28.05.2022, 10:54
(27.05.2022, 23:33)Gast schrieb:(27.05.2022, 21:55)E10-E12? schrieb: Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also keine Behörde.
Die Bezahlung folgt in Anlehnung an den TV-L und ist grundsätzlich verhandelbar. Die Stelle war nur so angedacht, dass mit E10 gestartet wird und dann wird geschaut wo die Reise hin geht, deswegen auch die Befristung auf 2 Jahre.
Was für ein absoluter Schwachsinn, du erhältst eine um drei Entgeltgruppen niedrigere Einstufung als gewöhnlich und die zudem bestehende Befristung wird damit schöngeredet, dass sie Perspektiven schaffen würde?!
Selbstverständlich kann man auch bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befördert werden bzw. das ist der Regelfall in der Industrie.
Und um die Erfahrung abzubilden, sieht der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst die innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppen vorgegebenen Stufen vor.
Außer dass das Gehalt an willkürlicher Stelle aus der Tariftabelle abgelesen werden soll, ist daran nichts an den Tarifvertrag angelehnt...
Sehe ich auch so und die Befristung dient wohl nur einem Zweck: Stellt man in den zwei Jahren fest, dass doch kein Bedarf an deiner Stelle ist, ist man dich bequem und ohne Widerstand los.
Pure Schönfärberei. Lass dich davon nicht beeindrucken. Entweder ist es eine Stelle für Volljuristen und wird entsprechend bezahlt oder es ist keine. Bei letzterem muss man dich aber nicht damit einlullen, dass perspektivisch VIELEICHT irgendwann mit E12 (noch nicht mal E13) bezahlt wird.
28.05.2022, 12:23
28.05.2022, 14:33
Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Dieses Angebot ist schlicht Abzocke.
Du hast 2 befriedigende Examina und erfüllst somit die formalen Voraussetzungen für die Verbeamtung im höheren Dienst bei den meisten Landesbehörden und auch bei vielen Bundesbehörden, dh. also A13-Besoldung. Wieso solltest du dich auf ein (auch noch befristetes) Angebot einlassen, bei dem du mit E10 beginnst?
Eine Vergütung nach E10 ist für Leute, die nur ein Examen vorweisen können oder anderweitige Studienabschlüsse haben. Das ist im Endeffekt "gehobener Dienst" und für einen Volljuristen gänzlich unterbezahlt. Du hast 2 bockschwere Examina und zig Jahre Ausbildung hinter dir und willst eine Vergütung annehmen, für die du auch einfach einen Bachelor hättest machen können? Schon Wissmits an der Uni bekommen mit einem Examen eine Vergütung nach E13 (freilich meist 50 % Stellen...)
Generell "lohnt" sich Behörde eigentlich nur, wenn du Verbeamtet wirst. Bei ner A-Besoldung kommt wegen der geringeren Sozialversicherungsbeiträge einfach deutlich mehr netto raus. Die Vergütung nach dem TVL kann da nicht mithalten und zwar nicht einmal, wenn du irgendwann auf E15 landest.
Wenn man dennoch unbedingt nur als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeiten will (muss), dann ist für einen Volljuristen E13 üblich und zwar als Einstiegsgehalt. Und nicht etwa nur als ungewisse Perspektive nach zig Jahren arbeit.
Du hast 2 befriedigende Examina und erfüllst somit die formalen Voraussetzungen für die Verbeamtung im höheren Dienst bei den meisten Landesbehörden und auch bei vielen Bundesbehörden, dh. also A13-Besoldung. Wieso solltest du dich auf ein (auch noch befristetes) Angebot einlassen, bei dem du mit E10 beginnst?
Eine Vergütung nach E10 ist für Leute, die nur ein Examen vorweisen können oder anderweitige Studienabschlüsse haben. Das ist im Endeffekt "gehobener Dienst" und für einen Volljuristen gänzlich unterbezahlt. Du hast 2 bockschwere Examina und zig Jahre Ausbildung hinter dir und willst eine Vergütung annehmen, für die du auch einfach einen Bachelor hättest machen können? Schon Wissmits an der Uni bekommen mit einem Examen eine Vergütung nach E13 (freilich meist 50 % Stellen...)
Generell "lohnt" sich Behörde eigentlich nur, wenn du Verbeamtet wirst. Bei ner A-Besoldung kommt wegen der geringeren Sozialversicherungsbeiträge einfach deutlich mehr netto raus. Die Vergütung nach dem TVL kann da nicht mithalten und zwar nicht einmal, wenn du irgendwann auf E15 landest.
Wenn man dennoch unbedingt nur als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeiten will (muss), dann ist für einen Volljuristen E13 üblich und zwar als Einstiegsgehalt. Und nicht etwa nur als ungewisse Perspektive nach zig Jahren arbeit.
28.05.2022, 16:39
(28.05.2022, 14:33)Gast schrieb: Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Dieses Angebot ist schlicht Abzocke.
Du hast 2 befriedigende Examina und erfüllst somit die formalen Voraussetzungen für die Verbeamtung im höheren Dienst bei den meisten Landesbehörden und auch bei vielen Bundesbehörden, dh. also A13-Besoldung. Wieso solltest du dich auf ein (auch noch befristetes) Angebot einlassen, bei dem du mit E10 beginnst?
Eine Vergütung nach E10 ist für Leute, die nur ein Examen vorweisen können oder anderweitige Studienabschlüsse haben. Das ist im Endeffekt "gehobener Dienst" und für einen Volljuristen gänzlich unterbezahlt. Du hast 2 bockschwere Examina und zig Jahre Ausbildung hinter dir und willst eine Vergütung annehmen, für die du auch einfach einen Bachelor hättest machen können? Schon Wissmits an der Uni bekommen mit einem Examen eine Vergütung nach E13 (freilich meist 50 % Stellen...)
Generell "lohnt" sich Behörde eigentlich nur, wenn du Verbeamtet wirst. Bei ner A-Besoldung kommt wegen der geringeren Sozialversicherungsbeiträge einfach deutlich mehr netto raus. Die Vergütung nach dem TVL kann da nicht mithalten und zwar nicht einmal, wenn du irgendwann auf E15 landest.
Wenn man dennoch unbedingt nur als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeiten will (muss), dann ist für einen Volljuristen E13 üblich und zwar als Einstiegsgehalt. Und nicht etwa nur als ungewisse Perspektive nach zig Jahren arbeit.
Es wird vermutlich ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge sein, Krankenhaus, Versorgungsunternehmen oder sowas.
Da ist E13 Standard, aber eben 13 und nicht 10.
Von Berlin und einigen anderen Bundesländern habe ich in den letzten Jahren gelesen, dass sie Volljuristen z.B. als Rechtspfleger mit E10 (oder war es sogar E9?) einstellen. Da wurde dann aber wenigstens ehrlich gesagt: "Das sind E10-Stellen und bleiben E10-Stellen, egal wie sehr ihr euch anstrengend." Für Volljuristen mit 2xa mag das u.U. interessant sein, bevor sie nichts anderes finden auch wenn sie überqualifiziert und selbst als Rechtspfleger nur Rechtspfleger 2. Klasse sind. Der/die TE muss sich bei 2xb aber nicht mit E10 abspeisen lassen.
28.05.2022, 19:30
(28.05.2022, 14:33)Gast schrieb: Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Dieses Angebot ist schlicht Abzocke.
Du hast 2 befriedigende Examina und erfüllst somit die formalen Voraussetzungen für die Verbeamtung im höheren Dienst bei den meisten Landesbehörden und auch bei vielen Bundesbehörden, dh. also A13-Besoldung. Wieso solltest du dich auf ein (auch noch befristetes) Angebot einlassen, bei dem du mit E10 beginnst?
Eine Vergütung nach E10 ist für Leute, die nur ein Examen vorweisen können oder anderweitige Studienabschlüsse haben. Das ist im Endeffekt "gehobener Dienst" und für einen Volljuristen gänzlich unterbezahlt. Du hast 2 bockschwere Examina und zig Jahre Ausbildung hinter dir und willst eine Vergütung annehmen, für die du auch einfach einen Bachelor hättest machen können? Schon Wissmits an der Uni bekommen mit einem Examen eine Vergütung nach E13 (freilich meist 50 % Stellen...)
Generell "lohnt" sich Behörde eigentlich nur, wenn du Verbeamtet wirst. Bei ner A-Besoldung kommt wegen der geringeren Sozialversicherungsbeiträge einfach deutlich mehr netto raus. Die Vergütung nach dem TVL kann da nicht mithalten und zwar nicht einmal, wenn du irgendwann auf E15 landest.
Wenn man dennoch unbedingt nur als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeiten will (muss), dann ist für einen Volljuristen E13 üblich und zwar als Einstiegsgehalt. Und nicht etwa nur als ungewisse Perspektive nach zig Jahren arbeit.
Wir schreiben das Jahr 2022 und nicht 2019. Dass der Arbeitsmarkt sich geändert hat, sollte bekannt sein.
28.05.2022, 20:14
(28.05.2022, 19:30)GKassociate schrieb:(28.05.2022, 14:33)Gast schrieb: Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Dieses Angebot ist schlicht Abzocke.
Du hast 2 befriedigende Examina und erfüllst somit die formalen Voraussetzungen für die Verbeamtung im höheren Dienst bei den meisten Landesbehörden und auch bei vielen Bundesbehörden, dh. also A13-Besoldung. Wieso solltest du dich auf ein (auch noch befristetes) Angebot einlassen, bei dem du mit E10 beginnst?
Eine Vergütung nach E10 ist für Leute, die nur ein Examen vorweisen können oder anderweitige Studienabschlüsse haben. Das ist im Endeffekt "gehobener Dienst" und für einen Volljuristen gänzlich unterbezahlt. Du hast 2 bockschwere Examina und zig Jahre Ausbildung hinter dir und willst eine Vergütung annehmen, für die du auch einfach einen Bachelor hättest machen können? Schon Wissmits an der Uni bekommen mit einem Examen eine Vergütung nach E13 (freilich meist 50 % Stellen...)
Generell "lohnt" sich Behörde eigentlich nur, wenn du Verbeamtet wirst. Bei ner A-Besoldung kommt wegen der geringeren Sozialversicherungsbeiträge einfach deutlich mehr netto raus. Die Vergütung nach dem TVL kann da nicht mithalten und zwar nicht einmal, wenn du irgendwann auf E15 landest.
Wenn man dennoch unbedingt nur als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeiten will (muss), dann ist für einen Volljuristen E13 üblich und zwar als Einstiegsgehalt. Und nicht etwa nur als ungewisse Perspektive nach zig Jahren arbeit.
Wir schreiben das Jahr 2022 und nicht 2019. Dass der Arbeitsmarkt sich geändert hat, sollte bekannt sein.
Richtig. Sollte man irgendwo im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wollen, dann ist das sogar ein "guter" Deal (zumindest wenn man E12 mit dem Durchschnittsgehalt von RAen in MV usw vergleicht). Ansonsten würde ich - zumindest vorerst - weiter nach Angeboten schauen.
29.05.2022, 23:21
(28.05.2022, 19:30)GKassociate schrieb:(28.05.2022, 14:33)Gast schrieb: Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Dieses Angebot ist schlicht Abzocke.
Du hast 2 befriedigende Examina und erfüllst somit die formalen Voraussetzungen für die Verbeamtung im höheren Dienst bei den meisten Landesbehörden und auch bei vielen Bundesbehörden, dh. also A13-Besoldung. Wieso solltest du dich auf ein (auch noch befristetes) Angebot einlassen, bei dem du mit E10 beginnst?
Eine Vergütung nach E10 ist für Leute, die nur ein Examen vorweisen können oder anderweitige Studienabschlüsse haben. Das ist im Endeffekt "gehobener Dienst" und für einen Volljuristen gänzlich unterbezahlt. Du hast 2 bockschwere Examina und zig Jahre Ausbildung hinter dir und willst eine Vergütung annehmen, für die du auch einfach einen Bachelor hättest machen können? Schon Wissmits an der Uni bekommen mit einem Examen eine Vergütung nach E13 (freilich meist 50 % Stellen...)
Generell "lohnt" sich Behörde eigentlich nur, wenn du Verbeamtet wirst. Bei ner A-Besoldung kommt wegen der geringeren Sozialversicherungsbeiträge einfach deutlich mehr netto raus. Die Vergütung nach dem TVL kann da nicht mithalten und zwar nicht einmal, wenn du irgendwann auf E15 landest.
Wenn man dennoch unbedingt nur als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeiten will (muss), dann ist für einen Volljuristen E13 üblich und zwar als Einstiegsgehalt. Und nicht etwa nur als ungewisse Perspektive nach zig Jahren arbeit.
Wir schreiben das Jahr 2022 und nicht 2019. Dass der Arbeitsmarkt sich geändert hat, sollte bekannt sein.
Zum besseren oder zum schlechteren für Absolventen?
29.05.2022, 23:27
wann bringt uns die KI denn nun endlich unser verdientes Grundeinkommen?
31.05.2022, 14:28
(27.05.2022, 21:17)E10-E12? schrieb: Hey ihr,
ich habe jetzt auch mal eine Frage.
Und zwar habe ich ein Angebot wonach in Anlehnung an den ÖD (TV-L) gezahlt wird. Es ist eine Stelle als Nachwuchsjurist welche auf 2 Jahre befristet ist. In diesen 2 Jahren soll man Gehalt nach E10 bekommen. Nach 2 Jahren soll man sich quasi spezialisieren und in ein Team rein gehen und danach dann wohl nach E12 bezahlt werden. Ob man in E13 kommt, steht nicht fest und kann noch nicht gesagt werden, das kommt darauf an ob es eine freie Stelle gibt.
Jetzt meine Frage:
Stimmt es, dass das verkaufen "unter wert" ist? Ich habe jetzt öfter gehört, dass man das als Volljurist nicht machen soll und dass man eigentlich in die Gruppe E13 gehört.
Noch eine Randinfo: Mein erstes Examen sind 6,5 Punkte (insgesamt) und mein zweites 7 Punkte und ich bin im April fertig geworden.
da habe ich schon Leute mit zwei mal ausreichend gesehen, die E13 bei einer Stadt im Rechtsamt bekommen haben. bloß nicht annehmen :D
31.05.2022, 14:52
(31.05.2022, 14:28)Lars die Ente schrieb:(27.05.2022, 21:17)E10-E12? schrieb: Hey ihr,
ich habe jetzt auch mal eine Frage.
Und zwar habe ich ein Angebot wonach in Anlehnung an den ÖD (TV-L) gezahlt wird. Es ist eine Stelle als Nachwuchsjurist welche auf 2 Jahre befristet ist. In diesen 2 Jahren soll man Gehalt nach E10 bekommen. Nach 2 Jahren soll man sich quasi spezialisieren und in ein Team rein gehen und danach dann wohl nach E12 bezahlt werden. Ob man in E13 kommt, steht nicht fest und kann noch nicht gesagt werden, das kommt darauf an ob es eine freie Stelle gibt.
Jetzt meine Frage:
Stimmt es, dass das verkaufen "unter wert" ist? Ich habe jetzt öfter gehört, dass man das als Volljurist nicht machen soll und dass man eigentlich in die Gruppe E13 gehört.
Noch eine Randinfo: Mein erstes Examen sind 6,5 Punkte (insgesamt) und mein zweites 7 Punkte und ich bin im April fertig geworden.
da habe ich schon Leute mit zwei mal ausreichend gesehen, die E13 bei einer Stadt im Rechtsamt bekommen haben. bloß nicht annehmen :D
Ich sage es mal so, wer so doof ist, sich mit den Noten darauf zu bewerben, hat es vielleicht auch verdient...?