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Artikel zu Richtergehältern
Nik97
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Beiträge: 63
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2023
#31
14.02.2025, 23:48
Ich finde das Einstiegsgehalt super aber das was nach hinten im Laufe der Zeit so passiert ist unterirdisch
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ForumBenutzer
Member
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Beiträge: 218
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2023
#32
15.02.2025, 18:09
(14.02.2025, 23:48)Nik97 schrieb:  Ich finde das Einstiegsgehalt super aber das was nach hinten im Laufe der Zeit so passiert ist unterirdisch

In Hessen sind das 8650 Euro brutto in R1:Stufe12: Sind als Single/Steuerklasse 1 5920 Euro netto, verheiratet und mit bspw. einem Kind und Steuerklasse 3 dann auch schnell 7130 Euro netto kurz vor der Pension? Also unterirdisch nun auch nicht, + in all den Jahren erhöht sich das ja auch noch bzw. kann man die Arbeitszeit durch Berufserfahrung deutlich reduzieren auf realistisch 25-30h die Woche...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2025, 18:12 von ForumBenutzer.)
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Praktiker
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Beiträge: 2.012
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#33
16.02.2025, 08:32
(15.02.2025, 18:09)ForumBenutzer schrieb:  
(14.02.2025, 23:48)Nik97 schrieb:  Ich finde das Einstiegsgehalt super aber das was nach hinten im Laufe der Zeit so passiert ist unterirdisch

In Hessen sind das 8650 Euro brutto in R1:Stufe12: Sind als Single/Steuerklasse 1 5920 Euro netto, verheiratet und mit bspw. einem Kind und Steuerklasse 3 dann auch schnell 7130 Euro netto kurz vor der Pension? Also unterirdisch nun auch nicht, + in all den Jahren erhöht sich das ja auch noch bzw. kann man die Arbeitszeit durch Berufserfahrung deutlich reduzieren auf realistisch 25-30h die Woche...

Ich würde es auch eher umgekehrt sehen: das Einstiegsgehalt ist eher nicht konkurrenzfähig. Aber ohne jemals befördert zu werden, steigt es ziemlich komfortabel an, und wenn man mehrere Kinder hat, macht der Familienzuschlag auch noch mal ziemlich viel aus, insbesondere ab dreien... das man als Richter am Landgericht seine Arbeitszeiten durch Erfahrung auf 25 Wochenstunden gedrückt bekommt, glaube ich dagegen nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2025, 08:34 von Praktiker.)
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
guga
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#34
16.02.2025, 10:39
Man steigt in BW mit 4000 € netto ein und steigert sich auf 5600 € netto nach 20 Jahren. Das ist keine gute Steigerung.
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DRi1
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Beiträge: 60
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2024
#35
16.02.2025, 11:02
Die Arbeit bleibt eben grundsätzlich dieselbe. Man trägt dieselbe Verantwortung und bekommt mit dem Alter ja auch nicht geschäftsplänmäßig mehr Fälle zugewiesen, wodurch sich der Austausch mehr Geld für mehr Erfahrung noch rechtfertigen würde. Und ob die Qualität der Entscheidungen und die Zahl der erledigten Sachen nicht zu einem Zeitpunkt ein Plateau erreicht hat, ist auch die Frage. Die jetzige Einstufung als Erfahrungszeit darf eben nicht de facto auf Altersdiskriminierung hinauslaufen. Eine überproportionale Steigerung durch Zeitablauf ist gerade in dem Amt nicht gerechtfertigt.
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JuraHassLiebe
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Registriert seit: Jan 2023
#36
16.02.2025, 12:50
(16.02.2025, 08:32)Praktiker schrieb:  
(15.02.2025, 18:09)ForumBenutzer schrieb:  
(14.02.2025, 23:48)Nik97 schrieb:  Ich finde das Einstiegsgehalt super aber das was nach hinten im Laufe der Zeit so passiert ist unterirdisch

In Hessen sind das 8650 Euro brutto in R1:Stufe12: Sind als Single/Steuerklasse 1 5920 Euro netto, verheiratet und mit bspw. einem Kind und Steuerklasse 3 dann auch schnell 7130 Euro netto kurz vor der Pension? Also unterirdisch nun auch nicht, + in all den Jahren erhöht sich das ja auch noch bzw. kann man die Arbeitszeit durch Berufserfahrung deutlich reduzieren auf realistisch 25-30h die Woche...

Ich würde es auch eher umgekehrt sehen: das Einstiegsgehalt ist eher nicht konkurrenzfähig. Aber ohne jemals befördert zu werden, steigt es ziemlich komfortabel an, und wenn man mehrere Kinder hat, macht der Familienzuschlag auch noch mal ziemlich viel aus, insbesondere ab dreien... das man als Richter am Landgericht seine Arbeitszeiten durch Erfahrung auf 25 Wochenstunden gedrückt bekommt, glaube ich dagegen nicht.

Keinen Druck jemals befördert werden zu müssen – bzw. nie die Arbeit aufbringen zu müssen, die zu einer Beförderung führen könnte – hört sich im ersten Moment schön an. Aber wenn man einmal ehrlich ist, wer wird denn im Laufe der kompletten Karriere, von Berufseinstieg mit 30 bis zur Rente mit 67 nicht zumindest einmal befördert? Abgesehen von einigen Richtern, werden vermutlich selbst im öffentlichen Dienst die meisten einmal irgendwann aufsteigen und gerade weil wir hier ja den Vergleich zur freien Wirtschaft ziehen, da ist es ja fast schon unmöglich im Laufe der Karriere keinmal "befördert" zu werden.
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 496
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#37
16.02.2025, 12:57
(16.02.2025, 12:50)JuraHassLiebe schrieb:  
(16.02.2025, 08:32)Praktiker schrieb:  
(15.02.2025, 18:09)ForumBenutzer schrieb:  
(14.02.2025, 23:48)Nik97 schrieb:  Ich finde das Einstiegsgehalt super aber das was nach hinten im Laufe der Zeit so passiert ist unterirdisch

In Hessen sind das 8650 Euro brutto in R1:Stufe12: Sind als Single/Steuerklasse 1 5920 Euro netto, verheiratet und mit bspw. einem Kind und Steuerklasse 3 dann auch schnell 7130 Euro netto kurz vor der Pension? Also unterirdisch nun auch nicht, + in all den Jahren erhöht sich das ja auch noch bzw. kann man die Arbeitszeit durch Berufserfahrung deutlich reduzieren auf realistisch 25-30h die Woche...

Ich würde es auch eher umgekehrt sehen: das Einstiegsgehalt ist eher nicht konkurrenzfähig. Aber ohne jemals befördert zu werden, steigt es ziemlich komfortabel an, und wenn man mehrere Kinder hat, macht der Familienzuschlag auch noch mal ziemlich viel aus, insbesondere ab dreien... das man als Richter am Landgericht seine Arbeitszeiten durch Erfahrung auf 25 Wochenstunden gedrückt bekommt, glaube ich dagegen nicht.

Keinen Druck jemals befördert werden zu müssen – bzw. nie die Arbeit aufbringen zu müssen, die zu einer Beförderung führen könnte – hört sich im ersten Moment schön an. Aber wenn man einmal ehrlich ist, wer wird denn im Laufe der kompletten Karriere, von Berufseinstieg mit 30 bis zur Rente mit 67 nicht zumindest einmal befördert? Abgesehen von einigen Richtern, werden vermutlich selbst im öffentlichen Dienst die meisten einmal irgendwann aufsteigen und gerade weil wir hier ja den Vergleich zur freien Wirtschaft ziehen, da ist es ja fast schon unmöglich im Laufe der Karriere keinmal "befördert" zu werden.

Das geht jedoch nur, wenn der bislang bereits besetzte Dienstposten eine sog. Korridorstelle ist, d.h. nicht nur mit dem Eingangsamt A13, sondern gleichzeitig auch mit A14 bewertet wird. Die Besoldung richtet sich nämlich ausschließlich von dem besezten Dienstposten entweder ist dieser mehrfach bewertet A13/A14 ist nicht selten, ggf. bei Ministerien auch bis A15 oder man muss dafür den Dienstposten wechseln, was ein eigenes aktivwerden erfordert.

Das gilt umso mehr für Justizangehörige, bei denen mindestens die Erprobungsabordnung zum OLG/GenStA oder ggf. eine diese ersetzende zur Erprobung geeignete Abordnung notwendig ist (JM/BMJ/BGH/GBA/u.ä.) und zusätzlich auch eben die Beförderungsstelle notwendig ist. Ausnahmen bestehen da teilweise in manchen Ländern bei Beförderungen zum wauRi am AG nach jahrzehntelanger Dienstzeit unter Übernahme reichlicher Zusatzverantwortung am Gericht (Presseaufgaben, Referendarsausbildung usw.).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2025, 12:59 von RefNdsOL.)
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Egal_
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Beiträge: 209
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Registriert seit: Nov 2024
#38
16.02.2025, 14:09
Sorry, ich finde diese Diskussion nach wie vor absurd. Es bleibt dieselbe Stelle, es gibt regelmäßig eine Erhöhung der Besoldung auch ohne neue andere Stufe, Familienzuschlag, ein Aufstieg ist natürlich moglich, man hat Vergünstigungen bei Versicherungen, bei Krediten etc.
Durch die regelmäßige Erhöhung der Besoldung kannst man der Tabelle heute auch nicht entnehmen, was ein Richter in 20 Jahren verdient, @Guga.

In der freien Wirtschaft gibt es ohne neuen Job auch keine Gehaltserhöhung, wenn man nicht verhandelt und auch bei Tarifverhandlungen kommt maximal eine Inflationsanpassung heraus. Zudem müsstet ihr für das gleiche Netto wesentlich mehr arbeiten als in der Justiz.

Jeder, der sich für die Justiz entscheidet, weiß, worauf er sich einlässt. Wenn es so schlecht ist, dann geht doch in die freie Wirtschaft, bitte aber ohne sich die Rosinen herauspicken zu wollen. Viele der Vorteile im Staatsdienst gibt es nämlich in der freien Wirtschaft nicht.

PS an ForumBenutzer: bitte nicht mit Steuerklasse 3 rechen. Das ist Augenwischerei und entspricht nicht der realen Steuerlast, die wirklich auf das Gehalt anfällt.
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Praktiker
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Beiträge: 2.012
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Registriert seit: Apr 2021
#39
16.02.2025, 15:40
Das Lustige (oder Traurige) an diesen Diskussionen ist ja, dass Richter und Beamte schreiben, wie schrecklich es ihnen geht, und die Nicht-öD-ler schreiben, wie schrecklich es ihnen geht. Ich finde, jeder sollte einfach dort arbeiten, wo er mag, und sonst einfach wechseln. Das Problem ist natürlich, dass der Wechsel irgendwann gar nicht mehr geht (Altersgrenze) oder nicht mehr wirtschaftlich ist (Pensionsanwartschaft). Aber so alt sind die wichtigsten hier, also einfach ausprobieren und dort bleiben, wo es einem individuell passend erscheint. Und dann nicht mehr jammern ;)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2025, 15:40 von Praktiker.)
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ForumBenutzer
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Registriert seit: Feb 2023
#40
16.02.2025, 17:04
Völlig losgelöst, ob es mich persönlich betrifft bin ich der Meinung Richter werden in Deutschland eigentlich  zu schlecht bezahlt. Das zeigt alleine der Vergleich mit anderen EU Ländern. Zumal jeder Schulleiter einer x beliebigen Real oder Hauptschule im Hinterland lässig auf ein A15/A16 kommt. 
Natürlich kann man je nach Wohnort und nach Gehalt des Partners davon leben, aber ein Selbstläufer ist das auch nicht..
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