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Komme inhaltlich nicht mit Doktorvater klar?
Gast
Unregistered
 
#21
16.12.2020, 12:35
(16.12.2020, 12:32)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 11:59)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 11:09)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 10:57)Gast schrieb:  Welche juristischen Dissertationen werden denn "gebraucht"?


Keine.

Ich würde Euch sofort zustimmen, dass es einige juristische Dissertationen nicht braucht. Aber der gesamten Wissenschaft die Berechtigung abzusprechen, halte ich schon für ein starkes Stück. Selbstverständlich braucht es die Rechtswissenschaft, selbstverständlich gibt es Rechtswissenschaftler, die - auch in Doktorarbeiten - wertvolle Erkenntnisse liefern, die angesichts aktueller Probleme dringend gebraucht werden oder einfach einen Grundlagenwert haben. 

Ich habe drei Jahre lang an einem Lehrstuhl promoviert und meine, in dieser Zeit ein gutes wissenschaftliches Verständnis gewonnen zu haben. Wenn mancher, der extern in 1 Jahr über § 13 Abs. 5 Satz 2 XY-Gesetz bei Affiliate Professor XY promovieren will, dann ist das fein. Aber auf dieser Grundlage sollte man sich kein Urteil über die Rechtswissenschaft erlauben.

Es gibt auch durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Schulen und Ansätze. Nicht jeder rechtsdogmatische Arbeit fehlt es am wissenschaftlichen Wert. Aber in solchen Fällen sollte man sich dringend schnell einen Betreuer suchen, mit dem man darin übereinstimmt. Diese Alternative wurde im pauschalen "Geh Arbeiten" (Wissenschaft ist also keine Arbeit, sondern Hobby?), wohl noch nicht erwähnt.

Es erstaunt mich immer noch, wie viele Leute nach 5 Jahren Studium nicht verstanden haben, was der Wert von Wissenschaft ist.



Meiner Meinung nach, sollte man die Rechts"wissenschaft" bitte nicht mit Forschung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern gleichstellen. 99% der Promotionen und Habilitationen in der Juristerei haben keinerlei Mehrwehrt für die Gesellschaft (oder sogar für einen Juristen von Beruf). Das ist in den o.g. Fächern eben nicht der Fall. Ich stelle damit nicht deine juristische Virtuosität in Frage (deine akademische Exzellenz zieht sich wahrscheinlich nahtlos von der Schulzeit bis zur Promotion), glaube aber, dass man das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens auch iRe Promotionen in Genderstudies hinbekommt. Da haben Jurist und Diplom-Genderwissenschaftler den gleichen Mehrwert.

Zum Glück kann „die Gesellschaft“ immer noch selber entscheiden was sie für relevant erachtet, und zum Glück interessiert es daher niemanden, was DU persönlich denkst, was relevant für „die Gesellschaft“ ist.


Ja und wenn du dich mal stichprobenartig in der Gesellschaft umhörst, wirst du merken, dass 99% derselben eben keinen Mehrwert in einer rechtsvergleichenden Dissertation zum Thema "Arbeitszeitgesetz im Lichte westeuropäischer Arbeitskultur der 60er Jahre des 15. Jahrhunderts" sehen.
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Gast
Unregistered
 
#22
16.12.2020, 12:38
Zumal es auch sehr naiv ist, zu meinen, dass jede naturwissenschaftliche Diss/Habil den großen Mehrwert leistet.

Genausow wie das Recht als solches von zentraler Bedeutung für die Gesellschaft ist, ist es auch die wissenschaftliche Debatte, die dazu beiträgt das Recht zu gestalten und auszulegen.

Es ist schlichtweg dummdreist, die Rechtswissenschaft als solches für osbolet zu erklären.
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Gast
Unregistered
 
#23
16.12.2020, 12:53
(16.12.2020, 12:24)Die Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 11:59)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 11:09)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 10:57)Gast schrieb:  Welche juristischen Dissertationen werden denn "gebraucht"?


Keine.

Ich würde Euch sofort zustimmen, dass es einige juristische Dissertationen nicht braucht. Aber der gesamten Wissenschaft die Berechtigung abzusprechen, halte ich schon für ein starkes Stück. Selbstverständlich braucht es die Rechtswissenschaft, selbstverständlich gibt es Rechtswissenschaftler, die - auch in Doktorarbeiten - wertvolle Erkenntnisse liefern, die angesichts aktueller Probleme dringend gebraucht werden oder einfach einen Grundlagenwert haben. 

Ich habe drei Jahre lang an einem Lehrstuhl promoviert und meine, in dieser Zeit ein gutes wissenschaftliches Verständnis gewonnen zu haben. Wenn mancher, der extern in 1 Jahr über § 13 Abs. 5 Satz 2 XY-Gesetz bei Affiliate Professor XY promovieren will, dann ist das fein. Aber auf dieser Grundlage sollte man sich kein Urteil über die Rechtswissenschaft erlauben.

Es gibt auch durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Schulen und Ansätze. Nicht jeder rechtsdogmatische Arbeit fehlt es am wissenschaftlichen Wert. Aber in solchen Fällen sollte man sich dringend schnell einen Betreuer suchen, mit dem man darin übereinstimmt. Diese Alternative wurde im pauschalen "Geh Arbeiten" (Wissenschaft ist also keine Arbeit, sondern Hobby?), wohl noch nicht erwähnt.

Es erstaunt mich immer noch, wie viele Leute nach 5 Jahren Studium nicht verstanden haben, was der Wert von Wissenschaft ist.



Meiner Meinung nach, sollte man die Rechts"wissenschaft" bitte nicht mit Forschung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern gleichstellen. 99% der Promotionen und Habilitationen in der Juristerei haben keinerlei Mehrwehrt für die Gesellschaft (oder sogar für einen Juristen von Beruf). Das ist in den o.g. Fächern eben nicht der Fall. Ich stelle damit nicht deine juristische Virtuosität in Frage (deine akademische Exzellenz zieht sich wahrscheinlich nahtlos von der Schulzeit bis zur Promotion), glaube aber, dass man das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens auch iRe Promotionen in Genderstudies hinbekommt. Da haben Jurist und Diplom-Genderwissenschaftler den gleichen Mehrwert.

Sofern du damit andeuten möchtest, dass die Geisteswissenschaften insgesamt keinen Mehrwert haben, können wir diese Diskussion auch gleich lassen.

Schau dir einfach mal die einschlägigen Schriftenreihen in namhaften Verlagen an und was die Rechtswissenschaft so in den letzten 20 Jahren hervorgebracht hat, dann können wir gerne noch einmal diskutieren. Viele entscheidende BVerfG-Entscheidungen haben doch eine vorausliegende, jahrelange wissenschaftliche Diskussion vor sich. Und das ist dann irrelevant? Aktuelle brennende Fragen: Regulierung im Internet, Triage etc etc. soll der Richter/Anwalt ohne wissenschaftliche Vorarbeiten lösen? Sorry, aber das Problem liegt einfach darin, dass viele "nur" studiert haben und daher überhaupt keinen Überblick darüber haben, was aktuell die relevanten Diskussionen in der Rechtswissenschaft sind.

Aber genau an diesem Post sieht man doch, dass Rechtswissenschaft ohne Blick auf Nebendisziplinen und juristische Grundlagenfächer angewiesen ist. Einem Rechtsproblem liegt immer ein Interessenkonflikt zu Grunde. Kern der Rechtswissenschaft ist die Auseinandersetzung mit den Lösungen, die unser Rechtssystem für diese Konflikte vorsieht. Um diese Interessenkonflikte überhaupt sachlich bewerten zu können, ist ein Blick über den juristischen Tellerrand je nach Problem in Richtung Philosophie, Geschichte, Soziologie oder Ökonomie unerlässlich. Ansonsten legt man seinen juristischen Schlussfolgerungen nichts als Mutmaßungen zu Grunde.
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Gast
Unregistered
 
#24
16.12.2020, 14:36
Die Diskussion hier zeigt es doch bestens: Man kann entweder Stunden, Tage, Jahre damit verbringen, um den heißen Brei herumzudiskutieren über den Wert der Wissenschaft, gute Wissenschaft, schlechte Wissenschaft. Wunderbar, nur tritt man damit auf der Stelle. Das spiegelt einen guten Anteil juristischer Dissertationen recht gut. Viel Formvollendung, wahnsinnig viel Durchdringungstiefe, aber praktischer Mehrwert = 0.

Dieser Diskurs bringt nicht viel. Irgendwelche rechtshistorischen Biographien bringen einen (ohne jedweden praktischen Mehrwert) genauso zum Dr. wie bedeutungsschwere, in Dekaden der Abgeschiedenheit verfasste Ewigkeitswerke. Beides gleich legitim.

Die Frage ist, warum man promovieren möchte, muss jeder für sich selbst beantworten. Will man sich unsterblich machen? Will man einfach den Titel, um Mandanten zu beeindrucken? Oder will man die Wissenschaft bereichern?
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Gast
Unregistered
 
#25
16.12.2020, 16:34
(16.12.2020, 12:53)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:24)Die Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 11:59)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 11:09)Gast schrieb:  Keine.

Ich würde Euch sofort zustimmen, dass es einige juristische Dissertationen nicht braucht. Aber der gesamten Wissenschaft die Berechtigung abzusprechen, halte ich schon für ein starkes Stück. Selbstverständlich braucht es die Rechtswissenschaft, selbstverständlich gibt es Rechtswissenschaftler, die - auch in Doktorarbeiten - wertvolle Erkenntnisse liefern, die angesichts aktueller Probleme dringend gebraucht werden oder einfach einen Grundlagenwert haben. 

Ich habe drei Jahre lang an einem Lehrstuhl promoviert und meine, in dieser Zeit ein gutes wissenschaftliches Verständnis gewonnen zu haben. Wenn mancher, der extern in 1 Jahr über § 13 Abs. 5 Satz 2 XY-Gesetz bei Affiliate Professor XY promovieren will, dann ist das fein. Aber auf dieser Grundlage sollte man sich kein Urteil über die Rechtswissenschaft erlauben.

Es gibt auch durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Schulen und Ansätze. Nicht jeder rechtsdogmatische Arbeit fehlt es am wissenschaftlichen Wert. Aber in solchen Fällen sollte man sich dringend schnell einen Betreuer suchen, mit dem man darin übereinstimmt. Diese Alternative wurde im pauschalen "Geh Arbeiten" (Wissenschaft ist also keine Arbeit, sondern Hobby?), wohl noch nicht erwähnt.

Es erstaunt mich immer noch, wie viele Leute nach 5 Jahren Studium nicht verstanden haben, was der Wert von Wissenschaft ist.



Meiner Meinung nach, sollte man die Rechts"wissenschaft" bitte nicht mit Forschung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern gleichstellen. 99% der Promotionen und Habilitationen in der Juristerei haben keinerlei Mehrwehrt für die Gesellschaft (oder sogar für einen Juristen von Beruf). Das ist in den o.g. Fächern eben nicht der Fall. Ich stelle damit nicht deine juristische Virtuosität in Frage (deine akademische Exzellenz zieht sich wahrscheinlich nahtlos von der Schulzeit bis zur Promotion), glaube aber, dass man das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens auch iRe Promotionen in Genderstudies hinbekommt. Da haben Jurist und Diplom-Genderwissenschaftler den gleichen Mehrwert.

Sofern du damit andeuten möchtest, dass die Geisteswissenschaften insgesamt keinen Mehrwert haben, können wir diese Diskussion auch gleich lassen.

Schau dir einfach mal die einschlägigen Schriftenreihen in namhaften Verlagen an und was die Rechtswissenschaft so in den letzten 20 Jahren hervorgebracht hat, dann können wir gerne noch einmal diskutieren. Viele entscheidende BVerfG-Entscheidungen haben doch eine vorausliegende, jahrelange wissenschaftliche Diskussion vor sich. Und das ist dann irrelevant? Aktuelle brennende Fragen: Regulierung im Internet, Triage etc etc. soll der Richter/Anwalt ohne wissenschaftliche Vorarbeiten lösen? Sorry, aber das Problem liegt einfach darin, dass viele "nur" studiert haben und daher überhaupt keinen Überblick darüber haben, was aktuell die relevanten Diskussionen in der Rechtswissenschaft sind.

Aber genau an diesem Post sieht man doch, dass Rechtswissenschaft ohne Blick auf Nebendisziplinen und juristische Grundlagenfächer angewiesen ist. Einem Rechtsproblem liegt immer ein Interessenkonflikt zu Grunde. Kern der Rechtswissenschaft ist die Auseinandersetzung mit den Lösungen, die unser Rechtssystem für diese Konflikte vorsieht. Um diese Interessenkonflikte überhaupt sachlich bewerten zu können, ist ein Blick über den juristischen Tellerrand je nach Problem in Richtung Philosophie, Geschichte, Soziologie oder Ökonomie unerlässlich. Ansonsten legt man seinen juristischen Schlussfolgerungen nichts als Mutmaßungen zu Grunde.

Ja, sicher, aber das macht die Rechtswissenschaft ja nicht obsolet. Und wer eine Doktorarbeit in nachbarwissenschaftlich oder naturwissenschaftlich geprägten Bereichen schreibt, wird diese auch im Blick haben. Darüber wiederum gibt es auch einen Haufen Forschung, wie man als Rechtswissenschaftler damit umgeht.

Im Übrigen ist das kein genuin rechtswissenschaftliches Problem. Einem Soziologen geht es da nicht anders. Und die Naturwissenschaften werden auch mal untereinander einen Seitenblick wagen müssen.
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Gast
Unregistered
 
#26
16.12.2020, 17:15
(16.12.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:53)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:24)Die Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 11:59)Gast schrieb:  Ich würde Euch sofort zustimmen, dass es einige juristische Dissertationen nicht braucht. Aber der gesamten Wissenschaft die Berechtigung abzusprechen, halte ich schon für ein starkes Stück. Selbstverständlich braucht es die Rechtswissenschaft, selbstverständlich gibt es Rechtswissenschaftler, die - auch in Doktorarbeiten - wertvolle Erkenntnisse liefern, die angesichts aktueller Probleme dringend gebraucht werden oder einfach einen Grundlagenwert haben. 

Ich habe drei Jahre lang an einem Lehrstuhl promoviert und meine, in dieser Zeit ein gutes wissenschaftliches Verständnis gewonnen zu haben. Wenn mancher, der extern in 1 Jahr über § 13 Abs. 5 Satz 2 XY-Gesetz bei Affiliate Professor XY promovieren will, dann ist das fein. Aber auf dieser Grundlage sollte man sich kein Urteil über die Rechtswissenschaft erlauben.

Es gibt auch durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Schulen und Ansätze. Nicht jeder rechtsdogmatische Arbeit fehlt es am wissenschaftlichen Wert. Aber in solchen Fällen sollte man sich dringend schnell einen Betreuer suchen, mit dem man darin übereinstimmt. Diese Alternative wurde im pauschalen "Geh Arbeiten" (Wissenschaft ist also keine Arbeit, sondern Hobby?), wohl noch nicht erwähnt.

Es erstaunt mich immer noch, wie viele Leute nach 5 Jahren Studium nicht verstanden haben, was der Wert von Wissenschaft ist.



Meiner Meinung nach, sollte man die Rechts"wissenschaft" bitte nicht mit Forschung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern gleichstellen. 99% der Promotionen und Habilitationen in der Juristerei haben keinerlei Mehrwehrt für die Gesellschaft (oder sogar für einen Juristen von Beruf). Das ist in den o.g. Fächern eben nicht der Fall. Ich stelle damit nicht deine juristische Virtuosität in Frage (deine akademische Exzellenz zieht sich wahrscheinlich nahtlos von der Schulzeit bis zur Promotion), glaube aber, dass man das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens auch iRe Promotionen in Genderstudies hinbekommt. Da haben Jurist und Diplom-Genderwissenschaftler den gleichen Mehrwert.

Sofern du damit andeuten möchtest, dass die Geisteswissenschaften insgesamt keinen Mehrwert haben, können wir diese Diskussion auch gleich lassen.

Schau dir einfach mal die einschlägigen Schriftenreihen in namhaften Verlagen an und was die Rechtswissenschaft so in den letzten 20 Jahren hervorgebracht hat, dann können wir gerne noch einmal diskutieren. Viele entscheidende BVerfG-Entscheidungen haben doch eine vorausliegende, jahrelange wissenschaftliche Diskussion vor sich. Und das ist dann irrelevant? Aktuelle brennende Fragen: Regulierung im Internet, Triage etc etc. soll der Richter/Anwalt ohne wissenschaftliche Vorarbeiten lösen? Sorry, aber das Problem liegt einfach darin, dass viele "nur" studiert haben und daher überhaupt keinen Überblick darüber haben, was aktuell die relevanten Diskussionen in der Rechtswissenschaft sind.

Aber genau an diesem Post sieht man doch, dass Rechtswissenschaft ohne Blick auf Nebendisziplinen und juristische Grundlagenfächer angewiesen ist. Einem Rechtsproblem liegt immer ein Interessenkonflikt zu Grunde. Kern der Rechtswissenschaft ist die Auseinandersetzung mit den Lösungen, die unser Rechtssystem für diese Konflikte vorsieht. Um diese Interessenkonflikte überhaupt sachlich bewerten zu können, ist ein Blick über den juristischen Tellerrand je nach Problem in Richtung Philosophie, Geschichte, Soziologie oder Ökonomie unerlässlich. Ansonsten legt man seinen juristischen Schlussfolgerungen nichts als Mutmaßungen zu Grunde.

Ja, sicher, aber das macht die Rechtswissenschaft ja nicht obsolet. Und wer eine Doktorarbeit in nachbarwissenschaftlich oder naturwissenschaftlich geprägten Bereichen schreibt, wird diese auch im Blick haben. Darüber wiederum gibt es auch einen Haufen Forschung, wie man als Rechtswissenschaftler damit umgeht.

Im Übrigen ist das kein genuin rechtswissenschaftliches Problem. Einem Soziologen geht es da nicht anders. Und die Naturwissenschaften werden auch mal untereinander einen Seitenblick wagen müssen.

Rechtswissenschaft ist im Kern entweder interdisziplinär oder sie findet in den Grundlagenfächer statt. Ein Arbeiten nur am Gesetzestext wie in einer Klausur, wie der Threadersteller sich das vorstellt, ist doch gar nicht möglich, bzw. nur, wenn man jeden Anspruch an die eigene Arbeit aufgibt.
Ohne Normgenese und damit Rechtsgeschichte lässt sich z.b. im Kernzivilrecht kaum zu sinnvollen Ergebnissen kommen. Wenn ich im Gesellschaftsrecht nicht für die Tonne schreiben will, muss ich mir mal Gedanken machen, wie ein Unternehmen funktioniert. Und wenn ich mich im Strafrecht bewege, sollte man seine dogmatischen Ergebnisse auch mal kriminologisch abklopfen.
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Gast
Unregistered
 
#27
16.12.2020, 20:38
(16.12.2020, 17:15)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:53)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:24)Die Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  Meiner Meinung nach, sollte man die Rechts"wissenschaft" bitte nicht mit Forschung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern gleichstellen. 99% der Promotionen und Habilitationen in der Juristerei haben keinerlei Mehrwehrt für die Gesellschaft (oder sogar für einen Juristen von Beruf). Das ist in den o.g. Fächern eben nicht der Fall. Ich stelle damit nicht deine juristische Virtuosität in Frage (deine akademische Exzellenz zieht sich wahrscheinlich nahtlos von der Schulzeit bis zur Promotion), glaube aber, dass man das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens auch iRe Promotionen in Genderstudies hinbekommt. Da haben Jurist und Diplom-Genderwissenschaftler den gleichen Mehrwert.

Sofern du damit andeuten möchtest, dass die Geisteswissenschaften insgesamt keinen Mehrwert haben, können wir diese Diskussion auch gleich lassen.

Schau dir einfach mal die einschlägigen Schriftenreihen in namhaften Verlagen an und was die Rechtswissenschaft so in den letzten 20 Jahren hervorgebracht hat, dann können wir gerne noch einmal diskutieren. Viele entscheidende BVerfG-Entscheidungen haben doch eine vorausliegende, jahrelange wissenschaftliche Diskussion vor sich. Und das ist dann irrelevant? Aktuelle brennende Fragen: Regulierung im Internet, Triage etc etc. soll der Richter/Anwalt ohne wissenschaftliche Vorarbeiten lösen? Sorry, aber das Problem liegt einfach darin, dass viele "nur" studiert haben und daher überhaupt keinen Überblick darüber haben, was aktuell die relevanten Diskussionen in der Rechtswissenschaft sind.

Aber genau an diesem Post sieht man doch, dass Rechtswissenschaft ohne Blick auf Nebendisziplinen und juristische Grundlagenfächer angewiesen ist. Einem Rechtsproblem liegt immer ein Interessenkonflikt zu Grunde. Kern der Rechtswissenschaft ist die Auseinandersetzung mit den Lösungen, die unser Rechtssystem für diese Konflikte vorsieht. Um diese Interessenkonflikte überhaupt sachlich bewerten zu können, ist ein Blick über den juristischen Tellerrand je nach Problem in Richtung Philosophie, Geschichte, Soziologie oder Ökonomie unerlässlich. Ansonsten legt man seinen juristischen Schlussfolgerungen nichts als Mutmaßungen zu Grunde.

Ja, sicher, aber das macht die Rechtswissenschaft ja nicht obsolet. Und wer eine Doktorarbeit in nachbarwissenschaftlich oder naturwissenschaftlich geprägten Bereichen schreibt, wird diese auch im Blick haben. Darüber wiederum gibt es auch einen Haufen Forschung, wie man als Rechtswissenschaftler damit umgeht.

Im Übrigen ist das kein genuin rechtswissenschaftliches Problem. Einem Soziologen geht es da nicht anders. Und die Naturwissenschaften werden auch mal untereinander einen Seitenblick wagen müssen.

Rechtswissenschaft ist im Kern entweder interdisziplinär oder sie findet in den Grundlagenfächer statt. Ein Arbeiten nur am Gesetzestext wie in einer Klausur, wie der Threadersteller sich das vorstellt, ist doch gar nicht möglich, bzw. nur, wenn man jeden Anspruch an die eigene Arbeit aufgibt.
Ohne Normgenese und damit Rechtsgeschichte lässt sich z.b. im Kernzivilrecht kaum zu sinnvollen Ergebnissen kommen. Wenn ich im Gesellschaftsrecht nicht für die Tonne schreiben will, muss ich mir mal Gedanken machen, wie ein Unternehmen funktioniert. Und wenn ich mich im Strafrecht bewege, sollte man seine dogmatischen Ergebnisse auch mal kriminologisch abklopfen.

Genau, deswegen ist ja bekanntermaßen auch Roxins rechtsdogmatische Dissertation zur Täterschaft und Teilnahme wissenschaftlich wertlos, weil sie keine Ausflüge in die Kriminologie enthält.
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Gast
Unregistered
 
#28
16.12.2020, 20:48
Ich verstehe nicht, warum Rechtsdogmatik wertlos sein sollte? Es gibt sehr viele Fragen, die noch ungeklärt sind oder bei denen die Rspr sich uneins oder zweifelhaft ist. Es passiert durchaus, dass die Rspr Literatur rezipiert
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Gast2222
Unregistered
 
#29
16.12.2020, 20:49
(16.12.2020, 20:38)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 17:15)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:53)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 12:24)Die Gast schrieb:  Sofern du damit andeuten möchtest, dass die Geisteswissenschaften insgesamt keinen Mehrwert haben, können wir diese Diskussion auch gleich lassen.

Schau dir einfach mal die einschlägigen Schriftenreihen in namhaften Verlagen an und was die Rechtswissenschaft so in den letzten 20 Jahren hervorgebracht hat, dann können wir gerne noch einmal diskutieren. Viele entscheidende BVerfG-Entscheidungen haben doch eine vorausliegende, jahrelange wissenschaftliche Diskussion vor sich. Und das ist dann irrelevant? Aktuelle brennende Fragen: Regulierung im Internet, Triage etc etc. soll der Richter/Anwalt ohne wissenschaftliche Vorarbeiten lösen? Sorry, aber das Problem liegt einfach darin, dass viele "nur" studiert haben und daher überhaupt keinen Überblick darüber haben, was aktuell die relevanten Diskussionen in der Rechtswissenschaft sind.

Aber genau an diesem Post sieht man doch, dass Rechtswissenschaft ohne Blick auf Nebendisziplinen und juristische Grundlagenfächer angewiesen ist. Einem Rechtsproblem liegt immer ein Interessenkonflikt zu Grunde. Kern der Rechtswissenschaft ist die Auseinandersetzung mit den Lösungen, die unser Rechtssystem für diese Konflikte vorsieht. Um diese Interessenkonflikte überhaupt sachlich bewerten zu können, ist ein Blick über den juristischen Tellerrand je nach Problem in Richtung Philosophie, Geschichte, Soziologie oder Ökonomie unerlässlich. Ansonsten legt man seinen juristischen Schlussfolgerungen nichts als Mutmaßungen zu Grunde.

Ja, sicher, aber das macht die Rechtswissenschaft ja nicht obsolet. Und wer eine Doktorarbeit in nachbarwissenschaftlich oder naturwissenschaftlich geprägten Bereichen schreibt, wird diese auch im Blick haben. Darüber wiederum gibt es auch einen Haufen Forschung, wie man als Rechtswissenschaftler damit umgeht.

Im Übrigen ist das kein genuin rechtswissenschaftliches Problem. Einem Soziologen geht es da nicht anders. Und die Naturwissenschaften werden auch mal untereinander einen Seitenblick wagen müssen.

Rechtswissenschaft ist im Kern entweder interdisziplinär oder sie findet in den Grundlagenfächer statt. Ein Arbeiten nur am Gesetzestext wie in einer Klausur, wie der Threadersteller sich das vorstellt, ist doch gar nicht möglich, bzw. nur, wenn man jeden Anspruch an die eigene Arbeit aufgibt.
Ohne Normgenese und damit Rechtsgeschichte lässt sich z.b. im Kernzivilrecht kaum zu sinnvollen Ergebnissen kommen. Wenn ich im Gesellschaftsrecht nicht für die Tonne schreiben will, muss ich mir mal Gedanken machen, wie ein Unternehmen funktioniert. Und wenn ich mich im Strafrecht bewege, sollte man seine dogmatischen Ergebnisse auch mal kriminologisch abklopfen.

Genau, deswegen ist ja bekanntermaßen auch Roxins rechtsdogmatische Dissertation zur Täterschaft und Teilnahme wissenschaftlich wertlos, weil sie keine Ausflüge in die Kriminologie enthält.

Die o.g. These stammt nicht von mir, aber in der Tat wäre diese Arbeit Roxins als Dissertation eher ungeeignet (es ist aber seine Habilitationsschrift), da eine Dissertation eine Anfängerarbeit ist, die eine eher überschaubare Rechtsfrage oder ein überschaubares Rechtsproblem usw. darstellen und einer vorsichtigen Klärung zuführen soll.

Grundlegende Arbeiten, die die ganze Breite eines Faches betreffen, sind Grundlage von Habilitationsschriften. Erst mit solchen hat man die Befähigung nachgewiesen, ein Fach in seiner ganzen Breite unterrichten zu können.

Dies wird nicht selten verwechselt und es werden Kandidaten mit über 300 Seiten langen Arbeiten promoviert. Dann ist der Fokus häufig nicht eng genug gelegt, bzw. die Arbeit uferlos konzipiert.
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Gast
Unregistered
 
#30
16.12.2020, 20:52
Mann, wenn man euch nicht hätte.

Die dogmatische Arbeiten zur CIC von Jhering sind natürlich für die Gesellschaft und die Bürger wertloser, weil sie damit nie in Berührung kommen und niemals was davon haben können als Doktorarbeiten wie

Untersuchungen zur Biosynthese und zum Transport von Naturstoffen aus Streptomyceten
oder
Reduktive elektrochemische Exfoliation von Graphenflocken

Merke: Juristische Wissenschaft ist für die Tonne und wird im wahren Leben nicht benutzt
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