auch die Justizbeamte gegenüber dem Prüfungsamt namentlich benannt.
29.04.2024, 13:42
(21.04.2024, 16:53)Alf95 schrieb: Wie bewertet Ihr eigentlich den Verstoß gegen die Prüfungsordnung in NRW? An einem Landgericht ist eine Referendarin vor Beginn der V2-Klausur nach vorn zur Aufsicht gegangen und hat dieser eine Flasche Wein und eine Karte überreicht. Die Prüfung begann daraufhin ca. 8(!) Minuten früher, die Prüflinge hatten also mehr Zeit.Was war denn der Gedanke dahinter? "Vielen Dank, dass Sie so eine tolle Aufsicht sind"? Oder wie hat die Referendarin das begründet?
Angeblich sei der Aufsicht die Rechtswidrigkeit Ihrer Handlung sogar bewusst gewesen. Nach Entgegennahme des Weines und der Karte meinte sie wohl nur lapidar: Darf ich zwar nicht annehmen, aber wir tun mal so als hätte ich das gefunden.
Ich persönlich sehe da schon einen Verstoß gegen die Chancengleichheit... Ist aber auch nicht wirklich intelligent sowas VOR einer Examensprüfung zu machen.
02.05.2024, 16:29
Hat schon jemand Termine für die mündliche Prüfung? Ich kann diese Warterei nicht mehr ab xD
03.05.2024, 11:44
Hat einer seine Ladung für den 27.05. und kann mir das Vortragsgebiet nennen?