25.02.2021, 16:48
du bist echt Student. Diese sinnlosen Sätze kosten Zeit und Geld und bringen absolut nichts. Den Sachverhalt sauber aufschreiben und die Norm nennen genügt bei den normalen Fällen. Als ob der Amtsrichter die Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung nicht kennt oder sowieso nachliest. Nur weil es für dich geiler klingt, werde ich da keine halbe Stunde verschwenden.
25.02.2021, 16:57
(25.02.2021, 16:48)Gast schrieb: du bist echt Student. Diese sinnlosen Sätze kosten Zeit und Geld und bringen absolut nichts. Den Sachverhalt sauber aufschreiben und die Norm nennen genügt bei den normalen Fällen. Als ob der Amtsrichter die Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung nicht kennt oder sowieso nachliest. Nur weil es für dich geiler klingt, werde ich da keine halbe Stunde verschwenden.
Joa, dann viel Spaß bei dem Versuch, den Richter oder auch nur Mandanten mit deinen drittklassig-dahingeklatschten Schriftsätzen zu beeindrucken. So verspielt man eben schnell vor den Kollegen und Mandanten jede Kredibilität.
25.02.2021, 17:09
Jo viel Spaß mit deinen wissenschaftlichen Abhandlungen. Damit beeindruckst du niemanden. Der Richter denkt du schreibst ein Lehrbuch und der Mandant sieht nur die hohe Rechnung. Am Ende zählt nur Erfolg und Preis.
25.02.2021, 17:10
(25.02.2021, 16:15)Gast schrieb:(25.02.2021, 15:18)Gast schrieb:(25.02.2021, 15:15)Gast schrieb:(25.02.2021, 15:08)Gast schrieb: Außerdem müssen ja keine rechtlichen Ausführungen sondern nur Tatsachen gebracht werden als Anwalt.
Selbst wenn:
Dann sollte man wenigstens ganz auf rechtliche Ausführungen verzichten als lächerlich falsche anzubringen.
Dann sollte man wenigstens relevante Tatsachen vortragen, aber nicht die Hälfte vergessen und den Rest nicht beweisen können.
Wenn nicht mehr da ist kann man auch nix machen. Man kann sich den Zeugen doch nicht aus den Rippen schneiden und das rechtliche Auffassungen sehr unterschiedlich sein können sollte man nach dem ersten Examen wissen.
Wenn man weiß, dass man nix hat, nicht mehr da ist und man nix machen kann, dann muss man dieser Einstellung auch nicht beim Amtsgericht anklopfen.
Rechtliche Auffassungen können unterschiedlich sein. Dass aber (aktuelles Beispiel:) die Kündigung von Wohnraummketverträgen agnz einfach nicht per Mail möglich ist, möchte ich doch eher als Tatsache denn als rechtliche Auffassung eigeordnet wissen. Und ein Anwalt, der in Verkennung dieser offensichtlichen (rechtlichen) Tatsache dennoch glaubt, einen Rämungsanspruch durchsetzen zu müssen (aktuelles Beispiel!!!), der unterstreicht doch mit Nachdruck, dass er niemals ein Examen in die Hand hätte gedrückt bekommen sollen.
Man verdient aber Geld damit vor Gericht da aufzuschlagen. Wenn er den Mandanten belehrt hat why not? Nicht jede Kanzlei kann es sich leisten 200€ auf der Straße liegen zu lassen. Und das mit der Mail, klar ist es mist, aber was will man machen wenn der Mandant das will ?♂️
25.02.2021, 17:11
(25.02.2021, 17:09)Gast schrieb: Jo viel Spaß mit deinen wissenschaftlichen Abhandlungen. Damit beeindruckst du niemanden. Der Richter denkt du schreibst ein Lehrbuch und der Mandant sieht nur die hohe Rechnung. Am Ende zählt nur Erfolg und Preis.
Es kommt doch vor allem so gut wie nie auf rechtsausführungen an... meist scheitertet es doch weil man keine guten Beweise hat.
25.02.2021, 17:14
Wenn man wie in dem Beispiels auf der vorherigen Seite aber darauf hinaus will, dass die Kündigung wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unwirksam sein soll, dann wird man da wohl schon eher ein paar weitere Worte zu schreiben müssen. Der Wink mit § 242 alleine wird nichts reißen, oder?
25.02.2021, 17:16
(25.02.2021, 17:14)Gast schrieb: Wenn man wie in dem Beispiels auf der vorherigen Seite aber darauf hinaus will, dass die Kündigung wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unwirksam sein soll, dann wird man da wohl schon eher ein paar weitere Worte zu schreiben müssen. Der Wink mit § 242 alleine wird nichts reißen, oder?
Klar reicht der Wink ?♂️ Wenn wird das eh alles nochmal in der Mündlichen besprochen .
25.02.2021, 17:26
Manche, die hier posten, müssen sich eben nicht wundern, dass sie nur 2xa geschafft haben, als Einzelanwalt herumkrebsen oder die Richter sich hinter ihrem Rücken bei ihren Kollegen oder Referendaren über sie lustig machen.
25.02.2021, 17:29
Du verkennst doch einfach die Wirklichkeit. Für 200€ kann man das Klageschreiben nicht aufblähen, das muss alles schnell gehen damit es irgendwie auch finanziell sich lohnt... schau dir doch mal die RVG Sätze an...
25.02.2021, 17:34
Die meisten Menschen sind ziemlich faul, egal welcher Beruf oder welches Talent (das im Fall von Jura erlernbar ist, ist ja keine Kunst).
Motivierbar zu Höchstleistungen ist man nur durch Geld. Deshalb und nur deshalb liefern Juristen in höher bezahlten Berufen bessere Arbeit ab.
Motivierbar zu Höchstleistungen ist man nur durch Geld. Deshalb und nur deshalb liefern Juristen in höher bezahlten Berufen bessere Arbeit ab.