08.10.2024, 16:00
In rlp kam keiner, ich meine dass es die Mietwagenkosten gibt wenn sie tatsächlich anfallen...
08.10.2024, 16:04
(08.10.2024, 16:00)Nosnownoshow schrieb: In rlp kam keiner, ich meine dass es die Mietwagenkosten gibt wenn sie tatsächlich anfallen...
Mit mietwagenkosten meine ich nutzungsausfall, das war ja als Posten genannt und ich meine nirgendwo im SV einen hinweis auf einen ersatzwagen gelesen zu habe. Ich habe das mit der FK erst stehen gehabt, dann aber gelöscht, weil ich bei grünberg gelesen habe, dass bei gewerblich genutze KFZ wohl kein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht, ist aber wohl umstritten und ja auch was anderes als mietwagenkosten ☺️
08.10.2024, 16:07
08.10.2024, 16:17
08.10.2024, 16:23
NRW war auch Verkehrsunfall
Aber ohne Unterlassungsanspruch
Habe auch nichts mit mietwagenkosten aus dem SV entnehmen können
Aber ohne Unterlassungsanspruch
Habe auch nichts mit mietwagenkosten aus dem SV entnehmen können
08.10.2024, 16:56
Wie habt ihr das so gelöst?
08.10.2024, 19:26
(08.10.2024, 16:56)SA_2024 schrieb: Wie habt ihr das so gelöst?
Ich habe zurerst die Ansprüche der Mandantin gegen die Halterin nach 7, 17 stvg geprüft.
In 17 lll dann Verstoß gegen 3 und 9 stvo erläutert und die Beweislage thematisiert. In der Rechtsfolge dann den Schaden nach 249 thematisiert. Da hatte ich dann leider etwas Zeitnot und konnte nur die Vetragswerkstattproblematik ausführlicher machen, den Nutzungsaufall bzw Mietwagenkosten habe ich knapp gehalten und einfach bejaht. Im Antrag habe ich das allerdings als FK gemacht, weil die Kosten noch nicht entstanden sind.
Dann knapp im urteilstil gesagt, dass diese Ansprüche gem. 18 l, lll, 7, 17 auch gegen den Fahrer gelten und gegen diesen auch Ansprüche aus 823 l, ll ivm 303 StGB bestehen weil Verschulden hier auch bejaht werden kann. Die Ansprüche gegen die Versicherung dann nach 115 l nr 1.
In der Zweckmäßigkeit dann auf alles mögliche eingegangen, also auf das prozessrisiko hingewiesen, den ganzen Kram mit privatgutachten, gerichtliche Zuständigkeit, Partei- und Prozessfähigkeit, feststellungsinteresse (leider nur kurz) bejaht, klagehäufung, beA, gesamtschuldner, etc.
Ich hatte irgendwie das Gefühl, dass die im praktischen Teil auf den einstweiligen Rechtschutz hinaus wollten, aber ich hatte nur noch 15 min Zeit dafür und konnte mir jetzt keine Zeit mehr für den genauen Aufbau etc. nehmen, also habe ich einfach erklärt, wieso es aus meiner Sicht zweckmäßig wäre, den Klageweg zu gehen (Arg keine Vorwegnahme der HS) und dann einfach mein ganzes Wissen, was ich noch hatte zu einstweiliger RS in den Abschnitt gepackt: a la „Die M wollte zwar jetzt schon etwas gerichtlich erreichen und könnte dies im Wege des e RS, hierfür … aber … deswegen Klage“ :D aber keine Ahnung, ob das richtig ist
08.10.2024, 22:19
Habe es ziemlich exakt genauso wie du. Wüsste aber nicht, warum einstRS. 😄 habe auch ne ganz normale Klage. Hatte ziemlich Probleme mit der Zeit. War schon ordentlich was zu schreiben.
08.10.2024, 23:13
(08.10.2024, 22:19)SA_2024 schrieb: Habe es ziemlich exakt genauso wie du. Wüsste aber nicht, warum einstRS. 😄 habe auch ne ganz normale Klage. Hatte ziemlich Probleme mit der Zeit. War schon ordentlich was zu schreiben.
mich hat die Aussage der Mandantin (auf Nachfrage der RA) irritiert, dass sie gerne jetzt schon eine gerichtliche Entscheidung hätte und das klang für mich so nach „es eilt“ :D aber ich war mir da auch so unsicher und habe dann einfach Klage genommen.
War eigentlich irgendwas wegen der Freistellung der RA kosten? Weil die habe ich nicht problematisiert
Und ich fand es auch viel zu schreiben, zumal sowohl Gutachten als auch Zweckmäßigkeit schon etwas mehr war
09.10.2024, 07:25
(08.10.2024, 23:13)Anonym1221 schrieb:Ah ok dann verstehe ich, warum du das in Erwägung gezogen hast. Da bin ich nicht drauf gekommen. Ich hatte das eher darauf bezogen, dass sie das Vergleichsangebot nicht annehmen will und lieber eine gerichtliche Entscheidung will.(08.10.2024, 22:19)SA_2024 schrieb: Habe es ziemlich exakt genauso wie du. Wüsste aber nicht, warum einstRS. 😄 habe auch ne ganz normale Klage. Hatte ziemlich Probleme mit der Zeit. War schon ordentlich was zu schreiben.
mich hat die Aussage der Mandantin (auf Nachfrage der RA) irritiert, dass sie gerne jetzt schon eine gerichtliche Entscheidung hätte und das klang für mich so nach „es eilt“ :D aber ich war mir da auch so unsicher und habe dann einfach Klage genommen.
War eigentlich irgendwas wegen der Freistellung der RA kosten? Weil die habe ich nicht problematisiert
Und ich fand es auch viel zu schreiben, zumal sowohl Gutachten als auch Zweckmäßigkeit schon etwas mehr war
Bei den RA Kosten habe ich es auch nicht als problematisch gesehen. Da habe ich einfach Freistellung beantragt 👍 keine Ahnung ob man das nochmal problematisieren musste. Habe nur kurz klargestellt, dass ein Freistellungsanspruch bereits besteht.
Hoffe einfach, dass es gereicht hat. Kann bei solchen Klausuren null einschätzen, wie die bewertet werden, weil sie rein materiell rechtlich nicht schwer war.