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Argumente für/gegen StA
Chill3r
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Beiträge: 135
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#31
28.10.2022, 10:48
(28.10.2022, 10:39)Gast schrieb:  
(28.10.2022, 09:20)Gast schrieb:  
(28.10.2022, 07:45)derpaule schrieb:  Die Schwierigkeit ist wahrscheinlich eher, überhaupt als Erprobungskandidat zugelassen zu werden oder? In der Justiz dürften ja die meisten recht gut und engagiert sein.

*Hust*

Abseits allen überflüssigen Justiz-Bashings: Ich habe zwar eher wenig Erfahrung aus erster Hand, die Berichte aus zweiter Hand sind in dieser Hinsicht aber doch eher gemischt.

Nicht wenige gehen gerade wegen der Möglichkeit der Teilzeit zur Justiz und sind dann mit 2-3 Kindern auch gerne mal weit über zehn Jahre anderweitig stark ausgelastet. Ohne jede Wertung darf man eben nicht übersehen, dass heutzutage mehr als 50% der neuen Richterstellen mit Frauen im Alter von Mitte 20 bis Anfang 30 besetzt werden.

Dann kommen, mit gewissen Überschneidungen, diejenigen, die stark ortsgebunden sind und schon deshalb nicht nach Karlsruhe oder auch nur zum nächsten OLG fahren möchten und lieber am AG/LG XY bleiben und dann die "Überzeugungstäter", die einfach gerne erstinstanzliches Kleinzeug machen, da ihnen genau das Spaß macht. Man konkurriert also definitiv nicht gegen Alle, sondern vielleicht maximal gegen eine Hälfte der Kolleginnen und Kollegen. Wenn man dann das in den Vorposts grob überschlagene Verhältnis von 2:1 nimmt dürfte R2 schon eine wirklich realistische Perspektive sein.


Aber gelten diese guten Aussichten dann nicht auch für die StA?

Dass der Stellenkegel so viel schlechter sein soll als bei Gericht, erschließt sich mir auch (noch) nicht. Richter gibt's auch bei Amtsgerichten, Staatsanwälte erstmal nur auf Landgerichtsebene. Das  - vermutlich - staatsanwaltliche Pendant zu den Richterstellen auf Amtsgerichtsebene, die Amtsanwälte, konkurrieren aber nicht mit den Volljuristen auf Beförderungen.

Und als Pendant zum OLG gibt's bei der StA halt die GStA, bei der regulär auch nur OStAs "hocken".


Also das genaue Verhältnis könnte man ja nachprüfen, wenn man sich im jeweiligen Landeshaushalt anschaut, wie viele Stellen es jeweils gibt und diese sodann ins Verhältnis setzt.

@derpaule: Zulassung zur Erprobung ging bei uns allein nach Dienstalter. Wie schon geschrieben, ob du danach ne Stelle als OStA findest, auf die du dich bewerben willst und ob du die dann bekommst sind andere Fragen.

Also als Beispiel, wenn du seit ≈8 Jahren StA in Stadt X bist, hast du ja auch Freunde etc in der Behörde und idR auch n Wohnsitz in der Nähe, ob du dann für 300 netto mehr an eine fremde Behörde wechselst, die im Zweifel noch weiter weg ist...
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jur123
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Beiträge: 10
Themen: 5
Registriert seit: Nov 2022
#32
06.12.2022, 21:36
Also ich bin seit 2 Jahren Staatsanwalt und auch am überlegen eventuell mich doch nochmal in die Verwaltung versetzen lasse.

Wie hier schon geschrieben wurde, hängt es natürlich immer davon ab, wie abgesoffen ist dein Dezernat, wie gerecht werden Sitzungsdienste veteilt, wie kollegial sind deine Kollegen (ich zB hatte für 9 Monate eine Kollegin die wenn ich mal im Urlaub oder krank war wirklich so gut wie nichts für mich vertreten hat. Folge ist dann, dass es eigentlich kaum wirklich schön ist in den Urlaub zu gehen, weil man dann danach oft mal für die nächsten Wochen wieder 1-2 Stunden pro Tag dranhängen muss, um den "Stau" wieder abzubauen.)
Kannst darüber hinaus auch oft mal Pech haben, dass du in einer Woche 2 volle Sitzungstage hast die bis in den Abend gehen und dann wirst du halt insgesamt auch mal mehr arbeiten ohne dass es dir irgendwer dankt. Du bekommst weder Überstunden bezahlt/ausgeglichen noch sonst irgendwas dafür. Da ist es dann nicht wirkich planbar, wie lange dein Arbeitstag geht...
Dazu hast du auch hin und wieder Bereitschaftsdienst (ja, unbezahlte Nachtarbeit Wink ).
Home office ist grundsätzlich möglich aber aufgrund der Papierakten und der Unfähigkeit mancher Geschäftsstellen bzw. in manchen Dezernaten auch aufgrund von vielen Eilmaßnahmen eigentlich kaum umsetzbar (jedenfalls auch so viel Aufwand die Akten hin und her zu schleppen, dass es mE eher unpraktikabel ist). Bis zur Eakte im Strafrecht wird durchaus noch Zeit vergehen... und wer weiß ob sie dann wirklich so schnell funktionert bzw umgesetzt werden kann.
Dazu hast du oft unmotivierte Geschäftsstellen, wo du alles selbst machen bzw. kontrollieren musst.


Die Sitzungen machen aber dagegen auch oft Spass (auch wenn ich sagen muss, dass man nach einer gewissen Zeit vieles dann auch nicht mehr so extrem spannend findet, wie vielleicht am Anfang der Fall).
Außerdem ist es immernoch ein gesellschaftlich sehr angesehener Beruf.
Und wie und welchen Kontakt du zu deinen Kollegen hast und wie sehr die dir helfen/ Fragen beantworten ist wirklich ziemlich individuell, hängt von den Leuten und deiner Abteilung ab.
Es gibt aber auch bei uns überwiegend Leute, die einfach keine Lust haben ihre wertvolle Zeit für Fragen oder Vertretung von Kollegen zu investieren (was letztendlich vermutlich eben Folge davon ist, dass wir keine festen Stunden schieben müssen, wenn du fertig bist, dann gehst du eben). Und wenn du halt ein der Typ bist der gerne hilft und gerne Kaffeepausen macht, wirst du halt auch eher statt um 15/16 Uhr eher um 18/19 Uhr oder später gehen.
Mir persönlich ist es eigentlich auch inhaltlich auf Dauer zu langweilig und wenn du zB in Massendezernaten wie allgemeine Abteilung oder Verkehr, Jugend arbeitest machst du überwiegend wirklich recht einfache Arbeit aber am Fließband und die Leute neigen eben dazu, alles so schnell wie möglich einfach nur zu erledigen, egal ob das auch manchmal auf Kosten der Rechtstaatlichkeit geht...
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ndksv22
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#33
07.12.2022, 19:20
Zum Thema Beförderungssituation:

Ich habe mal den Stellenplan des Landes BW überflogen. 

Demnach sieht es in der ordentlichen Gerichtbarkeit ungefähr so aus: 60% R1, 5% R1+ Zulage, 35% R2 und mehr.

Bei der Staatsanwaltschaft 52% R1, 28% R1+ Zulage, 20% R2 und mehr.
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#34
07.12.2022, 20:11
(07.12.2022, 19:20)ndksv22 schrieb:  Zum Thema Beförderungssituation:

Ich habe mal den Stellenplan des Landes BW überflogen. 

Demnach sieht es in der ordentlichen Gerichtbarkeit ungefähr so aus: 60% R1, 5% R1+ Zulage, 35% R2 und mehr.

Bei der Staatsanwaltschaft 52% R1, 28% R1+ Zulage, 20% R2 und mehr.


Das ist natürlich sehr vom Bundesland abhängig. In BW wurden in der letzten Dienstrechtsreform in der Tat sehr viele Zulagen an die Staatsanwaltschaften ausgebracht. Wer dort bleibt und sich einigermaßen anstrengt, wird garantiert EStA. Als stellvertretender AL oder Pressesprecher oder sonstwas.

Bei Gericht kann man dagegen schon auch R1 bleiben, die stellvertretenden Vorsitzenden am LG bekommen keine Zulage, und die wauRi-Stellen am AG sind aus LG-Sicht nicht beliebt.

Also rein unter Beförderungsgesichtspunkten ist die Sache klar...
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Chill3r
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#35
07.12.2022, 22:12
(07.12.2022, 20:11)Praktiker schrieb:  
(07.12.2022, 19:20)ndksv22 schrieb:  Zum Thema Beförderungssituation:

Ich habe mal den Stellenplan des Landes BW überflogen. 

Demnach sieht es in der ordentlichen Gerichtbarkeit ungefähr so aus: 60% R1, 5% R1+ Zulage, 35% R2 und mehr.

Bei der Staatsanwaltschaft 52% R1, 28% R1+ Zulage, 20% R2 und mehr.


Das ist natürlich sehr vom Bundesland abhängig. In BW wurden in der letzten Dienstrechtsreform in der Tat sehr viele Zulagen an die Staatsanwaltschaften ausgebracht. Wer dort bleibt und sich einigermaßen anstrengt, wird garantiert EStA. Als stellvertretender AL oder Pressesprecher oder sonstwas.

Bei Gericht kann man dagegen schon auch R1 bleiben, die stellvertretenden Vorsitzenden am LG bekommen keine Zulage, und die wauRi-Stellen am AG sind aus LG-Sicht nicht beliebt.

Also rein unter Beförderungsgesichtspunkten ist die Sache klar...

Da finde ich die Argumentation anhand der Zahlen irgendwie überzeugender.
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#36
09.12.2022, 09:20
(07.12.2022, 22:12)Chill3r schrieb:  
(07.12.2022, 20:11)Praktiker schrieb:  
(07.12.2022, 19:20)ndksv22 schrieb:  Zum Thema Beförderungssituation:

Ich habe mal den Stellenplan des Landes BW überflogen. 

Demnach sieht es in der ordentlichen Gerichtbarkeit ungefähr so aus: 60% R1, 5% R1+ Zulage, 35% R2 und mehr.

Bei der Staatsanwaltschaft 52% R1, 28% R1+ Zulage, 20% R2 und mehr.


Das ist natürlich sehr vom Bundesland abhängig. In BW wurden in der letzten Dienstrechtsreform in der Tat sehr viele Zulagen an die Staatsanwaltschaften ausgebracht. Wer dort bleibt und sich einigermaßen anstrengt, wird garantiert EStA. Als stellvertretender AL oder Pressesprecher oder sonstwas.

Bei Gericht kann man dagegen schon auch R1 bleiben, die stellvertretenden Vorsitzenden am LG bekommen keine Zulage, und die wauRi-Stellen am AG sind aus LG-Sicht nicht beliebt.

Also rein unter Beförderungsgesichtspunkten ist die Sache klar...

Da finde ich die Argumentation anhand der Zahlen irgendwie überzeugender.

Ja, wenn es einem egal ist, was sich hinter der Besoldungsgruppe verbirgt, reichen natürlich auch die  Zahlen.
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#37
09.12.2022, 09:29
(07.12.2022, 22:12)Chill3r schrieb:  
(07.12.2022, 20:11)Praktiker schrieb:  
(07.12.2022, 19:20)ndksv22 schrieb:  Zum Thema Beförderungssituation:

Ich habe mal den Stellenplan des Landes BW überflogen. 

Demnach sieht es in der ordentlichen Gerichtbarkeit ungefähr so aus: 60% R1, 5% R1+ Zulage, 35% R2 und mehr.

Bei der Staatsanwaltschaft 52% R1, 28% R1+ Zulage, 20% R2 und mehr.


Das ist natürlich sehr vom Bundesland abhängig. In BW wurden in der letzten Dienstrechtsreform in der Tat sehr viele Zulagen an die Staatsanwaltschaften ausgebracht. Wer dort bleibt und sich einigermaßen anstrengt, wird garantiert EStA. Als stellvertretender AL oder Pressesprecher oder sonstwas.

Bei Gericht kann man dagegen schon auch R1 bleiben, die stellvertretenden Vorsitzenden am LG bekommen keine Zulage, und die wauRi-Stellen am AG sind aus LG-Sicht nicht beliebt.

Also rein unter Beförderungsgesichtspunkten ist die Sache klar...

Da finde ich die Argumentation anhand der Zahlen irgendwie überzeugender.

Ja, wenn es einem egal ist, was sich hinter der Besoldungsgruppe verbirgt, reichen natürlich auch die  Zahlen. 

Und noch eine Überlegung: die StA ist in der Stadt. Für viele kleine ländliche AGs ist BW dagegen geradezu berühmt, da sind nicht wenige der R1Z- und R2-Stellen. Um sie zu bekommen, muss man räumlich flexibel sein.

Und schließlich: EStA braucht keine Erprobungsabordnung, R2 schon.

Wer also ggf. nur ein bisschen, aber dafür sicher Beförderung anstrebt, ist bei der StA besser aufgehoben, wer unbedingt R2 werden will und Leistungs- und Leidensbereitschaft mitbringt, in der Gerichtsbarkeit.

Das soll natürlich nicht heißen, dass man seine Berufswahl primär an den Beförderungsaussichten ausrichten muss. Aber das zu wissen schadet nicht.
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Exri
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Registriert seit: Dec 2022
#38
12.12.2022, 13:24
.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2023, 16:16 von Exri.)
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Neuling
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Beiträge: 38
Themen: 4
Registriert seit: Nov 2021
#39
12.12.2022, 13:51
(12.12.2022, 13:24)ProbeRi schrieb:  Für NRW kann ich von der StA (und standortabhängig auch von der Justiz allgemein) nur dringend abraten. Es ist wirklich kein Zustand mehr.


Kannst du das näher beschreiben?
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HMA
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Registriert seit: Mar 2022
#40
12.12.2022, 20:56
Rheinland pfalz ist herausragend
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