10.07.2020, 12:59
10.07.2020, 13:04
(10.07.2020, 12:59)Gast schrieb:(10.07.2020, 09:19)Gast schrieb: Hat man denn eine Chance bei den SG, wenn man keinen entspr. Schwerpunkt oder eine entspr. Station gemacht hat? Die Materie finde ich nicht uninteressant.
Es wird explizit damit geworben, dass man keine Vorkenntnisse braucht. Hat nämlich keiner ;)
"Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, deren Qualifikation durch mindestens ein juristisches Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ (9,0 Punkte oder mehr) und möglichst Berufserfahrung im Sozialrecht nachgewiesen sein soll. Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die sich durch besondere persönliche Eigenschaften wie Berufserfahrung, insbesondere im Sozialrecht, aber auch besondere Leistungen etwa im Studium, in der ersten Prüfung, der Referendarzeit oder sonstige persönliche Fähigkeiten und Leistungen, die die Persönlichkeit einer Richterin/eines Richters positiv prägen und die Bewerberin/den Bewerber aus dem Bewerberfeld heraushebt, kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden. "
10.07.2020, 14:12
"Auch wenn Sie bislang nur wenig oder gar keine Berührung mit dem Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht, Hartz IV, Vertragsarztrecht, Schwerbehindertenrecht etc.) hatten, kommt eine Einstellung am Sozialgericht in Betracht, insbesondere wenn Sie Freude an der Beschäftigung mit öffentlichem Recht – und vor allem am verantwortlichen Umgang mit Menschen haben."
Oh, für BW gilt es aber wie gesagt;)
Oh, für BW gilt es aber wie gesagt;)
10.07.2020, 14:16
(10.07.2020, 13:04)Gast schrieb:(10.07.2020, 12:59)Gast schrieb:(10.07.2020, 09:19)Gast schrieb: Hat man denn eine Chance bei den SG, wenn man keinen entspr. Schwerpunkt oder eine entspr. Station gemacht hat? Die Materie finde ich nicht uninteressant.
Es wird explizit damit geworben, dass man keine Vorkenntnisse braucht. Hat nämlich keiner ;)
"Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, deren Qualifikation durch mindestens ein juristisches Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ (9,0 Punkte oder mehr) und möglichst Berufserfahrung im Sozialrecht nachgewiesen sein soll. Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die sich durch besondere persönliche Eigenschaften wie Berufserfahrung, insbesondere im Sozialrecht, aber auch besondere Leistungen etwa im Studium, in der ersten Prüfung, der Referendarzeit oder sonstige persönliche Fähigkeiten und Leistungen, die die Persönlichkeit einer Richterin/eines Richters positiv prägen und die Bewerberin/den Bewerber aus dem Bewerberfeld heraushebt, kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden. "
Aber letztlich steht da ja, dass es nicht erforderlich ist, sondern nur gerne gesehen wird - es sei denn, man unterschreitet die 25,5 Punkte, dann wärs schon ziemlich hilfreich.
10.07.2020, 14:24
(10.07.2020, 14:12)Gast schrieb: "Auch wenn Sie bislang nur wenig oder gar keine Berührung mit dem Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht, Hartz IV, Vertragsarztrecht, Schwerbehindertenrecht etc.) hatten, kommt eine Einstellung am Sozialgericht in Betracht, insbesondere wenn Sie Freude an der Beschäftigung mit öffentlichem Recht – und vor allem am verantwortlichen Umgang mit Menschen haben."
Oh, für BW gilt es aber wie gesagt;)
Woher ist dieses Zitat?
22.07.2020, 12:54
(10.07.2020, 14:16)Gast schrieb:(10.07.2020, 13:04)Gast schrieb:(10.07.2020, 12:59)Gast schrieb:(10.07.2020, 09:19)Gast schrieb: Hat man denn eine Chance bei den SG, wenn man keinen entspr. Schwerpunkt oder eine entspr. Station gemacht hat? Die Materie finde ich nicht uninteressant.
Es wird explizit damit geworben, dass man keine Vorkenntnisse braucht. Hat nämlich keiner ;)
"Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, deren Qualifikation durch mindestens ein juristisches Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ (9,0 Punkte oder mehr) und möglichst Berufserfahrung im Sozialrecht nachgewiesen sein soll. Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die sich durch besondere persönliche Eigenschaften wie Berufserfahrung, insbesondere im Sozialrecht, aber auch besondere Leistungen etwa im Studium, in der ersten Prüfung, der Referendarzeit oder sonstige persönliche Fähigkeiten und Leistungen, die die Persönlichkeit einer Richterin/eines Richters positiv prägen und die Bewerberin/den Bewerber aus dem Bewerberfeld heraushebt, kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden. "
Aber letztlich steht da ja, dass es nicht erforderlich ist, sondern nur gerne gesehen wird - es sei denn, man unterschreitet die 25,5 Punkte, dann wärs schon ziemlich hilfreich.
Und wenn man sie ggf. knapp unterschreiten würde? Wahlstation ist bereits verplant :/
22.07.2020, 13:53
Wie läuft eigentlich das Vorstellungsgespräch ab? Gibt es dort auch Rollenspiele? Und hat man gute Chancen, an ein bestimmtes SG zu kommen? Frage für NRW
27.07.2020, 15:41
Push

28.07.2020, 11:37
Würde mich auch interessieren
20.08.2020, 13:57
Hey auf der Webseite für NRW wird ja gesagt man soll ein VB und in der Summe mind. 25,5 haben. Wie ist es denn dann wenn man das erfüllt, aber das 2. Examen ist eher so 7,xx? Braucht man dann Vorkenntnisse? Es gab mal diese kleine Anfrage und komischerweise hatte das SG da auch aufgeführt, dass sie bei Leuten unter 9 im Zweiten auf Erfahrunf geguckt haben. Das hat mich etwas irritiert, weil die diese 7,76 - 9 Grenze ja so nicht kennen, sonsern eigene Anforderungen nennen.