25.04.2021, 22:48
(25.04.2021, 16:44)Gast schrieb: Im Gegensatz zu Juristen gibt es viel zu wenig Fliesenleger! Aktuell ist es schon schwer Handwerker ins Haus zu bekommen.
Gibt einfach zu viele Anwälte.
So ist es. Das RVG schützt vor zu niedrigen Gebühren, nicht vor zu hohen. Handwerker will keiner mehr sein, deshalb gibt es viel zu wenige. Mit kleineren Reparaturen am Haus findet man heutzutage kaum noch Handwerker. Neulich 10+ Firmen durchtelefoniert und es dann selbst gemacht, weil keiner wollte. Die machen nur größere Projekte, für 200€ kommen die gar nicht.
25.04.2021, 22:49
Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will.
Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.
Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.
25.04.2021, 22:57
(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb: Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will.
Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.
Ist doch Unsinn. Bei ner 300€ Mietsache kannst du gar nicht so viel Erfolgshonorar vereinbaren, dass es sich für den Anwalt lohnt, sich anzustrengen.
Und der Rest ist mit Vergütungsvereinbarungen machbar. Wir haben in D nur leider keine Kultur dafür, dass eine gute Anwaltsleistung auch Geld kostet.
25.04.2021, 22:59
(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb: Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will.
Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.
Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle
26.04.2021, 00:13
(25.04.2021, 10:31)Gast schrieb: Es kommt wie immer drauf an, auf das Rechtsgebiet, die örtlichen Verhältnisse, die persönlichen Umstände.
Als angestellter RA in einer kleinen Kanzlei ist halt irgendwann mal schluss und Partner zu werden ist nicht für jeden was. Damit hängt nämlich nicht nur viel Geld zusammen, sondern auch unternehmerische Verantwortung. Klar muss man Kleinstfälle nicht machen, wer aber dauerhaft zu viele Mandanten wegschickt sägt am eigenen Ast. Abgesehen davon gehört es mMn dazu auch mal nichts zu verdienen und trotzdem einen Fall zu übernehmen. Anwälte sind immer noch Organe der Rechtspflege.
Und 60 K sind nicht wenig. Das bild hier im Forum wird nur einfach verzerrt.
Sry, aber 60k als Anwalt zu verdienen, ist m.E. zu wenig. Da verdienen Polizisten im gehobenen Dienst mehr.
Es kann ja wohl nicht sein, dass man im Laufe seines Lebens, sein Starteinkommen (Als Anwalt von durchschnittlich 50k) lediglich um 10.000€ erhöht.
Und wenn manche so viel verdienen, dann erschließt es mir nicht, wieso sie nicht mehr verdienen wollen. Denn nach oben geht immer, es gibt keine Grenze. Wenn es örtlich bedingt ist, dann zieht man nun mal in eine Großstadt. Wenn es an den nötigen Mandaten mangelt, dann weitet man seine unternehmerischen Kenntnisse aus. Denn als selbständiger Anwalt sollte man ebenso betriebswirtschaftliche Fähigkeiten besitzen.
Mandatenaquise, Leadgenerierung, Marketing, SEO etc. Viele sind der Meinung, dass diese Attribute für einen Anwalt unwichtig sind, sondern für BWL'er. Aber sowas gehört nun mal zum Unternehmertum dazu!
Schlussendlich ist meine Meinung: Ein Anwalt, der noch nicht die 6 Stellige Marke erreicht hat (Nach Jahrzehnten Berufserfahrung) ist meiner Meinung nicht zu dumm dafür, sondern zu faul. Das ist was ich sagen kann. Ich bin selber kein Anwalt, kann allerdings aus familiären Erfahrungen berichten. Von dem Anwalt, der in meinem Post erwähnt wurde: Er ist Verkehrsanwalt.
26.04.2021, 01:41
(25.04.2021, 22:18)Gast schrieb:(25.04.2021, 18:44)Gast schrieb: Ich hatte auch ne RSV Sache mit Anwaltszwang und bin zum nächsten Anwalt gegangen, weil eine Anwältin trotz RSV eine Zusatzvergütung vereinbaren wollte. Ich habe als arbeitslose Juristin schließlich auch keine tausender auf der hohen Kante, die ich mal eben dafür ausgeben kann, zumal man ja immer einen Anwalt findet, der es auch so macht bzw. da würde ich mir eher ne Zulassung kaufen, wenn ich das Geld dafür hätte.
Und weiter? Ne gut laufende Kanzlei ist nicht auf jedes Mandat angewiesen. Wenn ich schon zu Beginn merke, dass der potentielle Mandant kostensensibel ist, ist eine Honorarvereinbarung das Mittel der Wahl, um ihn dezent wegzuschicken. Leute, die nicht zahlen wollen, kann ich nicht gebrauchen.
Es zahlt bei den meisten doch eh die Rechtsschutzversicherung. Da muss der Anwalt gar nicht mit dem Mandanten, sondern mit der RSV abrechnen.
26.04.2021, 08:04
(25.04.2021, 22:57)Gast Gast schrieb:Volle Zustimmung!(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb: Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will.
Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.
Ist doch Unsinn. Bei ner 300€ Mietsache kannst du gar nicht so viel Erfolgshonorar vereinbaren, dass es sich für den Anwalt lohnt, sich anzustrengen.
Und der Rest ist mit Vergütungsvereinbarungen machbar. Wir haben in D nur leider keine Kultur dafür, dass eine gute Anwaltsleistung auch Geld kostet.
Außerdem verdoppelst Du mit Erfolgshonoraren Dein unternehmerisches Risiko. Erfoglshonorar ergibt ja überhaupt nur in streitigen Angelegenhieten Sinn. In vielen Fällen kannst Du den Erfolg im Sinne eines Obsiegens am Anfang überhaupt nicht sicher einschätzen. Der Erfolg bei einer juristischen Vetretung ist nuneinmal, dass sie fachgerechte durchgeführt wird und dabei jederzeit die Interessen des Mandanten im Auge behalten werden. Dazu gehört auch dem Mandanten (jeweils zeitnah) Änderungen einer Kosten-Nutzen-Einschätzung (soweit ich die überhaupt machen kann und die nicht den eigenen Bereich des Mandanten betrifft) bzw. der Prozeßrisiken mitzuteilen. Weshalb sollte ich das Risiko für die darauf gestützten Entscheidungen meines Mandanten tragen?
Erfolgshonorare sind nicht per se verboten, sondern nur unter ganz engen Voraussetzungen zu vereinbaren. Kein Anwalt macht solche Fälle zumeist im Ergebnis "pro bono", ohne daß da ein weiterer Nutzen herausspringt (z.B. Image). Das Geld für diesen Zusatznutzen muß dann über richtige Mandate erarbeitet werden.
Außerdem sind die meisten Anwälte aus kleineren Einheiten auch so gezwungen, "sich anzustrengen bis er sie Blut schwitzten".
26.04.2021, 09:37
(25.04.2021, 22:59)Gast schrieb:(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb: Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will.
Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.
Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle
Was nicht mehr ist als die Realisierung des vom Anwalt selbst gewählten Risikos und damit absolut konform mit grundlegenden Regeln der freien Marktwirtschaft.
Es geht doch auch gar nicht um 300 € Fälle. Niemand hat davon gesprochen, dass Erfolgshonorare Pflicht sein sollen! Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.
26.04.2021, 10:06
(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb:(25.04.2021, 22:59)Gast schrieb:(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb: Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will.
Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.
Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle
Was nicht mehr ist als die Realisierung des vom Anwalt selbst gewählten Risikos und damit absolut konform mit grundlegenden Regeln der freien Marktwirtschaft.
Es geht doch auch gar nicht um 300 € Fälle. Niemand hat davon gesprochen, dass Erfolgshonorare Pflicht sein sollen! Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.
Wie oft in deinem Alltag vereinbart du Erfolgshonorare?
Sagst du deinem Arzt, dass du die Rechnung nur zahlst, wenn du wieder gesund wirst? Nein.
Vereinbarst du mit deinem Friseur, dass du nur bezahlst, wenn deiner Freundin zu hause die neue Frisur gefällt? Nein.
Sagst du dem Kellner im Restaurant, dass du das Essen aber nur bezahlst, wenn es dir auch schmeckt? Nein.
Selbst mit deinem Maler vereinbarst du nur, dass er die Wand streichen soll und dann zahlst du. Ob die Farbe nachher deiner Schwiegermutter gefällt, ist nicht Gegenstand der Vergütungsvereinbarung.
26.04.2021, 10:20
(26.04.2021, 10:06)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb:(25.04.2021, 22:59)Gast schrieb:(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb: Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will.
Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.
Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle
Was nicht mehr ist als die Realisierung des vom Anwalt selbst gewählten Risikos und damit absolut konform mit grundlegenden Regeln der freien Marktwirtschaft.
Es geht doch auch gar nicht um 300 € Fälle. Niemand hat davon gesprochen, dass Erfolgshonorare Pflicht sein sollen! Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.
Wie oft in deinem Alltag vereinbart du Erfolgshonorare?
Sagst du deinem Arzt, dass du die Rechnung nur zahlst, wenn du wieder gesund wirst? Nein.
Vereinbarst du mit deinem Friseur, dass du nur bezahlst, wenn deiner Freundin zu hause die neue Frisur gefällt? Nein.
Sagst du dem Kellner im Restaurant, dass du das Essen aber nur bezahlst, wenn es dir auch schmeckt? Nein.
Selbst mit deinem Maler vereinbarst du nur, dass er die Wand streichen soll und dann zahlst du. Ob die Farbe nachher deiner Schwiegermutter gefällt, ist nicht Gegenstand der Vergütungsvereinbarung.
Die Vergleiche hinken aber ehrlich gesagt weitgehend (bis auf das mit dem Arzt), denn Friseur, Essen und Malerarbeiten sind klar (typengemischte) Werkverträge. Da ist der Erfolg quasi qua Gesetz geschuldet. Diese Leistung (Erfolg) kann ich notfalls sogar einklagen. Du definierst hier "Erfolg" nur um i.S.v. es muss einem auch noch subjektiv besonders gut gefallen. Bei einem anwaltlichen Erfolgshonorar geht es auch nicht darum, ob die Schriftsätze einen Schönheitspreis gewinnen oder der Anwalt den Mandanten in der mündlichen Verhandlung stolz macht, sondern ebenfalls nur um ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Klagestattgabe).



