21.08.2022, 16:33
Ich möchte mich endlich mal in die Diskussion einreihen, und zwar mit folgender Frage:
Es sieht ja ganz klar danach aus, dass das Führen des Dipl.-Jur. verbreitet für peinlich gehalten wird. Häufig auch mit der Begründung, dass man den ja schon dafür erhält, dass man "nur" das Studium abgeschlossen hat
An welcher Stelle übersehe ich jetzt eigentlich etwas, wenn ich nun daran denke, dass das Führen des Dipl.-Ing. überhaupt nicht für peinlich gehalten wird? – Klar, es hat irgendwie einen guten Ruf, aber würden wir es dabei belassen, landeten wir bei einem Zirkelschluss. Was macht ihn wirklich besser als den Dipl.-Jur, wenn beide dafür "einfach nur studiert haben" und doch sämtliche Absolventen ihres Studiengangs diesen Grad verliehen bekommen? Oder ist nicht jeder Ingenieur Dipl.-Ing. (Zumindest bis Bologna; aber auch davor war es ja nicht peinlich, Dipl.-Ing. zu führen, oder doch? Vielleicht liegt ja an dieser Stelle mein Irrtum^^)
Dient nicht der akademische Grad auch irgendwo dazu, erkennbar zu machen, was man überhaupt gelernt hat? Im unternehmensinternen Schriftverkehr kann das doch sicher sinnvoll sein, um zu zeigen, dass man von Bürokratie ein bisschen Ahnung hat, oder nicht? :D Und oft hört man auch gerade, wer Dipl.-Jur. als Anwalt führt, mache sich lächerlich, weil ja ohnehin jeder Anwalt Dipl.-Jur sei(n könnte). Ist es auch peinlich, wenn man sich entschieden hat, nicht Anwalt zu sein oder gar nicht mal das Ref zu machen?
Es sieht ja ganz klar danach aus, dass das Führen des Dipl.-Jur. verbreitet für peinlich gehalten wird. Häufig auch mit der Begründung, dass man den ja schon dafür erhält, dass man "nur" das Studium abgeschlossen hat
An welcher Stelle übersehe ich jetzt eigentlich etwas, wenn ich nun daran denke, dass das Führen des Dipl.-Ing. überhaupt nicht für peinlich gehalten wird? – Klar, es hat irgendwie einen guten Ruf, aber würden wir es dabei belassen, landeten wir bei einem Zirkelschluss. Was macht ihn wirklich besser als den Dipl.-Jur, wenn beide dafür "einfach nur studiert haben" und doch sämtliche Absolventen ihres Studiengangs diesen Grad verliehen bekommen? Oder ist nicht jeder Ingenieur Dipl.-Ing. (Zumindest bis Bologna; aber auch davor war es ja nicht peinlich, Dipl.-Ing. zu führen, oder doch? Vielleicht liegt ja an dieser Stelle mein Irrtum^^)
Dient nicht der akademische Grad auch irgendwo dazu, erkennbar zu machen, was man überhaupt gelernt hat? Im unternehmensinternen Schriftverkehr kann das doch sicher sinnvoll sein, um zu zeigen, dass man von Bürokratie ein bisschen Ahnung hat, oder nicht? :D Und oft hört man auch gerade, wer Dipl.-Jur. als Anwalt führt, mache sich lächerlich, weil ja ohnehin jeder Anwalt Dipl.-Jur sei(n könnte). Ist es auch peinlich, wenn man sich entschieden hat, nicht Anwalt zu sein oder gar nicht mal das Ref zu machen?
21.08.2022, 18:03
Dipl. iur. hat man bereits nach dem 1. Examen. RA oder Ass. iur. ist also > Dipl. iur., bzw. letzterer ist hier enthalten. Als Master Absolvent gibt man auch nicht an, dass man auch Bachelor ist. Es sei denn, man will zu RTL...
21.08.2022, 18:09
Ist doch auch nach UWG unzulässig? Nennt si h Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Kannst den Kollegen der Kammer melden.
21.08.2022, 18:32
21.08.2022, 18:38
Unabhängig von der Diskussion, ob man die Titel Dipl.-Jur., Mag.Iur. (nicht den aus Oxford) oder Ass.Iur. führen kann, ohne sich völlig lächerlich zu machen, wenn man bereits RA ist, finde ich es auch stets albern, wenn jemand im Email-Verkehr die Titel aufführt, die man selbstverständlich führen sollte (ich meine also den Dr. und den LLM). Wenn man nämlich die Mail damit unterschreibt, verlangt man konkludent auch so in der Anrede angesprochen zu werden und das finde ich wirklich immer sehr altbacken - "Lieber Herr Doktor..". Am Kanzleischild, auf der Homepage, im Briefkopf alles völlig super - dafür machen wir die Dinger letztlich ja auch. Aber in der Abschiedsformel eines Briefs oder Mail find ich persönlich es doch sehr eitel.
21.08.2022, 19:48
Den Dr. darf man ruhig immer führen, wenn der Name schriftlich verwendet wird, auch der "Rechtsanwalt", fast alles andere finde ich Fehl am Platz. Mag. iur., dipl. iur & Co. ganz besonders - eben alle modernen Retortentitel, die das 1. StaEx produziert hat.
Daseinsberechtigung hat m. E. n. auch noch der "Ass" oder "Ass iur." im Unternehmensfeld/bei Versicherungen o. Ä., weil er den Volljuristen hervorhebt und deutlich macht, dass die Korrespondenz mit einem Volljuristen geführt wird.
Daseinsberechtigung hat m. E. n. auch noch der "Ass" oder "Ass iur." im Unternehmensfeld/bei Versicherungen o. Ä., weil er den Volljuristen hervorhebt und deutlich macht, dass die Korrespondenz mit einem Volljuristen geführt wird.
21.08.2022, 21:02
Rechtsanwalt Dipl. iur. ass. iur. Schultz ist Ihr spezialisierter Anwalt für öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht. Rechtsanwalt Dipl. iur. ass. iur. ist insbesondere befugt, Sie neben Amtsgerichten z.B. auch vor Verwaltungsgerichten und sogar Landgerichten zu vertreten. Er hat bereits umfassende Erfahrungen auch bei der Staatsanwaltschaft, beim Zivilgericht und bei Verwaltungsbehörden gesammelt.
Diese Superlebensläufe liest man beim ein oder anderen Einzelanwalt
mitunter tatsächlich.
Diese Superlebensläufe liest man beim ein oder anderen Einzelanwalt
mitunter tatsächlich.
21.08.2022, 21:12
(21.08.2022, 21:02)Gast schrieb: Rechtsanwalt Dipl. iur. ass. iur. Schultz ist Ihr spezialisierter Anwalt für öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht. Rechtsanwalt Dipl. iur. ass. iur. ist insbesondere befugt, Sie neben Amtsgerichten z.B. auch vor Verwaltungsgerichten und sogar Landgerichten zu vertreten. Er hat bereits umfassende Erfahrungen auch bei der Staatsanwaltschaft, beim Zivilgericht und bei Verwaltungsbehörden gesammelt.
Diese Superlebensläufe liest man beim ein oder anderen Einzelanwalt
mitunter tatsächlich.
Die Oberlandesgerichte bitte nicht vergessen!
21.08.2022, 21:19
(21.08.2022, 21:12)Gast schrieb:(21.08.2022, 21:02)Gast schrieb: Rechtsanwalt Dipl. iur. ass. iur. Schultz ist Ihr spezialisierter Anwalt für öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht. Rechtsanwalt Dipl. iur. ass. iur. ist insbesondere befugt, Sie neben Amtsgerichten z.B. auch vor Verwaltungsgerichten und sogar Landgerichten zu vertreten. Er hat bereits umfassende Erfahrungen auch bei der Staatsanwaltschaft, beim Zivilgericht und bei Verwaltungsbehörden gesammelt.
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mitunter tatsächlich.
Die Oberlandesgerichte bitte nicht vergessen!
Und BGH in Strafsachen
21.08.2022, 21:53
(21.08.2022, 19:48)07/2021 schrieb: (…) Daseinsberechtigung hat m. E. n. auch noch der "Ass" oder "Ass iur." im Unternehmensfeld/bei Versicherungen o. Ä., weil er den Volljuristen hervorhebt und deutlich macht, dass die Korrespondenz mit einem Volljuristen geführt wird.
Unter anderem genau darum geht es mir: Warum hat da nicht auch der Dipl.-Jur. eine Daseinsberechtigung im Unternehmensumfeld/bei Versicherungen oÄ? Er macht immerhin deutlich, dass die Korrespondenz mit einem (Diplom-)Juristen geführt wird. Klar, das ist kein Volljurist, aber eben doch jemand, der fertig studiert hat – nicht mehr aber auch nicht weniger als ein Dipl.-Ing.?
Sehe ich es dann richtig, dass also tatsächlich die Abwertung allein daher kommt, dass es für den Juristen noch "dazugehört", den Volljuristen zu machen, im Gegensatz zum Dipl.-Ing., wo auch keiner danach fragt, wie viel Erfahrung der eigentlich schon wirklich hat? Ich kann das verstehen, ich bin dafür natürlich nicht blind und will auch nicht so tun, als ob ganz plötzlich, auch wenn immer weniger Leute das Ref machen, der Diplom-Jurist der heißeste Shit im Ansehen ist. Aber ich habe wirklich schon langsam gezweifelt, ob ein Diplom vielleicht INSGESAMT überhaupt nichts wert ist, egal welche Fachrichtung, so oft wie ich las, dass man dafür ja "nur fertig studiert" haben muss, und jeder würde ihn dann ja bekommen, genauso wie alle seine Kollegen.