02.01.2026, 00:01
(01.01.2026, 20:56)RRalf schrieb: Ich frage mich wirklich, warum Juristen über so viele verschiedene Tätigkeiten hinweg so oft zur Selbstaufgabe und zu absurden Arbeitszeiten bereit sind.
In der GK gibt es das Schmerzensgeld, aber in der Justiz oder in der Verwaltung?
Du wirst ins Beamten- oder Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen, dir kann doch keiner was. Ich kenne bei uns Kollegen, bei denen mich eine 30h Woche noch positiv überraschen würde, selbst solche Fälle haben keinerlei Konsequenzen.
Dass du irgendwelche Nachteile dadurch hast, nach deinen geschuldeten 41h die Arbeit einzustellen, sehe ich bei den unterirdischen Beförderungschancen in der Justiz nicht.
Die simple Antwort dürfte lauten: Verantwortungsgefühl.
Viele, die es in die Justiz gezogen hat, sind dafür nunmal anfällig und bringen es nicht über sich, das so rein rational im Hinblick auf Vorteile/Nachteile für sich selbst zu betrachten.
02.01.2026, 15:41
(02.01.2026, 00:01)Burchard von Worms schrieb:Das Problem daran ist, dass der Einzelne bei dem Versuch, die vom Dienstherrn selbst gröblich missachtete Verantwortung durch überobligatorischen Einsatz auszugleichen, auf Dauer ausbrennen kann.(01.01.2026, 20:56)RRalf schrieb: Ich frage mich wirklich, warum Juristen über so viele verschiedene Tätigkeiten hinweg so oft zur Selbstaufgabe und zu absurden Arbeitszeiten bereit sind.
In der GK gibt es das Schmerzensgeld, aber in der Justiz oder in der Verwaltung?
Du wirst ins Beamten- oder Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen, dir kann doch keiner was. Ich kenne bei uns Kollegen, bei denen mich eine 30h Woche noch positiv überraschen würde, selbst solche Fälle haben keinerlei Konsequenzen.
Dass du irgendwelche Nachteile dadurch hast, nach deinen geschuldeten 41h die Arbeit einzustellen, sehe ich bei den unterirdischen Beförderungschancen in der Justiz nicht.
Die simple Antwort dürfte lauten: Verantwortungsgefühl.
Viele, die es in die Justiz gezogen hat, sind dafür nunmal anfällig und bringen es nicht über sich, das so rein rational im Hinblick auf Vorteile/Nachteile für sich selbst zu betrachten.
Leider wird ein solches persönliches Verantwortungsgefühl gnadenlos bei den Stellenberechnungen eingepreist, so dass der überhöhte Arbeitseinsatz dauerhaft festgeschrieben wird.
Ich empfehle die Lektüre des folgenden Interviews einer Ex-StAin aus NRW in der aktuellen rista (S. 7-8):
https://www.drb-nrw.de/fileadmin/Landesv...06_25..pdf
02.01.2026, 17:14
(02.01.2026, 15:41)Spencer schrieb:(02.01.2026, 00:01)Burchard von Worms schrieb:Das Problem daran ist, dass der Einzelne bei dem Versuch, die vom Dienstherrn selbst gröblich missachtete Verantwortung durch überobligatorischen Einsatz auszugleichen, auf Dauer ausbrennen kann.(01.01.2026, 20:56)RRalf schrieb: Ich frage mich wirklich, warum Juristen über so viele verschiedene Tätigkeiten hinweg so oft zur Selbstaufgabe und zu absurden Arbeitszeiten bereit sind.
In der GK gibt es das Schmerzensgeld, aber in der Justiz oder in der Verwaltung?
Du wirst ins Beamten- oder Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen, dir kann doch keiner was. Ich kenne bei uns Kollegen, bei denen mich eine 30h Woche noch positiv überraschen würde, selbst solche Fälle haben keinerlei Konsequenzen.
Dass du irgendwelche Nachteile dadurch hast, nach deinen geschuldeten 41h die Arbeit einzustellen, sehe ich bei den unterirdischen Beförderungschancen in der Justiz nicht.
Die simple Antwort dürfte lauten: Verantwortungsgefühl.
Viele, die es in die Justiz gezogen hat, sind dafür nunmal anfällig und bringen es nicht über sich, das so rein rational im Hinblick auf Vorteile/Nachteile für sich selbst zu betrachten.
Leider wird ein solches persönliches Verantwortungsgefühl gnadenlos bei den Stellenberechnungen eingepreist, so dass der überhöhte Arbeitseinsatz dauerhaft festgeschrieben wird.
Ich empfehle die Lektüre des folgenden Interviews einer Ex-StAin aus NRW in der aktuellen rista (S. 7-8):
https://www.drb-nrw.de/fileadmin/Landesv...06_25..pdf
Ich kann nur nochmal sagen, dass ich das für BW so nicht bestätigen kann. Wer gut arbeitet und eine Weile auf dem Dezernat ist, schafft das auch in der vorgesehenen Zeit.
02.01.2026, 17:21
Auch in NRW ist das nicht überall so. Es gibt sicherlich Zeiten, wo der Arbeitsanfall zu viel für die 41h pro Woche sind. Dafür gibt es aber auch deutlich ruhigere Zeiten.
02.01.2026, 20:52
(31.12.2025, 09:24)RefNdsOL schrieb: Es passt irgendwie hier zum Thema:
Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.
In Bayern war es so, dass man sofort (ab der zweiten Woche) zum Bereitschaftsdienst eingeteilt wurde (natürlich verpflichtend). Man wurde dafür in der betreffenden Woche vom Sitzungsdienst freigestellt.
02.01.2026, 21:07
(02.01.2026, 20:52)juraistschön schrieb:Wird man denn in Bayern anfangs entlastet? Das klingt ja wirklich gruselig, was hier teilweise geschrieben wird. Ich kenne das (hier aus NDS) tatsächlich nicht - zumindest nicht in dem Maße. Natürlich gibt es phasenweise Mehrarbeit. Auch Kollegen, die ein „undankbares“ Dezernat übernehmen mussten und solche, die nach wenigen Wochen festgestellt haben, dass die Arbeit nichts für sie ist. Aber bei dem absoluten Großteil der bereits etwas eingesesseneren Kollegen habe ich nicht den Eindruck, dass sie regelmäßig übermäßig viele Stunden scheffeln. Unmut herrscht natürlich immer mal, insgesamt ist die Stimmung aber gut.(31.12.2025, 09:24)RefNdsOL schrieb: Es passt irgendwie hier zum Thema:
Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.
In Bayern war es so, dass man sofort (ab der zweiten Woche) zum Bereitschaftsdienst eingeteilt wurde (natürlich verpflichtend). Man wurde dafür in der betreffenden Woche vom Sitzungsdienst freigestellt.
Und anfangs wird man eben entlastet (und in NDS noch nicht für den Bereitschaftsdienst eingeteilt), weshalb ich selbst den Job auch als Einsteiger mit Kindern als gut machbar empfunden habe. Großer Vorteil mit Kindern ist die flexible Arbeitseinteilung (vom Sitzungsdienst und Ausnahmen mal abgesehen) und die doch zunehmende Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.
Die Erzählungen hier erschrecken mich daher zT.
02.01.2026, 22:57
(02.01.2026, 20:52)juraistschön schrieb:(31.12.2025, 09:24)RefNdsOL schrieb: Es passt irgendwie hier zum Thema:
Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.
In Bayern war es so, dass man sofort (ab der zweiten Woche) zum Bereitschaftsdienst eingeteilt wurde (natürlich verpflichtend). Man wurde dafür in der betreffenden Woche vom Sitzungsdienst freigestellt.
Wie funktioniert denn das dann praktisch, wenn man noch gar nichts selbständig verfügen darf?
06.01.2026, 23:10
Da es zum Thema passt: Gibt es hier Leute, die der StA aufgrund von Unvereinbarkeit mit Familie den Rücken gekehrt haben? Falls ja: Aus welchen Gründen genau und nach welcher Zeit? Welcher Weg wurde danach eingeschlagen?
07.01.2026, 18:03
(02.01.2026, 21:07)Anka schrieb:(02.01.2026, 20:52)juraistschön schrieb:Wird man denn in Bayern anfangs entlastet? Das klingt ja wirklich gruselig, was hier teilweise geschrieben wird. Ich kenne das (hier aus NDS) tatsächlich nicht - zumindest nicht in dem Maße. Natürlich gibt es phasenweise Mehrarbeit. Auch Kollegen, die ein „undankbares“ Dezernat übernehmen mussten und solche, die nach wenigen Wochen festgestellt haben, dass die Arbeit nichts für sie ist. Aber bei dem absoluten Großteil der bereits etwas eingesesseneren Kollegen habe ich nicht den Eindruck, dass sie regelmäßig übermäßig viele Stunden scheffeln. Unmut herrscht natürlich immer mal, insgesamt ist die Stimmung aber gut.(31.12.2025, 09:24)RefNdsOL schrieb: Es passt irgendwie hier zum Thema:
Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.
In Bayern war es so, dass man sofort (ab der zweiten Woche) zum Bereitschaftsdienst eingeteilt wurde (natürlich verpflichtend). Man wurde dafür in der betreffenden Woche vom Sitzungsdienst freigestellt.
Und anfangs wird man eben entlastet (und in NDS noch nicht für den Bereitschaftsdienst eingeteilt), weshalb ich selbst den Job auch als Einsteiger mit Kindern als gut machbar empfunden habe. Großer Vorteil mit Kindern ist die flexible Arbeitseinteilung (vom Sitzungsdienst und Ausnahmen mal abgesehen) und die doch zunehmende Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.
Die Erzählungen hier erschrecken mich daher zT.
Nein, zumindest zu meiner Zeit gab es keine Entlastung.
Beim Bereitschaftsdienst musst du i.dR. ja keine (anfangs gegenzeichnungspflichtigen) Abschlussverfügungen machen, deshalb geht das an sich schon. Ist halt ziemlich heftig, mitten in der Nacht rausgeklingelt zu werden und ad hoc entscheiden zu müssen, wenn man Neuling ist.
Andererseits können die meisten "Böcke", die man am Anfang fast unweigerlich schießt, vom sachbearbeitenden StA wieder geradegebogen werden.



