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Klausuren Oktober 2018
Gast
Unregistered
 
#311
09.10.2018, 17:05
Und Urkundenfälschung?
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RLP
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#312
09.10.2018, 17:07
Habe noch die falsche Besetzung geprüft(338 Nr.1 -Verstoß gegen 76 II GVG), aber verneint, weil kein Besetzungseinwand im Sinne von 222b
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Gast
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#313
09.10.2018, 17:08
Diebstahl war 2013??? So ein Mist
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Gast
Unregistered
 
#314
09.10.2018, 17:08
Warum falsche Besetzung?
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Gast
Unregistered
 
#315
09.10.2018, 17:10
Warum war die Zustellung falsch?
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LSA1234
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#316
09.10.2018, 17:11
Lsg-Vorschlag Revision:

Zulässigkeit

Problem: Protokoll nicht fertig gestellt: Frist § 345 I S. 2 StPO läuft nicht.

1. Verfahrenshindernisse:
a) sachliche Zuständigkeit (-): 269 StPO
b) Verjährung (-): 78c StPO

2. Absolute Rev.-Gründe:
a) § 338 Nr. 1 (-)
b) § 338 Nr. 6 (-)
c) § 338 Nr. 6 (+), Beschluss fehlte

3. Relative Rev.Gründe
a) § 337 I iVm. § 250 (+) Verlesung Protokoll ersetz nicht Vernehmung
b) § 337 I iVm. § 261 (+/- ???) Urkunde in Augenschein genommen anstatt Verlesung
c) §337 I iVm. (mir entfallen)

4. Sachlich
a) § 242 StGB Geld (+) Was sollte das Zurücklegen zwei Tage später? Rücktritt (-)
b) § 267 I StGB (-) Zwar hergestellt aber keine Täuschungabsicht
c) § 267 I StGB (+) Gebrauchen + Eingehungsbetrug § 263 I StGB
d) § 263 I StGB (+) alte Arbeitgeber
e) §§223, 224 StGB (-) Vorsatzschuld entfällt.

Antrag: Aufhebung mit Feststellung und Zurückverweisung an AG Schöffengericht (???)

Viel zu viel!
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RLP
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#317
09.10.2018, 17:13
Weil die mit 3 Richtern verhandelt haben aber kein Fall des 76 II Nr.1-3 GVG vorlag. Die Tante hat doch auch gesagt, dass sie sich gewundert hat, dass da so viele Richter wegen so einer kleinen Sache saßen.
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Gast
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#318
09.10.2018, 17:16
Dann war der SV bei euch etwas anders. Bei uns war 1 Richter und 2 Schöffen, wenn ich nicht völlig verwirrt bin.
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RLP
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#319
09.10.2018, 17:29
Kann man die Feststellungen auch nur für einen bestimmten Teil aufheben? So habe ich es zumindest gemacht.Ansonsten entzieht man doch der Prüfung die Grundlage, wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass die Mandatin sich gerade nicht strafbar gemacht hat.
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LSAgast
Unregistered
 
#320
09.10.2018, 17:32
Ich bin verwirrt : der Diebstahl war am 14.05.2013 und die Anklage war vom 18.05.18...da ist doch dazwischen keine Hemmung gewesen?
Was habe ich übersehen?

Ansonsten ähnlich wie lsa 1234 nur in der Sachrüge anders. Das war aber auch ein Schlachtfeld.
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