18.08.2021, 08:16
(18.08.2021, 08:13)Gast schrieb: Es gibt ja auch Leute, die gerne Überstunden machen, weil ihnen zu Hause langweilig ist oder weil sie bei der Arbeit zu viel trödeln (gerade im ÖD, Plausch und Kaffeestunden).
Es gibt sogar Rentner, die noch arbeiten, weil ihnen sonst die Decke auf den Kopf fällt.
Und die Überstunden in der GK sind halt die moderne Jagd für Männer, wo man tagelang durchjagen musste bis man mal was zu essen bekam.
Viele wollen auch Überstunden, um mehr Gehalt ausbezahlt zu bekommen.
Nicht jeder, der viele Überstunden macht, muss das auch.
Seltsame Ansicht
In der GK kriegst du die Überstunden ja oft nicht Mal gedankt sondern es wird erwartet.
18.08.2021, 08:19
Aber nur, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
18.08.2021, 09:07
(18.08.2021, 08:19)Gast schrieb: Aber nur, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Wie oft muss man denn hier schreiben, dass das Unsinn ist, bevor es mal jemand kapiert? Die BBG für die Krankenversicherung ist völlig irrelevant. Das BAG bezieht sich bei seiner Rspr. zu Überstundenabgeltung auf die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung. Die liegt ca. 20k höher als die der Krankenversicherung.
18.08.2021, 09:37
Ich bin R 1 in Bayern und bin bisher davon ausgegangen, dass auf lange Sicht die R Besoldung am profitabler ist als die A Besoldung. Durch diesen Thread hab ich jetzt erstmals von der Ministerialzulage gehört und habe das nochmal nachgeschaut. Jetzt weiß ich, dass Beamte in einer Bundesbehörde tatsächlich mehr verdienen als ich und ich fühle mich leicht verarscht ^^ die Anforderungen im Examen zum Einstieg sind in der Bundesbehörde wesentlich geringer und ich würde jetzt einfach Mal behaupten, dass auch die Arbeitsbelastung geringer ausfällt. Nicht falsch verstehen...Ich liebe meinen Job aber wie ist denn bitte die die höhere A Besoldung zu rechtfertigen?
18.08.2021, 09:54
(18.08.2021, 09:07)Gast schrieb:(18.08.2021, 08:19)Gast schrieb: Aber nur, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Wie oft muss man denn hier schreiben, dass das Unsinn ist, bevor es mal jemand kapiert? Die BBG für die Krankenversicherung ist völlig irrelevant. Das BAG bezieht sich bei seiner Rspr. zu Überstundenabgeltung auf die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung. Die liegt ca. 20k höher als die der Krankenversicherung.
Also ab ca. 80 k bekommt man keine Überstunden mehr bezahlt?
18.08.2021, 10:05
(18.08.2021, 09:37)Gast schrieb: Ich bin R 1 in Bayern und bin bisher davon ausgegangen, dass auf lange Sicht die R Besoldung am profitabler ist als die A Besoldung. Durch diesen Thread hab ich jetzt erstmals von der Ministerialzulage gehört und habe das nochmal nachgeschaut. Jetzt weiß ich, dass Beamte in einer Bundesbehörde tatsächlich mehr verdienen als ich und ich fühle mich leicht verarscht ^^ die Anforderungen im Examen zum Einstieg sind in der Bundesbehörde wesentlich geringer und ich würde jetzt einfach Mal behaupten, dass auch die Arbeitsbelastung geringer ausfällt. Nicht falsch verstehen...Ich liebe meinen Job aber wie ist denn bitte die die höhere A Besoldung zu rechtfertigen?
Da ist sie wieder, die "Hä, ich bin doch Richter, wieso verdient jemand in der Ver-wal-tung mehr?" Attitude. Dieses ständige Hochhalten der Judikative ggü der Exekutive nervt wirklich. Wie das zu rechtfertigen ist, musst Du Deinen lokalen Bundestagsabgeordneten fragen. Aber vielleicht zum 1000mal der Versuch, es auch dem letzten hier klar zu machen: Die Rechtsfragen in der Verwaltung sind nicht grundsätzlich(!) leichter (oder schwieriger). Das inhaltliche Niveau in der Verwaltung ist ähnlich, die Arbeitsweise anders. Aber allein vor dem Hintergrund passt das mE schon. Dazu kommt, dass Du als Richter ja nicht nur - so wäre es zumindest zu hoffen - Glück in Deinem monatlichen Blick auf Dein Konto findest, sondern in den anderen Vorzügen (Unabhängigkeit etc.).
Es gibt wirklich keine andere Berufsgruppe, die so abschätzig auf all diejenigen Juristen blickt, die mehr verdienen, nur weil sie vielleicht kein hohes b/vb haben und daher ja "schlechter" sein müssen.
18.08.2021, 10:24
(18.08.2021, 09:54)Gast schrieb:(18.08.2021, 09:07)Gast schrieb:(18.08.2021, 08:19)Gast schrieb: Aber nur, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Wie oft muss man denn hier schreiben, dass das Unsinn ist, bevor es mal jemand kapiert? Die BBG für die Krankenversicherung ist völlig irrelevant. Das BAG bezieht sich bei seiner Rspr. zu Überstundenabgeltung auf die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung. Die liegt ca. 20k höher als die der Krankenversicherung.
Also ab ca. 80 k bekommt man keine Überstunden mehr bezahlt?
Es besteht auch sonst grds. keine Verpflichtung zur Bezahlung. Aber ab (Überschreiten) der BBG gRV kannst Du zumindest vertraglich wirksam vereinbaren, dass damit alle Überstunden abgegolten sein sollen. Das ändert allerdings nichts daran, dass es noch das ArbZG gibt, das gesetzliche Höchstarbeitszeiten regelt. Irgendwelche 11h Tage sind (ohne behördliche Genehmigung für bestimmten Zeitraum oder gesetzliche Ausnahme) gesetzlich verboten, d.h. Du musst (darfst) sie nicht machen, selbst wenn vom Chef erwartet oder gar angeordnet. (Wenn Du sie trotzdem machst, kannst Du nicht noch extra Geld dafür verlangen.) Aber Vergütungsregelung bei Überstunden und was zeitmäßig an Überstunden gesetzlich erlaubt ist, sind zwei unterschiedliche Sachen.
18.08.2021, 10:37
(18.08.2021, 09:37)Gast schrieb: Ich bin R 1 in Bayern und bin bisher davon ausgegangen, dass auf lange Sicht die R Besoldung am profitabler ist als die A Besoldung. Durch diesen Thread hab ich jetzt erstmals von der Ministerialzulage gehört und habe das nochmal nachgeschaut. Jetzt weiß ich, dass Beamte in einer Bundesbehörde tatsächlich mehr verdienen als ich und ich fühle mich leicht verarscht ^^ die Anforderungen im Examen zum Einstieg sind in der Bundesbehörde wesentlich geringer und ich würde jetzt einfach Mal behaupten, dass auch die Arbeitsbelastung geringer ausfällt. Nicht falsch verstehen...Ich liebe meinen Job aber wie ist denn bitte die die höhere A Besoldung zu rechtfertigen?
Da musst Du Dich bei Deinem Land beschweren, Du bist doch Richter in einem BL und kein Bundesrichter. Ist doch klar, dass beim Bund andere Regeln gelten. Wie soll es auch sonst sein, bei 16 unterschiedlichen Bundesländern mit eigenen Regeln? Du kannst Dich als bayrischer Richter daher allenfalls mit A13 Bayern, aber nicht Bund sinnvoll vergleichen.
I.Ü. bist Du mit Bayern am nächsten dran an der Bundesbesoldung. Schau Dir mal R1 im Saarland an, dann kommt Deine gute Laune zurück

Leicht verarscht fühlen ist jedenfalls völlig unangebracht. Es ist doch klar, dass man sich vor der Berufswahl informiert und dass zwischen Bund und Ländern deutliche Unterschiedliche liegen, sollte einem Volljuristen von vornherein klar sein, erst recht, wenn es um völlig andere Berufe geht. Du musst Dich dafür keiner Hierarchie unterordnen.
18.08.2021, 10:41
(18.08.2021, 10:05)gast nrww schrieb:(18.08.2021, 09:37)Gast schrieb: Ich bin R 1 in Bayern und bin bisher davon ausgegangen, dass auf lange Sicht die R Besoldung am profitabler ist als die A Besoldung. Durch diesen Thread hab ich jetzt erstmals von der Ministerialzulage gehört und habe das nochmal nachgeschaut. Jetzt weiß ich, dass Beamte in einer Bundesbehörde tatsächlich mehr verdienen als ich und ich fühle mich leicht verarscht ^^ die Anforderungen im Examen zum Einstieg sind in der Bundesbehörde wesentlich geringer und ich würde jetzt einfach Mal behaupten, dass auch die Arbeitsbelastung geringer ausfällt. Nicht falsch verstehen...Ich liebe meinen Job aber wie ist denn bitte die die höhere A Besoldung zu rechtfertigen?
Da ist sie wieder, die "Hä, ich bin doch Richter, wieso verdient jemand in der Ver-wal-tung mehr?" Attitude. Dieses ständige Hochhalten der Judikative ggü der Exekutive nervt wirklich. Wie das zu rechtfertigen ist, musst Du Deinen lokalen Bundestagsabgeordneten fragen. Aber vielleicht zum 1000mal der Versuch, es auch dem letzten hier klar zu machen: Die Rechtsfragen in der Verwaltung sind nicht grundsätzlich(!) leichter (oder schwieriger). Das inhaltliche Niveau in der Verwaltung ist ähnlich, die Arbeitsweise anders. Aber allein vor dem Hintergrund passt das mE schon. Dazu kommt, dass Du als Richter ja nicht nur - so wäre es zumindest zu hoffen - Glück in Deinem monatlichen Blick auf Dein Konto findest, sondern in den anderen Vorzügen (Unabhängigkeit etc.).
Es gibt wirklich keine andere Berufsgruppe, die so abschätzig auf all diejenigen Juristen blickt, die mehr verdienen, nur weil sie vielleicht kein hohes b/vb haben und daher ja "schlechter" sein müssen.
Ohje warum denn auf einmal die Schärfe?

18.08.2021, 10:49
(18.08.2021, 10:41)Gast schrieb:(18.08.2021, 10:05)gast nrww schrieb:(18.08.2021, 09:37)Gast schrieb: Ich bin R 1 in Bayern und bin bisher davon ausgegangen, dass auf lange Sicht die R Besoldung am profitabler ist als die A Besoldung. Durch diesen Thread hab ich jetzt erstmals von der Ministerialzulage gehört und habe das nochmal nachgeschaut. Jetzt weiß ich, dass Beamte in einer Bundesbehörde tatsächlich mehr verdienen als ich und ich fühle mich leicht verarscht ^^ die Anforderungen im Examen zum Einstieg sind in der Bundesbehörde wesentlich geringer und ich würde jetzt einfach Mal behaupten, dass auch die Arbeitsbelastung geringer ausfällt. Nicht falsch verstehen...Ich liebe meinen Job aber wie ist denn bitte die die höhere A Besoldung zu rechtfertigen?
Da ist sie wieder, die "Hä, ich bin doch Richter, wieso verdient jemand in der Ver-wal-tung mehr?" Attitude. Dieses ständige Hochhalten der Judikative ggü der Exekutive nervt wirklich. Wie das zu rechtfertigen ist, musst Du Deinen lokalen Bundestagsabgeordneten fragen. Aber vielleicht zum 1000mal der Versuch, es auch dem letzten hier klar zu machen: Die Rechtsfragen in der Verwaltung sind nicht grundsätzlich(!) leichter (oder schwieriger). Das inhaltliche Niveau in der Verwaltung ist ähnlich, die Arbeitsweise anders. Aber allein vor dem Hintergrund passt das mE schon. Dazu kommt, dass Du als Richter ja nicht nur - so wäre es zumindest zu hoffen - Glück in Deinem monatlichen Blick auf Dein Konto findest, sondern in den anderen Vorzügen (Unabhängigkeit etc.).
Es gibt wirklich keine andere Berufsgruppe, die so abschätzig auf all diejenigen Juristen blickt, die mehr verdienen, nur weil sie vielleicht kein hohes b/vb haben und daher ja "schlechter" sein müssen.
Ohje warum denn auf einmal die Schärfe?1. Ich bin Staatsanwalt und Teil der Exekutive und auch weisungsgebunden. 2. Mich hat das halt einfach nur überrascht ^^ die Justiz hat nunmal den Anspruch bessere Juristen einzustellen als die Verwaltung und das kann sich ja wohl auch in der Besoldung zumindest ein bisschen bemerkbar machen.
naaajaa, so ganz weisungsgebunden nicht, wenn ich mal auf das legalitätsprinzip schiele und man sagt auch die StA sei eine behörde sui generis, weil sie die justizentscheidung vorbereitet und daher nicht so ganz klassisch exekutive. deshalb gibts ja auch R1.
bisschen abheben darf man sich schon
