10.06.2022, 00:20
(08.06.2022, 14:23)Gast schrieb: Diejenigen, die mit der Vertragsauslegung argumentieren: Im Umkehrschluss wäre der Caterer also vertragsbrüchig, wenn er zwar meint zu merken, dass mehr Gäste kommen, er aber dennoch wie vereinbart 100 Portionen kocht und serviert?! Halte ich nicht für überzeugend.
Das wirkt aus meiner Sicht nur deshalb auf den ersten Blick unbillig, weil sich der Caterer in dieser Sachverhaltskonstellation dem Risiko aussetzen würde, für die zusätzliche Leistung unbezahlt zu bleiben.
Würde sich der Caterer vertragswidrig verhalten, wenn er sich trotz Möglichkeit weigert, mehr zu servieren, obwohl er vom Auftraggeber ausdrücklich darum gebeten wurden? Argument: 'Es wurden nur 100 Portionen bestellt, mir egal ob deine Feier den Bach runtergeht.'
Wenn ja, warum?
10.06.2022, 08:13
(10.06.2022, 00:20)Gast schrieb:(08.06.2022, 14:23)Gast schrieb: Diejenigen, die mit der Vertragsauslegung argumentieren: Im Umkehrschluss wäre der Caterer also vertragsbrüchig, wenn er zwar meint zu merken, dass mehr Gäste kommen, er aber dennoch wie vereinbart 100 Portionen kocht und serviert?! Halte ich nicht für überzeugend.
Das wirkt aus meiner Sicht nur deshalb auf den ersten Blick unbillig, weil sich der Caterer in dieser Sachverhaltskonstellation dem Risiko aussetzen würde, für die zusätzliche Leistung unbezahlt zu bleiben.
Nein, es geht nicht um das möglicherweise unbezahlte bleiben. Das wirkt und ist unbillig, weil der Caterer sich dann schadensersatzpflichtig machen würde, wenn er nicht mehr kocht und der Gastgeber kurzfristig einen Pizza-Lieferdienst anrufen muss.
10.06.2022, 09:41
(10.06.2022, 08:13)Gast schrieb:(10.06.2022, 00:20)Gast schrieb:(08.06.2022, 14:23)Gast schrieb: Diejenigen, die mit der Vertragsauslegung argumentieren: Im Umkehrschluss wäre der Caterer also vertragsbrüchig, wenn er zwar meint zu merken, dass mehr Gäste kommen, er aber dennoch wie vereinbart 100 Portionen kocht und serviert?! Halte ich nicht für überzeugend.
Das wirkt aus meiner Sicht nur deshalb auf den ersten Blick unbillig, weil sich der Caterer in dieser Sachverhaltskonstellation dem Risiko aussetzen würde, für die zusätzliche Leistung unbezahlt zu bleiben.
Nein, es geht nicht um das möglicherweise unbezahlte bleiben. Das wirkt und ist unbillig, weil der Caterer sich dann schadensersatzpflichtig machen würde, wenn er nicht mehr kocht und der Gastgeber kurzfristig einen Pizza-Lieferdienst anrufen muss.
+1
10.06.2022, 12:39
(10.06.2022, 09:41)Gast schrieb:Die ganze Geschichte um eine ergänzende Vertragsauslegung ist ziemlich uneindeutig. Einerseits erscheint es nachvollziehbar den Vertrag so zu verstehen, dass alle Gäste versorgt werden sollen. Andererseits könnte man das als Erweiterung des Vertragsgegenstandes verstehen, zulässig ist aber lediglich das Schließen von Lücken mit dem hypothetischen Parteiwillen. Hier befinden wir uns an der Grenze zwischen zulässiger Vertragsinhaltsergänzung und unzulässiger Parteiwillenerweiterung, wobei für letztere die dann auftretende und einseitig hinzugefügte Belastung bzw. Zahlungsverpflichtung spricht.(10.06.2022, 08:13)Gast schrieb:(10.06.2022, 00:20)Gast schrieb:(08.06.2022, 14:23)Gast schrieb: Diejenigen, die mit der Vertragsauslegung argumentieren: Im Umkehrschluss wäre der Caterer also vertragsbrüchig, wenn er zwar meint zu merken, dass mehr Gäste kommen, er aber dennoch wie vereinbart 100 Portionen kocht und serviert?! Halte ich nicht für überzeugend.
Das wirkt aus meiner Sicht nur deshalb auf den ersten Blick unbillig, weil sich der Caterer in dieser Sachverhaltskonstellation dem Risiko aussetzen würde, für die zusätzliche Leistung unbezahlt zu bleiben.
Nein, es geht nicht um das möglicherweise unbezahlte bleiben. Das wirkt und ist unbillig, weil der Caterer sich dann schadensersatzpflichtig machen würde, wenn er nicht mehr kocht und der Gastgeber kurzfristig einen Pizza-Lieferdienst anrufen muss.
+1
Hinsichtlich einer Willensauslegung gilt, dass man sich zunächst am Wortlaut zu orientieren hat (=100 Portionen). Anschließend ist zu begründen, warum etwas anderes gelten soll, als scheinbar erklärt worden ist. Scheitert dies, gilt das Erklärte.
Unsere Legitimation folgt aus der Anwendung des Gesetzes und das hat erstmal die Vermutung der Richtigkeit. Derselbe Grundsatz gilt für Parteiwillen in abgeschwächter Form, es ist schlicht nicht unser Job rechtsgestaltend überall unseren ,,richtigen" Willen draufzudrücken.
Insoweit: +1
10.06.2022, 13:54
"Unsere"? Ich dachte, hier geht es nicht um eure persönliche Hochzeit?
Zahl die verdammte Rechnung und gut ist. Alles andere ist doch einfach unwürdig. Da sorgt der Caterer spontan für Nachschub, damit die Kunden einen tollen Abend haben und dann wird ihm daraus ein Strick gedreht. Als Bräutigam würde mich schämen.
Zahl die verdammte Rechnung und gut ist. Alles andere ist doch einfach unwürdig. Da sorgt der Caterer spontan für Nachschub, damit die Kunden einen tollen Abend haben und dann wird ihm daraus ein Strick gedreht. Als Bräutigam würde mich schämen.
10.06.2022, 14:11
10.06.2022, 15:14
(10.06.2022, 13:54)Gast schrieb: "Unsere"? Ich dachte, hier geht es nicht um eure persönliche Hochzeit?
Zahl die verdammte Rechnung und gut ist. Alles andere ist doch einfach unwürdig. Da sorgt der Caterer spontan für Nachschub, damit die Kunden einen tollen Abend haben und dann wird ihm daraus ein Strick gedreht. Als Bräutigam würde mich schämen.
Überweis mir mal dein Geld. Hab da zwar offensichtlich keinen Anspruch darauf, aber du scheinst ja gerne welches verschenken zu wollen. Oder gilt das nur für andere?
Der Caterer wollte einfach noch bisschen mehr Gewinn machen und hoffte darauf, dass der Kunde es hinnimmt. Und ganz ehrlich, wer weiß überhaupt, wie viele Gäste überhaupt bedient und wie viele Portionen ausgeteilt wurden?
10.06.2022, 15:26
(10.06.2022, 15:14)prädikot schrieb:(10.06.2022, 13:54)Gast schrieb: "Unsere"? Ich dachte, hier geht es nicht um eure persönliche Hochzeit?
Zahl die verdammte Rechnung und gut ist. Alles andere ist doch einfach unwürdig. Da sorgt der Caterer spontan für Nachschub, damit die Kunden einen tollen Abend haben und dann wird ihm daraus ein Strick gedreht. Als Bräutigam würde mich schämen.
Überweis mir mal dein Geld. Hab da zwar offensichtlich keinen Anspruch darauf, aber du scheinst ja gerne welches verschenken zu wollen. Oder gilt das nur für andere?
Der Caterer wollte einfach noch bisschen mehr Gewinn machen und hoffte darauf, dass der Kunde es hinnimmt. Und ganz ehrlich, wer weiß überhaupt, wie viele Gäste überhaupt bedient und wie viele Portionen ausgeteilt wurden?
Also so aus meinem juristischen Bauchgefühl, 100 Portionen vereinbart, 100 sind zu zahlen.
Wenn spontan mehr notwendig werden, hätte der Caterer vor Ort das Brautpaar ansprechen sollen (die sind in der Regel auf einer Hochzeit einfach zu finden) und das abklären müssen. Eigenmächtig den Leistungsumfang um 50% auszudehnen, finde ich sportlich.
10.06.2022, 15:37
(10.06.2022, 15:26)Gast schrieb:(10.06.2022, 15:14)prädikot schrieb:(10.06.2022, 13:54)Gast schrieb: "Unsere"? Ich dachte, hier geht es nicht um eure persönliche Hochzeit?
Zahl die verdammte Rechnung und gut ist. Alles andere ist doch einfach unwürdig. Da sorgt der Caterer spontan für Nachschub, damit die Kunden einen tollen Abend haben und dann wird ihm daraus ein Strick gedreht. Als Bräutigam würde mich schämen.
Überweis mir mal dein Geld. Hab da zwar offensichtlich keinen Anspruch darauf, aber du scheinst ja gerne welches verschenken zu wollen. Oder gilt das nur für andere?
Der Caterer wollte einfach noch bisschen mehr Gewinn machen und hoffte darauf, dass der Kunde es hinnimmt. Und ganz ehrlich, wer weiß überhaupt, wie viele Gäste überhaupt bedient und wie viele Portionen ausgeteilt wurden?
Also so aus meinem juristischen Bauchgefühl, 100 Portionen vereinbart, 100 sind zu zahlen.
Wenn spontan mehr notwendig werden, hätte der Caterer vor Ort das Brautpaar ansprechen sollen (die sind in der Regel auf einer Hochzeit einfach zu finden) und das abklären müssen. Eigenmächtig den Leistungsumfang um 50% auszudehnen, finde ich sportlich.
Nur weil wir hier im Juristenforum sind nochmal der Hinweis zur Sorgfalt bei der Argumentation: Zirkelschlussalarm! Ob (nur) 100 vereinbart sind, ist ja gerade die Frage, die durch Auslegung erst zu klären ist..
10.06.2022, 15:50
(10.06.2022, 15:37)Praktiker schrieb:(10.06.2022, 15:26)Gast schrieb:(10.06.2022, 15:14)prädikot schrieb:(10.06.2022, 13:54)Gast schrieb: "Unsere"? Ich dachte, hier geht es nicht um eure persönliche Hochzeit?
Zahl die verdammte Rechnung und gut ist. Alles andere ist doch einfach unwürdig. Da sorgt der Caterer spontan für Nachschub, damit die Kunden einen tollen Abend haben und dann wird ihm daraus ein Strick gedreht. Als Bräutigam würde mich schämen.
Überweis mir mal dein Geld. Hab da zwar offensichtlich keinen Anspruch darauf, aber du scheinst ja gerne welches verschenken zu wollen. Oder gilt das nur für andere?
Der Caterer wollte einfach noch bisschen mehr Gewinn machen und hoffte darauf, dass der Kunde es hinnimmt. Und ganz ehrlich, wer weiß überhaupt, wie viele Gäste überhaupt bedient und wie viele Portionen ausgeteilt wurden?
Also so aus meinem juristischen Bauchgefühl, 100 Portionen vereinbart, 100 sind zu zahlen.
Wenn spontan mehr notwendig werden, hätte der Caterer vor Ort das Brautpaar ansprechen sollen (die sind in der Regel auf einer Hochzeit einfach zu finden) und das abklären müssen. Eigenmächtig den Leistungsumfang um 50% auszudehnen, finde ich sportlich.
Nur weil wir hier im Juristenforum sind nochmal der Hinweis zur Sorgfalt bei der Argumentation: Zirkelschlussalarm! Ob (nur) 100 vereinbart sind, ist ja gerade die Frage, die durch Auslegung erst zu klären ist..
Also wenn der TE schreibt "Mit einem Catering werden 100 Portionen für eine Hochzeit vereinbart", dann sehe ich da erstmal sehr wenig Auslegungsspielraum.
Mir ist bewusst, dass im juristischen Studium gerne etwas lebensfremd argumentiert wird, aber man stelle sich das mal im Alltag vor. Ich bestelle im Restaurant ein 300 Gramm Steak, bekomme dann aber ein 500 Gramm Steak mit Aufpreis auf der Rechnung, weil der Wirt fand, dass ich hungrig aussehe.
Sicher, wenn im Vertrag steht "Bewirtung der Gäste (ca. 100 Portionen)", dann kann man darüber reden. Wenn im Vertrag aber steht "100 Portionen", dann wird der Auslegungsrahmen, insbesondere eigenmächtig ohne Rücksprache mit den vor Ort befindlichen Auftraggebern, doch schon sehr sportlich aus meiner Sicht...