27.12.2018, 12:52
Die AG, die bei uns letztes Jahr im September geschrieben hat, hat ihre Ergebnisse Anfang der 2. Januarwoche bekommen.
27.12.2018, 13:39
Glaube die ‘negativen‘ ergebnisse müssten als erstes raus. Ohne hier falsche Angaben machen zu wollen gehe ich davon aus, dass dies heute oder morgen schon der fall sein sollte. Spätestenst am 2. Januar. Liegt wohl daran, dass sich sofort ein ergänzungsvorbereitungsdienst anschließt und große zeitverluste nicht geduldet werden.
27.12.2018, 13:52
(27.12.2018, 13:39)Hess-sep schrieb: Glaube die ‘negativen‘ ergebnisse müssten als erstes raus. Ohne hier falsche Angaben machen zu wollen gehe ich davon aus, dass dies heute oder morgen schon der fall sein sollte. Spätestenst am 2. Januar. Liegt wohl daran, dass sich sofort ein ergänzungsvorbereitungsdienst anschließt und große zeitverluste nicht geduldet werden.
Ja, so ist mir das auch bekannt.
29.12.2018, 08:13
Stimmt das Gerücht, dass die Kürzung der Untehaltsbeihilfe für den Prüfungsmonat etwas darüber sagt, ob man bestanden hat?
Oder erfolgt die Kürzung bei jedermann?
Oder erfolgt die Kürzung bei jedermann?
29.12.2018, 10:34
29.12.2018, 11:31
Im letzten Monat wird taggenau gezahlt, letzter bezahlter Tag ist Prüfungstag.
29.12.2018, 11:55
Die Frage ist, ob dies auch für die Durchfaller gilt.
29.12.2018, 12:19
Durchfaller bekommen weiterhin volle Zahlung, eine Kürzung um bis zu 15 % ist für den EVD möglich (§ 11 RRefZulV).
Also mal nachrechnen.
Also mal nachrechnen.
29.12.2018, 12:57
[quote pid='19876' dateline='1546078795']
Durchfaller bekommen weiterhin volle Zahlung, eine Kürzung um bis zu 15 % ist für den EVD möglich (§ 11 RRefZulV).
Also mal nachrechnen.
[/quote]
Jup, genau.
Aber die Frage, die sich stellt ist ja, ob die hessische Bezügestelle automatisch für jeden erstmal einen Zahlungsbescheid bis zum voraussichtlichen Termin der mündlichen Prüfung rausschickt oder ob die schon mehr wissen als wir.
Ich stelle mir das so vor, da ja der voraussichtliche Tag der mündlichen Prüfung bei jedem bekannt ist, dass der Einfachheit halber erstmal jeder den entsprechenden Zahlungsbescheid bis zu diesem Termin bekommt und wer dann letzten Endes im EVD landet, bekommt zusätzlich einen, bei dem die Zahlungen bis zum Tag der ursprünglich geplanten mündlichen Prüfung entsprechend angerechnet werden.
Hat da jemand Ahnung?
Durchfaller bekommen weiterhin volle Zahlung, eine Kürzung um bis zu 15 % ist für den EVD möglich (§ 11 RRefZulV).
Also mal nachrechnen.
[/quote]
Jup, genau.
Aber die Frage, die sich stellt ist ja, ob die hessische Bezügestelle automatisch für jeden erstmal einen Zahlungsbescheid bis zum voraussichtlichen Termin der mündlichen Prüfung rausschickt oder ob die schon mehr wissen als wir.
Ich stelle mir das so vor, da ja der voraussichtliche Tag der mündlichen Prüfung bei jedem bekannt ist, dass der Einfachheit halber erstmal jeder den entsprechenden Zahlungsbescheid bis zu diesem Termin bekommt und wer dann letzten Endes im EVD landet, bekommt zusätzlich einen, bei dem die Zahlungen bis zum Tag der ursprünglich geplanten mündlichen Prüfung entsprechend angerechnet werden.
Hat da jemand Ahnung?
29.12.2018, 13:21
(29.12.2018, 12:57)Angst_Hesse schrieb: [quote pid='19876' dateline='1546078795']
Durchfaller bekommen weiterhin volle Zahlung, eine Kürzung um bis zu 15 % ist für den EVD möglich (§ 11 RRefZulV).
Also mal nachrechnen.
Jup, genau.
Aber die Frage, die sich stellt ist ja, ob die hessische Bezügestelle automatisch für jeden erstmal einen Zahlungsbescheid bis zum voraussichtlichen Termin der mündlichen Prüfung rausschickt oder ob die schon mehr wissen als wir.
Ich stelle mir das so vor, da ja der voraussichtliche Tag der mündlichen Prüfung bei jedem bekannt ist, dass der Einfachheit halber erstmal jeder den entsprechenden Zahlungsbescheid bis zu diesem Termin bekommt und wer dann letzten Endes im EVD landet, bekommt zusätzlich einen, bei dem die Zahlungen bis zum Tag der ursprünglich geplanten mündlichen Prüfung entsprechend angerechnet werden.
Hat da jemand Ahnung?
[/quote]
Ich wiederhole mich nochmal: nein, das Gerücht stimmt nicht. Aus der Bezügemitteilung lässt sich NICHTS herauslesen.