04.10.2020, 12:59
(04.10.2020, 12:55)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:53)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:49)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:40)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:23)Gast schrieb: Erklär es mir doch bitte, welche horrenden und Existenzvernichtenden Ausgaben du für den Verbesserungsversuch zu tragen hast
In NRW sind es halt 600 Euro. Wenn du mit deinem Ref-Gehalt von 1200 netto lebst und nicht viel übrig bleibt (WG-Zimmer in Düsseldorf ca. 500 Euro, alternatives auswärts Wohnen kostet dann mehr für die Fahrten; 300 Euro Essen, 100 Euro Rep, 100 Euro zusatzkosten (Handyvertrag, Versicherungen, Sport), 50 Euro Mobilität, dazu Bücher, vielleicht mal was trinken gehen, mal zu den Eltern oder dem Freund/der Freundin fahren), dann kann es sein, dass man die 600 Euro nicht mal eben parat hat.
Also jetzt wird es lächerlich. Es kann doch nicht euer Ernst sein, wegen 600 € so einen Aufstand zu fabrizieren? 600 € bekommt man, wenn man weder Bekannte und Verwandte haben soll, noch die Möglichkeit hatte, sich über zwei Jahre bei 1.200 € netto und geringen Lebenshaltungskosten 600 € anzusparen, problemlos bei der Bank seines Vertrauens als Kredit. Aber es ist jedenfalls nichts, weshalb man direkt auf den Verbesserungsversuch mit dem Vorschlaghammer "finanzielle Chancengleichheit" eindreschen muss...
Die 600 EUR sind offensichtlich nicht das entscheidende, sondern mehrere Monate ohne Gehalt. Wenn man das einbezieht, kostet der Verbesserungsversuch ein paar Tausend EUR. Man muss ja auch in der Lernphase weiter Miete zahlen und essen. Das weiß man vermutlich nicht, wenn man seit 2 Jahren von Papi und Mami bezuschusst wird.
Auch ein paar tausend Euro bekommt man problemlos von der Bank...
Klar, und den Kredit nimmt man besonders gern auf, wenn man schon an die 10000 Euro bafög auf dem Buckel hat, insbesondere, weil der Erfolg (Verbesserung) garantiert ist
04.10.2020, 13:00
(04.10.2020, 12:59)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:55)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:53)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:49)Gast schrieb:(04.10.2020, 12:40)Gast schrieb: In NRW sind es halt 600 Euro. Wenn du mit deinem Ref-Gehalt von 1200 netto lebst und nicht viel übrig bleibt (WG-Zimmer in Düsseldorf ca. 500 Euro, alternatives auswärts Wohnen kostet dann mehr für die Fahrten; 300 Euro Essen, 100 Euro Rep, 100 Euro zusatzkosten (Handyvertrag, Versicherungen, Sport), 50 Euro Mobilität, dazu Bücher, vielleicht mal was trinken gehen, mal zu den Eltern oder dem Freund/der Freundin fahren), dann kann es sein, dass man die 600 Euro nicht mal eben parat hat.
Also jetzt wird es lächerlich. Es kann doch nicht euer Ernst sein, wegen 600 € so einen Aufstand zu fabrizieren? 600 € bekommt man, wenn man weder Bekannte und Verwandte haben soll, noch die Möglichkeit hatte, sich über zwei Jahre bei 1.200 € netto und geringen Lebenshaltungskosten 600 € anzusparen, problemlos bei der Bank seines Vertrauens als Kredit. Aber es ist jedenfalls nichts, weshalb man direkt auf den Verbesserungsversuch mit dem Vorschlaghammer "finanzielle Chancengleichheit" eindreschen muss...
Die 600 EUR sind offensichtlich nicht das entscheidende, sondern mehrere Monate ohne Gehalt. Wenn man das einbezieht, kostet der Verbesserungsversuch ein paar Tausend EUR. Man muss ja auch in der Lernphase weiter Miete zahlen und essen. Das weiß man vermutlich nicht, wenn man seit 2 Jahren von Papi und Mami bezuschusst wird.
Auch ein paar tausend Euro bekommt man problemlos von der Bank...
Klar, und den Kredit nimmt man besonders gern auf, wenn man schon an die 10000 Euro bafög auf dem Buckel hat, insbesondere, weil der Erfolg (Verbesserung) garantiert ist
Warum zur Hölle schreiben wir überhaupt Examen? Wir können doch auf einfach den Rest unseres Lebens Kredite aufnehmen und niemals anfangen, zu arbeiten.
04.10.2020, 13:03
Wenn es tatsächlich super eng wird, kann das ALG I auch mit Wohngegend aufgestockt werden... Also bitte nicht immer nur auf die wahnsinnig hohe Miete berufen.
04.10.2020, 13:03
Für die Monate des Lernens kann man entweder in Teilzeit irgendwo arbeiten - so werde ich das machen, wenn ich nochmal schreiben muss - oder ALG I beantragen. Klar, das ist nicht gerade die Welt. Aber in den meisten Fällen reicht das, wenn man mal den Gürtel etwas enger schnallt (und ja, irgendwelche Sonderfälle, die nicht auf dem Schirm habe, wird es immer geben, aber ich finde es unverhältnismäßig, deswegen allen den Verbesserungsversuch abzusprechen). Also vielleicht bin auch ich da nicht in der Lage, "über meine Lebenswelt hinauszublicken", aber diese beiden Möglichkeiten stehen (fast) jedem offen.
04.10.2020, 13:04
04.10.2020, 13:06
(04.10.2020, 13:03)Gast schrieb: Für die Monate des Lernens kann man entweder in Teilzeit irgendwo arbeiten - so werde ich das machen, wenn ich nochmal schreiben muss - oder ALG I beantragen. Klar, das ist nicht gerade die Welt. Aber in den meisten Fällen reicht das, wenn man mal den Gürtel etwas enger schnallt (und ja, irgendwelche Sonderfälle, die nicht auf dem Schirm habe, wird es immer geben, aber ich finde es unverhältnismäßig, deswegen allen den Verbesserungsversuch abzusprechen). Also vielleicht bin auch ich da nicht in der Lage, "über meine Lebenswelt hinauszublicken", aber diese beiden Möglichkeiten stehen (fast) jedem offen.
Also zB Kinder zu haben, würde ich jetzt nicht als obskuren "Sonderfall", den man gar nicht auf dem Schirm hat, bezeichnen. Klar ist es easy "den Gürtel enger zu schnallen, wenn man nur für sich selbst verantwortlich ist. Aber das trifft halt nicht auf jeden Menschen Ende 20 zu.
04.10.2020, 13:08
(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:03)Gast schrieb: Für die Monate des Lernens kann man entweder in Teilzeit irgendwo arbeiten - so werde ich das machen, wenn ich nochmal schreiben muss - oder ALG I beantragen. Klar, das ist nicht gerade die Welt. Aber in den meisten Fällen reicht das, wenn man mal den Gürtel etwas enger schnallt (und ja, irgendwelche Sonderfälle, die nicht auf dem Schirm habe, wird es immer geben, aber ich finde es unverhältnismäßig, deswegen allen den Verbesserungsversuch abzusprechen). Also vielleicht bin auch ich da nicht in der Lage, "über meine Lebenswelt hinauszublicken", aber diese beiden Möglichkeiten stehen (fast) jedem offen.
Also zB Kinder zu haben, würde ich jetzt nicht als obskuren "Sonderfall", den man gar nicht auf dem Schirm hat, bezeichnen. Klar ist es easy "den Gürtel enger zu schnallen, wenn man nur für sich selbst verantwortlich ist. Aber das trifft halt nicht auf jeden Menschen Ende 20 zu.
Und was ist da jetzt das Problem? Auch mit Kindern kann man Teilzeit irgendwo arbeiten. Ich mein, im Ref hast du doch auch gearbeitet und gleichzeitig gelernt und trotzdem hat es finanziell gereicht (falls nicht, ist DAS eher ein Sonderfall, denke ich) und dies Situation wäre doch keine andere? Oder sehe ich das falsch?
04.10.2020, 13:11
(04.10.2020, 13:08)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:03)Gast schrieb: Für die Monate des Lernens kann man entweder in Teilzeit irgendwo arbeiten - so werde ich das machen, wenn ich nochmal schreiben muss - oder ALG I beantragen. Klar, das ist nicht gerade die Welt. Aber in den meisten Fällen reicht das, wenn man mal den Gürtel etwas enger schnallt (und ja, irgendwelche Sonderfälle, die nicht auf dem Schirm habe, wird es immer geben, aber ich finde es unverhältnismäßig, deswegen allen den Verbesserungsversuch abzusprechen). Also vielleicht bin auch ich da nicht in der Lage, "über meine Lebenswelt hinauszublicken", aber diese beiden Möglichkeiten stehen (fast) jedem offen.
Also zB Kinder zu haben, würde ich jetzt nicht als obskuren "Sonderfall", den man gar nicht auf dem Schirm hat, bezeichnen. Klar ist es easy "den Gürtel enger zu schnallen, wenn man nur für sich selbst verantwortlich ist. Aber das trifft halt nicht auf jeden Menschen Ende 20 zu.
Und was ist da jetzt das Problem? Auch mit Kindern kann man Teilzeit irgendwo arbeiten. Ich mein, im Ref hast du doch auch gearbeitet und gleichzeitig gelernt und trotzdem hat es finanziell gereicht (falls nicht, ist DAS eher ein Sonderfall, denke ich) und dies Situation wäre doch keine andere? Oder sehe ich das falsch?
Nein, im Ref lernt man v.a. während der Tauchzeit, wo man Unterhaltsbeihilfe + Stationsentgelt bekommt (wenn man es nicht ganz blöd anstellt) und nicht neben dem intensiven Lernen noch arbeitet. Im Moment ist es auch durchaus keine Selbstverständlichkeit, einen Kanzleijob für ein paar Monate zu bekommen.
04.10.2020, 13:18
(04.10.2020, 13:11)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:08)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:03)Gast schrieb: Für die Monate des Lernens kann man entweder in Teilzeit irgendwo arbeiten - so werde ich das machen, wenn ich nochmal schreiben muss - oder ALG I beantragen. Klar, das ist nicht gerade die Welt. Aber in den meisten Fällen reicht das, wenn man mal den Gürtel etwas enger schnallt (und ja, irgendwelche Sonderfälle, die nicht auf dem Schirm habe, wird es immer geben, aber ich finde es unverhältnismäßig, deswegen allen den Verbesserungsversuch abzusprechen). Also vielleicht bin auch ich da nicht in der Lage, "über meine Lebenswelt hinauszublicken", aber diese beiden Möglichkeiten stehen (fast) jedem offen.
Also zB Kinder zu haben, würde ich jetzt nicht als obskuren "Sonderfall", den man gar nicht auf dem Schirm hat, bezeichnen. Klar ist es easy "den Gürtel enger zu schnallen, wenn man nur für sich selbst verantwortlich ist. Aber das trifft halt nicht auf jeden Menschen Ende 20 zu.
Und was ist da jetzt das Problem? Auch mit Kindern kann man Teilzeit irgendwo arbeiten. Ich mein, im Ref hast du doch auch gearbeitet und gleichzeitig gelernt und trotzdem hat es finanziell gereicht (falls nicht, ist DAS eher ein Sonderfall, denke ich) und dies Situation wäre doch keine andere? Oder sehe ich das falsch?
Nein, im Ref lernt man v.a. während der Tauchzeit, wo man Unterhaltsbeihilfe + Stationsentgelt bekommt (wenn man es nicht ganz blöd anstellt) und nicht neben dem intensiven Lernen noch arbeitet. Im Moment ist es auch durchaus keine Selbstverständlichkeit, einen Kanzleijob für ein paar Monate zu bekommen.
Naja, dass man neben dem Lernen arbeitet, ist etwas, das alle und nicht nur die Leute mit Kindern betrifft. Und wenn man in Teilzeit arbeitet, kann man ja die restlichen Tage intensiv lernen, denke ich. Oder dann eben (sofern mgl.) doch jedenfalls die letzten Monate mit ALG I auskommen. Und was den Kanzleijob anbelangt, hast du natürlich Recht, aber das ist der momentanen Situation geschuldet und kein grundsätzliches Problem des Verbesserungsversuchs.
04.10.2020, 13:28
(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:03)Gast schrieb: Für die Monate des Lernens kann man entweder in Teilzeit irgendwo arbeiten - so werde ich das machen, wenn ich nochmal schreiben muss - oder ALG I beantragen. Klar, das ist nicht gerade die Welt. Aber in den meisten Fällen reicht das, wenn man mal den Gürtel etwas enger schnallt (und ja, irgendwelche Sonderfälle, die nicht auf dem Schirm habe, wird es immer geben, aber ich finde es unverhältnismäßig, deswegen allen den Verbesserungsversuch abzusprechen). Also vielleicht bin auch ich da nicht in der Lage, "über meine Lebenswelt hinauszublicken", aber diese beiden Möglichkeiten stehen (fast) jedem offen.
Also zB Kinder zu haben, würde ich jetzt nicht als obskuren "Sonderfall", den man gar nicht auf dem Schirm hat, bezeichnen. Klar ist es easy "den Gürtel enger zu schnallen, wenn man nur für sich selbst verantwortlich ist. Aber das trifft halt nicht auf jeden Menschen Ende 20 zu.
Man muss nunmal selbst schauen, wie man sein eigenes Leben gestaltet. Wenn man sich freiwillig für Kinder entschieden hat, dann ist das doch etwas Schönes. Andere haben halt bewusst auf Kinder verzichtet, machen erst die Ausbildung zu Ende und werden dafür aber auch erst viel später Eltern. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Jeder muss diese für sich selbst abwägen und seine Entscheidung treffen.
Sich dann aber deswegen zu beschweren, finde ich wirklich komisch. "Vater Staat (Steuerzahler), zahl mir nicht nur die Gebühr für den Verbesserungsversuch (Verwaltungskosten), sondern auch noch mehrere Monate die komplette Miete, ÖPNV und Co....".
Schon während der Ausbildung muss man sich doch vorausschauend gedanklich damit auseinandersetzen, dass eine Verbesserung wohl mit Kindern oder mit Schulden nicht drin sein wird; dementsprechend muss man den ersten Versuch absolut nutzen.
Gelingt das nur mäßig, muss man sich entweder mit dem Ergebnis abfinden. Oder man schreibt der zuständigen Stelle, erklärt seine finanzielle Lage und trägt vor, die Gebühr sei nicht verhältnismäßig oder benachteiligend.
Wird daraufhin nicht nachgegeben, muss man klageweise vorgehen. Dann sieht man, ob es tatsächlich so wahnsinnig unfair ist.
Und nein, die Monate während des Verbesserungsversuch können kostentechnisch nicht hinzugezogen werden. Das ist nunmal Privatzeit, die man auch ohne Verbesserungsversuch damit verbringen müsste, sich Arbeit zu suchen. Der Verbesserungsversuch ist schließlich etwas absolut freiwilliges, das zum Glück überhaupt angeboten wird.
Und im Übrigen hat jeder, wirklich jeder den ersten, kostenlosen Versuch.