11.11.2020, 11:51
(11.11.2020, 11:38)Gast schrieb:(11.11.2020, 04:23)quatsch schrieb: Hab 2 x ausreichend.
Alle Ref Stationen mit gut oder vb bestanden. Alle Urteilsentwürfe beim Richter (Zivilstation) und Richter (Wahlstation) gut oder vb. Kein Entwurf unter 11 Punkten. Während des refs in der Familienangelegenheit schon mit ner Großkanzlei angelegt (ich hab Schriftsätze geschrieben, Anwalt meines Vaters (Loseranwalt, konnte nix) hat die abgeschickt) und ez gewonnen.
Das Examen sagt NICHTS über die Fähigkeiten aus.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Wer im Examen ein gut schafft, ist es auch. Wer ein ausreichend schreibt kann (so wie ich) talentiert sein, tendenziell ist mans aber eher nicht.
Wenn das Examen „NICHTS“ über die Fähigkeiten aussagt, wieso ist dann Deiner Meinung jemand der ein gut schafft auch gut?
Falsch. Kausalität nicht erkannt. Ein Examenskandidat mit gut hat die Note gut. Daraus lässt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit eine tiefere Kenntnis und Befähigkeit vermuten aber eben nicht ableiten.
Das zweite Examen ist eine sogenannte Berufsbefähigungsprüfung, d.h. eine Wahrscheinlichkeit wie sich der Kandidat im späteren Berufsleben zurechtfinden wird.
11.11.2020, 12:05
Der Kollege hier verteidigt seine schlechten Noten wie sein Leben.
11.11.2020, 12:09
(11.11.2020, 12:05)Gast schrieb: Der Kollege hier verteidigt seine schlechten Noten wie sein Leben.
Nope, der 2mal ausreichend Kollege ist jemand anders. Aber zur Sache du nutzt hier die Taktik des argumentum ad absurdum. Über eine Rückführung zu einer Gesprächsbasis auf der Ebene argumentum ad hominem wäre dienlich.
11.11.2020, 12:12
Einfach keine Noten mehr vergeben und nur noch zwischen bestanden/nicht bestanden differenzieren. Bestanden hat man dann halt erst, wenn man mindestens im vb-Bereich landet. So einfach.
11.11.2020, 12:25
(11.11.2020, 11:51)Gast schrieb: Null Selbstreflexion! Ihr werdet bei den Leuten nichts erreichen. Jahrelang wird man insbesondere darauf vorbereitet, in einer fünfstündigen Klausur abzuliefern. Wer das nicht anständig hinbekommt, der kann auch nichts. So schwer ist das doch gar nicht.
Das ist genauso ein Schwachsinn wie zu behaupten, jeder mit zwei VB oder besser sei für jeden Beruf geeignet und könne sich problemlos einarbeiten. Einem Freund mit VB und gut wurde nach knapp einem Jahr der freiwillige Austritt aus dem Justizdienst nahegelegt, weil man mit ihren Zahlen und einigen Entscheidungen unzufrieden war und auch arbeitgeberseitige GK-Kündigungen bzw. Anregungen des AG im Bekanntenkreis kenne ich. Ich bewege mich zwar im oberen Notensegment, aber ich bin selbstkritisch genug zu wissen, dass ich in dem Bereich, in dem eine Freundin trotz ausreichend im 2. (und knappen befriedigend im 1.) eine ziemliche Karriere hingelegt hat, gescheitert wäre.
Umgekehrt kann man natürlich nicht anhand irgendwelcher positiver Einzelereignisse meinen, dass man damit seine Kompetenz nachweisen und die eher dürftigen Examensnoten kompensieren könne. Aber ob jemand - unabhängig von der Note - seine Arbeit adäquat erledigt oder erledigen kann, können sicher nicht irgendwelche überheblichen Trolle hier beurteilen, sondern Arbeitgeber, Gerichte oder ggf. Mandanten. Dass man ggf. Probleme hat, einen Job zu finden, ist eine andere - vorgelagerte - Frage.
Aber der TE-Troll wollte - wie andere Schreiber angedeutet haben - mal wieder juristisches Gekeife auf Grundschüler-Niveau anstacheln und schrieb deswegen einen sinn-,grund- und zusammenhanglosen Besinnungsaufsatz.
11.11.2020, 12:26
(11.11.2020, 11:51)Gast schrieb:(11.11.2020, 11:38)Gast schrieb:(11.11.2020, 04:23)quatsch schrieb: Hab 2 x ausreichend.
Alle Ref Stationen mit gut oder vb bestanden. Alle Urteilsentwürfe beim Richter (Zivilstation) und Richter (Wahlstation) gut oder vb. Kein Entwurf unter 11 Punkten. Während des refs in der Familienangelegenheit schon mit ner Großkanzlei angelegt (ich hab Schriftsätze geschrieben, Anwalt meines Vaters (Loseranwalt, konnte nix) hat die abgeschickt) und ez gewonnen.
Das Examen sagt NICHTS über die Fähigkeiten aus.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Wer im Examen ein gut schafft, ist es auch. Wer ein ausreichend schreibt kann (so wie ich) talentiert sein, tendenziell ist mans aber eher nicht.
Wenn das Examen „NICHTS“ über die Fähigkeiten aussagt, wieso ist dann Deiner Meinung jemand der ein gut schafft auch gut?
Falsch. Kausalität nicht erkannt. Ein Examenskandidat mit gut hat die Note gut. Daraus lässt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit eine tiefere Kenntnis und Befähigkeit vermuten aber eben nicht ableiten.
Das zweite Examen ist eine sogenannte Berufsbefähigungsprüfung, d.h. eine Wahrscheinlichkeit wie sich der Kandidat im späteren Berufsleben zurechtfinden wird.
„Wer im Examen ein gut schafft, ist es auch.“ ok sorry das klingt wirklich gar nicht nach Kausalität
11.11.2020, 12:32
(11.11.2020, 12:09)Gast schrieb:(11.11.2020, 12:05)Gast schrieb: Der Kollege hier verteidigt seine schlechten Noten wie sein Leben.
Nope, der 2mal ausreichend Kollege ist jemand anders. Aber zur Sache du nutzt hier die Taktik des argumentum ad absurdum. Über eine Rückführung zu einer Gesprächsbasis auf der Ebene argumentum ad hominem wäre dienlich.
Er/Sie guckt 3-4 Hendrik Walter Videos und versteht nun - anders als alle anderen - die Welt. Glückwunsch.
Ich denke, dass das ein und derselbe Mensch ist, der hier durchs Forum geistert und diesen Müll verbreitet, dass Noten in wirklich keinem Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit stehen.
11.11.2020, 13:03
(11.11.2020, 12:32)Gast schrieb:(11.11.2020, 12:09)Gast schrieb:(11.11.2020, 12:05)Gast schrieb: Der Kollege hier verteidigt seine schlechten Noten wie sein Leben.
Nope, der 2mal ausreichend Kollege ist jemand anders. Aber zur Sache du nutzt hier die Taktik des argumentum ad absurdum. Über eine Rückführung zu einer Gesprächsbasis auf der Ebene argumentum ad hominem wäre dienlich.
Er/Sie guckt 3-4 Hendrik Walter Videos und versteht nun - anders als alle anderen - die Welt. Glückwunsch.
Ich denke, dass das ein und derselbe Mensch ist, der hier durchs Forum geistert und diesen Müll verbreitet, dass Noten in wirklich keinem Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit stehen.
Wer ist Hendrik Walter?
11.11.2020, 13:25
(11.11.2020, 12:25)Gast schrieb:(11.11.2020, 11:51)Gast schrieb: Null Selbstreflexion! Ihr werdet bei den Leuten nichts erreichen. Jahrelang wird man insbesondere darauf vorbereitet, in einer fünfstündigen Klausur abzuliefern. Wer das nicht anständig hinbekommt, der kann auch nichts. So schwer ist das doch gar nicht.
Das ist genauso ein Schwachsinn wie zu behaupten, jeder mit zwei VB oder besser sei für jeden Beruf geeignet und könne sich problemlos einarbeiten. Einem Freund mit VB und gut wurde nach knapp einem Jahr der freiwillige Austritt aus dem Justizdienst nahegelegt, weil man mit ihren Zahlen und einigen Entscheidungen unzufrieden war und auch arbeitgeberseitige GK-Kündigungen bzw. Anregungen des AG im Bekanntenkreis kenne ich. Ich bewege mich zwar im oberen Notensegment, aber ich bin selbstkritisch genug zu wissen, dass ich in dem Bereich, in dem eine Freundin trotz ausreichend im 2. (und knappen befriedigend im 1.) eine ziemliche Karriere hingelegt hat, gescheitert wäre.
Umgekehrt kann man natürlich nicht anhand irgendwelcher positiver Einzelereignisse meinen, dass man damit seine Kompetenz nachweisen und die eher dürftigen Examensnoten kompensieren könne. Aber ob jemand - unabhängig von der Note - seine Arbeit adäquat erledigt oder erledigen kann, können sicher nicht irgendwelche überheblichen Trolle hier beurteilen, sondern Arbeitgeber, Gerichte oder ggf. Mandanten. Dass man ggf. Probleme hat, einen Job zu finden, ist eine andere - vorgelagerte - Frage.
Aber der TE-Troll wollte - wie andere Schreiber angedeutet haben - mal wieder juristisches Gekeife auf Grundschüler-Niveau anstacheln und schrieb deswegen einen sinn-,grund- und zusammenhanglosen Besinnungsaufsatz.
Naja, was heisst problemlos. Die Justizverwaltung ist halt (nur) an Erledigung interessiert. Können ja trotzdem besonders nah am Gesetz liegende Urteile gewesen sein?^^
11.11.2020, 13:34
(11.11.2020, 12:09)Gast schrieb:(11.11.2020, 12:05)Gast schrieb: Der Kollege hier verteidigt seine schlechten Noten wie sein Leben.
Nope, der 2mal ausreichend Kollege ist jemand anders. Aber zur Sache du nutzt hier die Taktik des argumentum ad absurdum. Über eine Rückführung zu einer Gesprächsbasis auf der Ebene argumentum ad hominem wäre dienlich.
Es gibts kaum etwas Peinlicheres, als mit Fachwörtern um sich zu schmeißen und gleichzeitig zu vermitteln, dass man sie gar nicht verstanden hat.
B2T: Selbstverständlich gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen Noten und juristischen Fähigkeiten. Man darf auch nicht vergessen, dass es nicht etwa nur einen Versuch gibt. Allein dadurch reduziert sich der hier gern von „Schlechtnotern“ vorgebrachte Würfelfaktor des Examens erheblich.