13.08.2016, 17:31
Das ist doch Wahnsinn! Wie kann es denn sein, dass man im ersten Examen so gut abschneidet (großes Kompliment!) und dann im 2. Examen zwei Mal durchfällt, und dann noch nicht einmal knapp. Lag es an der Nervosität? Oder liegt Dir die praktische Umsetzung überhaupt nicht, was gerade im 2. Examen gefordert wird?
Ich kann mich nur meinem Vorredner anschließen! Sicherlich wirst Du mit dem ersten Examen einen Arbeitgeber finden, um weiterhin juristisch zu arbeiten.
Ich kann mich nur meinem Vorredner anschließen! Sicherlich wirst Du mit dem ersten Examen einen Arbeitgeber finden, um weiterhin juristisch zu arbeiten.
13.08.2016, 17:49
wenn du aus NRW bist: hier ist härteversuch kein problem. jeder kann 3mal schreiben. ich hab auch :D
13.08.2016, 21:12
Also Oberloser klingt für mich eher nach einem Fake, um ehrlich zu sein.
Klar gibt es immer mal Fälle von Leuten, die im zweiten Examen schlechter abschneiden als im ersten. Und sogar durchfallen, obwohl sie im ersten gut waren. Ursache ist dann falsches lernen oder das Unterschätzen der Prüfung. Aber zweimal so klar durchfallen, ist etwas unglaubwürdig. Selbst wenn die Formalia nicht liegen, besteht man meist, fällt aber jedenfalls nicht so krass durch. Noch nicht mal zwei Punkte in einem Versuch. So sehr kann man das materielle Recht - als Topkandidat im ersten Examen - gar nicht vergessen.
Klar gibt es immer mal Fälle von Leuten, die im zweiten Examen schlechter abschneiden als im ersten. Und sogar durchfallen, obwohl sie im ersten gut waren. Ursache ist dann falsches lernen oder das Unterschätzen der Prüfung. Aber zweimal so klar durchfallen, ist etwas unglaubwürdig. Selbst wenn die Formalia nicht liegen, besteht man meist, fällt aber jedenfalls nicht so krass durch. Noch nicht mal zwei Punkte in einem Versuch. So sehr kann man das materielle Recht - als Topkandidat im ersten Examen - gar nicht vergessen.
14.08.2016, 00:49
(13.08.2016, 21:12)Skeptiker schrieb: Also Oberloser klingt für mich eher nach einem Fake, um ehrlich zu sein.
Klar gibt es immer mal Fälle von Leuten, die im zweiten Examen schlechter abschneiden als im ersten. Und sogar durchfallen, obwohl sie im ersten gut waren. Ursache ist dann falsches lernen oder das Unterschätzen der Prüfung. Aber zweimal so klar durchfallen, ist etwas unglaubwürdig. Selbst wenn die Formalia nicht liegen, besteht man meist, fällt aber jedenfalls nicht so krass durch. Noch nicht mal zwei Punkte in einem Versuch. So sehr kann man das materielle Recht - als Topkandidat im ersten Examen - gar nicht vergessen.
Und warum sollte jemand das bitte behaupten???
Wenn das kein Fake ist, ist das super unsensibel.
16.08.2016, 10:06
(12.08.2016, 18:01)*RLP* schrieb:(12.08.2016, 17:58)Gast schrieb: Weißt du zufällig auch, ob Wiederholer/Durchfaller einen Tag früher Post bekommen?
Auch hier: Durchfaller kriegen den Brief erfahrungsgemäß einen Tag früher, ja. Bei Wiederholern weiß ich es nicht, aber hab ich noch nie gehört.
Also ich hatte den Brief (durchgefallen) einen Tag später als die anderen die Nachricht, dass sie bestanden haben in Niedersachsen...
17.08.2016, 09:33
Moin!
Hat jemand von euch schon seine Ladung zur mündlichen Prüfung in Niedersachsen bekommen?
Hat jemand von euch schon seine Ladung zur mündlichen Prüfung in Niedersachsen bekommen?
17.08.2016, 10:12
Nein. Im Schreiben mit den Noten steht aber auch, dass eine Ladung erst nach Abschluss der Wahlstation erfolgen wird, wenn ich mich recht erinnere.
17.08.2016, 10:53
(17.08.2016, 10:12)Gast schrieb: Nein. Im Schreiben mit den Noten steht aber auch, dass eine Ladung erst nach Abschluss der Wahlstation erfolgen wird, wenn ich mich recht erinnere.
Das ist nur missverständlich ausgedrückt. Die Ladungen kommen definitiv auch schon im August, die Ladung geschieht dann aber zu Terminen im September, nach der Wahlstation.
18.08.2016, 15:49
Hallo!
hab mal da ne Frage. Wenn man den Aktenvortrag im Zivilrecht bekommt, heißt das, dass man auch Zwangsvollstreckungsrecht können muß, z.B dass man § 767 ZPO prüfen muss oder so?!
hab mal da ne Frage. Wenn man den Aktenvortrag im Zivilrecht bekommt, heißt das, dass man auch Zwangsvollstreckungsrecht können muß, z.B dass man § 767 ZPO prüfen muss oder so?!

18.08.2016, 17:34
Ja, selbstverständlich.