• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juni 2016
« 1 2 3 4 5 6 ... 46 »
 
Antworten

 
Klausuren Juni 2016
Gast
Unregistered
 
#31
02.06.2016, 17:59
war es nicht so, dass es sich hinsichtlich des sv-gutachtens um ein non-liquet handelte?er konnte ja nicht feststellen, ob der mangel bei gefahrübergang vorlag oder nicht. das geht dann zwar zu lasten des beweisbelasteten beklagten, dennoch bleiben ihm ja die zwei ausnahmetatbestände des 476, welche die klägerin dann durch die vertragsurkunde entkräften konnte!
laut palandt reicht die verneinung des mangels und die einfache verweigerung der nacherfüllung nicht aus, um eine fristsetzung entbehrlich zu machen. hier war dann wihl wirklichdie arglist zu prüfen und die fristsetzung dann nach 281 abs 2 entbehrlich,oder?
Zitieren
Gast 12
Unregistered
 
#32
02.06.2016, 18:02
SM bei GÜ wurde von Beklagte bestritten. Grds. muss Kägerin dann Beweis dafür erbringen, dass Mangel bei GÜ vorlag. Zugunsten der Klägerin greift die Beweislastumkehr des 476 BGB, der allerdings nur dann anwendbar ist, wenn ein VGK nach 474 BGB vor liegt. Daher kurz inzident 13/14 BGB prüfen. Dann war im zweiten Schritt die Wirkung der Vermutung zu prüfen. BGH sagt nur zeitliche Vermutung. Rspr. des BGH wurde durch EuGH abgelehnz bzw anders entschieden. Sodass BGH was 476 BGB angeht seine Rspr. ändern werden muss. I.E. Beweislastumkehr 476 BGB (+)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#33
02.06.2016, 18:06
Wie habt ihr denn die sachliche Zuständigkeit begründet?
Zu einer Addition der Streitwerte kam es bei mir nicht, da die RA-Kosten gem 4 ZPO Nebenforderungen sind, die nicht anzusetzen sind. Hinsichtlich des Zuständigkeitsstreitwerts war dann bzgl Haupt- und Hilfsantrag der höhere Wert des echten Hilfsantrags anzusetzen, sodass man hierüber (9800€) beim LG gelandet ist?!
Zitieren
Gast90
Unregistered
 
#34
02.06.2016, 18:15
Weiß jemand, ob den Fall ein Richter oder eine Richterin entschieden hat?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#35
02.06.2016, 18:16
Es zählt bei echten Hilfsanträgen der höhere Wert, unabhängig ob über ihn entschieden wird, Rechtsgedanke von 504,506.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#36
02.06.2016, 18:17
In NRW ein Richter.
Zitieren
Düsseldorf4
Unregistered
 
#37
02.06.2016, 18:18
Die Fristsetzung war entbehrlich nach 281 II Alt. 2,weil wegen Arglist der B besondere Umstände vorlagen. Und hat noch jmd. die Vereinbarung im KV (Gewährleistungsausschluss) nach 133,157 ausgelegt? :D
Zitieren
Eva
Unregistered
 
#38
02.06.2016, 18:23
(02.06.2016, 17:52)Gast schrieb:  Die Urkunde ist doch höchstens für die Arglist relevant gewesen, wenn man die gebraucht hat.

Der SV hat festgestellt, dass die Zylinderkopfdichtung defekt war und dass das nicht auf Verschleiß beruht. Damit greift § 476 BGB zugunsten der Käuferin und nach neuer EuGH Rechtsprechung wird nicht nicht nur die zeitliche Verschiebung vorgenommen, sondern auch der Grundmangel vermutet. Die Beklagte hätte daher beweisen müssen, dass der PKW bei Gefahrübergang mangelfrei war. Das hat sie aber nicht getan, sondern nur pauschal behauptet, der Wagen sei in Ordnung gewesen.

Hab die Verwertung der Urkunde übrigens mit dem Argument abgelehnt, dass der Zeuge benannt wurde und hätte vernommen werden können, das Gericht davon aber ausdrücklich abgesehen hat. Dann sei die Urkundenvorlage aber subsidiär und man hätte dem Zeugenbeweis nachgehen müssen.

Ziffer 6 der AGB hab ich an § 475 III scheitern lassen.
§ 442 I 1 an der fehlenden positiven Kenntnis, § 442 I 2 weil keine grobe Fahrlässigkeit. Der Mitarbeiter hat extra auf die Expertise der Werkstatt hingewiesen, darauf darf sie vertrauen (steht irgendwo bei 442 im Palandt). Zu einer zweiten Werkstatt zu fahren war unzumutbar.

Die Fristsetzung hab ich durch das Telefonat nach 281 für entbehrlich gehalten, weil der GF die Nachbesserung endgültig verweigert hat. Das Schreiben durch den Anwalt hätte nicht genügt, war deshalb aber auch egal.

254 II (-), weil Wagen scheckheft gepflegt.


Ich hab das anders geprüft.
Hab die Klage angewiesen.
Grds beweislastumkehr 476 ja aber hier ausgeschlossen, da Kenntnis vom Mangel.
Die Klägerin hat Kenntnis gehabt und wurde auch nicht getäuscht, da man zwar gesagt hat Motor ok aber trotzdem die Möglichkeit des Motordef. vertraglich festgehalten. Es stand der Klägerin frei auch woanders in eine Werkstatt dies nochmal überprüfen zu lassen, da auch der Kaufpreis zu niedrig.
442(+) weil es hätte sich ihr aufdrängen müssen, dass da was nicht stimmen kann und trotzdem hat sie es unterschrieben und hatte Verständnis dafür.


Ist das sehr abwegig ?
Zitieren
Gast16
Unregistered
 
#39
02.06.2016, 18:24
War es denn egal, dass der Schaden durch das Fahren der Klägerin trotz Warnlicht entstanden ist? Das hat der SV doch so dargelegt. Die Frage war doch, ob die Undichtigkeit vorgelegen hat....
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#40
02.06.2016, 18:24
(02.06.2016, 18:18)Düsseldorf4 schrieb:  Die Fristsetzung war entbehrlich nach 281 II Alt. 2,weil wegen Arglist der B besondere Umstände vorlagen. Und hat noch jmd. die Vereinbarung im KV (Gewährleistungsausschluss) nach 133,157 ausgelegt? :D
Ich hab ihn gem. §§ 133, 157 ausgelegt und bin zum Schluss gekommen, dass er nicht als vereinbarte Beschaffenheit anzusehen ist, da "Vielleicht-Mangel" zu unbestimmt und Verstoß gegen den Verbraucherschutz. Die Klägerin ist schutzwürdig.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 5 6 ... 46 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus