09.03.2020, 16:58
(09.03.2020, 16:56)BerlinGJPA schrieb:(09.03.2020, 16:49)Gast schrieb:(09.03.2020, 16:48)BerlinGJPA schrieb: In Berlin lief die genauso.
Habe die Klausel auch als unwirksam eingestuft. 280 I mangels schaden abgelehnt, gab ja nichtmal irgendeinen Anhaltspunkt für einen Schaden.
War der Widerruf nicht wirksam da Haustürgeschäft in der Wohnung des Beklagten? Daher auch 2.Antrag auf RA Kosten (-) da Widerruf (+)
War doch in der Wohnung des Handelsvertreters, der dem Unternehmer gleichgestellt wird nach § 312b II
Ich meine den Satz "bei der Wohnung des Beklagten" gelesen zu haben...wenn du recht hast dürfte die Klausur wohl im Teich sein.
Also wenn ich es jetzt nicht vollkommen falsch gelesen habe, dann waren die zumindest in Hessen im Büro des Handelsvertreters.
09.03.2020, 17:00
09.03.2020, 17:07
Wieso war die Klausel wirksam ?
Keine benachteiligung ?
Keine benachteiligung ?
09.03.2020, 17:10
Anspruch aus der Klausel oder §§ 280 I, III, 281?
09.03.2020, 17:12
Hat jemand nen sauberen Tatbestand? Hab keine streitigen Vorträge mehr hingekreigt
09.03.2020, 17:13
Wie war denn der Wortlaut der Klausel?
09.03.2020, 17:14
Hat denn auch jemand geprüft, ob der MB überhaupt beim richtigen Gericht beantragt wurde? AS hat Sitz Düsseldorf und legt in Euskirchen ein, obwohl Hagen zuständig ist???
09.03.2020, 18:03
Für Nordrhein-Westfalen sind zwei Zentrale Mahnabteilungen eingerichtet worden. Zuständig für Antragsteller mit (Wohn-)Sitz in dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln ist das Amtsgericht Euskirchen; für Antragsteller mit (Wohn-)Sitz in den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf und Hamm das Amtsgericht Hagen.
09.03.2020, 18:50
Mh, hab tatsächlich den SAE aus dem Rücktritt geprüft iVm AGB.
Rücktritt (-), weil AGB unwirksam (aber dann gar kein Rücktrittsrecht? Totale Unsicherheit)
Zumindest Widerruf (+),
Anspruch aus CIC, obwohl wirksamer Widerruf? Und worin sollte der Schaden liegen?(Auch geglänzt mit Nichtwissen, einfach weg gelassen)
RA Kosten (-), weil kein SV
iE.: VB Aufhebung u Klageabweisung
Rücktritt (-), weil AGB unwirksam (aber dann gar kein Rücktrittsrecht? Totale Unsicherheit)
Zumindest Widerruf (+),
Anspruch aus CIC, obwohl wirksamer Widerruf? Und worin sollte der Schaden liegen?(Auch geglänzt mit Nichtwissen, einfach weg gelassen)
RA Kosten (-), weil kein SV
iE.: VB Aufhebung u Klageabweisung
09.03.2020, 18:58
(09.03.2020, 16:57)GastNRW123223 schrieb: Zu den vorgerichtlichen Anwaltskosten:
Die Klägerin hat den Anwalt direkt auch den Auftrag gegeben, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Wenn ich S. 23 des Anwaltsskripts von Kaiser richtig verstehe, kann man dann keine vorgerichtlichen Kosten einklagen, weil sie schon über 90ff ZPO abgegolten werden. Oder verstehe ich was falsch?
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