23.02.2022, 14:40
(23.02.2022, 14:35)Gast schrieb:(23.02.2022, 11:28)DonJuansohn schrieb: SG Regensburg, Urteil vom 20.02.2018 - S 12 AL 182/17, hat gesagt, Kenntnis liegt erst ab Tag der Prüfung vor.
Trotzdem verstehe ich nicht, warum man sich auf eine potentielle Auseinandersetzung mit der BA einlassen will. Die könnten eine Sperrzeit annehmen, dann muss man in Widerspruch gehen, dann evtl. ins sozialgerichtliche Verfahren. Es dauert Monate bis man dann evtl. Recht bekommt.
Meldet man sich "zu früh" erwächst einem doch auch kein Nachteil daraus.
Nach dem Examen vertritt man sich selbst, gewinnt todsicher und streicht die Gebühren ein - Aufwand für die Schriftsätze zehn Minuten. Ohne Kostenrisiko, weil SG gerichtskostenfrei ist.
Verzinst ist die fällige Nachzahlung übrigens auch..
23.02.2022, 17:04
(23.02.2022, 12:40)DonJuansohn schrieb: Ich warte auch immer, wenn ich mit Fahrrad unterwegs bin an der Ampel bis sie von Grün auf Gelb springt, um loszufahren.
Sollte mich dabei ein LKW von der Seite erfassen fühle ich mich sicher, weil ich ja im Recht war!
Spätestens vor dem Landgericht kriege ich nach zwei Jahren mein Recht!
Gelbe Ampel heißt "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Kostet einen Zehner, wenn du es nicht tust.








